Beamte Bund

Flutkatastrophe: Sonderurlaub für Beamte und Angestellte des Bundes

Bundesinnenministerium
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Beamten und Angestellten des Bundes kann wegen der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NRW Sonderurlaub gewährt werden. Das hat Bundesinnenministerium per Rundschreiben mitgeteilt.

Wegen der schweren Flutkatastrophe Mitte Juli 2021 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) festgelegt, dass es Sonderurlaub für Beamt*innen bzw. Arbeitsbefreiung für Tarifbeschäftigte des Bundes geben kann.

Flutkatastrophe: Sonderurlaub für Beamte und Angestellte des Bundes

Dafür ist eine Verordnung aus 2019 – damals ging es um extreme Schneefälle – verlängert worden. Im Einzelnen gibt es folgende Konstellationen:

  1. Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge wird Bundesbeamt*innen gewährt:
  • für die Dauer der Heranziehung zum Katastrophenschutzdienst (insbesondere Wasserwehr- und Deichdienst, Räumung von Schneemassen),
  • bis zu fünf Arbeitstage zur Sicherung des eigenen, unmittelbar durch Hochwasser oder extremen Schneefall bedrohten Eigentums oder des Eigentums von Verwandten 1. Grades (z.B. Eltern, Geschwister) oder zur Bewältigung der Katastrophenfolgen,
  • bis zu fünf Arbeitstage bei vorübergehender Verhinderung der Dienstleistung infolge der akuten Katastrophe, z.B. zur Betreuung eines Kindes unter zwölf Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen.

Härtefälle Flutkatastrophe: 15 zusätzliche Tage Sonderurlaub

In besonderen Härtefällen kann Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge für maximal 15 weitere Arbeitstage gewährt werden.

  1. Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung ist für längere Freistellungen möglich.
  2. Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Besoldung kommt in Betracht, wenn:
  • in der Dienststelle infolge der Katastrophe kein Dienstbetrieb stattfinden kann oder
  • die Dienststelle infolge der Katastrophe durch Verkehrsstörungen am Wohn- oder Arbeitsort nicht erreichbar und eine Leistungsverschiebung oder Nutzung flexibler Arbeitszeitmodelle (z.B. mobiles Arbeiten) nicht möglich ist.

Das Rundschreiben des BMI…

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