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Öffentlicher Dienst TVöD-Tarifverhandlungen 2025: Details & Fakten

Tarifverhandlung öffentlicher Dienst
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Öffentlicher Dienst: Die TVöD-Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen gehen Anfang 2025 in die nächste Runde. Wir berichten ab Herbst 2024 über die Forderungen und Themen der anstehenden Tarifrunde.

Nächste TVöD Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst Anfang 2025

Nach der abgeschlossenen TVöD-Tarifrunde stehen die nächsten Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst Anfang 2025 an. Im Herbst werden die Gewerkschaften ihre Forderungen vorstellen. Um die Verhandlungen vorzubereiten, wird ver.di im Lauf des Jahres die Beschäftigten im öffentlichen Dienst befragen. Wer am Ball bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter.

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Inhalt

Zusammenfassung: TVöD-Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst

TVöD-Tarifverhandlungen: Besoldungsanpassung folgt Tarifergebnis

Die Anpassung der Bundesbesoldung folgt dem TVöD-Tarifverhandlungen. So wird der Bund die Besoldung ebenfalls zum 1. März 2024 anheben. Zudem sollen Beamte des Bundes und Versorgungsempfänger eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3000 Euro in mehreren Raten erhalten. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst im September oder Oktober, wie ein Sprecher des zuständigen Bundesinnenministeriums auf Anfrage dieser Seite mitteilte. Mehr zur Auszahlung der Inflationsprämie für Beamte

Tarifverhandlungen Öffentlicher Dienst in Potdsam: Regelmäßige Updates

Update 22./23. April 2023 – 0 Uhr

  • Das TVöD-Tarifergebnis 2023 steht: Fakten und Details
  • Bisher gibt es keine Einigung in den Verhandlungen.
  • Seit heute Mittag verhandeln die Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften und öffentlichen Arbeitgebern wieder über ein Ergebnis in den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst.
  • Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke nennt in einem Pressestatement vor Beginn der Tarifverhandlungen die positiven Aspekte des Schlichtungsvorschlags. Insbesondere sei hervorzuheben, „dass bei einer Laufzeit von 24 Monaten eine dauerhaft wirksame Steigerung im Rahmen dieser Schlichtungsempfehlung erreicht werden würde, die für die allergrößte Zahl unserer Mitglieder im zweistelligen Bereich liegt“. Das sei eine Erhöhung, die es seit Jahrzehnten im öffentlichen Dienst nicht mehr in der Größenordnung gegeben habe. Kritisch sah Werneke, dass mit dem Kompromissvorschlag ein niedrigerer Mindestbetrag rauskommen würde als von der Gewerkschaft gefordert.
  • Als positiv bewertete der dbb-Chef Ulrich Silberbach, dass die Schlichtungsempfehlung auch von der Arbeitgeberseite mit deutlicher Mehrheit am vergangenen Wochenende angenommen worden sei. „Darin kann man durchaus ein Hoffnungszeichen sehen. Wir erwarten in Potsdam also heute konstruktive und einigungsorientierte Gespräche. Dann könnten wird den Sack heute zumachen. Andernfalls enden die Verhandlungen hier und wir stehen vor Urabstimmung und Arbeitskampf.“
    Gleichzeitig warnte der dbb Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer am 22. April 2023 in Potsdam vor zu viel Optimismus: „Die Schlichtungsempfehlung ist eine Grundlage für weitere Verhandlungen. Sie ist aber noch lange nicht die Lösung. Wir haben auf jeden Fall noch Gesprächsbedarf. Über die einzelnen Punkte und Vorschläge wird zu reden sein.“ Strukturell gehe der Schlichterspruch mit Sockelbetrag plus linearer Erhöhung und Inflationsausgleichszahlung in die richtige Richtung. „Es bleiben aber Licht und Schatten“, so Silberbach.
  • Inhalt der Verhandlungen: Gewerkschaften und öffentliche Arbeitgeber gehen in die entscheidende 4. Runde der Einkommensverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen. Die Schlichtungsempfehlung liegt vor. Beide Seiten werden debattieren, ob und wie die Empfehlungen der Schlichtungskommission als Grundlage für einen neuen Tarifvertrag umgesetzt werden können.

Update 21. April 2023

  • Ab 10:15h am 22. April 2023 laden die Gewerkschaften zu einer Demonstration am Verhandlungsort (Kongresshotel „Am Templiner See“ in Potsdam) ein,  um den Gewerkschaftsvertreter*innen vor der 4. Tarifverhandlungsrunde den Rücken zu stärken. Mittags starten dann die Gespräche der Verhandlungsführer im öffentlichen Dienst Bund und Kommunen.

Update 29. März / 30. März  2023 (2 Uhr)

  • Am frühen Morgen des 30. März teilen die Tarifparteien mit, dass die Verhandlungen in der dritten Runde gescheitert sind. Die Arbeitgeber wollen nun eine Schlichtung anrufen. Damit herrscht vorerst Friedenspflicht.
  • In den ZDF heute-Nachrichten wird von weiterhin zähen Verhandlungen berichtet. Die Stimmung in Potsdam sei frostig. Der Ausgang sei offen. Es stehe eine lange Nacht bevor.
  • Laut Medienberichten werden sich die Verhandlungen bis in die Nacht zu Donnerstag ziehen.

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  • Die Verhandlungen im öffentlichen Dienst werden auch am dritten Tag fortgesetzt. Bisher ist kein Stand zu Fortschritten bekannt. Im Tagesspiegel wird eine Gewerkschafterin zitiert, die auf hohe Streikbereitschaft verweist. Für den Fall, dass die Verhandlungen heute scheitern, hat ver.di einen umfassenden Streikplan, heißt es im Beitrag.

Update 28. März 2023 (10 Uhr):

  • 20 Uhr: Die Verhandlungen sind auch am Dienstag ohne Ergebnis beendet worden; Tarifpartner noch weit auseinander. Allerdings haben die Arbeitgeber sich Medienberichten zu Folge auf eine Nachbesserung ihres Angebots verständigt. Demnach soll um einen Aufstockungsbetrag für die unteren Lohngruppen gehen.
  • Verhandlungen werden fortgesetzt

Update 27. März 2023: Verhandlungen am ersten Tag ohne Ergebnis beendet

Schlichtungsempfehlung für den öffentlichen Dienst

Die Schlichtungskommission um Hans-Henning Lühr und Georg Milbradt hat eine Empfehlung für eine möglich Einigung im öffentlichen Dienst vorgelegt. Die Details:

  • 2023: Nullrunde
  • März 2024: +200 € +5,5%, insgesamt mindestens 340 €
  • einkommensteuerfreie Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 3000 Euro
    • Juni 2023: 1240 €
    • Juli 2023 bis Februar 2024: 220 € pro Monat
  • Laufzeit: 24 Monate

Beispiel: Öffentlicher Dienst Entgelttabelle VKA 2024 nach Schlichtungsempfehlung

Achtung: Beispielrechnung !
Rechnung: TVöD-Grundgehalt vom 31.12.2022 +200 Euro, + 5,5 Prozent mehr Gehalt
(Anmerkung: E1 alle Stufen bis E2 Stufe 1 = +340 Euro mehr)
Gültig: 01.03.2024 – 31.12.2024

Euro 1 2 3 4 5 6
E 15 5504,00 5863,92 6265,40 6813,49 7377,29 7748,20
E 14 5003,84 5329,75 5755,37 6227,68 6754,16 7132,13
E 13 4628,76 4985,95 5392,57 5834,04 6353,53 6635,44
E 12 4170,32 4581,34 5061,67 5594,63 6220,01 6516,74
E 11 4032,38 4410,41 4765,62 5151,01 5678,44 5975,19
E 10 3895,33 4191,53 4528,25 4893,44 5300,10 5433,63
E 9c 3787,84 4052,08 4339,43 4649,06 4981,91 5220,52
E 9b 3566,89 3814,56 3969,97 4429,89 4702,42 5018,11
E 9a 3448,96 3662,32 3869,96 4331,88 4436,39 4703,23
E 8 3281,44 3486,59 3628,68 3770,54 3922,69 3995,85
E 7 3095,23 3331,58 3472,38 3614,47 3748,49 3820,45
E 6 3042,04 3236,55 3372,94 3507,92 3640,49 3708,02
E 5 2928,99 3117,67 3245,11 3380,06 3505,47 3570,28
E 4 2802,62 2993,55 3153,75 3253,48 3353,20 3411,60
E 3 2762,69 2968,02 3017,99 3132,21 3217,92 3296,43
E 2 2582,16 2784,28 2834,67 2906,58 3064,63 3229,97
E 1 2355,52 2388,86 2430,55 2469,42 2569,47

Alle Angaben ohne Gewähr

Zur Empfehlung der Schlichtungskommission

Nach der Schlichtung: ver.di geht kämpferisch in die Tarifverhandlungen am 22. April

Die Schlichtungskommission hat einen Vorschlag vorgelegt, wie eine Tarifeinigung im öffentlichen Dienst aussehen könnte. Ab dem 22. April werden Gewerkschaften und öffentliche Arbeitgeber über diesen Vorschlag verhandeln – die Tarifverhandlungen werden also fortgesetzt. Beide Seiten halten sich bis dahin voraussichtlich zurück mit öffentlichen Äußerungen.

