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GroKo-Pläne: Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung – E-Government, E-Akte, Blockchain, Labore

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Der Weg für die Große Koalition von Union und SPD ist frei. Welche Ziele hat sich die GroKo vorgenommen, um die öffentliche Verwaltung digitaler zu machen? Wie steht es um die E-Akte, die Nutzung der Blockchain und den Zugang zu offenen Daten? Wie soll die Zusammenarbeit mit Unternehmen und Start-Ups aussehen? Eine Analyse des Koalitionsvertrags.

Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland erledigt Verwaltungsangelegenheiten weiterhin analog. Sprich, sie gehen zum Bürgeramt und füllen Ausweise und Anträge vor Ort aus. Studien zeigen, dass viele BürgerInnen sich eine stärkere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung wünschen, um Behördengänge am Computer oder besser per Smartphone abhaken zu können. Im internationalen Vergleich ist Deutschlands Verwaltung eher unterdurchschnittlich digitalisiert. Was will die Groko aus Union und SPD daran ändern?

Verwaltung: Prinzip „Digital First“

Im einleitenden Kapitel des Koalitionsvertrags heißt es: „Wir schaffen eine bürgernahe, digitale Verwaltung: Digitales Bürgerportal für Bürger und Unternehmen, das praktisch alle Verwaltungsdienstleistungen elektronisch verfügbar macht. Prinzip „Digital First“: Vorrang digitaler Verwaltungsleistungen vor Notwendigkeit zu persönlichem Erscheinen oder Schriftform.“

Digitales Bürgerportal: Bürger hat Hoheit über seine Daten

In einem weiteren Absatz legen die angehenden Regierungsparteien dar, wie der Weg zur Digital-First-Verwaltung aussehen soll. Allem voran wollen die Koalitionäre ein digitales Bürgerportal schaffen. Dieses soll einen einfachen, sicheren und auch mobilen Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen ermöglichen. „Dazu vernetzen wir geeignete zentrale und dezentrale Verwaltungsportale in einem Portalverbund.“ In dem damit verknüpften Bürgerkonto soll der Bürger/ die Bürgerin sehen, welche Daten beim Staat vorliegen, welche Behörde darauf Zugriff genommen hat. Sie sollen den Umgang mit den persönlichen Daten steuern. Für die Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) wollen Union und SPD 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

E-Government: Regionale Labore, Inkubatoren und E-Akte

Union und SPD wollen eine E-Government-Agentur errichten, die Standards und Pilotlösungen für Kommunen, Länder und Bund entwickeln soll. Die Initiative Förderale IT-Kooperationen (FITKO) könne damit verbunden werden. „Mit der Agentur wollen wir einen Think Tank einrichten, regionale Open Government Labore ermöglichen und einen Incubator/Accelerator für innovative E-Goverment-Lösungen ansiedeln.“ Zudem soll zügig eine vollständige elektronische Vorgangsbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung (E-Akte) eingeführt werden.

Blockchain: Chance für die digitale Verwaltung?

Überraschend findet sich auch ein kurzer Passus zur Blockchain im Vertrag. Immerhin soll ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden: „In der Bundesregierung werden wir innovative Technologien wie Distributed Ledger (Blockchain) erproben, so dass basierend auf diesen Erfahrungen ein Rechtsrahmen geschaffen werden kann.“

Digitales Bürgerportal für Bürger und Unternehmen

Alle Gesetze – bestehende und künftige – sollen auf ihre Digitaltauglichkeit überprüft werden und E-Government-fähig gemacht werden. Dazu gehört die erneute, ehrgeizige Überprüfung der Schriftformerfordernisse. „Außerdem wollen wir verbindliche Regelungen für Standards, Systemarchitekturen und Interoperationalität.“ Zudem will die Bundesregierung einen Digitalrat berufen, der einen engen Austausch zwischen Politik und nationalen sowie internationalen Experten ermöglicht.

Elektronischer Personalausweis als Authentifizierungsmedium

Der elektronische Personalausweis soll zu einem universellen, sicheren und mobil einsetzbaren Authentifizierungsmedium werden. Dafür soll laut Koalitionsvertrag der praktische Einsatz deutlich benutzerfreundlicher werden. „Wir wollen weitere private und öffentliche Einsatzbereiche erschließen. Wir verankern eine Opt-in-Lösung, die das Zustimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger festschreibt. Damit ermöglichen wir Behörden, Daten über gemeinsame Register und eindeutige, registerübergreifende Identifikationen zu verknüpfen („once only“-Prinzip).“ Generell sollen die öffentlichen Register modernisiert und dafür Vorschläge des Normenkontrollrates geprüft werden.

Führungskräfte sollen IT-Kompetenz haben

IT-Kompetenzen sollen bei der Einstellung von Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung stärker gewichtet werden. „Wir werden die Ausbildungs- und Studienordnungen der Verwaltungsausbildungen und der Weiterbildungsangebote modernisieren. Wir wollen innovations- und mitarbeiterfreundliche Arbeitsbedingungen mit wettbewerbsfähigen Löhnen, Gehältern und Aufstiegsmöglichkeiten schaffen.“

Offene Daten: Zugang verbessern

Die Daten der öffentlichen Verwaltung sollen der Bevölkerung grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung stehen. Damit kann auch ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung innovativer Technologien und neuer Geschäftsmodelle geleistet werden. Um die Chancen und den Nutzen behördlicher Verwaltungsdaten für Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger noch weiter zu verbessern, soll im Rahmen eines zweiten Open Data Gesetzes die Bereitstellung von Open Data ausgeweitet werden.

Plattform: Bürger sollen beteiligt werden

Über eine Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe sollen Bürger und Verbände beteiligt werden.

Der Koalitionsvertrag auf der Seite der SPD…

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