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NRW Öffentlicher Dienst: Auszahlung Tarifergebnis an Angestellte und Beamte

Gehalt öffentlicher Dienst
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Das Warten der Angestellten und Beamten in Nordrhein-Westfalen hat bald ein Ende: Angestellte erhalten mit der nächsten Bezügeabrechung eine erste Abschlagzahlung. Für Beamtinnen und Beamten erfolgt die rückwirkende Auszahlung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge mit der Abrechnung für den Monat Juni, teilte das Finanzministerium mit.

Das Warten hat bald ein Ende – die Landesregierung hat Termine für die Auszahlung der Tariferhöhung bekannt gegeben. Somit erfolgt eine erste abschlagsweise Auszahlung für die Angestellten mit der nächsten Abrechnung. „Mit der ersten Abschlagszahlung zum 31. Mai 2019 werden auch die Erhöhungsbeträge für die zurückliegenden Monate ausgezahlt“, heißt es in einer Erklärung. Für den Tarifbereich wird die rückwirkende Umsetzung der linearen Entgelt-Erhöhung mit den laufenden Bezügen für den Monat Mai am 31. Mai 2019 vorgenommen. Weitere strukturelle Änderungen werden zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Im Beamtenbereich erfolgt die rückwirkende Auszahlung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ebenfalls am 31. Mai 2019 mit der Abrechnung für den Monat Juni.


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NRW: Tarifergebnis wird ausgezahlt

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften haben sich am 2. März 2019 auf einen Tarifabschluss verständigt. Die Einigung sieht eine Anhebung der Entgelte in drei Schritten bei einer Laufzeit von 33 Monaten vor. Die Entgelte werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 jeweils im Gesamtvolumen von 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 im Gesamtvolumen von 1,4 Prozent erhöht. Die Tarifpartner werden die Tarifeinigung zeitnah in entsprechende Tarifverträge umsetzen.

NRW: Auszahlung der Beamtenbesoldung

Die Umsetzung des Tarifergebnisses dauert erfahrungsgemäß einige Woche und Monate, da die Verwaltung das Ergebnis umsetzen muss. Die Anpassung der Beamtenbesoldung per Gesetz. „Die Umsetzung der Übertragung des Tarifergebnisses bedarf noch der Anpassung der einschlägigen landesgesetzlichen Regelungen“, heißt es weiter. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf habe die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung Anfang Mai auf den Weg gebracht. Die nun bevorstehenden Zahlungen sorgten dafür, dass die Beschäftigten des Landes bereits vor der Unterzeichnung der Änderungstarifverträge und der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag von den Erhöhungen profitieren können.

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