Im Vorfeld der Schlichtung haben die Gewerkschaften um ver.di und den Beamtenbund stets betont, dass ihre Mitglieder streikbereit sind. Sie werden sich auf keinen Kompromiss einlassen, der ihrer Basis nicht passt. Denn ver.di-Chef Werneke hatte in seinem letzten Interview vor der Schlichtung gegenüber der Augsburger Allgemeinen gesagt: „Wir brauchen für einen Abschluss über eine Laufzeit von 24 Monaten, auf der die Arbeitgeber bestehen, deutliche Verbesserungen, sowohl bei der prozentualen Lohnerhöhung als auch besonders beim Mindestbetrag je Beschäftigten.“

Er gibt sich kämpferisch: „Wir machen keinen Bückling vor den Arbeitgebern und werden nicht einknicken.“ Wenn die Schlichtung und die danach stattfindende erneute Verhandlung keine Einigung erbring, „wäre es völlig normal, dass wir unsere Mitglieder im Rahmen einer Urabstimmung befragen, ob sie für einen Arbeitskampf bereit sind. Das möchte ich nicht als Drohung an die Arbeitgeber verstanden wissen. Aber jetzt gehen wir mit der notwendigen Zuversicht in die Schlichtung rein. Aber selbstverständlich sind wir auf alles vorbereitet“, so Werneke.

Tarifverhandlungen Öffentlicher Dienst: Vergleich Forderung, Angebot, Schlichtungsvorschlag

Gewerkschaftsforderung für den öffentlichen Dienst

  • 10,5 Prozent mehr Gehalt, mind. 500 Euro monatlich mehr
  • 200 Euro mehr für Azubis, Studierende, Praktikant*innen
  • Laufzeit: 12 Monate

Arbeitgeberangebot während 2. Verhandlungsrunde

  • +3 Prozent ab dem 1. Oktober 2023
  • +2 Prozent ab dem 1. Juni 2024
  • Kein Angebot zu Mindestbetrag
  • Mai 2023: 1.500 EUR Inflationsausgleichsgeld, 750 EUR für Azubis Inflationsausgleichsgeld
  • Januar 2024: 1.000 EUR Inflationsausgleichsgeld, 500 EUR für Azubis Inflationsausgleichsgeld
  • Laufzeit: 27 Monate

Schlichtungsempfehlung vom 15. April

  • +200 EUR, +5,5 Prozent ab 1. März 2024 (= laut ver.di durchschnittlich 11,2 Prozent Lohnerhöhung)
  • Juni 2023: 1.240 EUR Inflationsausgleichsgeld, 620 EUR für Azubis Inflationsausgleichsgeld
  • Juli 2023 – Februar 2024: 220 EUR monatlich Inflationsausgleichsgeld, 110 EUR monatlich für Azubis Inflationsausgleichgeld
  • Laufzeit: 24 Monate

Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst gescheitert

Die dritte Verhandlungsrunde im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen ist gescheitert. Die öffentlichen Arbeitgeber haben die Lage vieler Beschäftigten nicht hinreichend aufgegriffen, kritisiert ver.di. Die Arbeitgeber wollen nun eine Schlichtung, um den Tarifkonflikt zu beenden. Die Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist nach langwierigen und zähen Verhandlungen gescheitert. „Für uns steht nach wie vor ein sozial gerechter Abschluss im Mittelpunkt“, betonte ver.di-Chef Frank Werneke in Potsdam. Der Interessenkonflikt habe sich letztlich nicht auflösen lassen. „Die Arbeitgeber waren trotz deutlicher Bewegung nicht bereit, den Beschäftigten beim Mindestbetrag ausreichend entgegen zu kommen“, sagte Werneke in der Nacht zum Donnerstag (30. März 2023) in Potsdam.

Tarifverhandlungen gescheitert: ver.di kritisiert Arbeitgeber

Die Vorschläge der öffentlichen Arbeitgeber hätten nicht sichergestellt, dass die Kaufkraft insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensgruppen erhalten bleibe. Die Bundestarifkommission von ver.di hat deshalb das Scheitern der Verhandlungen erklärt. „Es gibt nichts, was wir nicht in den zurückliegenden drei Tagen hätten besprechen können“, so Werneke.

Nancy Faeser: 8 Prozent und 300 Euro

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärt: „Wir wären bereit gewesen zu einer linearen Entgelterhöhung von 8 Prozent – und das mit einem Mindestbetrag von 300 Euro. In den unteren Entgeltgruppen hätte die Entgelterhöhung damit deutlich über 10 Prozent gelegen. Darüber hinaus wären wir zu steuerfreien Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 3.000 Euro bereit gewesen – zum Ausgleich der hohen Inflation. Die Einmalzahlungen kämen bei allen Beschäftigten sehr schnell an. Sie wären eine spürbare Entlastung in Krisenzeiten.“

Wie lang die Laufzeit des Tarifvertrags gewesen wäre, blieb offen. Die Gültigkeit eines Tarifvertrags ist ein entscheidender Aspekt, wie hoch die Entgeltsteigerung wirklich ist. ver.di fordert 10,5 Prozent auf zwölf Monate. Acht Prozent gebotene Entgelterhöhung auf 24 Monate wäre deutlich weniger, als die Forderung der Gewerkschaften.

Auch die kommunalen Arbeitgeber haben sich zum Ausgang geäußert. Karin Welge, Verhandlungsführerin und Präsidentin der VKA betont ihr Bedauern: „Wir konnten uns vorstellen, einen Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro netto zu zahlen. Das hätte den Beschäftigten sofort und unmittelbar geholfen.“ Die Arbeitgeber hätten auch weitere Verbesserungen in Aussicht gestellt. Welge kündigte an, dass die Arbeitgeber nun eine Schlichtung einberufen wollen: „Vor diesem Hintergrund werden wir die Schlichtung anrufen, um die Bevölkerung vor weiteren Streiks zu bewahren.“

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Schlichtung hat begonnen

Seit Donnerstag, dem 6. April 2023, läuft das Schlichtungsverfahren. Von nun an sind alle Teilnehmer*innen verpflichtet, zu den Aspekten der Schlichtung zu schweigen. So gab der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke der Augsburger Allgemeinen am 4. April sein letztes Interview vor der Schweigephase. Er zeigte sich zuversichtlich, dass das Verfahren zu einem Ergebnis führt. „Wir gehen konstruktiv in die Gespräche.“

Werneke macht aber auch deutlich, dass ver.di seine Mitglieder bei einem Scheitern der Schlichtung und einer erfolglosen erneuten Tarifverhandlung zur Urabstimmung über unbefristete Streiks aufrufen werde. Man sei auf alles vorbereitet.

Schlichtung im öffentlichen Dienst: Friedenspflicht ohne Streiks

In den nächsten Wochen werden nun zwei unabhängige Schlichter eingesetzt, die einen Lösungsvorschlag für den öffentlichen Dienst ausarbeiten. Über diesen werden dann die Tarifparteien erneut beraten. Während einer Schlichtung herrscht Friedenspflicht, es darf also nicht gestreikt werden. Mehr über das Verfahren der Schlichtung

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Tarifverhandlungen: 10,5 Prozent mehr, mindestens 500 Euro

ver.di fordert in der laufenden Tarifrunde für die Angestellten von Bund und Kommunen 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Das Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie auf Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden. ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam für GdP, GEW, IG BAU sowie mit dbb beamtenbund und tarifunion.

Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst 2023: ver.di fordert 10,5 Prozent mehr Gehalt

Im vergangenen Jahr haben ver.di, GEW, IG BAU, GdP und dbb Beamtenbund die Tarifforderungen für die Verhandlungen im öffentlichen Dienst vorgestellt. ver.di fordert für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro monatlich bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von zwölf Monaten. Konkret sehen die ver.di-Forderungen folgendermaßen aus:

Zentrale ver.di-Forderungen: Entgelterhöhungen im öffentlichen Dienst

  • Die Tabellenentgelte der Beschäftigten sollen um 10,5 Prozent, mindestens aber um 500 Euro, monatlich erhöht werden.
  • Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen / Praktikanten sollen um 200 Euro monatlich erhöht werden.
  • Die Laufzeit der Regelungen soll 12 Monate betragen

ver.di-Forderung für Auszubildende und Praktikantinnen / Praktikanten

  • Unbefristete Übernahme der Auszubildenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung.

ver.di-Erwartungen an die Arbeitgeber

  • Die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit werden verlängert.

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ver.di-Forderung an die Arbeitgeber bei Bund und Kommunen

  • Das Tarifergebnis wird auf Beamte übertragen: Der Bund wird aufgefordert, das Verhandlungsergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten, Richter, Soldaten sowie Versorgungsempfänger zu übertragen.

Dritte Verhandlungsrunde öffentlicher Dienst: Ergebnis oder Urabstimmung?

Vor dritten Verhandlungsrunde erhöhen ver.di und die Gewerkschaften den Druck. In allen Bereichen des öffentlichen Dienstes legen Beschäftigte die Arbeit nieder, um für die Forderung nach 10,5 Prozent mindestens aber 500 Euro zu streiken. Bisher liefen diese Aktionen in Form von Warnstreiks ab. Wenn in den anstehenden Verhandlungen über einen neuen TVöD keine Einigung erzielt wird, drohen unbefristete Streiks im gesamten öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen. Darüber würden im Fall eines Scheiterns der Verhandlungen die Gewerkschaftsmitglieder im Rahmen einer Urabstimmung entscheiden.

VKA: „branchenspezifische Lösungen“ für Sparkassen

Das Arbeitgeberangebot ist weit hinter den Gewerkschaftsforderungen zurückgeblieben. Gerade einmal fünf Prozent bei einer langen Laufzeit des Tarifvertrags haben VKA und Bund angeboten. Ver.di, Beamtenbund und Co. lehnen dies strikt ab. Vom 27. bis zum 29. März verhandeln die Tarifparteien wieder. In den vergangenen Wochen haben die kommunalen Arbeitgeber deutlich gemacht, dass sie für die Sparkassen und für die kommunalen Krankenhäuser „branchenspezifische Lösungen“ sehen. Die Gewerkschaften lehnen dies entschieden ab. Die Warnstreiks der vergangenen Wochen haben deutlich gemacht, dass es unter den Beschäftigten eine große Bereitschaft zum Streik gibt. Eine Prognose über die dritte Verhandlungsrunde gibt es hier…

Arbeitgeber legen Angebot  vor – Gewerkschaften drohen mit Streiks

Auch die zweite Runde in den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen ist ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Immerhin: Die kommunalen Arbeitgeber haben bei den zweitägigen Verhandlungen in Potsdam ein Angebot vorgelegt, das folgendermaßen aussieht:

  • eine tabellenwirksame Erhöhung von drei Prozent Ende 2023 und
  • zwei Prozent Mitte 2024
  • eine Laufzeit von 27 Monaten
  • Dazu kommt eine Inflationsausgleichsprämie in zwei Raten von 1.500 und 1.000 Euro.
  • Und eine Anhebung der Jahressonderzahlung für alle Beschäftigten

Zweite Runde Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst ohne Ergebnis: ver.di kritisiert Arbeitgeber Angebot als enttäuschend

ver.di zeigt sich enttäuscht vom Angebot der Arbeitgeber, das diese während der zweiten Verhandlungsrunde im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes vorgelegt haben: „Das Angebot der Arbeitgeber sorgt, was Höhe, Laufzeit und den fehlenden sozialen Ausgleich betrifft, bei den Beschäftigten für Enttäuschung und Ablehnung. Das empfinden die Menschen als respektlos und werden sich nicht damit abfinden“, erklärte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Mit den Inhalten ihres Angebots lösen die Arbeitgeber den Tarifkonflikt nicht. Die Konsequenz ist: Die Warnstreiks werden ausgeweitet.“

Gewerkschaften kritisieren Arbeitgeber-Angebot für öffentlichen Dienst

Die Inflationsprämie sei nicht nachhaltig, kritisierte Werneke: „Die Preise bleiben auch dann noch hoch, wenn die Prämien längst nicht mehr wirken.“ Ein Mindestbetrag als soziale Komponente für die unteren Einkommensgruppen ist nicht vorgesehen. Außerdem sollen über einen Zusatztarifvertrag Gehaltsabsenkungen in den Krankenhäusern ermöglicht werden. Zudem schwebt den öffentlichen Arbeitgebern unter anderem ein Sonderopfer für die Beschäftigten der Sparkassen vor. Und schließlich wollen die Kommunen die Jahressonderzahlung so erhöhen, dass davon in erster Linie Amtsleiter und weitere Führungskräfte profitieren, Beschäftigte in niedrigen Einkommensgruppen hingegen fast nicht. „Das ist krass unsozial“, sagte Werneke: „Mit den Inhalten ihres Angebots lösen die Arbeitgeber den Tarifkonflikt nicht. Die Konsequenz ist: Die Warnstreiks werden ausgeweitet.“

Arbeitgeber legen Angebot im öffentlichen Dienst vor

Die VKA-Präsidentin Karin Welge erläutert das Angebot der kommunalen Arbeitgeber: „Im Zuge der zweiten Verhandlungsrunde haben wir heute den Gewerkschaften wie von ihnen eingefordert ein Angebot vorgelegt. In diesem haben wir erstens die Zahlung eines Inflationsausgleichsgeldes in Höhe von insgesamt 2.500 Euro, zweitens zwei lineare Erhöhungsschritte in einer Gesamthöhe von 5 Prozent und drittens durch die Erhöhung der Jahressonderzahlung auch eine Verbesserung für den Fachkräftebereich vorgesehen.“

Kommunale Arbeitgeber Angebot: 5 Prozent Entgeltsteigerung, die Inflationsprämie und die Sonderzahlungen

Zudem enthalte es die für die kommunalen Arbeitgeber wichtigen Punkte, die die Bereiche der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, der Sparkassen und Versorgungsbetriebe betreffen. Rechnet man die lineare Entgeltsteigerung, die Inflationsprämie und die Sonderzahlungen zusammen, dann habe das Angebot der kommunalen Arbeitgeber ein Volumen von rund 12 Prozent und würde die Arbeitgeber mehr als 11,7 Milliarden Euro kosten.

Lange Laufzeit des Tarifvertrags angeboten: Ende März geht es in die dritte Runde

Das sei kein Pappenstiel, so Welge: „Mit dem Inflationsausgleichsgeld schaffen wir eine schnelle, unmittelbare und deutliche Entlastung für unsere Beschäftigten. Gleichzeitig hätten wir mit der angebotenen Laufzeit die für uns so notwendige Planungssicherheit. Nun sind die Gewerkschaften am Zug, sich gemeinsam mit uns auf den Weg zu einer schnellen Tarifeinigung zu machen. Nicht nur fordern, sondern auch liefern.“ Die Verhandlungen werden nun in der dritten Runde am 27. bis 29. März 2023 in Potsdam fortgesetzt.

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ver.di, GEW, IG BAU, GdP und der Beamtenbund fordern 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke hat in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung auf die hohe Streikbereitschaft der Beschäftigten verwiesen. „Die nächsten Streiks haben eine andere Dimension“. Wenn es notwendig werde, stehe die Streikplanung. Sollten die Arbeitgeber nächste Woche ein wirklich gutes Angebot vorlegen, könne man sich aber schnell einigen, so Werneke im Interview.

