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Coronavirus: Krisenstab verbietet Export von Atemmasken, Handschuhen, Schutzanzügen

Corona Schutzmaske
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Der Corona-Krisenstab der Bundesregierung hat ein Exportverbot von Schutzbekleidung ins Ausland angeordnet. Unter anderem besteht für Kreuzfahrtschiffe ein erhöhtes Quarantäne-Risiko. Auch die Bundespolizei hat nun konkrete Handlungsmöglichkeiten.

Der Gemeinsame Krisenstab des Bundesinnenministeriums und des Bundesgesundheitsministeriums, der nach Pandemieplan zur Bekämpfung des Coronavirus gegründet wurde, hat folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. „Der Krisenstab stellt die außerordentliche Dringlichkeit für die Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung fest. Das BMG beschafft diese zentral für Arztpraxen, Krankenhäuser sowie für Bundesbehörden.
  2. Im Bundesanzeiger wurde heute eine Anordnung des BMWi veröffentlicht, wonach der Export von medizinischer Schutzausrüstung (Atemmasken, Handschuhe, Schutzanzüge etc.) ins Ausland verboten ist. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich, u.a. im Rahmen konzertierter internationaler Hilfsaktionen.
  3. Der Krisenstab empfiehlt, dass Deutsche im europäischen Ausland, die sich auf Anweisung lokaler Behörden in Quarantäne begeben müssen, diese zu Ende führen. Damit wird entschieden, dass die Landsleute, die in einem Hotel auf Teneriffa in Quarantäne sind, nicht vor dem 10. März 2020 zurückkehren können.
  4. Das Auswärtige Amt nimmt in seinen Reisehinweisen auf, dass auf Kreuzfahrtschiffen ein erhöhtes Quarantäne-Risiko besteht.
  5. Die Zusammenarbeit zwischen Krisenstab und Bundesländern wird verstärkt. Die Bundesländer benennen entsprechende Kontaktpersonen.“
    Coronavirus Maßnahmen: Kontrollen der Bundespolizei

FAQ des Bundesinnenministerium zum Coronavirus

In einem Fragen-Antworten-Spezial listet das Bundesinnenministerium weitere Maßnahmen auf, die Behörden und Polizei durchsetzen können, um das Coronavirus einzudämmen. Dazu gehört etwa, dass die Bundespolizei ihre Kontrollen im 30-km-Grenzraum verstärkt. „Bei Corona-Verdachtsfällen werden die erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden getroffen.“

Corinavirus: Bahn muss Passagiere mit Symptomen melden

Die Bundespolizei hat zudem angewiesen, dass in allen Zügen im Regional- und Fernverkehr sog. „Aussteigekarten“ auszufüllen sind, wenn Corona-Verdachtsfälle festgestellt wurden. Die Bahnunternehmen wurden verpflichtet, Passagiere mit Symptomen einer Coronavirus-Erkrankung den Behörden zu melden. Die Beförderungsunternehmen wurden außerdem verpflichtet, an alle Reisenden im grenzüberschreitenden Verkehr (Flug, Schiff, Bahn, Bus) Informationen zur Krankheitsvorbeugung zu verteilen.

Grenzschließung wegen Coronavirus?

Zudem wird auf der Internetseite des BMI auch erklärt, wann Grenzen geschlossen werden können. „Ob und inwieweit pauschal Verkehrseinschränkungen auf dem Land-, Luft- und Seeweg, d.h. im Vorfeld einer Beförderung in das Bundesgebiet, auf Grund einer epidemiologischen Bewertung zulässig und angemessen wären, wäre zusammen mit dem Bundesgesundheitsminister und dem Bundesverkehrsminister zu entscheiden.“

Vorräte anlegen sinnvoll?

Zudem gibt das BMI den Hinweis, dass die BürgerInnen ihre Haushalte mit Vorräten für Krisenzeiten vorbereiten. Grundlage ist dafür der „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Dessen Hinweise gelten allerdings auch unabhängig von Covid-19. Unter anderem sieht der Ratgeber vor, dass im Haushalt pro Woche 14 Liter Trinkflüssigkeit je Person vorgehalten werden soll. Dies gilt allerdings für Krisen, in denen die Trinkwasserversorgung in Gefahr. Das ist bei einer Coronaepidemie eher nicht zu erwarten.

Der Ratgeber gibt es hier…

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