Baden-Württemberg Bayern Beamte Berlin Brandenburg Bremen Bund Kommunen Länder Mecklenburg-Vorpommern News Niedersachsen Politik Rheinland-Pfalz Sachsen Thüringen TV-L TVöD

Öffentlicher Dienst 2023: Gehaltsverhandlungen, Gehalt, Besoldung, Gesetze, Landtagswahlen

Anzeige

Das Jahr 2023 wird spannend für den öffentlichen Dienst: Es stehen Gehaltsverhandlungen für Bund und Kommunen sowie ab Herbst für die Länder an. Auch die Besoldung wird darauf hin voraussichtlich angepasst. Zudem treten viele neue Gesetze in Kraft und es stehen mehrere Landtagswahlen an. Eine Jahresvorschau für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst.

Inhaltszusammenfassung

Freie Stellen im öffentlichen Dienst! Jetzt bewerben…


Anzeige

Kredite für Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Jetzt Niedrigzinsen sichern

KreditrechnerZum Kreditrechner...


 

Gehaltsverhandlungen im öffentlichen Dienst 2023: Bund und Gemeinden

Ab Januar 2023 verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber einen neuen Tarifvertrag für die rund 2,8 Millionen Angestellten bei Bund und Kommunen. Ver.di, Beamtenbund und Co. fordern wegen der hohen Inflation eine Gehaltserhöhung von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro monatlich bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von zwölf Monaten. Spannend wird bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst die Frage sein, ob es eine Inflationsprämie für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen geben wird und ob diese Teil der Tarifrunde sein wird. Die Politik hat beschlossen, Bonuszahlungen bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuerfrei zu ermöglichen. Nach den Gehaltsverhandlungen wird es voraussichtlich die Anpassung der Beamtenbesoldung für die Bundesbeamten und Soldaten der Bundeswehr geben.

Zu den TVöD-Entgelttabellen…

ver.di-Tarifforderungen im öffentlichen Dienst: 10,5 Prozent mehr Gehalt

Am 11. Oktober haben ver.di und dbb Beamtenbund die Tarifforderungen für die Verhandlungen im öffentlichen Dienst vorgestellt. ver.di fordert für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro monatlich bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von zwölf Monaten. ver.di geht von einer hohen Bereitschaft zum Streik der Beschäftigten aus. Experten gehen von einer harten Tarifrunde 2023 im öffentlichen Dienst aus.

Wir berichten dazu auf unserer Webseite unter oeffentlicher-dienst-news.de – und abonnieren Sie unseren nachfolgenden Newsletter.

Alle Fakten zur TVöD-Tarifrunde im öffentlichen Dienst: Jetzt kostenlosen Newsletter abonnieren

Die Tarifverhandlungen 2023 im öffentlichen Dienst wird für Diskussionen sorgen. Das erste Mal seit langer Zeit gehen die Gewerkschaften mit einer zweistelligen Tarifforderungen in die TVöD-Verhandlungen. ver.di fordert für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro monatlich bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von zwölf Monaten.

Top-News:

KI-Webinar: Einführung in ChatGPT und Co. am 6. Februar – JETZT ANMELDEN

Ampel-Regierung streitet über Besoldungserhöhung im öffentlichen Dienst

Mehr Top-Themen: Gehalt & Besoldung im öffentlichen Dienst

Für öffentliche Arbeitgeber!

Jetzt günstige Stellenanzeigen schalten – monatlich 650.000 Fachkräfte erreichen 

 

Gehaltsverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder ab Herbst 2023

Im September 2023 läuft der TVL, der Tarifvertrag für die Beschäftigten der Länder, aus. Anschließend wird es dann voraussichtlich Tarifverhandlungen geben. Damit finden erstmals seit vielen Jahren wieder Tarifverhandlungen für alle Angestellten im öffentlichen Dienst in einem Jahr statt. Die letzte Tarifeinigung der Länder hat eine einmalige Gehaltssteigerung vorgesehen. Zum 1. Dezember 2022 (werden) sind die Entgelte um 2,8 Prozent erhöht worden. Zu Beginn des Jahres 2022 haben die 1,1 Millionen Angestellten der Länder eine Einmalzahlung von 1300 Euro erhalten. Die Forderungen der Gewerkschaften werden wahrscheinlich im Sommer 2023 veröffentlicht werden.

Zur TV-L Entgelttabelle 2023…

Beamtenbesoldung 2023

Die Anpassung der Besoldung erfolgte in der Mehrheit der Bundesländer zum 1. Dezember 2022 – und folgt damit dem Tarifergebnis der Länder. Die Besoldung der Bundesbeamten wird voraussichtlich anschließend an die TVöD-Tarifrunde, die von Januar bis März 2023 läuft (s. oben). Im Herbst beginnt dann die nächste Länder-Tarifrunde, auf die dann weitere Anpassung für die Landesbeamten folgen werden. Die Besoldungstabellen 2023 ergänzen wir, sobald alle Gesetze ihren Weg durch die Parlamente genommen haben.

Eine Übersicht über den Stand der Anpassung der aktuellen Besoldungsrunde…

Inflationsausgleichsprämien und Sonderzahlungen 2023

Die Bundesregierung verzichtet auf Steuern und Abgaben, wenn Unternehmen einen Bonus an ihre Beschäftigten zahlen. Mittlerweile haben dutzende Unternehmen bekundet, eine Inflationsprämie an ihre Beschäftigten zu leisten. Besonders großen Einfluss auf die Zahl der Beschäftigten, die eine solche Prämie erhalten, haben Tarifverträge. Im November hat nun die Metall- und Elektroindustrie zugesagt neben einer deutlichen Erhöhung der Tabellenentgelte eine Inflationsausgleichsprämie an die Beschäftigten der Branche zu zahlen – immerhin mehr als drei Millionen. Zuvor gab es eine Einigung in der Chemisch- pharmazeutischen Industrie. Diese Beispiele machen Hoffnung, dass es auch im öffentlichen Dienst einen Bonus 2023 gibt.

Top-News:

KI-Webinar: Einführung in ChatGPT und Co. am 6. Februar – JETZT ANMELDEN

Ampel-Regierung streitet über Besoldungserhöhung im öffentlichen Dienst

Mehr Top-Themen: Gehalt & Besoldung im öffentlichen Dienst

Für öffentliche Arbeitgeber!

