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Hamburger Beamte dürfen ab August 2018 auch in die Gesetzliche Krankenversicherung

Hamburger Rathaus
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Die Beamtinnen und Beamten in Hamburg sollen sich ab 1. August auch in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern können. Statt Beihilfe will die Hansestadt ihren Beamten dann anteilig den Beitrag zur GKV zahlen.

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) hat Anfang August die Einleitung der Anhörung von Gewerkschaften und Verbänden zu einem „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ beschlossen. Mit dieser in Deutschland einmaligen Regelung soll ab 1. August 2018 auf Wunsch von Beamtinnen und Beamten statt individueller Beihilfe der hälftige Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung gezahlt werden, teilte die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz mit.


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GKV für Beamte: Langfristig kostenneutral

Es sei weder zeitgemäß, sozial gerecht noch verfassungsrechtlich geboten, dass die Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamte ausschließlich über Beihilfe und die Private Krankenversicherung abgesichert werden, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Wir schaffen mit diesem Angebot echte Wahlfreiheit im Öffentlichen Dienst und den Zugang von Beamtinnen und Beamten in die Solidargemeinschaft der GKV.“ Die Senatorin verspricht sich von dem Plan, Verwaltungsaufwand einzusparen, etwa bei der Prüfung von Arztrechnungen und der Berechnung individueller Beihilfe. Anfängliche Mehrkosten von voraussichtlich 5,8 Mio. Euro entstünden, weil sich die Stadt mit der neuen Regelung erstmals an den Krankenversicherungskosten von geschätzt 2400 derzeit freiwillig gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten beteilige. Langfristig könne Kostenneutralität erreicht werden.

GKV: Bisher zahlt der Arbeitgeber keinen Beitrag für Beamten

Seit 2009 besteht auch für Beamtinnen und Beamte die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung. Dies ist in der Regel eine private Krankenteilversicherung, die die Beihilfe ergänzt. Zwar können Beamtinnen und Beamte unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillig gesetzlich versichert sein, sie müssen dann aber derzeit die gesamten Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen. Der Öffentliche Dienst zahlt für Beamtinnen und Beamte keinen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung, sondern ausschließlich Beihilfe in Höhe von in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten. Die restlichen 50 Prozent können nur in der Privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert werden, in der GKV gibt es keine Teilversicherung. Für Angestellte zahlt der Öffentliche Dienst wie jeder Arbeitgeber auch bisher schon Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Hamburger Beamte: Monatliche Pauschale ab 1. August 2018

Mit dem neuen Gesetz können alle Beamtinnen und Beamte der FHH, die eine (gesetzliche oder private) Krankenvollversicherung nachweisen, ab dem 1. August 2018 eine monatliche Pauschale ausbezahlt bekommen, die die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge abdeckt. Gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte erhalten die Pauschale in Höhe des einkommensabhängigen hälftigen Versicherungsbeitrags für die GKV. Alternativ kann die Pauschale für den hälftigen Versicherungsbeitrag der PKV-Vollversicherung gewählt werden. In diesem Fall ist die Pauschale auf die Höhe der hälftigen Kosten für den Basistarif begrenzt. Dieser entspricht dem Leistungsumfang der GKV. Im Rahmen der bundesgesetzlichen Regelungen ist auch ein Wechsel von der PKV in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich. Dafür dürfen Beamtinnen und Beamte nicht älter als 55 Jahre sein und müssen bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV nachweisen können.

Gerecht: Staat beteiligt sich Krankheitskosten der Beamten

„Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich der Staat auch an den Krankheitskosten von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten beteiligt. Für Beamtinnen und Beamte mit Kindern, Versorgungsempfänger oder Menschen mit Behinderung kann die GKV die bessere Alternative sein. Hier richten sich die Beiträge nach Einkommen und nicht nach Risiko und nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert“, so Senatorin Prüfer-Storcks.

Wahl der Pauschale ist endgültig

Die Wahl der Pauschale statt individueller Beihilfe ist freiwillig für die Beamtinnen und Beamten, aber endgültig. Einen Wechsel zurück gibt es bei der FHH als Arbeitgeberin nicht. Damit will die Stadt „Optimierungsstrategien“ einen Riegel vorschieben, mit denen das Finanzierungsmodell der Krankenversicherungen geschwächt und die Beihilfe überfordert würde. In der Solidargemeinschaft der GKV unterstützen die gesunden Mitglieder mit ihren Beiträgen die Kranken, im Versicherungssystem der PKV werden in „gesunden Zeiten“ Rücklagen für Zeiten einer Erkrankung im Alter gebildet. Beides funktioniert nur bei einer langfristigen Mitgliedschaft.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte den Plan. Dies sei ein Schritt hin zur Gleichbehandlung, sagte die DGB-Vorsitzende Katja Karger. „Wer bisher Beamte oder Beamter wurde, versicherte sich meist ergänzend zur Beihilfe privat. Denn wer in der gesetzlichen Krankenversicherung blieb, musste den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil selber tragen. Durch diesen finanziellen Nachteil gab es faktisch kaum eine freie Wahl der Krankenversicherung. Die Gesetzliche Krankenversicherung war unattraktiv. Der DGB fordert die Wahlmöglichkeit seit langem und wir begrüßen, dass der Hamburger Senat nun diesen Schritt gehen will.“

Weitere Infos der Hamburger Verwaltung zum Thema gibt es hier…

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