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Höhere Beamtenbesoldung für Berliner Beamte 2017 und 2018

Rotes Rathaus Berlin
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Die Beamten in Berlin bekommen zum 1. August 2017 und 2018 mehr Geld. In einer Sondersitzung hat sich der Berliner Senat auf die Höhe der Anpassung geeinigt. Wir zeigen, wie hoch die Erhöhung ausfällt und wer sich über mehr Weihnachtsgeld freuen darf.

+++Die aktuelle Besoldungstabelle für Berlin gibt es hier+++

Nach Angaben des Berliner Senats soll die Besoldung der BeamtInnen ab dem 1. August 2017 um 2,8 Prozentpunkte und zum 1. August 2018 um 3,2 Prozentpunkte erhöht werden. Jeweils 0,2 Prozentpunkte gehen für die Versorgungsrücklage ab. Gleichzeitig sollen laut Senat die Zahlungen an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger (Pensionäre) entsprechend angepasst werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll beim Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Die Vorlage wurde gemeinsam von der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung des Inneren erstellt.


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Welche Beamten profitieren?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich für die unteren Besoldungsgruppen 2017 und 2018 die Sonderzahlung (auch als Weihnachtsgeld bezeichnet) mehr als verdoppeln wird – damit werde ein besonderer sozialer Schwerpunkt gesetzt. Danach soll die bislang für alle aktiven BeamtInnen sowie RichterInnen gewährte Sonderzahlung im Jahr 2017 von 640 Euro für alle Beschäftigten sozial gestaffelt für die Besoldungsgruppen A4 bis A9 auf 1000 Euro und für die übrigen Besoldungsgruppen auf 800 Euro erhöht werden. Für das Jahr 2018 erfolgt eine weitere Erhöhung der Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 auf 1.300 Euro und die übrigen Besoldungsgruppen auf 900 Euro.

Der Berliner Senat will die Beamtenbesoldung 2017 und 2018 anpassen.

Das Rote Rathaus von Berlin – der Senat hat sich auf eine Anpassung der Beamtenbesoldung für 2017 und 2018 geeinigt

Senat sieht bedeutenden Schritt zur Besoldungsangleichung

Mit den beiden Anpassungsschritten und den Erhöhungen der Sonderzahlungen werde der Abstand zum Durchschnitt der Besoldung finanziell betrachtet um jeweils über einen Prozentpunkt reduziert, teilte der Senat mit. Damit werde ein bedeutender Schritt mit Blick auf die Angleichung an das durchschnittliche Besoldungsniveau der anderen Bundesländer erreicht, die gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik bis zum Ende der Legislaturperiode erfolgen soll.

Rechtliche Vorgaben zur Beamtenbesoldung

Nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin (BbesG ÜF Bln) und § 70 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG) seien die Bezüge der BeamtInnen, RichterInnen und Richter sowie VersorgungsempfängerInnen regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen, teilte der Senat mit. Die letzte Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Land Berlin erfolgte ein Jahr zuvor zum 1. August 2016.

Gewerkschaft der Polizei kritisiert Rot-rot-grünen Senat

Scharfe Kritik äußerte die Berliner Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Kerstin Philipp. „Wir sind nicht enttäuscht, wir sind stinksauer über diese Beratungsresistenz des Senats. Der Entwurf ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wurde. Mit diesen Schritten werden sie den Koalitionsvertrag brechen. Es ist schön, dass wenigstens zwei von drei Senatsparteien einen tauglichen Versuch am untauglichen Objekt unternommen haben, das Ergebnis ist nach wie vor unbefriedigend“, sagte Philipp.

Berliner Beamte sind Schlusslicht bei der Besoldung

In der Tat hätte sich Rot-Rot-Grün in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben, dass sie die Beamtenbesoldung bis 2021 an den Durchschnitt der Länder angleichen. In den Richtlinien zur Regierungspolitik sowie im Anschreiben, das dem Entwurf beilag, sogar an den Durchschnitt der Länder und des Bundes. Laut DGB-Besoldungsreport hinkt Berlin dem Durchschnitt bei der Jahresbruttobesoldung als Schlusslicht in A7 2075,36 Euro, in A9 2055,92 Euro und in A13 2732,55 Euro hinterher. „Mir wird von führenden Innenpolitikern immer noch erzählt, dass diese Erhöhung 1 Prozent on top ist und wir so in fünf Schritten die 5 Prozent, die wir hinter dem Durchschnitt hinterherhinken, bis 2021 aufgeholt haben. Egal, wie ich diese Berechnungen aufstelle, komme ich immer zu einem anderen Ergebnis.“

Hoffnung auf das Parlament

Philipp fordert: „Wir hoffen, dass das Parlament diesem Wahnsinn einen Riegel vorschiebt. Sonst wird sich der versprochene Personalzuwachs in den nächsten Jahren auch schnell in Schall und Rauch auflösen. Mit so einer Politik verliert man nicht nur immer mehr etablierte Kräfte, sondern auch die, die noch gar nicht da sind. Da können wir noch so viel Stellen schaffen, es wird sich irgendwann keiner mehr bewerben“, warnt Philipp.

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