Die GEW setzt sich für ein Streikrecht von Beamten ein und fordert bundesweit den Zugang von Beamten zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat die Gewerkschaft auf ihrem Kongress im Juni beschlossen.
Beamte haben im Vergleich zu Angestellten und Arbeitern viele Rechte, wie etwa eine verlässliche finanzielle Absicherung in Dienst und Ruhestand. Die GEW sieht allerdings auch Nachteile für Beamte, so etwa das verweigerte Recht auf Streik. „Das Beamtentum führt zu einer Ungleichbehandlung pädagogischer und wissenschaftlicher Fachkräfte.“ Darum will sich die Gewerkschaft künftig dafür einsetzen, dass „auch Beamt*innen das uneingeschränkte Streikrecht erhalten“, heißt es in einem Beschluss des GEW-Gewerkschaftskongresses
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Streikrecht für Beamte & Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung: Zukunft des Beamtentums
Ferne setzt sich die GEW mit ihrem Beschluss „Zukunft des Beamtentums“ dafür ein, dass bundesweit die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Hamburger Vorbild für Beamt*innen geöffnet wird (pauschale Beihilfe). Zudem soll für Beamte auf Widerruf und auf Zeit in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden, um im Übergang zwischen Vorbereitungsdienst und Einstellung bzw. nach befristeten Juniorprofessuren u. Ä. den Bezug von Arbeitslosengeld I zu ermöglichen. Auch die „Anwärter*innenbezüge müssen entsprechend angehoben werden“.