Jetzt günstige Stellenanzeigen schalten – monatlich 650.000 Fachkräfte erreichen 

 

Vorhaben der Länder für den öffentlichen Dienst

Oeffentlicher-dienst-news.de hat bei den zuständigen Ministerien der Bundesländer nachgefragt, welche Vorhaben mit Blick auf Beihilfe, Beamtenrecht und Co. für 2023 geplant sind. Viele Pressestellen haben geantwortet (diese Passagen sind mit Anführungszeichen als Zitate gekennzeichnet). Wir ergänzen den Bericht, wenn sich Neuigkeiten ergeben. Hier eine Liste mit den anstehenden Vorhaben der Länder im öffentlichen Dienst:

Öffentlicher Dienst Baden-Württemberg 2023

Beihilfe

„Voraussichtlich zum 1. Januar 2023 kommt es in Baden-Württemberg zur Rücknahme der seinerzeitigen Absenkung der Beihilfebemessungssätze. Die Rechtlage wird dann wieder auf den Stand Ende 2012 hergestellt. Ebenfalls voraussichtlich zum 1. Januar 2023 wird die sogenannten pauschale Beihilfe eingeführt. Sie sieht vor, dass es künftig neben dem etablierten System aus Eigenvorsorge und Beihilfe auch die Möglichkeit eines Zuschusses des Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen vollständig freiwillig gesetzlich oder vollständig privat versicherter Personen gibt.“

Vorhaben Landespolizei Baden-Württemberg

Individualkennzeichnung

„Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien wurde vereinbart, eine „anonymisierte Kennzeichnung für geschlossene Einheiten der Polizei, die bei Großlagen zum Einsatz kommen“, einzuführen. Dies soll durch die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in das Landesbeamtengesetz umgesetzt werden. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sollen durch diese Regelung verpflichtet werden, nach näherer Bestimmung durch das Innenministerium beim Einsatz in stehenden geschlossenen Einheiten eine zur nachträglichen Identifizierung geeignete individuelle Kennzeichnung zu tragen.“

Schmerzensgeldübernahme

„Seit Dezember 2018 besteht in Baden-Württemberg durch § 80a Landesbeamtengesetz (LBG) eine gesetzliche Regelung über die Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherrn in Fällen, in denen Beamtinnen und Beamte im Zusammenhang mit der Dienstausübung Opfer eines tätlichen rechtswidrigen Angriffs geworden sind. Laut Koalitionsvertrag sollen Lücken bei der Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen nach § 80a LBG, etwa in Bezug auf delikts- oder schuldunfähige Täterinnen und Täter, geschlossen und eine Ombudsstelle für Härtefälle eingerichtet werden.“

Öffentlicher Dienst Bayern 2023

Der Freistaat Bayern teilt mit, dass vor allem das öffentliche Dienstrecht im Fokus steht. „Dazu werden die bestehenden gesetzlichen Regelungen laufend überprüft. Derzeit bestehen z. B. Pläne, das Bayerische Beamtengesetz, das Bayerische Besoldungsgesetz, das Leistungslaufbahngesetz sowie das Bayerische Beamtenversorgungsgesetz zu ändern und insbesondere an die voranschreitende Digitalisierung anzupassen.“

Öffentlicher Dienst Berlin 2023

Aufgrund der möglichen Wahlwiederholung in Berlin und deren Auswirkungen ließen sich zum jetzigen Zeitpunkt nur bedingt Aussagen zu größeren dienstrechtlichen Vorhaben in 2023 treffen, teilte die Landesregierung mit.

„Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich derzeit das Gesetz zur Verstetigung der Sicherstellung der personalvertretungsrechtlichen Interessenvertretung in der Berliner Landesverwaltung. Es soll den Personalräten dauerhaft ermöglichen, Sitzungen per Video- und Telefonkonferenz abzuhalten und Beschlüsse zu fassen.“

Öffentlicher Dienst Brandenburg 2023

„Im Bereich der Besoldung plant die Landesregierung im Jahr 2023 die Einführung neuer Ämter für Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Für Seiteneinsteiger, die über einen Bachelor-Abschluss verfügen, soll nach erfolgreicher Absolvierung von Zertifikatsqualifizierungen (Mindestdauer: 18 Monate) und zusätzlichen Prüfungen die Möglichkeit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis eröffnet werden.

Hierzu soll im Besoldungsgesetz das Amt der Bildungsamtfrau/des Bildungsamtmanns bzw. der Bildungsamtsrätin/des Bildungsamtsrats eingeführt werden.

In Bezug auf die Beihilfe sind derzeit keine neuen landesrechtlichen Regelungen für das Jahr 2023 vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Land Brandenburg im Wesentlichen die Beihilfeverordnung des Bundes unmittelbar anwendet.“

Öffentlicher Dienst Bremen 2023

„Derzeit sind redaktionelle Anpassungen der Gesetze und Rechtsverordnungen im Bereich des öffentlichen Dienstrechts für das Jahr 2023 geplant“, heißt es aus der Bremer Landesregierung.

Öffentlicher Dienst Hamburg 2023

Öffentlicher Dienst Hessen 2023

Öffentlicher Dienst Mecklenburg-Vorpommern 2023

„Die Koalitionsparteien SPD und DIE LINKE haben sich in ihrem Koalitionsvertrag für die 8. Legislaturperiode darauf verständigt, dass künftig Beamtinnen und Beamte bei ihrer Krankenversicherung zwischen der individuellen Beihilfe und der pauschalen Beteiligung des Arbeitsgebers an den Beiträgen zu ihrer Krankenvollversicherung wählen dürfen (Hamburger Modell der pauschalen Beihilfe). Daraus ergibt sich ein Auftrag an die Landesregierung. Voraussichtlich in der 2. Hälfte der Legislaturperiode wird das Finanzministerium einen Vorschlag hierzu erarbeiten, welcher dann Eingang in das Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern finden könnte.“

Öffentlicher Dienst Niedersachsen 2023

Anhebung der jährlichen Sonderzahlung

Bereits im Dezember 22 sollen zeitgleich mit der Besoldungserhöhung auch die jährlichen Sonderzahlungen für alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter steigen. Diese Maßnahme begünstigt alle Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger.

