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Corona-Impfungen im öffentlichen Dienst: Lehrer, Erzieher, Pfleger, Polizei

Impfung Coronavirus öffentlicher Dienst
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Die Impfstrategie der Bundesregierung sieht vor, wie bestimmte Berufe im öffentlichen Dienst eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten sollen. Wir zeigen, wie und wann Altenpfleger, Krankenschwester, Erzieherinnen, Lehrer Polizeibeamte, Ärzte, Feuerwehrkräfte gegen COVID-19 geimpft werden.

Corona-Impfung: 80 Prozent der Polizeibeamten in Rheinland-Pfalz geimpft

Rund 11.000 Angehörige der rheinland-pfälzischen Polizei sind gegen COVID-19 geimpft worden. Damit haben über 80 Prozent der Bediensteten durch das interne Angebot den vollständigen Impfschutz erreicht, teilte das Innenministerium mit. Rheinland-Pfalz war eines der wenigen Bundesländer, das in eigenen polizeilichen Zentren bereits Ende Februar 2021 Impfungen durchführte. „Die hohe Impfquote bei der rheinland-pfälzischen Polizei belegt eine erfolgreiche Impfkampagne und vor allem hat sie die Einsatzfähigkeit der Polizei in den letzten Monaten sichergestellt“, so Innenminister Roger Lewentz.

Impfung auf Arbeit: Betriebsärzte sind wichtiger Schlüssel

Ein Impfangebot am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Baustein, um das Corona-Virus unter Kontrolle zu bekommen. Der weitere Fortschritt der Impfkampagne hängt dabei letztendlich auch davon ab, dass keine Gruppe abgehängt wird, wie eine aktuelle Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung zeigt.

Eine gute Nachricht für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst: unter den Befragten aus den medizinischen Gesundheitsberufen (81 Prozent) und dem Bereich Erziehung und Soziales (74 Prozent) gibt es eine deutlich höhere Impfquote als in anderen Branchen wie etwa dem Einzelhandel. Hier macht sich bemerkbar, dass die Berufe aus dem Sozial- und Gesundheitswesen überwiegend zu den Prioritätsgruppen 1 und 2 zählten.


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Ältere Meldungen zum Thema

März 2021

Lehrer und Erzieher werden früher geimpft

Lehrer und Erzieher werden früher geimpft. Die beiden Berufsgruppen sind nun gemeinsam mit medizinischen Personal, Polizei- und Sicherheitskräften in der zweiten Priorisierungsgruppe. Wir informieren – abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.

Update: 7. März 2021

Corona-Impfung für Lehrer und Erzieher in Berlin startet

Anfang März hat die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die ersten Impf-Einladungen an die 63 Förderzentren in öffentlicher und freier Trägerschaft versandt. Gut 6000 Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Beschäftigte an den Förderzentren können sich damit gegen das Corona-Virus impfen lassen. Die Beschäftigten erhalten mit dem Schreiben einen personalisierten Code, mit dem sie sich einen Impftermin buchen können. Die Impfungen mit dem Impfstoff AstraZeneca können sofort im Impfzentrum in Tegel realisiert werden. Wenn Anfang der Woche auch das Impfzentrum in Tempelhof eröffnet, werden noch weitere Impfkapazitäten zur Verfügung stehen.

Impfung: Berlin lädt auch Erzieherinnen und Beschäftigte in der Kindertagespflege ein

Ebenfalls Anfang März sind die Impfeinladungen für die Personen in der Kindertagespflege an die bezirklichen Jugendämter verschickt worden. Diese leiten sie dann in der nächsten Woche an die einzelnen Kindertagespflegestellen weiter. Die Einladungen für die mehr als 40.000 Kita-Beschäftigten sollen in der nächsten Woche an die Kita-Träger versandt werden.

NRW: Imfpstrategie für Polizeibeamte, Erzieher, Lehrer an Grundschulen

Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen hat die Kommunen gebeten, folgenden Personengruppen ein Impfangebot zu unterbreiten:

  • ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt. Hierzu gehören zum Beispiel (Zahn-)Ärzte, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen
  • Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind
  • Personal von Blut- und Plasmaspendediensten
  • Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren

Ab 8. März erhalten folgende Gruppen in NRW ein Impfangebot:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Lehrerinnen und -lehrer an Grund- und Förderschulen
  • Polizisten mit direkten Kontakt zu Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen

Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass den genannten Personenkreisen insgesamt über 750.000 Menschen angehören, darunter 275.000 im Bereich Schule und Kita, etwa 300.000 Personen im ambulanten medizinischen Bereich und 150.000 Menschen in der Eingliederungshilfe.

Stand: Februar 2021

Frühere Corona-Impfung für Grundschullehrer und Erzieher?

Nach der Konferenz von Bundeskanzlerin und MinisterpräsidentInnen soll geprüft werden, ob Grundschullehrer und Erzieher nun in die zweite Priorisierungsgruppe aufsteigen. Bisher waren sie in der dritten Gruppen eingeordnet. Damit dürften diese Berufsgruppen auf eine etwas frühere Corona-Impfung hoffen.