Öffentlicher Dienst vor der Zweiten Rund der Tarifverhandlungen: ver.di-Chef Werneke stellt flächendeckende Warnstreiks in Aussicht

In den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen hat der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke eine Ausweitung des Arbeitskampfs in Aussicht gestellt. Ob es flächendeckende Streiks geben werde, hänge sehr von der zweiten Verhandlungsrunde ab, sagte er im ARD-Morgenmagazin. Er hoffe auf ein faires Angebot der Arbeitgeber, sagte Werneke. „Wenn nicht, sind wir natürlich in der Lage, im öffentlichen Dienst wie auch bei der Post wie auch an den Flughäfen zu mobilisieren. Es gibt sehr, sehr viel Zuspruch für unsere Forderung.“ Bisher haben die Arbeitgeber noch kein eigenes Angebot vorgestellt.

Zuvor hatte sich die Verhandlungsführerin der kommunalen Arbeitgeber, Karin Welge,  kritisch über das Vorgehen der Gewerkschaften geäußert. „Ich kann die Streikaufrufe zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht nachvollziehen“, sagte die Verhandlungsführerin und Präsidentin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. „Mit den Gewerkschaften wurde vereinbart, dass wir in drei Verhandlungsrunden zu einem Ergebnis kommen möchten. Nun haben wir gerade einmal die erste der Runden hinter uns.“ Öffentlicher Dienst, so geht es weiter: Die zweite Runde der Tarifverhandlungen findet am 22. und 23. Februar 2023 in Potsdam statt.

Erste Runde der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst ohne Ergebnis beendet

Die erste Verhandlungsrunde im öffentlichen Dienst ist ergebnislos beendet worden. Gewerkschaften und Arbeitgeber geben zu Protokoll, dass die Gespräche in sachlicher Atmosphäre stattgefunden haben. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke kommentiert: „Ein positives Signal an die Beschäftigten ist leider ausgeblieben. Die materiellen Sorgen und die Überlastungssituation im öffentlichen Dienst werden zwar zur Kenntnis genommen, bleiben aber ohne Lösungsvorschläge. Das wird nicht reichen.“ ver.di will 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens 500 Euro.

Die Probleme der Kolleg*innen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ließen sich nicht mit freundlichen Worten und ständigen Verweisen auf die Kassenlage heilen. „Ob Pandemie oder die Folgen des Krieges in der Ukraine – der öffentliche Dienst ist gefordert wie nie: Die Belegschaften werden sich in dieser Tarifrunde nicht mit warmen Worten abspeisen lassen“, kündigte Werneke. Mehr als 335.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes unterstützen schon jetzt die ver.di-Forderung: „Die Arbeitgeber sind gut beraten, diese Botschaft ernst zu nehmen“, sagte Werneke. Diese haben kein Gegenangebot vorgelegt.

Kommunale Arbeitgeber öffentlicher Dienst 2023: Fokus auf mittlere und höhere Entgeltgruppen

Zum Verhandlungsauftakt haben die kommunalen Arbeitgeber deutlich auf die schwierige derzeitige Lage der Kommunen und kommunalen Einrichtungen und Unternehmen hingewiesen und bekräftigt, dass sie für konstruktive Lösungen zur Verfügung stehen und an eine Einigung in der dritten Tarifrunde glauben. Zudem haben sie eigene Schwerpunkte in die Verhandlungen eingebracht: „In der diesjährigen Tarifrunde werden wir uns für Lösungen angesichts des Fachkräftemangels starkmachen und uns damit vornehmlich auch für die mittleren und höheren Entgeltgruppen einsetzen“, so VKA-Präsidentin Karin Welge.

Besonders der hohe Mindestbetrag von 500 Euro sei aus Arbeitgebersicht das falsche Signal. „Die kommunalen Arbeitgeber brauchen insbesondere verstärkt Personal, das Leitungsaufgaben und Führungsverantwortung übernimmt“, ergänzt Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der VKA.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte sich vor Beginn der Verhandlungen zu Wort gemeldet. Sie betont: „Die Forderungen der Gewerkschaften sind hoch und sie treffen auf eine angespannte Haushaltslage, insbesondere auch in den Kommunen. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir am Verhandlungstisch gemeinsam mit den Gewerkschaften am Ende zu einer fairen Einigung kommen werden.“

Termine: Wann finden die Tarifverhandlungen 2023 im öffentlichen Dienst statt?

Auf ein Tarifergebnis müssen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen noch etwas warten. Die VKA teilte folgende Termine mit:

1. Runde: 24. Januar 2023 (Potsdam) – ohne Ergebnis beendet
2. Runde: 22. und 23. Februar 2023 (Potsdam) – ohne Ergebnis beendet
3. Runde: 27. bis 29. März 2023 (Potsdam)

 Mehr zur Arbeit im Pflege- und Gesundheitsbereich

Warnstreik im öffentlichen Dienst: Liste über Regionen, Behörden und Einrichtungen, die streiken

Sozial- und Erziehungsdienst: Warnstreiks in Kitas am Frauentag

Streiks in Kitas: ver.di ruft am 8. März zu Warnstreiks im Sozial- und Erziehungsdienst auf. Damit wollen die Gewerkschaften den Druck auf die kommunalen Arbeitgeber erhöhen. Viele Kitas sind im kommunalen Betrieb, die Beschäftigten vor allem Frauen. Zu dem Bereich zählen auch Jugendämter und weitere öffentliche Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.

Warnstreiks im ÖPNV am 3. März

Nachfolgende dokumentieren wir die Warnstreik-Aktivitäten der Gewerkschaften. Die Liste ist nicht vollständig.

  • Für den 3. März ruft ver.di in sechs Bundesländern zu Streiks im ÖPNV auf. Für diese Beschäftigten gilt der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Nahverkehr (TV-N), da die Unternehmen hier in kommunaler Hand liegen. „Deshalb haben wir die Beschäftigten in den sechs Bundesländern, in denen der ÖPNV von den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes betroffen sind, zu ganztägigen Warnstreiks aufgerufen“, so ver.di. In folgenden Bundesländern ist am 3. März 2023 der öffentliche Personennahverkehr – also Busse und Bahnen – bestreikt worden:
    • Baden-Württemberg,
    • Hessen,
    • Niedersachsen,
    • Nordrhein-Westfalen,
    • Rheinland-Pfalz und
    • Sachsen

Bundesweiter Warnstreik: Auszubildende und dual Studierende des öffentlichen Dienstes streiken am 1. März 2023

Mit einem bundesweiten Streiktag machen Auszubildende und dual Studierende von Bund und Kommunen am Mittwoch, den 1. März 2023, auf die Forderungen im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes aufmerksam. Rund 5.000 junge Streikende aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes werden laut ver.di erwartet.

„Gute Bedingungen für Auszubildende und dual Studierende und anständige Entgelte nach der Ausbildung sind das beste Rezept gegen den Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst“, sagte Werneke weiter. „Wir brauchen ein Gesamtpaket, das die jungen Kolleginnen und Kollegen finanziell entlastet und durch die unbefristete Übernahme eine langfristige Perspektive im öffentlichen Dienst bietet.“

Warnstreiks öffentlicher Dienst NRW

  • Kurz vor der nächsten Verhandlungsrunde im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes hat der Chef des Beamtenbunds dbb, Ulrich Silberbach, mit einer Ausweitung der Warnstreiks gedroht. Für die angespannte Finanzlage der Kommunen seien die Politiker im Bund, insbesondere aber die der Länder schuld, sagte Silberbach der „Bild am Sonntag“. „Wenn die Arbeitgeber weiter mauern, müssen die Warnstreiks zwangsläufig ausgeweitet werden“, ergänzte er.
  • ver.di hat Beschäftigte an Flughäfen zu einem ganztägigen Streik am Freitag, den 17. Februar aufgerufen. Der Streik beginnt in den frühen Morgenstunden des Freitags und endet in der Nacht von Freitag auf Samstag. Betroffen sind die Airports Frankfurt/Main, München, Stuttgart, Hamburg, Dortmund, Hannover und Bremen.
  • ver.di NRW ruft am kommenden Dienstag, 14.02.2023, in Mülheim, Essen und Oberhausen alle Beschäftigten der Ruhrbahn und der STOAG zu Warnstreiks auf.
  • Zudem wird Nahverkehr in NRW am Dienstag bestreikt – unter anderem in Mülheim, Essen, Herne, Bochum, Gelsenkirchen und Oberhausen. Auch Stadtverwaltungen und Kitas sind am Dienstag und Mittwoch (14. und 15. Februar 2023) in mehreren Städten von Warnstreiks betroffen. Am Niederrhein droht die Gewerkschaft am Mittwoch mit einem ganztägigen Warnstreik bei der NIAG und in mehreren Stadtverwaltungen im linksrheinischen Teil des Kreises Wesel.