Die Sonderzahlung soll für die Besoldungsgruppen bis A 8 auf 1200 Euro steigen, für die übrigen Besoldungsgruppen auf 500 Euro. Anwärterinnen und Anwärter sollen künftig 250 Euro erhalten. Für das erste und zweite Kind soll es für Beamtinnen und Beamte in Zukunft 250 Euro je Kind und für das dritte und jedes weitere 500 Euro pro Kind geben.

Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags um 100 Euro

Der Familienzuschlag wird zum 01.01.2023 für erste und zweite Kinder in der Laufbahngruppe 1 – dem ehemals mittleren Dienst – und für dritte und weitere Kinder in allen Besoldungsgruppen monatlich um 100 Euro je Kind erhöht.

Streichung der ersten Erfahrungsstufe in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 7

Der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand der Besoldung zum stetig gesteigerten Niveau der Grundsicherung hat diesen Eingriff in das Besoldungsgefüge erforderlich gemacht. Daher entfällt für Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 7 die erste Erfahrungsstufe zum 01.01.2023.

Familienergänzungszuschlag in den unteren Besoldungsgruppen

Für den Fall, dass in besonderen Einzelfallkonstellationen all diese Verbesserungen noch nicht ausreichen, um den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau herzustellen, wurde schließlich noch eine Regelung über einen bedarfsorientierten Familienergänzungszuschlag in das Niedersächsische Besoldungsgesetz aufgenommen. Dieser wird immer dann zur Auszahlung gebracht, wenn das gemeinsame Einkommen beider unterhaltspflichtiger Ehegatten oder Lebenspartner nicht ausreicht, um die verfassungsrechtlich gebotene Alimentation sicherzustellen“, heißt es aus Niedersachsen.

Öffentlicher Dienst Nordrhein-Westfalen 2023

„Im Schulbereich hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Anpassung der Besoldung von Lehrkräften der Primarstufe und der Sekundarstufe I in fünf Schritten bis zum Jahr 2026 von derzeit Besoldungsgruppe A 12 auf Besoldungsgruppe A 13 vorsieht. Hierzu soll den betroffenen Lehrkräften rückwirkend ab dem 1. November 2022 eine ruhegehaltfähige Zulage gewährt werden, die jeweils zum 1. August eines Jahres erhöht wird, bevor zum 1. August 2026 die Überleitung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 erfolgt. Der Gesetzentwurf liegt derzeit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände zur Stellungahme vor“, lautet die Mitteilung aus Nordrhein-Westfalen.

Öffentlicher Dienst Rheinland-Pfalz 2023

„Das Besoldungs- und Versorgungsrecht unterliegt einer stetigen Fortentwicklung, welche sich auch im Jahr 2023 selbstverständlich fortsetzen wird. Beispiel hierfür ist etwa die gesetzliche Umsetzung einer Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, welche gegenwärtig erarbeitet wird. Darüber hinaus ist auch die allgemeine Fortschreibung des Beihilfenrechts im Hinblick auf den medizinischen Fortschritt sowie die gesetzlichen Entwicklungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung vorgesehen.

Das allgemeine öffentliche Dienstrecht wird laufend fortentwickelt. In nächster Zeit stehen unter anderem eine Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes sowie Regelungen zur dienstlichen Beurteilung von Beamtinnen und Beamten an“, so das Finanzministerium Rheinland-Pfalz.

Öffentlicher Dienst Saarland 2023

„Für den Bereich des Besoldungsrechts ist zum jetzigen Zeitpunkt die Umsetzung der sich aus Errichtung des Bildungscampus, der eine Reihe derzeit bestehender Dienststellen auf dem Gebiet der Lehreraus- und -fortbildung unter einem Dach vereinen wird, ergebenden Funktionsstellenstruktur im Saarländischen Besoldungsgesetz zu nennen.

In Bezug auf Beilhilfe ist auf die vorgesehene Übertragung der Gewährung von Beihilfen im Landesbereich auf die Postbeamtenkrankenkasse hinzuweisen“, teilt die Landesregierung im Saarland mit.

Öffentlicher Dienst Sachsen 2023

„Laut o.g. Gesetzentwurf soll zudem die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 zur amtsangemessenen Alimentation (Mindestabstandsgebot) umgesetzt werden. Die Herstellung des Mindestabstandes zwischen Besoldung und Grundsicherung soll im Wesentlichen durch die Anhebung der Beihilfebemessungssätze für Beamte mit Kindern und berücksichtigungsfähige Angehörige (Ehegatten/Lebenspartner und Kinder) erreicht werden“, teilt die Landesregierung in Sachsen mit.

Öffentlicher Dienst Sachsen-Anhalt 2023

Öffentlicher Dienst Schleswig-Holstein 2023

Öffentlicher Dienst Thüringen 2023

„Dienstrechtlich werden Anpassungen des Thüringer Beamtengesetzes, des Thüringer Laufbahngesetzes und des Thüringer Disziplinargesetzes an die Entwicklungen der Rechtsprechung sowie der bestehenden praktischen Bedürfnisse geprüft. Dies betrifft beispielsweise Festlegungen zum äußeren Erscheinungsbild und zur Kennzeichnungspflicht von Beamtinnen und Beamten, aber auch Fragen der Erstattung von Ausbildungskosten. Eine abschließende Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung steht noch aus, die Abstimmungsverfahren zu dem entsprechenden Gesetzesvorhaben sind noch nicht abgeschlossen.“

Wahlen 2023: Neue Dienstherren für den öffentlichen Dienstag

  • Februar, Berlin, Abgeordnetenhaus, Bezirksverordnetenversammlungen, 5 Jahre (Wdh. von 2021)
  • Mai, Bremen, Bürgerschaft (Landtag), Stadtbürgerschaft und Beiräte (Bremen), Stadtverordnetenversammlung (Bremerhaven), 4 Jahre
  • Mai, Schleswig-Holstein, Kreistage, Stadtvertretungen, Gemeindevertretungen, 5 Jahre
  • Herbst, Bayern Landtag, Bezirkstage, 5 Jahre
  • Herbst, Hessen Landtag, 5 Jahre

Quelle: www.wahlrecht.de

Gehälter, Tarifverträge und Mindestlöhne 2023

Pflegemindestlohn steigt 2023

Auch 2023 soll der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte erhöht werden. So empfiehlt es die Pflegekommission. Ziel ist es unter anderem, mehr Fachkräfte zu gewinnen.

