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Grundschullehrer in Berlin: Höhergruppierung in die Entgeltgruppe E 13 für alle

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Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben die Höhergruppierung aller Grundschullehrkräfte in die Entgeltgruppe 13 zum 1. August 2019 angekündigt.

In einer Mitteilung heißt es, dass von der Höhergruppierung auch alle Lehrkräfte mit einem Wahlfach an anderen Schulformen, die „Lehrkräfte unterer Klassen“ und die Sonderschullehrkräfte mit DDR-Ausbildung profitieren werden. Die GEW bewertet die Entscheidung als historischen Schritt für eine gerechtere Bezahlung im Bildungswesen. „Dieses Ergebnis regelt viel mehr als nur eine Gehaltserhöhung um rund 500 Euro“, erklärte die Berliner GEW-Vorsitzende Doreen Siebernik.

Ende ungleicher Bezahlung von Lehrkräften in Berlin

Bildungssenatorin Sandra Scheeres betonte, dass der Aufstieg aller Grundschullehrkräfte in die A13 bzw. E13 die nachhaltige und unumkehrbare Gleichstellung mit den Lehrkräften an Gymnasien und Sekundarschulen bedeutet. Der in Stein gemeißelte Grundsatz der ungleichen Bezahlung von Lehrkräften werde nunmehr in Berlin als erstem Bundesland ausradiert.

E 13 Höhergruppierung: Berufserfahrung wird anerkannt

Von der Entscheidung werden mehr als 5600 Berliner Lehrkräfte profitieren. Zudem können sich nun auch LehrerInnen, die ihre Ausbildung in der DDR absolviert haben, auf Funktionsstellen bewerben. Die GEW begrüßte ausdrücklich, dass die Höhergruppierung ohne größeren Fortbildungsaufwand ermöglicht werde.

Angleichung von Ost und West

Der Hintergrund: Monatelang wurde um einen Kompromiss gerungen. Es ging unter anderem um die Frage, welche Art von zusätzlichen Fortbildungen die nach altem Modell ausgebildeten Ost- und West-Grundschullehrer vorweisen müssen, um 5300 Euro pro Monat (E13) zu verdienen.

GEW mit Entscheidung zufrieden

„Für die GEW Berlin ist damit eine lange Tarifauseinandersetzung erfolgreich beendet. Wir konnten einen großen Teil unserer Forderungen durchsetzen. Auch wenn wir uns einen früheren Zeitpunkt zur Höhergruppierung vorgestellt hatten, sind wir mit dem Erreichten zufrieden. Wir begrüßen, dass es der Senatorin gelungen ist, die Fortbildungsverpflichtung niederschwellig zu gestalten“, sagte Udo Mertens von der GEW. Die Regelung sieht vor, dass die Lebensleistung der KollegInnen berücksichtigt wird. Alle betroffenen Lehrkräfte haben zudem drei Jahre Zeit, um weitere 30 Fortbildungsstunden zu sammeln.

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