Warnstreiks öffentlicher Dienst Bayern

  • ver.di Bayern schreibt: In Bayern werden nun erste Stadtverwaltungen, Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter sowie Kitas zu Warnstreiks aufgerufen. Auch an Klinika wird es Warnstreiks und Aktionen geben. Betroffen sollen folgende Regionen in Bayern sein: Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken.

Warnstreiks öffentlicher Dienst Norddeutschland

  • ver.di Nord ruft zu einer Warnstreikwoche in Schlesig-Holstein auf. Schwerpunkte liegen im Kreis Schleswig-Flensburg, der Landeshauptstadt Kiel der Hansestadt Lübeck und im Klinikbereich in der Region Pinneberg/Elmshorn.

Warnstreiks öffentlicher Dienst weitere Bundesländer und Regionen

  • Der Beamtenbund teilt mit: „Nach dem enttäuschenden Ausgang der ersten Verhandlungsrunde in Potsdam haben sich am 14. Februar 2023 Zöllnerinnen und Zöllner sowie Bundespolizistinnen und Bundespolizisten vor dem Hauptzollamt in Frankfurt am Main zu einer Protestaktion versammelt, um den Druck auf die Arbeitgeberseite vor der zweiten Verhandlungsrunde zu erhöhen.“
  • Für Dienstag, 14.02.2023 ruft der Deutsche Beamtenbund (dbb) die Beschäftigten der Arbeitsagentur, der Familienkasse und der Jobcenter im Saarland zu einem ganztägigen Warnstreik auf.Von 11:30 bis 13:00 Uhr ist in in Saarbrücken eine Kundgebung geplant. Am 15. Februar sollen dann die Beschäftigten und Beamten der Zollverwaltung in Saarbrücken in einer aktiven Mittagspause vor dem Hauptzollamt in Saarbrücken protestieren.
  • Mit der Demonstration und einem ganztägigen Warnstreik am 9. Februar 2023 haben mehr als 600 Beschäftigte in Fulda ihren Ärger über den Start der Verhandlungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum Ausdruck gebracht.
  • ver.di hat Beschäftigte in Berlin von Vivantes und der Charité, der BSR, der Wasserbetriebe, der Hochschule für Technik und Wirtschaft und des Studierendenwerks Berlin zu einem gemeinsamen Warnstreiktag am Donnerstag, dem 9. Februar 2023 aufgerufen.Am Warnstreiktag werden sich die Streikenden zu einer zentralen Kundgebung treffen. In der Zeit von 08:30 Uhr bis 9.30 Uhr findet eine Kundgebung in der Nähe des Abgeordnetenhauses vor Beginn der Plenar-Sitzung (Wilhelmstr.) statt, die Abgeordneten der demokratischen Parteien sind eingeladen, die Kundgebung zu besuchen und sich den Forderungen zu stellen. Ab ca. 9.30 Uhr beginnt eine Streik-Demonstration, die über die Kochstraße – Oranienstr. – den Moritzplatz – zum Oranienplatz führt, wo in der Zeit ab ca. 10.30 Uhr eine Abschlusskundgebung stattfindet. ver.di erwartet zu den Kundgebungen und der Demonstration ca. 3.000 Teilnehmende. Die Beschäftigten Berliner Senats- und Bezirkseinrichtungen sind allerdings nicht augerufen, sie werden nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt.
  • Der dbb teilt mit, dass am 7. Februar 2023 über 500 Beschäftigte in Flensburg für eine angemessene Einkommenserhöhung demonstrieren.

Tarifverhandlungen: Flächenstreiks im öffentlichen Dienst nicht ausgeschlossen

Wie hoch die Bereitschaft für Streiks ist, zeigen erste Aktionen etwa bei der Bundesagentur für Arbeit. Im Konflikt um eine bessere Bezahlung haben die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (BA) Ende Januar vor der Zentrale der Behörde in Nürnberg protestiert. Am 31. Januar haben mehr als 700 Beschäftigte ihrem Ärger über den Start der Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit einem Warnstreik und Demonstrationen zum Ausdruck gebracht. Die Arbeitgeber, VKA und Bundesinnenministerium, hatten zur ersten Verhandlungsrunde kein Angebot vorgelegt. Für den Haustarifvertrag der BA ist der TVöD richtungsweisend, die Ergebnisse werden auch auf die dortigen Beschäftigten übertragen.

Mit Blick auf den weiteren Verlauf der Tarifverhandlungen hatte Ulrich Silberbach vom Beamtenbund mit einem „Lockdown“ durch flächendeckende Streiks gedroht. „Ein solcher harter Arbeitskampf droht, wenn die Arbeitgeber nach drei Verhandlungsrunden kein Angebot vorlegen. Dann reichen Nadelstiche, also Warnstreiks, nicht mehr aus“, sagte Silberbach der „Augsburger Allgemeinen“. „Dann droht ein Arbeitskampf, also ein Lockdown für den öffentlichen Dienst. Dann bleiben Straßenbahnen stehen, Kitas zu, und der Müll bleibt liegen. Dann wird es ungemütlich in diesem Land.“

Karriere: New Work & Digitalisierung im öffentlichen Dienst

Ratgeber und Nachrichten

Statistik: So werden die Angestellten im öffentlichen Dienst eingruppiert und bezahlt

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, wie die Angestellten bei Bund, Kommunen und Sozialversicherungen aktuell eingruppiert sind. Im kommunalen Dienst sind es vor allem die Entgeltgruppen E2, E5, E6, E8, E9a und E9b, nach denen ein Großteil im öffentlichen Dienst bezahlt wird.

Arbeitnehmer Bund Kommunen Sozialversicherungen
Außertariflich, E15Ü   510  6 475  2 325
E15  1 125  8 705  5 265
E14  5 465  18 840  3 765
E13  9 295  17 515  5 770
E12  6 220  27 565  8 215
E11  9 075  59 235  27 110
E10  4 770  64 810  14 420
E9c  4 060  58 995  65 455
E9b  5 660  105 345  15 430
E9a  12 525  102 975  35 320
E8  11 170  253 260  34 640
E7  9 180  56 040  3 250
E6  24 565  152 240  52 960
E5  18 710  170 255  12 015
E4  5 240  64 305   765
E3  13 320  46 240  5 670
E2, E2Ü   640  77 755  2 855
E1   10  25 470   485
Beschäftigte in der Pflege   880  65 285  1 660
Sonstige  6 520  31 455  37 975
in Ausbildung  6 350  56 300  13 345
Arbeitnehmer zusammen  155 285 1 469 060  348 700

Quelle: Statistisches Bundesamt 2023

Verteilung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen

In der Grafik zeigt sich, wo im öffentlichen Dienst der Kommunen die meisten Beschäftigten arbeiten. So sind 460.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich Soziales und Jugend tätig, viele unter anderem in den kommunalen Kitas, den Jugendämter oder der Kinder- und Jugendhilfe. Zudem ist ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der inneren Verwaltung.

Staat und Politik aktuell: Beschlüsse, Leistungen & Sonderzahlungen für Bürgerinnen und Bürger

8 Gründe, warum es ein deutliches Lohnplus am Ende der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst geben muss

  1. Hohe Inflation belastet öffentlichen Dienst

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die Folgen auf die deutsche Energieversorgung hält an. Auch wenn der Winter bisher nicht so kalt wie befürchtet war, die Kosten für Gas und Strom sind massiv gestiegen. Die Inflation war und ist auf einem allzeit Hoch der letzten Jahrzehnte. Im November stieg die Teuerung sogar auf 10 Prozent. Im Jahresdurchschnitt 2022 sind die Verbraucherpreise um 7,9 Prozent gegenüber 2021 gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag die Jahresteuerungsrate damit deutlich höher als in den vorangegangenen Jahren.

Das spüren auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Ein Großteil ist in den unteren und mittleren Entgeltgruppen beschäftigt. Die Energiekosten sind so hoch, dass fast alle Beschäftigten Angestellte, Beamte und auch Pensionäre schauen müssen, wie sie über die Runden kommen. So kommen für viele auch die stark gestiegen Mieten und bezahlbare Wohnungen bis weit in ländliche Regionen hinzu.

