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Open Data: Der Staat als Vorbild bei Datenteilung

Neustaat
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Im Buch „Neustaat“ fassen PolitikerInnen und ExpertInnen die anstehenden, digitalen Herausforderungen für Gesellschaft, Staat und die öffentliche Verwaltung zusammen. Unter anderem liefern sie Vorschläge, wie offene Daten bereitgestellt werden. Das Kapitel zum Thema Open Data gibt es als Auszug auf oeffentlicher-dienst-news.de.

„Wenn unserer Gesellschaft qualitativ hochwertige Daten in großer Menge zur Verfügung stehen sollen, dann sollte der Staat mit gutem Beispiel vorangehen und eine Initialzündung geben. Die Schweiz macht uns das vor: Im Herbst 2019 wurde das Schweizer Bundesamt für Statistik beauftragt, die Nationale Datenbewirtschaftung umzusetzen. Sie verwaltet bereits große Mengen hochwertiger Datensätze und arbeitet nun an einer Plattform, die schrittweise alle relevanten Daten der Öffentlichen Hand zur Verfügung stellen und aufbereiten soll. Behörden müssen so Daten nicht ständig neu erheben, sondern können auf das breite Wissen anderer Einheiten zurückgreifen.

Die Vorteile einer solchen Praxis sind vielfältig: Bürger werden nicht mehr nach den immer gleichen Angaben und Nachweisen gefragt, die Informationen werden transparenter, für Start-ups und neue Geschäftsmodelle gibt es leichteren Zugang. Auch die Verwaltung selbst profitiert, wenn die eigenen Silos aufgebrochen werden. So lassen sich beispielsweise aus den gesammelten Daten der Kfz-Zulassungsstellen, Mautstellen und Nahverkehrsunternehmen sehr detaillierte Modelle für Verkehrsflüsse darstellen.

Diese Modelle sind dann bei der Planung des Infrastrukturausbaus pures Gold: Wie entwickelt sich die Auslastung einer Straße oder S-Bahn-Linie? Brauchen wir eine neue Fahrspur oder eine engere Taktung der Züge? Wie führen wir Umleitungen? Wo besteht der größte Bedarf an Mobilitätslösungen wie Ride-Sharing, Mitnahmeparkplätzen oder Elektrorollern? Solche Fragen ließen sich durch die Konsolidierung und Zugänglichmachung öffentlicher Verwaltungsdaten viel genauer beantworten. Verwaltung wie Unternehmen könnten ihre Ressourcen effizienter steuern, die Wissenschaft besser forschen. Die EU-Kommission schätzt das wirtschaftliche Potenzial aus Verwaltungsdaten in Europa auf jährlich 140 Milliarden Euro.

Um Datenmissbrauch und unberechtigten Zugriff zu verhindern, benötigt eine solche Plattform selbstverständlich ein sorgfältiges Rechte- und Freigaberegime. Es muss klar geregelt sein, wer auf welche Datensätze – beispielsweise nur auf die des eigenen Fachbereiches – und in welcher Form – nur anonymisiert? – zugreifen darf. Das ist eine notwendige Voraussetzung jeder datenbasierten Politik.

Grundsätzlich ist die Pflicht der Verwaltung, ihre Daten zugänglich zu machen, schon seit 2017 im EGov-Gesetz festgeschrieben, in der Fläche ist sie aber noch keine Realität. Problematisch in der Praxis ist, dass sich das Gesetz nur auf die Daten bezieht, die der Bund bereitstellen kann, und auch, dass lediglich Rohdaten und aktiv erhobene Daten zur Verfügung gestellt werden.

Das Datenthema bleibt explosiv. Es geht um die Wahrung unsere Bürgerrechte und zugleich um die Sicherung unserer Wettbewerbsfähigkeit. Unsere Maßnahmen gründen auf unseren Werten, auf Transparenz und Kooperation, Schutz der Privatsphäre und Mündigkeit – und zielen auf ein digitales Ökosystem, das zwischen dem Datenkapitalismus der USA und der Datendiktatur Chinas einen eigenen europäischen Weg bereitet.

Textauszug aus:

Thomas Heilmann und Nadine Schön: Neustaat – Politik und Staat müssen sich ändern; Finanz Buch Verlag, Hardcover, 320 Seiten, Juni 2020, ISBN: 978-3-95972-376-3, 24,99 Euro

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