Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes beschlossen. Es geht unter anderem um höhere Zulagen, bessere Auslandsbesoldung und eine angemessene Honorierung von Einsatzbereitschaft in Krisensituationen. Auch BeamtenanwärterInnern des Bundes sollen profitieren.
Vor gut einem Jahr hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eine Modernisierung der Besoldungstruktur angekündigt. Nun hat die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf dazu beschlossen. Das Dienstrecht des Bundes soll so für Aufgaben wie den demografischen Wandel und Digitalisierung weiterentwickelt werden.
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Moderne Besoldungsstrukturen: Größere Flexibilität für den Dienstherren
Das Gesetz soll dem Bund als Dienstherrn größere Flexibilität verschaffen und zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung bieten. Zudem wird Verwaltungsaufwand verringert. Insbesondere sind folgende Anpassungen vorgesehen:
- Erweiterung und Flexibilisierung der Instrumente zur Personalgewinnung und -bindung,
- Erhöhungen von Zulagenbeträgen sowie Schaffung von neuen und strukturelle Veränderungen bestehender Zulagentatbestände,
- Verbesserungen für die Anwärter
- Verbesserungen in der Auslandsbesoldung,
- Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft in Krisensituationen.
Besoldungsstrukturmodernisierung: Bundestag berät im Herbst 2019
Die parlamentarischen Beratungen beginnen nun voraussichtlich im Herbst. Ein Inkrafttreten wird zum Beginn des Jahres 2020 angestrebt. Der Großteil der Maßnahmen tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Auszahlung erfolgt, sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen, teilte ein Sprecher des BMI mit.
Öffentlicher Dienst des Bundes soll attraktiv und wettbewerbsfähig bleiben
Bundesinnenminister Horst Seehofer betont: „Mit der Reform machen wir den Bund als Dienstherrn noch attraktiver: Mehr Geld für Anwärter, moderne Personalgewinnung und attraktive Zulagen sind nur einige Stichworte aus dem Maßnahmenpaket. Neben dem Personalaufbau und den guten Tarifabschlüssen der letzten Jahre trägt diese Reform dazu bei, dass der öffentliche Dienst des Bundes attraktiv und wettbewerbsfähig bleibt. Die bisherige Resonanz auf unsere Vorschläge zeigt mir, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“
DGB fordert weitergehende Reformen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte einige Neuerungen, darunter den Wegfall der Besoldungsgruppe A 2 sowie die Erhöhung bzw. Einführung einiger Zulagen. Mit der Aufwertung der Kindererziehungszeiten von BeamtInnen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, setzt das BMI eine langjährige Forderung der Gewerkschaften um.
Der DGB übte allerdings grundsätzliche Kritik am Gesetzentwurf, da er nur bedingt geeignet ist, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern und die Arbeit der BeamtInnen hinreichend wertzuschätzen. Dafür bedarf es weitergehender Reformen und nicht nur kurzfristiger finanzieller Anreize für einzelne Gruppen oder Belastungssituationen. Hierzu zählen die Rücknahme der Erhöhung der Wochenarbeitszeit, die Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen, die Dynamisierung der Erschwerniszulagen sowie eine Steigerung der Durchlässigkeit des Laufbahnrechts. Erst dies würde die Rahmenbedingungen tatsächlich attraktiver gestalten. Eine umfassenden Beitrag zur Stellungnahme des DGB gibt es hier…
Anmerkung der Redaktion: Einen Link zum Gesetzentwurf liefern wir nach, sobald dieser auf bundestag.de veröffentlicht ist.