Neben einer deutlichen Steigerung der Tabellenentgelte, könnte auch eine hohe Inflationsprämie diese Kosten für den öffentlichen Dienst dämpfen. Ob diese Teil des Tarifpakets wird, oder ob diese separat verhandelt wird, wird sich zeigen.

  1. Moderate TVöD-Tarifsteigerungen in den letzten Jahren

Die letzte Tarifeinigung im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen liegt mittlerweile 2,5 Jahre zurück. Die letzte TVöD-Tarifrunde stand unter dem Eindruck der beginnenden Corona-Pandemie. Das damalige Ergebnis sah ein Gehaltsplus von bis zu 4,5 Prozent in den unteren und 3,2 Prozent bei den oberen Entgeltgruppen vor. Der Tarifvertrag hatte eine lange Laufzeit von 28 Monaten, dementsprechend gering ist die Bilanz in Summe der vergangenen drei Jahre. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst waren es also keine fetten Jahre. Auch die Verhandlungen davor waren stets moderat.

  1. Enorme Arbeitsbelastung im Krisenmodus

Der öffentliche Dienst hat in der Coronakrise enorm viel leisten müssen: In Krankenhäusern, Kitas, der kommunalen Verwaltung, den Finanzämtern oder der Entsorgung. Der Krisenmodus wurde verschärft, durch politische Entscheidung, die kurzfristig und häufig unausgegoren von der Verwaltung oder im Gesundheitsbereich umgesetzt werden mussten.

Im Gesundheits- sowie dem Erziehungsbereich des öffentlichen Dienstes waren die meist weiblichen Beschäftigten einem großen Risiko ausgesetzt, selbst an Corona zu erkranken. In den verschiedenen Welle der Pandemie mussten zudem etliche Überstunden geschoben werden, da der Krankheitsausfall von Kolleginnen und Kollegen kompensiert werden musste. Diese Leistung muss honoriert werden.

  1. Personalmangel öffentlicher Dienst 2023

Seit Jahren warnen Wissenschaft und Gewerkschaften vor dem Personalmangel. Nach Einschätzung des Deutschen Beamtenbundes fehlen im öffentlichen Dienst 360.000 Beschäftigte. Die Rechnung zieht dafür nicht nur offene Stellen heran, sondern nimmt auch den Personalbedarf ins Auge, der sich durch neue Aufgaben ergibt. Denn der Staatsdienst steht etwa vor der Digitalisierung, ein komplexer Transformationsprozess, der viele Bereiche der Verwaltung, aber auch zum Beispiel die Polizei oder die Krankenhäuser betrifft.

Zudem: Der Personalmangel wird an vielen Stellen schon jetzt dadurch kompensiert, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzliche Aufgaben übernehmen oder einspringen, wenn Stellen nicht besetzt werden können. Dieser Einsatz muss belohnt werden.

  1. Fachkräfte: Der öffentliche Dienst muss attraktiver werden

Experten sind sicher: Der Transformationsprozess der Digitalisierung wird nur gelingen, wenn es exzellent ausgebildete Fachkräfte gibt, die diesen technisch, aber auch rechtlich anspruchsvollen Weg im Staatsdienst gehen wollen. Es geht fundamental um eine gute Bezahlung von IT-Fachleuten, aber auch um eine Aufwertung vieler bestehender Berufsbilder, die sich durch die Digitalisierung verändern werden. Längst sind nicht nur Tech-Spezialisten Mangelware, sondern bisher unverdächtige Berufe wie der Sachbearbeiter, die Verwaltungssekretärin oder Hausmeister fehlen. Gerade ländlichen Kommunen wird es künftig schwerer fallen, qualifiziertes Personal zu finden. Deshalb muss die Vergütung im TVöD gerade in den klassischen Verwaltungsberufen mithalten können. Auch für Quereinsteiger muss sich die Entscheidung lohnen.

  1. Hohe Tarifabschlüsse in Leitbranchen Metall und Chemie

In den kommenden Monaten wird der öffentliche Dienst immer wieder Thema in den Medien sein. Einen Eindruck, wie Lösungen am Ende aussehen könnten, haben die großen Tarifverhandlungen im vergangenen Jahr gezeigt: in der Metall- und Elektrobranche und in der Chemieindustrie. Dort gibt es deutliche tabellenwirksame Entgeltsteigerungen und eine Inflationsprämie von jeweils 3000 Euro.

In der Metall- und Elektroindustrie sieht das folgendermaßen aus: Zu Beginn des Jahres 2023 gibt es die erste Stufe der Inflationsausgleichsprämie von 1500 Euro. Im Juni desselben Jahres erhöhen sich die Entgelte um 5,2 Prozent. Anfang 2024 erhalten die Beschäftigten die zweite Stufe der Inflationsausgleichsprämie von 1500 Euro. Die Entgelte steigen im Mai 2024 um 3,3 Prozent. Dann sind die Entgelte in zwei Stufen um insgesamt 8,5 Prozent gestiegen.

  1. Kaufkraft Impuls durch TVöD-Erhöhung

2,5 Millionen Menschen arbeiten zu Konditionen des TVöD, den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Eine deutliche Erhöhung der Gehälter wäre ein enormer Faktor, um die Kaufkraft im Land zu stärken. Denn der Konsum hat es schwer in Zeiten, in denen Mieter und Eigentümer die nächste Energierechnung abwarten müssen.

Sollten die Enlastungspakete zur Dämpfung der Energiepreise nicht ausreichen, um Privatpersonen und Unternehmen zu schützen, könnte es auch ökonomisch kritisch werden. Die Binnenkonjunktur braucht also dringend Zufluss. Handel und Dienstleistungen sind regional verwurzelt. Machen sie guten Umsatz, kommt dadurch auch Geld in die Kassen der Kommunen. Eine kräftige Lohnerhöhung ist für die kommunalen Arbeitgeber also keine Einbahnstraße.

  1. Keine Lohn-Preis-Spirale in Sicht

Die kommunalen Arbeitgeber haben nach Bekanntgabe der Gewerkschaftsforderungen scharfe Kritik geäußert. Aus ihrer Sicht sind 10,5 Prozent zu viel. Zudem warnen sie in einer Pressemeldung vor einer Lohn-Preis-Spirale. Doch mittlerweile zeichnet sich ab, dass diese Warnung unbegründet ist.

Anders als im Oktober – bei der Bekanntgabe der Gehaltsforderung – sind sich viele Ökonomen sicher: Aktuell gibt es keine Lohn-Preis-Spirale. Im Gegenteil: Für das letzte Jahr wurde ein republikweiter Tariflohnzuwachs von drei Prozent erwartet. Dies käme einem Reallohnverlust von mindestens fünf Prozent gleich. Von Lohn- und Preisdruck ist weit und breit keine Spur.

10 Fakten zu den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst

Vor rund 18 Jahren ist der TVöD im öffentlichen Dienst zum erstmals verhandelt worden. Ein paar Fakten zum zweitgrößten Flächentarifvertrag in Deutschland (nach dem Tarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie):

✅ Rund 2,8 Millionen Menschen werden nach den Konditionen des TVöD bezahlt. Der Tarifvertrag wird auch von vielen privaten Arbeitgebern übernommen, etwa von privaten Kita-Betreibern und Co.

✅ Neben den Entgelten für die kommunalen Verwaltungsangestellten werden auch die Grundsätze für Pflegebeschäftigte, Angestellte bei Sparkassen, an kommunalen Flughäfen oder in den Kitas geregelt.

✅ Insgesamt beinhaltet die Entgeltordnung zum TVöD Tätigkeitsmerkmale für mehr als 1000 Berufsbilder.

✅ Der TVöD gilt sowohl für die Kommunen als auch für den Bund. Allerdings nicht für Angestellte der Länder.

✅ Die letzten Gehaltssteigerungen gab es zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

✅ In der Regel ist das Tarifergebnis auch für die Bundesbeamten sowie die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr übernommen worden. Allerdings wird die Beamtenbesoldung per Gesetz nach den Tarifverhandlungen geregelt.

✅ Die erste TVöD-Verhandlungsrunde findet am 24. Januar 2023 in Potsdam statt.

✅ Neben ver.di verhandeln auf der Gewerkschaftsseite GEW, IG BAU, GdP und der Beamtenbund.

✅ Für die Arbeitgeber verhandeln die Bundesvereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesinnenministerium.