Entlastung in der Energiekrise

Die Bundesregierung hat verschiedene Enlastungsmaßnahmen erlassen, um die hohen Kosten durch die Energiekrise einzudämmen. Je nach Lebenslage und Berufsstand profitieren davon auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Eine Auswahl der Entlastungen, die möglicherweise auch ihnen zu Gute kommen.

Entlastung durch Abbau der Kalten Progression

Die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif sollen angepasst werden. Davon profitieren ab dem 1. Januar 2023 rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, heißt es laut Bundesregierung. Die Werte werden im Herbst angepasst, wenn der Progressions- und Existenzminimumbericht vorliegt.

Deckelung des Strompreises für den Grundbedarf

Eine Strompreisbremse soll eine Basisversorgung zu billigeren Preisen möglich machen. Die Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Strompreise insgesamt sinken, heißt es auf der Seite des Finanzministeriums. Der Anreiz zum Energiesparen bleibe erhalten.

Erhöhung beim CO2-Preis wird verschoben

Um Bürger nicht zusätzlich bei den Energiekosten zu belasten, soll die Anfang 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr verschoben werden.

Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf sieben Prozent

Ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 befristet wird für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent berechnet.

Entlastungen für öffentlichen Dienst durch die Entfristung der Home-Office Pauschale

Die Home-Office Pauschale soll entfristet und verbessert werden: Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office Pauschale wird entfristet und verbessert. Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro möglich, maximal 600 Euro pro Jahr. Entlastet werden auch Familien mit kleineren Wohnungen, die nicht über ein separates Arbeitszimmer verfügen.

Wegfallende Besteuerung von Rentenbeiträgen

Vorgezogener vollständiger Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgeaufwendungen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können bereits ab 2023 vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das entlastet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024 um 1,8 Milliarden Euro.

Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrag

Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer ist um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben worden. Beschäftigte können also ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 Euro geltend machen.

Anhebung der Fernpendlerpauschale

Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht worden. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auch auf Geringverdiener übertragen.

News & Ratgeber zur Energiekrise: Jetzt Wohnung & Haus modernisieren – Strom & Geld sparen

 

Neue Gesetz und Verordnungen 2023

Kindergeld 2023

Ab Januar 2023 soll das Kindergeld für jedes Kind 250 Euro betragen. Das hat der Bundestag beschlossen. Für die ersten beiden Kinder bedeutet das die höchste Kindergelderhöhung seit 1996. Fakten und Infos zum Kindergeld 2023…

Grundsteuer

Eigentümer und Immobilienbesitzer können nun auf eine Verlängerung der Abgabe zur Grundsteuer setzen: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde um drei Monate bis 31. Januar 2023 verlängert.

Steuerrecht: Neue Grundfreibeträge

Zum 1.1.2023 wird der Grundfreibetrag auf 10.908 EUR angehoben. Für 2024 steigt dieser weiter auf 11.604 EUR. Das Bundesfinanzministerium schreibt dazu:

2022 Bundestag VZ 2023
Eingangsteuersatz 10.348 bis 14.926 10.909 bis 15.999
Progressionsphase 14.927 bis 58.596 16.000 bis 62.809
Spitzensteuersatz (42 %) ab 58.597 bis 277.825 62.810 bis 277.825
„Reichensteuer“ (45 %) ab 277.826 ab 277.826

Quelle: haufe.de / Alle Angaben ohne Gewähr

Höherer Krankenkassenbeitrag

Zum 1. Januar 2023 steigen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Geplant ist ein Anstieg um 0,3 Punkte auf dann durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohns.

Masken im Verbandskasten

Ab dem 1. Februar 2023 gelten neue Anforderungen an den Verbandkasten im Auto. So müssen unter anderem zwei medizinische Masken mitgeführt werden.

49-Euro-Ticket kommt Anfang 2023

Millionen Fahrgäste werden ab Anfang 2023 von einem bundesweiten 49-Euro-Monatsticket profitieren, das hat die Bundesregierung im November entschieden. Wann es genau verkauft wird, steht indes noch nicht fest. Realistisch sei eine Einführung am 1. März, so Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Ticker: Das ändert sich 2023

  • Hartz IV wird zum Bürgergeld
  • Die Renten steigen im Osten um 4,2 %, im Westen um 3,5 %
  • Die Krankenkassenbeiträge steigen von 14,6 % auf 16,2 % des Bruttolohns
  • Krankmeldung: Ab Januar 2023 keine gelben Scheine mehr

 News für Familien & Eltern

 

Öffentlicher Dienst 2022: Gehalt, Besoldung, Gesetze, Landtagswahlen

Archiv Öffentlicher Dienst 2022

Das kommt auf den öffentlichen Dienst 2022 zu: Gehaltserhöhung, Anpassung der Beamtenbesoldung, Landtagswahlen und Gesetzesänderungen. Wir haben die wichtigsten Ereignisse im neuen Jahr für Angestellte, Beamte, Soldaten bei Bund, Ländern und Kommunen zusammengefasst.

Öffentlicher Dienst 2022

Öffentlicher Dienst 2022

Top-News:

KI-Webinar: Einführung in ChatGPT und Co. am 6. Februar – JETZT ANMELDEN

Ampel-Regierung streitet über Besoldungserhöhung im öffentlichen Dienst

Mehr Top-Themen: Gehalt & Besoldung im öffentlichen Dienst

Für öffentliche Arbeitgeber!

Jetzt günstige Stellenanzeigen schalten – monatlich 650.000 Fachkräfte erreichen 

 

Öffentlicher Dienst: Das ändert sich ab 1. Juli 2022

Auch in der zweiten Halbjahr 2022 ändern sich Gesetze und Vorschriften, die auch die Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst betreffen. Wir zeigen zudem, wer sich in der zweiten Jahreshälfte über mehr Gehalt, höhere Renten und Co. freuen darf.

TV L: Mehr Geld für öffentlichen Dienst der Länder

Die Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder erhalten zum 1. Dezember 2022 mehr Gehalt. Nach einer Nullrunde im vergangenen Jahr steigen die Gehälter für die Landesbeschäftigten nun um 2,8 Prozent. Die Entgeltsteigerung hat voraussichtlich eine Gültigkeit vom 01.12.2022 bis zum 30.09.2023. Eine Ausnahme gilt für die Staatsdiener in Hessen, sie erhalten ihre Gehaltssteigerung von 2,2 Prozent bereits zum 1. August. Das Land verhandelt separat mit den Gewerkschaften über einen Tarifvertrag.

