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E-Government NRW: Bürger machen 200 Vorschläge für bessere digitale Verwaltung

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Rund 200 Bürger haben Vorschläge gemacht, wie die Verwaltung in Nordrhein-Westfalen digitaler werden kann. Unter anderem geht es um bürgerfreundliche Online-Formulare und elektronische Bauanträge.

Um die Verwaltung zu vereinfachen, unnötige Bürokratie abzuschaffen und Behördengänge zu reduzieren, hat das Wirtschafts- und Digitalministerium von Nordrhein-Westfalen in der Zeit von Ende September bis Anfang November 2017 Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verbände um konkrete Ideen gebeten.

Modernisierung der Verwaltung

Weit über 200 Vorschläge sind dabei auf der Website www.egovg.nrw.de eingegangen. Die Landesregierung wertet nun alle Vorschläge sorgfältig aus. Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Herzlichen Dank an alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verbände für die zahlreichen Eingaben im Rahmen des Programms ‘Digitale Verwaltung NRW‘. Mit den konkreten Vorschlägen – wie etwa Bauanträge elektronisch einzureichen, Online-Formulare bürgerfreundlicher zu gestalten bis hin zu Anregungen, welche Arbeitsschritte innerhalb der Verwaltung digital einfacher und schneller erledigt werden könnten – haben wir wertvolle Hinweise erhalten, was Ihnen bei der Modernisierung der Verwaltung besonders am Herzen liegt.“

Einfachere digitale Kommunikationswege

Neben der Beteiligung der Öffentlichkeit prüfen alle Ministerien Nordrhein-Westfalens im sogenannten Normenscreening alle Rechtsvorschriften des Landes. Ziel ist es, einfachere digitale Kommunikationswege zu ermöglichen. In die Prüfung können jetzt die Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen werden. Im Laufe des Jahres 2018 legt die Landesregierung dem Landtag als dem Gesetzgeber eine detaillierte Auswertung mit Vereinfachungsvorschlägen vor. Der Bericht wird alle Rechtsvorschriften des Landes nennen, die geändert werden können, um eine einfache Verwaltung zu ermöglichen.

Ziel des E-Government-Gesetzes NRW

Unter anderem soll die Verwaltung in Nordrhein-Westfalen durch digitale Kommunikation einfacher werden. Dieses Vorhaben wurde bereits im E-Government-Gesetz NRW festgeschrieben. Demnach ist die Landesregierung verpflichtet, dem Landtag im sogenannten Normenscreening bis zum 1. Januar 2019 zu berichten, in welchen Rechtsvorschriften des Landes eine Unterschrift (die sogenannte Anordnung der Schriftform) verzichtbar ist und in welchen Rechtsvorschriften des Landes ein persönliches Erscheinen (sogenannte Anordnung des persönlichen Erscheinens) verzichtet werden kann. So können die Voraussetzung geschaffen werden, Anträge und Ähnliches künftig einfach elektronisch – bspw. über ein Online-Formular – abzuwickeln.

www.egovg.nrw.de

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