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Neue Grundsteuer: Fristverlängerung für Eigentümer?

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Die neue Grundsteuer kommt: Wer eine oder mehr Immobilien besitzt, muss deshalb bis zum 31. Oktober 2022 detaillierte Angaben machen. Finanzminister Christian Lindner stellt nun eine Fristverlängerung in Aussicht.

Eigentümer verzweifeln an der Grundsteuerreform. Eigentlich müssen alle 37 Millionen Eigentümer in Deutschland bis zum 31. Oktober 2022 detaillierte Angaben zu ihren Immobilien machen. Diese Daten sind die Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer. Doch tausende Beschwerden gingen ein, da die Erhebung außerordentlich komplex ist.

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Grundsteuer Fristverlängerung: Komplexe Eingaben gefordert

Tagesschau.de berichtet: Für mehr als 35 Millionen „wirtschaftliche Einheiten“ – Grundstücke, Häuser, Wohnungen – in ganz Deutschland muss ein neuer Einheitswert festgelegt werden. Während der Eingabe tauchten immer wieder Fehlermeldungen auf, berichten zahlreiche Menschen in Internetforen: Eingaben passten angeblich nicht zu Angaben in vorherigen Formularfeldern, Korrektur-Hinweise seien unverständlich. „Ist ein unverheiratetes Paar mit Haus nun Alleineigentümer oder Lebenspartner?“, lautet etwa eine der Fragen.

Grundsteuer: Verlängerung der Abgabefrist

Eigentümer und Steuerberater laufen Sturm. Die Daten sollen vor allem digital über das Steuerprogramm Elster abgegeben werden. An den ersten Tagen ist das Onlineportal unter der Last der Anmeldungen in die Knie gegangen. Deshalb denkt Bundesfinanzminister Christian Lindner über eine Verlängerung der Abgabefrist für die Feststellungserklärung für die Grundsteuer nach. „Ich mache mir auch Sorgen, wie das gegenwärtig abläuft“, sagte der FDP-Chef bei einem Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern am Tag der offenen Tür der Bundesregierung. Allerdings: entschieden ist das noch lange nicht. Er lasse sich regelmäßig über Fortschritte bei der Datenerhebung informieren. „Möglicherweise muss man da sich vorbehalten, noch einmal an den Fristen etwas zu machen“, sagte Lindner.

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Grundsteuer Fristverlängerung nötig? Abgabe der Daten läuft schleppend

Bundesweit sind Mitte August, anderthalb Monate nach Eröffnung des Verfahrens, im Durchschnitt gerade mal zehn Prozent der Erklärungen eingegangen, schreibt die Tagesschau. Das eine Fristverlängerung für die Daten zur Grundsteuerberechnung schwierig wird, zeigt die Reaktion der Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz, Doris Ahnen. Sie verweist auf den hohen Aufwand der Datenverarbeitung: „Mit Blick auf die Erhebung der Grundsteuer zum 1. Januar 2025 durch die Kommunen müssen die Finanzämter den Kommunen die auf Grundlage der Grundsteuerwerte ermittelten Grundsteuermessbeträge sukzessive bis Mitte 2024 zur Verfügung stellen.“

Müssen Eigentümer mehr zahlen durch die Grundsteuerreform?

Die spannende Frage für Eigentümer und auch Mieter lautet: Muss ich durch die Grundsteuerreform mehr zahlen? Das Finanzministerium schreibt dazu: „Wie sich die Grundsteuerzahlungen einzelner Steuerpflichtiger verändern werden, lässt sich nicht pauschal beantworten, insbesondere weil die gegenwärtigen Grundsteuerzahlungen sehr ungleich verteilt sind.“

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