✅ Seit 2005 hat es acht Tarifrunden im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen gegeben.

Öffentlicher Dienst: Tarifverhandlungen im Wechsel

Der TVöD gehört mit zu den mächtigsten Tarifverträgen in Deutschland, da er für rund 2,8 Millionen Beschäftigte Arbeits- und Entgeltbedingungen regelt. In den vergangenen Jahren haben sich die Verhandlungen für Bund und Kommunen (werden zusammen verhandelt) und der Länder abgewechselt. Laut Hans-Böckler-Stiftung betreffen die Tarifverhandlungen von Bund und Kommunen auch folgende öffentliche Institutionen, in den der TVöD gilt:

  • öffentlicher Dienst Bund und Gemeinden,
  • Versorgungsbetriebe (TV-V),
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • DRV Bund,
  • TgDRV,
  • Knappschaft-Bahn-See,
  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung,
  • Bundeseisenbahnvermögen,
  • Sparten-TV „Nahverkehr“ Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern
  • die Tarifverträge für die Bundesbank,
  • den TV-Fleischuntersuchung und
  • den TV-V sowie den
  • TV-AVH.

Der Beamtenbund weißt zudem darauf hin: "Sollten nach der Einkommensrunde einzelne oder alle Tabellenwerte der TVöD-Tabelle oberhalb der Werte der Tabelle des Manteltarifvertrags für die Autobahn GmbH des Bundes (MTV Autobahn) liegen, so gelten die Werte auch für die Beschäftigten der Autobahn GmbH."

Tariferhöhung im öffentlichen Dienst

Vor rund 17 Jahren ist der TVöD erstmals verhandelt worden. Seitdem hat es acht Tarifrunde gegeben mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. In der Tabelle werden die Erhöhungen bzw. Nullrunden dargestellt. Für das exakte Datum der Tariferhöhung beachten Sie bitte die Quelldaten, die aus der Grafik in Excel heruntergeladen werden können.

Tabelle mit den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst

Termin Entgeltsteigerung
01.10.2005 0
01.01.2008 3,10%
01.01.2009 2,80%
01.01.2010 1,20%
01.01.2011 0,60%
01.08.2011 0,50%
01.03.2012 3,50%
01.01.2013 1,40%
01.08.2013 1,40%
01.03.2014 3,00%
01.03.2015 2,40%
01.03.2016 2,40%
01.02.2017 2,35%
01.03.2018 2,85%
01.04.2019 2,81%
01.03.2020 0,96%
01.09.2020 0
01.04.2021 1,40%
01.04.2022 1,80%

Alle Angaben ohne Gewähr / Quelle: oeffentlicher-dienst.info

Tarifforderung Öffentlicher Dienst 2023: Inflationsausgleich für mittlere und untere Einkommen

„Die Inflationsentwicklung, Lebensmittel- und insbesondere Energiepreise reißen tiefe Löcher in die Haushaltskassen der Beschäftigten. Viele von ihnen wissen nicht, wie sie sich und ihre Familien über Wasser halten können, einige können ihre Mieten oder Heizkosten nicht mehr zahlen“, betont der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Die Sicherung der Einkommen durch einen Inflationsausgleich, insbesondere für die Beschäftigten mit mittleren und eher niedrigen Einkommen, steht für uns im Zentrum der Tarifrunde.“ Sie würden durch die jetzige Inflation umso mehr getroffen werden, weil der Tarifabschluss 2020 pandemiebedingt zu Reallohnverlusten geführt hätte. ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit der GdP, der GEW, der IG BAU und dem dbb beamtenbund und tarifunion. Spannend ist die Frage, ob es es im Rahmen der Tarifverhandlungen auch um eine Inflationsprämie gehen wird. Aktuelle Tarifabschlüsse, etwa in der Metall- und Elektrobranche oder der Chemieindustrie haben gezeigt, dass kräftige Gehaltserhöhungen und eine Ausgleichszahlung von 3000 Euro möglich sind.

Bürgergeld und die Folgen für Tarifverhandlungen: Staat muss  Mindestabstandsgebot einhalten

Das neu eingeführte Bürgergeld sorgt für Diskussion - auch bei den anstehenden Tarifverhandlungen. Der dbb-Chef Ulrich Silberbach betont: „Der Staat kann es sich nicht erlauben, seine Bediensteten nur minimal besser zu behandeln als Grundsicherungsbezieher. Dazu gibt es inzwischen jede Menge höchstrichterliche Rechtsprechung. Bei der Bundespolizei sind Beschäftigte teils noch in A6 oder A7 eingruppiert, das bedeutet eine Grundvergütung von 2.500 beziehungsweise 2.600 Euro brutto im Monat. Durch das Bürgergeld wird der Druck noch größer werden, das Mindestabstandsgebot einzuhalten“, so der dbb Chef. Die Politik habe in den vergangenen Jahren 500 Milliarden Euro für die Krisenbewätigung - zu erst für Corona nun für die Energie- und Sicherheitskrise - bereitgestellt. 16 Milliarden Euro für den öffentlichen Dienst wären "nicht der Untergang des Abendlandes".

Arbeitgeber im öffentlichen Dienst: VKA mit Kritik, Innenministerium ist zuversichtlich

Die Arbeitgeber haben sich zu den Gewerkschaftsforderungen geäußert. Die Bundesvereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) kritisieren die Höhe der Forderungen. "Die Umsetzung der Gewerkschaftsforderungen sind in dieser Form schlicht nicht leistbar. Wir müssen dafür sorgen, dass Kommunen und kommunale Unternehmen handlungsfähig bleiben, auch und gerade in der Krise. Mit der Erfüllung der Gewerkschaftsforderungen wäre dies nicht mehr gegeben", so VKA-Präsidentin Karin Welge, die die Kommunen in den Verhandlungen vertreten wird. "Die Forderungen der Gewerkschaften überraschen in dieser Höhe und berücksichtigen nicht die schwierige finanzielle Lage der kommunalen Haushalte und Unternehmen. Die Mehrkosten für die geforderte Entgelterhöhung würden bei den kommunalen Arbeitgebern mit rund 15,4 Milliarden Euro ins Gewicht fallen." Sie warnt vor einer Lohn-Preis-Spirale. Betont allerdings, dass die kommunalen Arbeitgeber für konstruktive Verhandlungen bereitstünden.

Auch das Bundesinnenministerium, Arbeitgeber und Dienstherr der Angestellten und Beamten des Bundes, hat Stellung genommen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser sagte: "Die nun verkündeten Forderungen der Gewerkschaften treffen bei Bund und Kommunen auf eine angespannte Haushaltslage. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir in den kommenden Tarifverhandlungen gute und sachgerechte Lösungen finden werden." Der öffentliche Dienst werde auch weiterhin ein sicherer und attraktiver Arbeitgeber bleiben, so Faeser.

Öffentlicher Dienst: Zukunftsthemen Arbeitszeit und Sonderzahlung im Fokus?

Eine Besonderheit der beiden letzten Tarifeinigungen (TVöD und TV Länder) war die Sonderzahlung an die Beschäftigten, die die Gewerkschaften für die Beschäftigten verhandelt haben. Die Frage lautet: Wird es für Bund und Kommunen eine Neuauflage eines Corona-Bonus geben, oder kommt eine Inflationsprämie? Zudem war bereits vor der Pandemie das Thema Arbeitszeit ein großes Thema für die Beschäftigten. Auf Druck der Gewerkschaften gab es einen Durchbruch in der Arbeitszeitangleichung Ost/West. Ab dem 1. Januar 2023 sinkt laut dem letzten Tarifergebnis die Ost-Arbeitszeit auf Westniveau.

TVöD-Tarifverhandlungen 2023: Mehr Gehalt, kürzere Arbeitszeit, Sonderzahlung?

Wie hoch soll die nächste Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen ausfallen? Wollen die Beschäftigten eine kürzere Arbeitszeit bei gleichem Gehalt? Und wird es wieder eine Sonderzahlung geben? Diese und viele andere Fragen könnten in den anstehenden Tarifverhandlungen um den TVöD 2023 / 2024 eine Rolle spielen.

