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Notlagentarifvertrag für kommunale Flughäfen – Jobs gesichert, Corona-Prämie

TVöD Flughafen
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Gewerkschaft und Arbeitgeber haben Notlagentarifvertrag abgeschlossen. Betriebsbedingte Kündigungen sind bis 2023 ausgeschlossen.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) einen Notlagentarifvertrag für die kommunalen Flughäfen abgeschlossen. Der Tarifvertrag gilt für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an den kommunalen Flughäfen und deren Tochtergesellschaften. Die ver.di-Tarifkommission hat dem Verhandlungsergebnis mit großer Mehrheit zugestimmt.

Notlagentarifvertrag Flughafen: Corona-Sonderzahlung

Im Notlagentarifvertrag wurde zudem vereinbart, dass noch im Dezember eine steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung erfolgt, die nach Entgeltgruppen gestaffelt bis zu 800 Euro beträgt.

Notlagentarifvertrag: Entgelterhöhung zum Oktober 2022

Die nächsten Entgelterhöhungen erfolgen zum 1. Oktober 2022 in Höhe von 1,4 Prozent; mindestens 50 Euro; am 1. April 2023 1,8 Prozent und ab dem 1. Oktober 2023 wird das Niveau der dann geltenden Tabelle im TVöD erreicht. „Mit dem Tarifvertrag ist es uns in dieser schwierigen Situation gelungen, dass die Beschäftigung bis Ende 2023 gesichert ist und bis zum gleichen Zeitpunkt betriebsbedingte Kündigungen verhindert werden“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Damit haben wir unser wichtigstes Ziel in diesen Verhandlungen erreicht.“

Kommunale Arbeitgeber: Sanierung ermöglichen

Die kommunalen Flughäfen befinden sich wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in einer existenzbedrohenden Lage. In dieser Situation war es fundamental, Regelungen zu treffen, mit denen Sanierung ermöglicht und Beschäftigung gesichert werden kann. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat sich in der Nacht auf den 1. Dezember 2020 mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf einen gemeinsamen Notlagentarifvertrag für die kommunalen Flughäfen geeinigt. Der Tarifvertrag gilt rückwirkend ab 1. September 2020 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an den kommunalen Flughäfen und deren Tochtergesellschaften. Hiermit soll die Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Flughäfen erhalten und Beschäftigung gesichert werden.

Kommunale Flughäfen: Arbeitszeit im Fokus

Ab 2022 kann zur Sicherung der Arbeitsplätze die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit um sechs Prozent für die Beschäftigten gekürzt werden. Hierzu gibt es umfangreiche Sonderregelungen. Bei Fortdauer der Kurzarbeit erfolgt keine weitere Arbeitszeitverkürzung, teilten die Sozialpartner mit.

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