Einmalzahlungen in der Kritik

Der ver.di-Vorsitzende erteilte dem Scholz‘ Vorstoß nach Einmalzahlungen eine deutliche Absage: „Aus meiner Sicht helfen Einmalzahlungen in der derzeitigen Situation überhaupt nicht weiter. Richtig ist, es gab in der Corona-Pandemie – auch um nochmal Respekt auszudrücken für die besondere Leistung – eine ganze Reihe von Tarifabschlüssen mit steuer- und abgabenfreien Corona-Prämien. Aber das tarifpolitische Instrument ist aus meiner Sicht jetzt erst einmal verbraucht. Denn wir haben es mit absehbar dauerhaft steigenden Preisen zu tun. Die müssen mit dauerhaft wirkenden Tariflöhnen ausgeglichen werden. Alles andere führt sonst unterm Strich zu Reallohnverlust. Deshalb treten wir in den aktuellen Tarifverhandlungen klar mit dem Ziel an, dass durch eine Tariflohnsteigerung die Preisentwicklung ausgeglichen wird.“ Mehr dazu…

Renten steigen: Erhöhung ab 1. Juli

Zum 1. Juli 2022 steigen die Renten. Zwar geringer als geplant, aber ab Juli bekommen Rentner in Deutschland voraussichtlich 4,6 Prozent mehr Rente im Westen und 5,3 Prozent mehr im Osten.

Der Mindestlohn steigt auf zwölf Euro ab dem 1. Oktober 2022

Zum 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro. Doch schon vorher, zum 1. Juli steigt der Betrag turnusmäßig auf 10,45 Euro. Mit Anhebung im Herbst löst Bundeskanzler Olaf Scholz sein Wahlkampfversprechen ein. Mehr dazu auf dgb.de

Pakete werden teurer

Zum 1. Juli wird der Versand von Paketen und Päckchen mit DHL teilweise teurer. Als Grund gab der Konzern allgemeine Kostensteigerungen an.

Online abgeschlossene Verträge leichter kündigen

Wer einen Vertrag online abschließt, muss ihn künftig auch sehr viel einfacher kündigen können. Zum 1. Juli 2022 müssen Onlineshop, in denen Verträge abgeschlossen wurden, Kündigungsbutton auf der entsprechenden Website bereitstellen. Kündigungsschreiben auf Papier gehören für diese Art der Verträge der Vergangenheit an.

Staat und Politik aktuell: Beschlüsse, Leistungen & Sonderzahlungen für Bürgerinnen und Bürger

Pflegebonus: Bundesregierung plant bis zu 3000 Euro

Die kommenden Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat eine Milliarde Euro eingeplant, um eine Sonderzahlung für Pflegekräfte zu finanzieren.

Mehr zum Coronabonus in der Pflege…

Landtagswahlen 22: Neue Dienstherren für den öffentlichen Dienst?

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind Landtagswahlen nicht nur aus Bürgersicht von Interesse. Denn bei den Wahlen geht es auch um den zukünftigen Dienstherren – also etwa bei der Besetzung der Innenministerien. Zum Auftakt im Wahljahr 2022 wird die Bundesversammlung eine neue Bundespräsidentin oder einen neuen Bundespräsidenten wählen.

Hier finden Sie die Wahltermine zu Landtags- und Kommunalwahlen 2022.

Datum Wahl Gremium Periode
13. Februar 17. Bundesversammlung Bundespräsidentenwahl 5 Jahre
27. März Saarland Landtag 5 Jahre
8. Mai Schleswig-Holstein Landtag 5 Jahre
15. Mai Nordrhein-Westfalen Landtag 5 Jahre
9. Oktober Niedersachsen Landtag 5 Jahre

Quelle: wahlrecht.de

Gesetze & neue Regelungen

Öffentliche Verwaltung: Onlinezugangsgesetz (OZG) Umsetzung bis Ende 2022

Eigentlich verpflichtet das 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz (OZG) den Bund, die Länder und die Gemeinden bis Ende des Jahres 2022 insgesamt 575 Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die bisherigen Ergebnisse bei der Umsetzung bleiben aber deutlich hinter den Erwartungen zurück, wie der Normenkontrollrat in seinem 6. „Monitor Digitale Verwaltung“ feststellt. Der Normenkontrollrat kritisiert in seinem Gutachten zudem die mangelhafte Personalausstattung in der Verwaltung. Hintergrund: Der IT-Planungsrat hat den sogenannten OZG-Umsetzungskatalog verabschiedet, welcher 575 Verwaltungsleistungen in über 50 Lebens- und Geschäftslagen in 14 Themenfeldern kategorisiert. Experten haben Zweifel, dass die Umsetzung aller Aspekte bis Ende 2022 gelingt.

Kindergeld, Elterngeld, Kinderkrankentage

Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Gehaltssteigerung und Tarifrunde im Herbst

Im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen steigen zum 1. April 2022 die Entgelte um weitere 1,8 Prozent. Auszubildende bekommen 25 Euro mehr. Das ist zweite Tarifsteigerung nach dem letzten Tarifergebnis. Voraussichtlich im Herbst/Winter 2022 steht die nächste TVöD-Tarifrunde 2022 an.

Zu den aktuellen TVöD-Entgelttabellen bei Bund und Kommunen 2022…

Bund & Kommunen: Pflege, Sozial- und Erziehungsdienst, TVV und Co.

Beamte Bund und Länder: Wann steigt die Beamtenbesoldung?

Für die Bundesbeamten steigt die Besoldung zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent. Die nächste Anpassung wird dann wahrscheinlich im Anschluss an die TVöD-Tarifrunde Ende 2022 erfolgen. Hier finden Bundesbeamte Nachrichten über die Besoldung 2022.

ver.di konnte erreichen, dass die Länder zusagten, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich zu übertragen. Die gesetzgeberische Übertragung der steuerfreien Sonderzahlung auf die aktiven Beamten ist laut der Arbeitgeber bereits in Vorbereitung. Neben der Besoldung erhöhen sich auch die Bezüge der Versorgungsempfänger zum 1. Dezember 2022. Vom Angebot der Arbeitgeber zur Corona-Sonderzahlung waren sie nicht erfasst.

