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Neues Einstiegsamt: Höhere Bezahlung für Berliner Grundschullehrer

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Ab dem nächsten Schuljahr bekommen Lehrkräfte an Berliner Grundschulen eine höhere Bezahlung. Allerdings gelten dafür einige Bedingungen.

Lehrkräfte mit dem neuen „Lehramt an Grundschulen“, die nach dem Lehrkräftebildungsgesetz aus dem Jahr 2014 ausgebildet wurden, werden ab dem Schuljahr 2017/2018 nach A/E 13 bezahlt. Dafür wird ein neuer Laufbahnzweig mit dem Einstiegsamt A 13 eingeführt. Auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, hat der Senat Mitte Juli eine Änderung der Bildungslaufbahnverordnung beschlossen.

Höhere Anforderungen für GrundschullehrerInnen

Das Land Berlin nehme damit bundesweit eine Vorreiterstellung bei der Bezahlung von für die Grundschule ausgebildeten Lehrkräften ein und wird dem Umstand gerecht, dass sich der Auftrag und die Anforderungen an Grundschullehrkräfte deutlich erhöht haben und die neu ausgebildeten Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundschulen hinsichtlich Qualität und Umfang ihrer Ausbildung den Lehrkräften für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien entsprechen, heißt es aus der Senatsverwaltung.

Wechsel des Laufbahnzweigs

Lehrkräften aus dem Laufbahnzweig nach § 8 Bildungslaufbahnverordnung wird es nach entsprechender Qualifizierung ermöglicht, den Laufbahnzweig zu wechseln. Für Lehrkräfte mit der Ausbildung für den Laufbahnzweig der Studienrätin und des Studienrats, die an Grundschulen tätig sind, besteht nach einer erfolgreichen Einführungsphase die Möglichkeit eines Laufbahnzweigwechsels, um Funktionsämter an Grundschulen wahrzunehmen.

Neue Zuordnung für integrierte Schulen und Berufsschulen

Lehrkräfte mit dem Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien und mit dem Lehramt an beruflichen Schulen werden dem Laufbahnzweig der Studienrätin und des Studienrats zugeordnet.

Konrektoren-Laufbahn: Umsetzung 2018

Die in der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vorgesehene Anhebung der Konrektorinnen und Konrektoren sowie Zweiten Konrektorinnen und Zweiten Konrektoren wird mit der Anhebung der Beförderungsämter in den einzelnen Laufbahnzweigen zum 1. Januar 2018 laufbahnrechtlich umgesetzt.

2000 Grundschullehrkräfte protestieren

Das Thema ist heiß umstritten. Mehr als 2000 Berliner Grundschullehrkräfte hatten bei Personalversammlungen Anfang Juli ihren Unmut über das Vorgehen des Senats bei der Änderung der Bildungslaufbahnverordnung kundgetan. Viele von ihnen nahmen im Anschluss an einer Kundgebung vor der Senatsbildungsverwaltung teil. Sie forderten Klarheit darüber, wie und wann die Senatsbildungsverwaltung die Höhergruppierung der Lehrkräfte beabsichtigt, die noch nicht nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz vom 20. Februar 2014 ausgebildet wurden. Mehr Informationen gibt es bei der GEW Berlin.

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