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Müssen Behörden, Polizei, Kommunen auf Social-Media verzichten?

Social Media
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Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte hat eine Debatte angestoßen, ob Behörden, Polizei oder Ministerien sozialen Netzwerke wie Twitter und Facebook nutzen dürfen. Wir fassen die Debatte zusammen.

Die sozialen Netzwerke wie Twitter und Facebook sind auch für viele Behörden im öffentlichen Dienst nicht mehr wegzudenken. Bundesweit nutzen Polizeireviere, Schulen, Rathäuser, Bundesministerien oder Krankenhäuser die Plattformen, um zeitnah und aktuell zu informieren. So hat etwa die Polizei die Möglichkeit bei Unfällen oder Verbrechen direkt Warnungen an die BürgerInnen herauszugeben. Das hat sich in der Vergangenheit vielerorts bewährt.

DSGVO und der öffentliche Dienst

Allerdings gibt es seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung klare Regeln und Vorgaben, wenn Daten von Personen verarbeitet werden. Und dies geschieht immer, sobald ein Nutzer zum Beispiel auf einen Twitter-Account klickt oder sich in Facebook einloggt. Für die US-Plattform hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2018 festgelegt, dass die Betreiber einer Fanpage – das sind dann etwa Polizeireviere oder Rathäuser – gemeinsam mit Facebook zu Verarbeitern von personenbezogenen Daten werden. Personenbezogene Daten gehören zu den besonders schützenwerten Daten laut DSGVO.


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DSGVO zur gemeinsamen Datenverarbeitung

Zudem gilt: Wenn eine gemeinsame Datenverarbeitung stattfindet, muss laut Artikel 26 der DSGVO auch eine Vereinbarung zwischen den Verantwortlichen geschlossen werden, in der laut Artikel 26 Absatz 1 die Pflichten gegenüber Dritten „transparent“ festgelegt werden sollen. Dafür müsste Facebook aber gegenüber allen Usern offenlegen, wann und mit welchen Mitteln Daten verarbeitet werden, heißt es im Tagesspiegel.

Datenschützer löscht eigenen Twitter-Account

Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink will nun den Druck erhöhen und mit Ministerien und der Polizei sprechen. Er will mit gutem Beispiel vorangehen und zum 31. Januar 2020 seinen Twitter-Account mit 5400 Followern löschen. Der Grund: Er könne nicht Datenschutzbeauftragter und somit Aufsichtsbehörde sein und gleichzeitig Nutzer eines womöglich datenschutzrechtlich problematischen Netzwerks.

Debatte: Datenschutzexperten fordern differenzierten Blick

Doch es gibt auch andere Stimmen. So stellt der Datenschutzexperte und Rechtsanwalt Thomas Schwenke in einem ausführlichen Facebook-Post klar, wie der aktuelle Stand ist. Er schreibt: „Ich halte es für überzogen dem Beispiel zu folgen. Egal, ob seitens von Unternehmen oder Behörden. Bei einer Datenschutzbehörde ist die Lage anders, zumindest wenn sie mit anderen Behörden kooperiert und die gemeinsamen Ansichten teilt.“ Auch andere NutzerInnen auf Twitter fordern Zurückhaltung bei der Debatte über das komplexe Thema Datenschutz und Social Media für Behörden und Co. So schreibt eine NutzerIn nicht ganz zu Unrecht: „Lieber @Tagesspiegel, genau EINE Behörde hat ihren Rückzug aus #SocialMedia angekündigt – nämlich der Datenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg.“

Weitere Infos zum Thema gibt es hier… und hier…

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