Wir berichten über die Besoldungsrunde der Länder und über die Beamtenbesoldung 2022…

Freie Stellen im öffentlichen Dienst! Jetzt bewerben…


Anzeige

Kredite für Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Jetzt Niedrigzinsen sichern

KreditrechnerZum Kreditrechner...


 

Öffentlicher Dienst Länder: 2,8 Prozent plus 1.300 Euro steuerfreier Bonus

Das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst der Länder steht. Die Beschäftigten erhalten 2,8 Prozent mehr Gehalt und eine Einmalzahlung von 1300 Euro. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Demnach bekommen die Angestellten 2,8 Prozent mehr Gehalt ab dem 1. Dezember 2022.

Im Details sieht das Tarifergebnis folgendermaßen aus:

  • Danach erhalten die 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Bundesländer (außer Hessen) Anfang kommenden Jahres eine steuerfreie Zahlung nach den Corona-Regelungen in Höhe von 1.300 Euro
  • Auszubildende, Praktikant*innen und Studierende erhalten zur gleichen Zeit 650 Euro steuerfrei
  • Am 1. Dezember 2022 werden die Entgelte um 2,8 Prozent erhöht
  • Die Entgelte von Auszubildenden, Praktikant*innen und Studierenden werden ab Dezember 2022 um 50 Euro bzw. um 70 Euro im Gesundheitswesen angehoben
  • Die Übernahmeregelung für Auszubildende wird wieder in Kraft gesetzt
  • Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Zu den TV-L Entgelttabellen…

Und: TV-Hessen Öffentlicher Dienst 2022: Mehr Gehalt, Sonderzahlung

Sonderzahlungen im öffentlichen Dienst

Sonderzahlungen oder einen Coronabonus ist aktuell für den öffentlichen Dienst der Länder geplant. So erhalten die Angestellten laut Tarifergebnis Anfang des Jahres eine Einmalzahlung von 1300 Euro. Bis Ende März gilt die Steuerbefreihung von Coronaboni. Bis dahin muss die Auszahlung durch die Arbeitgeber und Dienstherren erfolgen. Für Bund und Kommunen ist bisher keine Sonderzahlung in 2022 geplant.

Mehr zu den Sonderzahlungen im öffentlichen Dienst…

Schichtzulagen und Co. im Gesundheitswesen

Gerungen wurde vor allem auch um die Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich. Besonders in der Coronakrise, aber auch schon davor, gab es viel Kritik an der Arbeitsintensität in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Tarifparteien haben sich auf Folgendes geeinigt:

  • Die Zulagen im Gesundheitswesen sollen ab 1. Januar 2022 steigen.
  • Beispielsweise wird an den Unikliniken die Intensiv- und Infektionszulage von 90 auf 150 Euro erhöht und steigt damit um bis zu 67 Prozent.
  • Das Tarifergebnis bringt beispielsweise für eine Intensivpflegekraft eine durchschnittliche monatliche Einkommenssteigerung von 230 Euro, für Physiotherapeut*innen von durchschnittlich mehr als 180 Euro
  • für Beschäftigte in Laborberufen gibt es ebenfalls mehr als 220 Euro.
  • Hinzu kommt ebenfalls die einmalige steuerfreie Zahlung von 1.300 Euro
  • Die Wechselschichtzulage steigt von 105 auf 150 Euro, die Schichtzulage von 40 auf 60 Euro und die allgemeine Zulage für Pflegekräfte an Universitätskliniken von 125 auf 140 Euro.
  • Außerdem erhalten künftig weitere Berufsgruppen wie medizinisch-technische Assistent*innen, Diätassistent*innen, Physiotherapeut*innen erstmals eine Zulage in Höhe von 70 Euro

Schichtzulage Gesundheitsbereich: Intensivpflegerin, MFA, Ergotherapeutin

ver.di rechnet vor, wie sich das auf das Gehalt verschiedener Berufe auswirkt. „Ein medizinischer Fachangestellter (MFA) in EG 5 Stufe 6, der ständig Schichtarbeit leistet, kommt künftig auf ein Monatsgehalt von 3.360,26 Euro – ein Plus von 5,59 Prozent oder 177,98 Euro. Und eine Ergotherapeutin in EG 6 Stufe 5, die ständig Schicht arbeitet, kommt künftig auf monatlich 3.404,43 Euro – ein Plus von 5,56 Prozent oder 179,19 Euro.“

Ein weiteres Beispiel gibt es für IntensivpflegerInnen: So wird laut ver.di eine Intensivpflegerin mit einer Eingruppierung in KR 9 Stufe 3 nach der linearen Erhöhung und inklusive Zulagen ein Monatsgehalt von 4.078,23 Euro erhalten und hat damit monatlich ein Plus von 5,67 Prozent oder 218,76 Euro.

Gehälter, Tarifverträge und Mindestlöhne

Vorhaben der neuen Bundesregierung für den öffentlichen Dienst

Die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat sich einiges vorgenommen, um den Staat und die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. Im Koalitionsvertrag sind etliche Vorhaben zur Digitalisierung beschrieben.

Mehr zum Öffentlichen Dienst im Koalitionsvertrag finden Sie hier…

Kampf gegen Corona: Impfpflicht und Co.

Bis zum 15. März 2022 müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen, teilt die Bundesregierung mit. Dies haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Außerdem dürfen auch Apothekerinnen, Tier- oder Zahnärzte impfen. Die Länder bekommen mehr Möglichkeiten für regionale Maßnahmen gegen die Pandemie.

Mehr über die Corona-Pandemie…

Krankmeldungen werden digital

Schon seit dem 1. Oktober 2021 müssen behandelnde Ärzte Krankmeldungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Ab dem 1. Juli 2022 stellen die Kassen die von den Vertragsärzten elektronisch übermittelten Krankmeldungen den Arbeitgebern ebenfalls digital zur Verfügung. Der „gelbe Schein“ auf Papier wird damit digitalisiert. Versicherten erhalten weiterhin eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit vom Arzt.

