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Lockdown: Was gilt im Einzelhandel ab dem 16.12.2020?

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Ab Mitte der Woche gelten für den Einzelhandel sowie für Dienstleister aus dem Bereich der Körperflege harte Einschränkungen. Supermärke, Apotheken, Banken bleiben geöffnet.

Lockdown: Supermärkte, Tankstellen und Banken bleiben offen

Der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Länderchefs sieht vor, dass der Einzelhandel bis zum 10. Januar schließen muss. Ausgenommen sind Bereiche der Grundversorgung also etwa Supermärkte, Banken oder Tankstellen. Offen bleiben dürfen demnach:

  • der Lebensmitteleinzelhandel (dazu gehören neben Supermärkten, auch Wochenmärkte, Geträkemärkte, Reformhäuser usw.)
  • Läden der medizinischen Grundversorgung wie Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker und Hörgeräteakkustiker
  • Drogeriemärkte
  • Tierbedarfsmärkte
  • Reinigungen und Waschsalons
  • Kfz- und Fahrradwerkstätten
  • Tankstellen
  • Banken und Poststellen


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Dienstleistung Körperpflege: Friseure müssen schließen

Schließen müssen auch viele Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe zum Kunden nicht vermieden werden kann. Das betrifft vor allem:

  • Friseursalons
  • Kosmetik- und Tattoostudios
  • Massagepraxen

Physiotherapie, Ergotherapie und Co. bleiben geöffnet

Medizinisch notwendige Behandlungen, wie z.B. Physiotherapie, Ergotherapie oder Logotherapie und auch Dienstleistungen aus dem Bereich Podologie und Fußpflege bleiben weiterhin möglich.

Harter Lockdown: Erneute Beratung am 5. Januar 2021

Weiterhin behält sich die Politik gemäß der Hotspotstrategie vor, die getroffenen Maßnahmen regional nochmals zu verschärfen bzw. zu erweitern. Am 5. Januar 2021 wollen die Regierungschefs der Länder und die Kanzlerin erneut zusammmenkommen um im Lichte der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens über eine eventuelle Verlängerung der Maßnahmen über den 11. Januar hinaus zu beraten.

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