Wörtlich heißt es im Beschluss: „Angesichts der hohengesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern und angesichts der Schwierigkeit, im Berufsalltag von Kindertagesstätten und Grundschulen Abstandsregeln umzusetzen, bitten Bund und Länder den Bundesminister der Gesundheit in Absprache mit der GMK zuprüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung 4 Beschäftigte in der Kindertragesbetreuung sowie Grundschullehrerinnen und -lehrer frühzeitiger als bisher vorgesehen -in der Kategorie 2 mit hoher Priorität- geimpft werden können.“

Deutscher Städtetag: bevorzugte Impfung von Lehrern und Erziehern

Der Deutsche Städtetag forderte eine bevorzugte Impfung von Lehrern und Erziehern gegen das Corona-Virus. „Wenn jetzt Kitas und Schulen stufenweise wieder öffnen, gibt es hier viele, häufig auch enge Kontakte. Impfungen der Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher können deshalb ein Element sein, um das Infektionsrisiko in Schulen und Kitas zu senken“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Es sei daher richtig, dass Bund und Länder derzeit prüften, ob Erzieherinnen und Erzieher oder auch Lehrkräfte rascher geimpft werden könnten als bisher geplant.

Pflegepersonal erhält vorrangig Astrazeneca-Impfstoff

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mahnte. „Diese Entscheidung, so schwierig sie auch ist, werden wir die nächsten Wochen immer wieder treffen müssen.“ Bei den Schulen gehe es um die Frage: „Sind Schulen Drehscheiben für das Virus?“ Die Verordnung regelt unter anderem die Impfungen für das ab dieser Woche eingesetzte Präparat von Astrazeneca. Diesen dritten zugelassenen Impfstoff bekommen vorerst nur Menschen zwischen 18 und 64 Jahren, weil Daten zur Wirkung bei Älteren fehlen. Deshalb erhalten Beschäftigte in Pflegeheimen oder Intensivstationen nun vorrangig den Astrazeneca-Impfstoff.

Corona-Impfung: Hochbetagte sollen bis Ende März geimpft werden

Bis Ende März sollen laut Spahns Aussage von Freitag nun die Impfungen der Hochbetagten und Menschen in Pflegeheimen von Gruppe eins abgeschlossen sein. Ab April kommt Gruppe zwei: Unter anderem Menschen zwischen 70 und 80 sowie mit schweren Vorerkrankungen. Sie haben das höchste Covid-19-Todesrisiko. Lehrkräfte kommen danach.

Impfstrategie: Berufsgruppen aus dem öffentlichen Dienst

Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese Rechtsverordnung ist am 15. Dezember 2020 in Kraft treten. Anfang Februar 2021 ist diese Verordnung neuaufgelegt worden. Verschiedene Gruppen sind dort mit unterschiedlichen Prioritäten versehen. Es gibt die Prioritäten höchste, hohe und erhöhte Priorität. Neben Alten und Kranken sind dort auch verschiedene Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes eingeordnete. Hier finden Sie, wie die Corona-Impfungen im öffentlichen Dienst für Lehrer, Erzieher, Pfleger, Polizei aussieht.

Corona-Impfung für Pflegekräfte, Polizei, Erzieher, Lehrer, Feuerwehrkräfte und Co.

In der Liste zur Impfstrategie sind auch Altenpfleger, Krankenschwestern, Polizisten, Lehrer, Feuerwehrleute und auch PolitikerInnen verschiedenen priorisierten Gruppen zugewiesen. Folgende Priorisierung ist für die Berufsgruppen im öffentlichen Dienst bei der Impfung gegen COVID-19 vorgesehen (Quelle: Bundesgesundheitsministerium). Weiter unten finden Sie die ausführliche Liste mit allen Gruppen:

Corona-Impfungen öffentlicher Dienst: Höchste Priorität

  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen. (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.)

Corona-Impfungen öffentlicher Dienst: Hohe Priorität

  • Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind

Corona-Impfungen öffentlicher Dienst: Erhöhte Priorität

  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
  • Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz
  • Erzieher und Lehrer

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COVID-19 Impfung: Hoher Schutz

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, betont: „Nach derzeitigem Kenntnisstand sind etwa 95 von 100 geimpften Personen vor einer Erkrankung geschützt. Und wir haben richtigerweise festgelegt, dass eben ältere Menschen und Menschen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefährdeten Personen haben, zuerst geimpft werden. Ich appelliere als Pflegebevollmächtigter daher an alle Pflegekräfte sich impfen zu lassen.“ Bis Mitte Januar 2021 waren zwei Impfstoffe (BioNTech/Pfizer sowie Moderna) gegen das Coronavirus in Deutschland bzw. Europa zugelassen. Weitere Impfstoffe sollen verimpft werden, wenn eine Zulassung durch die Behörden erteilt wurde. Folgende Bestellungen sind laut Bundesregierung aufgegeben worden:

  • BioNTech/Pfizer: mindestens 60 Millionen Dosen über die EU sowie eine gesicherte Option auf weitere 30 Millionen Dosen national
  • Moderna: 50,5 Millionen Dosen über die EU, zusätzlich wird hier über zusätzliche Dosen national verhandelt
  • CureVac: mindestens 42 Millionen Dosen über die EU sowie eine Option auf 20 Millionen Dosen national
  • AstraZeneca: 56,2 Millionen Dosen über die EU
  • Johnson&Johnson: 37,25 Millionen Dosen über die EU

Gesamte Liste: Wer wird früh gegen Coronavirus geimpft?

Die gesamte Liste mit allen Risikogruppen, die gegen COVID-19 frühzeitig geimpft werden sollen sieht folgendermaßen aus. Quelle Bundesanzeiger vom 8. Februar 2021:

Schutzimpfungen mit höchster Priorität

(1) Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Schutzimpfungen mit hoher Priorität

(1) Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
  • folgende Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:

a) Personen mit Trisomie 21,
b) Personen nach Organtransplantation,
c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung,
insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
d) Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
f) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),
g) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
h) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
i) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
j) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,

  • bis zu zwei enge Kontaktpersonen
    a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
    b) von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren,
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
  • Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind,
  • Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes untergebracht oder tätig sind,
  • Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind. (2) § 2 Absatz 2 sowie, für Personen nach Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz 3 gelten entsprechend.

 

Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität

(1) Folgende Personen haben mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
  • a) Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen, wenn die Remissionsdauer mehr als fünf Jahre beträgt,
  • b) Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen,
  • c) Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie,
  • d) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung,
  • e) Personen mit Asthma bronchiale,
  • f) Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung,
  • g) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58 mmol/mol oder < 7,5%),
  • h) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30),
  • i) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren
  • bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
  • Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder bei Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind,
  • Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut,
  • Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind,
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und als Lehrkräfte tätig sind,
  • Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen. (2) § 2 Absatz 2 sowie, für Personen nach Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz 3 gelten entsprechend.

Quelle: Bundesanzeiger

Ältere Meldung zum Thema

Coronavirus: Impfskepsis unter Pflegekräften

Anlass war die Impfskepsis, die laut Medienberichten einige Pflegekräfte gegenüber der Corona-Impfung haben. Die Kritik am Söder-Vorstoß zur Impfpflicht kam aus Politik und Gesellschaft: „Die Diskussion über einen Impfzwang für bestimmte Berufsgruppen bringt uns keinen Schritt weiter, sie ist sogar schädlich“, betonte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). „Viele Menschen sind bereit, sich impfen zu lassen, immer mehr auch und gerade in den Alten- und Pflegeheimen“, sagte etwa Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen. Die von der Bundesregierung vorgelegte Impfstrategie sieht verschiedene Gruppen vor, die zuerst geimpft werden sollen. Dazu gehören Risikogruppen wie Alte und Kranke aber auch systemrelevante Berufsgruppen. Seite Ende 2020 laufen die Impfungen gegen COVID-19 mit dem Impfstoff der Firmen Biontech/Pfizer. Mit Moderna hat nun auch ein zweiter Stoff die Zulassung erhalten.

Impfung: Politik und Gewerkschaft appellieren an Pflegekräfte

Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten im Gesundheitswesen aufgerufen, sich so schnell wie möglich gegen die Covid-19-Erkrankung impfen zu lassen; eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen lehnt ver.di jedoch ab. In ver.di sind mehrere hunderttausend Beschäftigte in den Bereichen Gesundheit und Pflege organisiert. „Nach Abwägung aller Chancen und Risiken ist es schon aus Gründen des Selbstschutzes und des Schutzes der Angehörigen angeraten, sich impfen zu lassen, sofern nicht ernste gesundheitliche Gründe dagegensprechen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Die Impfung muss freiwillig sein; eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen darf es nicht geben.“ Die Betroffenen, beispielsweise Pflegepersonen sowie Ärztinnen und Ärzte, müssten selbst entscheiden, ob sie sich impfen lassen wollten.

„Die Debatte um eine Impflicht ist kontraproduktiv für die gesellschaftliche Akzeptanz der Impfmaßnahmen“, so Werneke weiter. „Stattdessen muss deutlich mehr Überzeugungsarbeit für die Impfmaßnahmen geleistet werden.“ Gerade Pflegepersonen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen würden seit Jahren am eigenen Leib erfahren, dass Politik und Arbeitgeber die Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten auf Grund von viel zu wenig Personal billigend in Kauf nähmen. „Jetzt müssen Politik und Arbeitgeber aktiv und transparent über alle Aspekte der Impfung aufklären.“ Zudem seien Bund und Länder aufgefordert, endlich für eine zügige und reibungslose Umsetzung der Impfkampagne zu sorgen.

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