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Gutachten: Beamtenbesoldung in Hessen verfassungswidrig

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Ein Rechtsgutachten im Auftrag des dbb Hessen stellt fest, dass die Beamtenbesoldung in Hessen verfassungswidrig ist.

Der dbb Hessen (beamtenbund und tarifunion) hatte den renommierten Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaftler Professor Dr. Dr. hc. Battis (Berlin) mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Ziel war es, der hessischen Landesregierung nachzuweisen, dass die Nichtübertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst in Hessen verfassungswidrig ist.

„Beamtenbesoldung derzeit verfassungswidrig“

„Das vorliegende Gutachten von Professor Dr. Dr. hc. Battis weist eindeutig nach, dass die Beamtenbesoldung in Hessen derzeit verfassungswidrig ist“, so der dbb-Landesvorsitzenden für Hessen, Heini Schmitt.

Enge Vorgaben für Besoldung

Professor Battis hebt in seinem Gutachten besonders hervor, dass das Bundesverfassungsgericht in seinen jüngst ergangenen Entscheidungen zur Besoldung von Beamten, Richtern und Professoren enge Vorgaben für den Besoldungsgesetzgeber formuliert hat.

Sparpolitik keine ausreichende Legitimation

Anhand dieser Parameter könne festgestellt werden, dass die Besoldung für die Beamten in Hessen schon daher verfassungswidrig sei, weil die Vergleichbarkeit mit der Entwicklung der Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst nicht standhalte. Erschwerend komme hinzu, dass der Gesetzgeber eine Nichtanpassung der Besoldung trotz allgemeiner positiver Entwicklung nur vornehmen dürfe, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt sei. Diese Gründe müssten im Bereich des Systems der Besoldung liegen; das Bemühen Ausgaben zu sparen, sei hingegen grundsätzlich nicht als ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Besoldung geeignet.

SPD unterstützt dbb

Unterstützung erhält der dbb Hessen von der SPD. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph erklärt: „Die SPD unterstützt den Deutschen Beamtenbund in Hessen in seinem Vorgehen gegen das Besoldungsdiktat der schwarz-grünen Landesregierung. Das Gutachten von Prof. Dr. Dr. Battis, das vom Deutschen Beamtenbund in Auftrag gegeben wurde, zeigt eindeutig, dass die schwarz-grüne Landesregierung mit ihren im Koalitionsvertrag vereinbarten Sparmaßnahmen auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten verfassungswidrig handelt.“

„Vorgaben werden ignoriert“

Die Landesregierung ignoriere völlig die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Leitentscheidungen zur B-, R- und A-Besoldung aufgestellt hat. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung trotz Kenntnis dieser Entscheidungen weiter an ihrem Weg festhält und nach Gutsherrenart die Besoldung bestimmt, obwohl dieser offensichtlich nicht mit unserem Grundgesetz übereinstimmt, so Rudolph.

Besoldungskürzung ohne sachlichen Grund

Das Gutachten decke aus Sicht der SPD auf, dass die Nullrunde im Jahr 2015 und die lediglich einprozentige Anpassung in den folgenden Jahren angesichts der positiven Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse einer Besoldungskürzung gleichkommt, für die es jedoch keine sachlichen Gründe gibt.

Angemessene Besoldung Frage des Respekts

Die SPD fordert die Ergebnisse der Tarifbeschäftigten von 2,4 Prozent, die ab 1. April 2016 gelten, auf die Beamtinnen und Beamten in Hessen zu übertragen. „Eine angemessene Besoldung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist vor allem eine Frage des Respekts und der Wertschätzung. Die Landesregierung muss endlich handeln.“


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