Homeoffice-Pauschale wird verlängert

Die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag, maximal 600 Euro pro Jahr, soll verlängert werden. Betroffene Arbeitnehmer können diese Beträge als Werbungskosten und Unternehmer als gewinnmindernde Betriebsausgaben bis Ende 2022 geltend machen.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2022

Ab 1. Januar 2022 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (Ost) auf 6.750 Euro im Monat (2021: 6.700 Euro). In den alten Ländern sinkt sie auf 7.050 Euro im Monat (2021: 7.100 Euro). In der knappschaftlichen Rentenversicherung (Ost) steigt sie auf 8.350 Euro im Monat (2021: 8.250 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze (West) sinkt auf 8.650 Euro im Monat (2021: 8.700). Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, wird für das Jahr 2022 vorläufig auf 38.901 Euro im Jahr (2021: 41.541 Euro) festgesetzt.

Briefporto wird am 1. Januar 2022 angehoben

Wer Briefe im Jahr 2022 verschicken will, muss tiefer in die Tasche greifen. Konkret sollen für einen Standardbrief dann 85 statt wie bisher 80 Cent und für eine Postkarte 70 statt 60 Cent fällig werden.

Postkarte 0,70 €
Standardbrief 0,85 €
Kompaktbrief 1,00 €
Großbrief 1,60 €
Maxibrief 2,75 €
Einschreiben 2,65 €
Einschreiben Einwurf 2,35 €
Bücher- und Warensendung bis 500 g 1,95
Bücher- und Warensendung bis 1.000 g 2,25 €

Quelle: Deutsche Post 2021

Die Pflegereform tritt in Kraft

Im Rahmen der Pflegereform wird der Beitrag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent angehoben. Zusätzlich beteiligt sich der Bund ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Ab September 2022 dürfen nur noch die Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif vergüten.

Keine Papiertickets in Zügen

Ab 2022 werden keine Papier-Fahrkarten mehr in Fernzügen verkauft. Wer dann noch spontan einsteigt, muss sein Ticket schnell am Laptop oder Handy buchen, zehn Minuten bleiben dafür nach der Abfahrt.

Führerschein umtauschen

Wer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren ist und einen Führerschein besitzt, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2022 umtauschen.

Finanzen & Versicherung

Stellenbörse: Jobs im öffentlichen Dienst

Stellenbörse: Jobangebote im öffentlichen Dienst  – jetzt bewerben

Sie sind auf der Suche nach einem neuen Job? In unserer Stellenbörse werden Sie fündig. Tausende neue Stellen bundesweit im öffentlichen Dienst – bei Bund, Ländern, Kommunen oder privatisierten Dienstleistungsunternehmen.

Stellenbörse für den öffentlichen Dienst

Archiv Öffentlicher Dienst 2021

Archiv: Öffentlicher Dienst 2021

Das steht an für den öffentlichen Dienst im Jahr 2021: Gesetzesänderungen, Bundes- und Landtagswahlen und Gehaltserhöhungen – wir zeigen die wichtigen Ereignisse im kommenden Jahr für Beamte, Richter, Soldaten und Angestellte bei Bund, Ländern und Kommunen.

Das kommende Jahr wird ein Superwahljahr. Sechs Landtagswahlen und die Bundestagswahl stehen 2021 an. Zudem können sich Angestellte und Beamte über höhere Gehälter und Bezüge freuen. Wir haben zusammengestellt, was für den öffentlichen Dienst in Deutschland wichtig wird.

Öffentlicher Dienst 2021: Gehalts- und Beamtenbesoldung

TVöD-Gehaltserhöhung: Gehalt steigt zum 1. April 2021

Nach schwierigen Tarifverhandlungen bei Bund und Kommunen haben die Gewerkschaften und Arbeitgeber einen TVöD-Abschluss erzielt. Insgesamt steigen die Gehälter im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen in zwei Schritten. Die aktuellen TVöD-Entgelttabellen 2021…

  • Der erste Schritt erfolgt zum 1. April 2021 mit einer Gehaltssteigerung von 1,4 Prozent mindestens aber 50 Euro.
  • Für die Pflegekräfte wurden gesonderte Gehaltssteigerungen vereinbart.
  • Ab März 2021 wird eine Pflegezulage von 70 Euro gezahlt, die ein Jahr später auf 120 Euro erhöht wird.
  • Die Zulage in der Intensivmedizin wird mehr als verdoppelt auf 100 Euro monatlich,
  • Die Wechselschichtzulage steigt von 105 auf 155 Euro monatlich.
  • In den Betreuungseinrichtungen wie Altenheimen wird die Pflegezulage mit einem Plus von 25 Euro auf Gleichstand mit den kommunalen Krankenhäusern gebracht.
  • Ärzte in den Gesundheitsämtern erhalten ab März 2021 eine Zulage von 300 Euro monatlich.


TV-L 2021: Angestellte der Länder erhalten mehr Gehalt

Für die Angestellten der Bundesländer (außer Hessen) ist im März 2019 zuletzt verhandelt worden. Im Rahmen der TV-L Tarifeinigung vom 2. März 2019 steigen Löhne und Gehälter für die Landesangestellten um 1,4 Prozent (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021. Davon profitieren unter anderem Beschäftigte in Landesverwaltungen, Straßenmeistereien, Küstenschutz, Schulen, Hochschulen, Unikliniken, Psychiatrien, Staatstheatern, Studierendenwerken, Statistischen Ämtern und anderen Landeseinrichtungen. Zudem steht im Herbst die Tarif- und Besoldungsrunde runde der Länder an.

Zum TV-L 2021: Entgelttabellen und Infos…

Beamtenbesoldung: Bund und Länder 2021

Die Besoldung der Beamtinnen, Beamten, Richter und Soldaten bei Bund und Ländern werden auch 2021 angepasst. Hier gelten jeweils Regelungen der einzelnen Länder oder des Bundes. Meist wird die Besoldung zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent angehoben. Nur in Niedersachsen und dem Saarland erfolgt die Anpassung verzögert. Für die Bundesbeamtinnen und -beamten wird aktuell an einem Anpassungsgesetz 2021/2022 gearbeitet. Sobald dieses vom Bundestag verabschiedet wurde vorliegt, informieren wir dazu…

In der folgenden Tabelle finden Sie den Zeitpunkt der Anpassung.

