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Spritpreise: Höhere Wegstreckenentschädigung für Bundesbeamte

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Der DGB hält eine höhere Wegstreckenentschädigung für Bundesbeamte bei Dienstreisen für notwendig. Der Grund: Die steigenden Spritpreise, die nicht erst seit dem Ukraine-Krieg deutlich gestiegen sind.

Seit Monaten steigen die Energiekosten. Nun verschärft der Krieg in der Ukraine die Krise. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes halten deshalb eine Anpassung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) für notwendig.

Wegstreckenentschädigung auf 30 Cent bzw. 38 Cent je Kilometer

In einer Meldung des DGB heißt es: „Bundesbeamte stehen bisher vor dem Problem, dass die bisher festgelegten Beträge für die Wegstreckenentschädigung bei Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs auf Grund einer dienstlich veranlassten Reise nicht die tatsächlichen Kosten decken. Die gestiegenen Treibstoffpreise haben die Problematik weiter verschärft.“

Der DGB hat deshalb gegenüber dem Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Erhöhung der Wegstreckenentschädigung auf 30 Cent bzw. 38 Cent je Kilometer angeregt.

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Wegstreckenentschädigung auf für Fahrgemeinschaften

Zudem werden klimafreundliche Fahrgemeinschaften bei Dienstreisen bisher nicht honoriert. Die Mitreisenden erhalten keine Wegstreckenentschädigung, die Fahrerin bzw. der Fahrer erhält aber auch keinerlei zusätzliche Entschädigung, obwohl durch zusätzliche Personen im PKW der Treibstoffverbrauch sowie die Abnutzung des Fahrzeugs zunehmen. Hier hat der DGB eine Mitnahmeentschädigung bei Bildung von Fahrgemeinschaften zur Durchführung von Dienstreisen vorgeschlagen.

Höhere Kilometerpauschalen in den Ländern

Der DGB setzt sich auch in den Ländern für höhere Ausgleichszahlungen ein. So haben unter anderem die DGB-Bezirke in Baden-Württemberg und Niedersachsen die jeweiligen Landesregierungen aufgefordert, die Kilometerpauschale für die Beschäftigten der Länder und der Kommunen zu erhöhen. Viele Beamte und Tarifbeschäftigte seien darauf angewiesen, für dienstliche Fahrten ihr privates Fahrzeug zu nutzen.

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