TVöD-Tarifverhandlungen 2023: Viele Krisen, viel Arbeit, viel Stress

Die Aufgaben für die öffentliche Verwaltung vor allem auf kommunaler Ebene sind groß. Die Corona-Pandemie hat die Bürgerämter, Krankenhäuser, Kitas, Pflegeeinrichtungen, Jugendämtern, die kommunalen Entsorgungsunternehmen und Co. enorm gefordert. Nun müssen die Gemeinden und Landkreise vor Ort die Unterbringung der Flüchtlinge aus der Ukraine organisieren und für einen Winter vorsorgen, der für viele Menschen wegen der Energiekrise unangenehm werden kann. Es gilt: Diese Aufgaben erledigen die Beschäftigten neben ihrer regulären Arbeit. Auch die Coronapandemie kann Bund und Kommunen nochmal beschäftigten.

Öffentlicher Dienst Kommunen: Immer weniger Beschäftigte in der kommunalen Verwaltung

Im letzten Jahr sind rund zwei Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in den Ruhestand gegangen. Seit Jahren kämpfen die öffentlichen Arbeitgeber um Fachkräfte, denn der Wettbewerb um passendes Personal ist härter geworden – gerade für ländliche Kommunen.

Freie Stellen für den öffentlichen Dienst... 

RÜCKBLICK auf die Tarifrunde 2020 im öffentlichen Dienst

Rückblick Tarifverhandlungen 2020: Öffentlicher Dienst Bund & Kommunen

In der TVöD-Tarifrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifparteien einen Abschluss erzielt. Dadurch steigen die Einkommen tabellenwirksam um 4,5 Prozent in der niedrigsten Entgeltgruppe und -stufe und noch um 3,2 Prozent in der höchsten Eingruppierung.

Streit ums Jobrad - TVöD-Redaktionsverhandlungen stocken

Offenbar geht es bei dem Streit zwischen ver.di und den Arbeitgebern um das Thema Jobrad. „Im Rahmen der Redaktionsverhandlungen seien bis auf die ergänzende Vereinbarung zum Fahrradleasing alle strittigen Punkte geeint. Und auch zum Thema Jobrad sei eigentlich verabredet, losgelöst vom erfolgreichen Abschluss der Redaktionsverhandlungen zuerst offene steuerliche Fragen zu klären, um dann zu einer Lösung zu kommen. „Die Regelungen zum Fahrradleasing jetzt zur Vorbedingung für den Abschluss der Redaktionsverhandlungen zu machen, ist völlig absurd. Wir fordern die Arbeitgeber auf: Halten Sie Wort und zahlen Sie die Erhöhung fristgemäß aus“, appellierte Behle. Die VKA teilte mit: Dass die erhöhten Entgelte erst zur Auszahlung freigegeben werden, sobald alle Beteiligten sämtliche strittigen Themen ausgeräumt und geeint haben, sei seit Jahr und Tag ein ganz normaler Prozess in den Tarifrunden des öffentlichen Dienstes. In der kommenden Woche werden die Parteien weiterverhandeln. Mehr zum Jobrad gibt es hier...

Pflege: Steigerung 8,7 Prozent und in der Spitze für Intensivkräfte rund zehn Prozent

In der Pflege beträgt die Steigerung 8,7 Prozent und in der Spitze für Intensivkräfte rund zehn Prozent. Alle Beschäftigten erhalten zusätzlich noch in diesem Jahr eine Corona-Prämie, für die unteren Entgeltgruppen (1-8) 600 Euro, die mittleren (9-12) 400 Euro, die oberen Lohngruppen (13-15) 300 Euro, für Auszubildende 225 Euro (Bund 200 Euro). Die Tarifvereinbarung läuft bis zum 31. Dezember 2022.

"Das ist unter den derzeitigen Bedingungen ein respektabler Abschluss, der für unterschiedliche Berufsgruppen, die im Fokus der Tarifrunde standen, maßgeschneidert ist", sagte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). „Besonders erfreulich ist, dass es uns gelungen ist, deutliche Verbesserungen für untere und mittlere Einkommensgruppen sowie für den Bereich Pflege und Gesundheit durchzusetzen“, betonte Werneke.

  • Die Löhne und Gehälter werden zunächst zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro
  • sowie zum 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent angehoben.
  • Auszubildende bekommen jeweils 25 Euro mehr.
  • Für die Pflegekräfte wurden gesonderte Gehaltssteigerungen vereinbart.
  • Ab März 2021 wird eine Pflegezulage von 70 Euro gezahlt
  • die ein Jahr später auf 120 Euro erhöht wird.
  • Die Zulage in der Intensivmedizin wird mehr als verdoppelt auf 100 Euro monatlich,
  • Die Wechselschichtzulage steigt von 105 auf 155 Euro monatlich.
  • In den Betreuungseinrichtungen wie Altenheimen wird die Pflegezulage mit einem Plus von 25 Euro auf Gleichstand mit den kommunalen Krankenhäusern gebracht.
  • Ärzte in den Gesundheitsämtern erhalten ab März 2021 eine Zulage von 300 Euro monatlich.
  • Einen Durchbruch gab es in der Arbeitszeitangleichung Ost/West. Ab dem 1. Januar 2023 sinkt die Ost-Arbeitszeit auf Westniveau.

Damit ist ein wesentliches Ziel der Gewerkschaft ver.di erreicht. „Das außergewöhnlich hohe Engagement der Beschäftigten in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes und die Warnstreiks der letzten Wochen haben die Dringlichkeit einer schnellen Einigung aufgezeigt. Sie waren kurz, für manche in der Bevölkerung schmerzhaft, aber auch notwendig, wie sich gezeigt hat. Ohne Warnstreiks hätte es die notwendige Bewegung in den Tarifverhandlungen nicht gegeben", sagte Werneke weiter.

TVöD-Tarifergebnis: Sparkassen, Abgruppierung, Altersteilzeit

Bei den Tarifverhandlungen spielten auch viele andere Themen eine große Rolle. Auf folgende Punkte konnten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber laut ver.di einigen:

  • Die von den Arbeitgebern geforderten Regelungen zur Abgruppierung in vielen Bereichen konnten abgewendet werden.
  • Für Flughäfen können künftig Notlagen-Tarifverträge vereinbart werden, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
  • Die tarifvertraglichen Regelungen zur Sicherstellung der Übernahme der Auszubildenden wird ebenso fortgeschrieben wie der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit.
  • In den unteren Einkommensgruppen 1 bis 8 wird zudem die Jahressonderzahlung 2022 um fünf Prozent erhöht.
  • Bei den Angestellten der Sparkassen wird künftig ein Teil der Sparkassensonderzahlung in freie Tage umgewandelt.

TVöD Sozial- und Erziehungsdienst: Mehr Gehalt für ErzieherInnen und Co.

Das TVöD-Ergebnis gilt auch für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Auch sie profitieren von den nun verhandelten Gehaltserhöhungen von 1,4 Prozent, mindestens 50 Euro ab 1.4.2021 und 1,8 Prozent ab 1.4.2022 sowie der Corona-Sonderzahlung in Höhe von

  • 600 Euro für die S 2 bis S 8b
  • 400 Euro für die S 9 bis S 18

TVöD Flughäfen: Notlagentarifvertrag soll kommen

Für die Mitarbeiter gibt es Sonderregeln. Die Flughäfen sind in einer schweren Krise, weil wegen der Corona-Pandemie nur wenige Flugzeuge abheben. Die Mitarbeiter sind von den Gehaltserhöhungen ausgenommen, stattdessen soll für sie demnächst ein Notlagentarifvertrag ausgehandelt werden, der Personalkosten senkt und betriebsbedingte Kündigungen ausschließt.

TVöD Sparkasse: Sonderzahlung und Urlaub

Sparkassen sind in Zeiten der Niedrigzinsen in einer schwierigen Lage. Deshalb gibt es dort eine geringere Lohnerhöhung, sie liegt nicht wie bei den anderen Beschäftigten bei mindestens 3,2, sondern bei 2,4 Prozent. Außerdem wird die jährliche Sonderzahlung abgesenkt. Stattdessen erhalten die Mitarbeiter aber einen Ausgleich in Form von freien Tagen.

VKA: Verkraftbarer Abschluss

„Nach einem Verhandlungsmarathon von vier Tagen haben wir endlich ein Ergebnis erzielt. Dabei haben wir einen wirtschaftlich verkraftbaren Abschluss erreicht, der den kommunalen Arbeitgebern Planungssicherheit gibt“, sagte VKA-Präsident Ulrich Mädge, als Verhandlungsführer der Arbeitgeber.

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