Besoldungsanpassungen in 2021

Bund Entwurf eines Anpassungsgesetzes 2021 liegt noch nicht vor. (Die Entgelte der Tarifbeschäftigten im Bundesdienst werden um 1,4 % – mindestens um 50 Euro – zum 01.04.2021 erhöht.)
Baden-Württemberg 1,4 % zum 01.01.2021
Bayern 1,4 % zum 01.01.2021
Berlin wahrscheinlich 2,5 % zum 01.01.2021 (laut Gesetzentwurf)
Brandenburg 1,4 % zum 01.01.2021
Bremen 1,4 % zum 01.01.2021
Hamburg 1,4 % zum 01.01.2021
Hessen 1,4 % zum 01.01.2021
Mecklenburg-Vorpommern 1,2 % zum 01.01.2021 (Abweichung durch Abzug von 0,2 Prozentpunkten für die Versorgungsrücklage)
Niedersachsen 1,4 % zum 01.03.2021
Nordrhein-Westfalen 1,4 % zum 01.01.2021
Rheinland-Pfalz 1,4 % zum 01.01.2021
Saarland 1,7 % zum 01.04.2021
Sachsen 1,4 % zum 01.01.2021
Sachsen-Anhalt 1,4 % zum 01.01.2021
Schleswig-Holstein 1,29 % zum 01.01.2021

zusätzlich:

Besoldungsordnung A sowie Besoldungsgruppe R 1 und R 2

Grundgehaltssätze der jeweils ersten Stufe 3,0 %

Grundgehaltssätze der jeweils zweiten Stufe 2,0 %

Grundgehaltssätze der jeweils dritten Stufe 1,0 %

0,4 % zum 01.06.2021

Thüringen 1,4 % zum 01.01.2021

Quelle: dgb.de / Alle Angaben ohne Gewähr

Corona-Schutzimpfung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Seit Januar 2021 läuft die Impfung gegen das Corona-Virus. Verschiedene Berufe im öffentlichen Dienst gehören den ersten Priorisierungsgruppen an. Alles zur Corona-Impfung im öffentlichen Dienst gibt es hier…

Bundestagswahl und Landtagswahlen 2021

Voraussichtlich am 26. September 2021 sind die BundesbürgerInnen aufgerufen, einen neuen Bundestag zu wählen. Bisher hat nur die SPD bereits den Spitzenkandidaten zur Wahl bestimmte. So wird der jetzige Finanzminister Olaf Scholz als Kandidat zur Bundestagswahl antreten.

Zudem stehen sechs Landtagswahlen und zwei Kommunalwahlen an. Damit erhalten im Nachgang zur jeweiligen Wahl viele Beamtinnen und Beamte neue Dienstherren. Die Liste der Wahltermine sieht folgendermaßen aus:

Wahltermine

Quelle: www.bundeswahlleiter.de

Neue Regelungen 2021: Kindergeld, Home Office Pauschale und Co.

Zum 1. Januar 2021 ändern sich viele Regelungen und Gesetze: So steigt das Kindergeld und es gelten viele Änderungen unter anderem im Steuerrecht. Wir haben hier einige Änderungen zusammengefasst. Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Das Kindergeld wird 2021 Familien mit Kindern erhalten dann mehr Unterstützung. Auch die Grund- und Kinderfreibeträge erhöhen sich. Alles Infos über Höhe, Antrag, Auszahlungstermine des Kindergeldes 2021 sowie einen Rechner gibt es hier…
  • Die Home Office Pauschale soll kommen. Die große Koalition hat sich auf Eckpunkte geeinigt. Die Pauschale soll demnach maximal 600 Euro pro Jahr betragen und in die Werbungskostenpauschale eingerechnet werden. Mehr dazu…
  • Pendlerpauschale: Ab dem 21. Kilometer gibt’s mehr: Wer einen längeren Weg zur Arbeit hat, kann im Steuerjahr 2021 von einer höheren Pendlerpauschale profitieren
  • Soli-Aus: Der Solidaritätszuschlag entfällt für rund 90 Prozent der SteuerzahlerInnen. Für weitere 6,5 Prozent wird er reduziert. Es gilt: Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro wird für ArbeitnehmerInnen kein Soli mehr fällig. Damit haben sie ab Januar 2021 höhere Nettoeinkünfte.
  • Ermäßigte Mehrwertsteuer entfällt: Ab Januar 2021 gilt statt 16 Prozent wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter. Bei Waren des täglichen Bedarf steigt der Steuersatz von 5 Prozent zurück auf 7 Prozent.
  • Wer einen hilfebedürftigen Angehörigen ohne Bezahlung zu Hause pflegt, kann bei der Steuer einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Setzte das Finanzamt hierfür bisher pauschal 924 Euro an, wird dieser Betrag im Steuerjahr 2021 auf 1.800 Euro angehoben.
  • BAföG: Die Freibeträge beim BaFög werden angehoben. Statt 1890 Euro wie bislang dürfen verheiratete Eltern dann ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 2000 Euro haben, bei getrennt lebenden Elternteilen sind es 1330 Euro.
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von Arbeitnehmern soll vom Arzt künftig digital an den Arbeitgeber übermittelt werden.
  • E-Patientenakte: Gesetzliche Krankenkassen müssen ihren Versicherten ab 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Grundsätzlich entscheidet der Versicherte, ob eine solche elektronische Akte angelegt wird.
  • Bei Briefen kann voraussichtlich im Frühjahr 2021 mit individuellem Code die jeweilige Sendung verfolgt werdem: Seitlich auf jeder Briefmarke angebracht kann dann mit Hilfe des Data-Matrix-Codes der Laufweg der Sendung nachvollzogen werden. Damit der QR-Code zur kostenlosen Sendungsverfolgung funktioniert, werden die Briefe in den Sortierzentren künftig am Abgangs- und Empfängerort erfasst.
  • Baukindergeld: Förderung endet am 31. März
  • Wer einen Bausparvertrag bespart, erhält künftig 10 Prozent Wohnungsbauprämie auf jährliche Sparleistungen bis zu 700 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1.400 Euro bei Ehepaaren.
  • Neue Regeln für Maklerprovision: Bereits ab dem 23. Dezember 2020 gilt beim Kauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) oder Eigentumswohnungen: Wer einen Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Maklerprovision selbst tragen. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision von bis zu gut sieben Prozent des Kaufpreises. Auch Verkäufer müssen sich dann an den Kosten für einen Immobilienmakler beteiligen. Der Zweck des Gesetzes ist es die Kaufnebenkosten von Wohnimmobilien privater Käufer zu senken!
Anzeige