Im ersten Halbjahr 2026 war die Zukunft des öffentlichen Dienstes immer wieder Thema des Reformdialogs. Unser Rückblick auf die wichtigsten Entwicklungen von Januar bis Juni.
Tarifeinigung der Länder: 5,8 Prozent mehr Gehalt in drei Schritten
Das erste Highlight des Jahres lieferte die Tarifrunde der Länder. Am 14. Februar 2026 einigten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften ver.di und dbb auf einen neuen Tarifvertrag für die Länder (TV-L). Das Ergebnis: Die Entgelte steigen um insgesamt 5,8 Prozent über 27 Monate. Zum 1. April 2026 gab es 2,8 Prozent mehr, mindestens aber 100 Euro. Zum 1. März 2027 folgen 2,0 Prozent, zum 1. Januar 2028 weitere 1,0 Prozent. Nachwuchskräfte erhalten insgesamt 150 Euro mehr, die Schicht- und Wechselschichtzulagen steigen deutlich.
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Der Abschluss gilt für rund 925.000 Tarifbeschäftigte, wie ver.di mitteilte. Die Zustimmung fiel knapp aus: In der Mitgliederbefragung stimmten 51,46 Prozent für das Ergebnis, am 12. März 2026 nahm die Bundestarifkommission die Einigung an.
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Öffentlicher Dienst Hessen zieht nach: Eigener Abschluss und Besoldungsgesetz
Hessen verhandelt als einziges Land außerhalb der TdL. Am 27. März 2026 stand auch dort die Tarifeinigung für den TV-H: 3,0 Prozent mehr ab dem 1. Juli 2026, mindestens 110 Euro, weitere 2,8 Prozent ab dem 1. Oktober 2027. Die Laufzeit beträgt 25 Monate, das Landesticket bleibt erhalten.
Für die rund 105.000 hessischen Beamten folgte im Mai das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz. Es überträgt das Tarifergebnis ab dem 1. Juli 2026 mit 3,02 Prozent auf die Besoldung und setzt zugleich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, unter anderem mit höheren Familienzuschlägen und dem Wegfall der ersten Erfahrungsstufe. Nach Angaben des hessischen Innenministeriums kostet das Paket mehr als 750 Millionen Euro jährlich.
Besoldungsrunde der Länder: Vom Tarifabschluss ins Gesetzblatt
An die Tarifeinigung schloss sich die Besoldungsrunde an. Bis zum Sommer haben mehrere Länder ihre Anpassungsgesetze verabschiedet, darunter Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Einige Länder zahlen mehr als der Tarifabschluss vorgibt: Nordrhein-Westfalen hebt die Grundgehälter um 3,36 Prozent an, Berlin um 3,8 Prozent, Rheinland-Pfalz um 3,3 Prozent. Bayern verschiebt die erste Erhöhung dagegen auf den 1. Oktober 2026.
Kurz vor der Sommerpause meldete sich Brandenburg: Das Land hebt die Grundgehälter rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 7 bis knapp 18 Prozent an. Im Gegenzug steigt die Wochenarbeitszeit ab März 2027 befristet von 40 auf 41 Stunden. Den aktuellen Stand aller Verfahren bündelt unsere Übersicht zur Besoldungsrunde 2026.
Amtsangemessene Alimentation: Das Bundesalimentationsgesetz stockt
Hinter der gesamten Besoldungsrunde steht die Frage der amtsangemessenen Alimentation. Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2025 zur Berliner Besoldung geurteilt und die Maßstäbe neu gesetzt: Die Mindestbesoldung bemisst sich seither an der Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. Zusammen mit den Beschlüssen aus dem Mai 2020 muss vor allem der Bund liefern.
Das Bundesinnenministerium legte dazu am 14. April 2026 den Referentenentwurf des Bundesalimentationsgesetzes vor. Er überträgt den Tarifabschluss vom April 2025, streicht die Erfahrungsstufe 1 und strukturiert die Grundgehaltstabellen des Bundes neu. Seither steckt der Entwurf jedoch in der Ressortabstimmung. Ein Kabinettstermin fehlt, eine Anhörung der Gewerkschaften sagte das Ministerium kurzfristig ab. Vieles spricht dafür, dass der Entwurf mindestens überarbeitet wird.
Hauptstreitpunkt ist das fiktive Partnereinkommen von rund 22.648 Euro, das bei der Mindestbesoldung angerechnet werden soll. DGB und dbb halten diese Abkehr vom Alleinverdienermodell für verfassungswidrig. Der Verwaltungsrechtler Professor Christian Koch von der Universität Speyer warnte im Interview mit Öffentlicher Dienst News, das Bundesverfassungsgericht könnte den Paradigmenwechsel kassieren. Nach seiner Einschätzung fallen auch die erwarteten Nachzahlungen geringer aus als von vielen erhofft.
Reformdebatte über den öffentlichen Dienst: Sollen Beamte in die Sozialversicherung einzahlen?
Parallel zur Besoldungsfrage nahm die politische Reformdebatte Fahrt auf. Die Alterssicherungskommission legte Ende Juni 33 Empfehlungen zur Rentenreform vor. Bei der Systemfrage können Beamte aufatmen: Eine Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung empfiehlt die Kommission nicht. Reformen der gesetzlichen Rente sollen aber wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Damit steigt der Druck auf die Pensionen, ebenso wie das Rentenalter. Was die Reform für die Alterseinkünfte im öffentlichen Dienst bedeutet, haben wir gesondert analysiert.
In der Debatte um eine Einbeziehung der Beamten in Renten- und Krankenversicherung widerspricht Verwaltungsrechtler Professor Christian Koch von der Universität Speyer im Interview deutlich. Die Alimentation sei ein wechselseitiges Treueversprechen: Beamte widmen ihr Berufsleben dem Dienstherrn, dieser sichert lebenslange, amtsangemessene Versorgung zu. Ein Beamter, der die Verwaltung auch in Krisen funktionsfähig halten müsse, „sollte sich nicht sorgen müssen, ob seine Absicherung im Alter ausreicht”, sagt Koch. Ein Wechsel in die Sozialversicherung würde dem Alimentationsversprechen widersprechen.
Den Schlusspunkt des Halbjahres setzte der Koalitionsausschuss Anfang Juli mit einem Reformpaket aus 34 Maßnahmen. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bringt es ab 2027 eine Steuerentlastung und höhere steuerfreie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit. Zugleich verschärft die Koalition die Regeln: Ein Attest wird ab dem ersten Krankheitstag Pflicht, die telefonische Krankschreibung entfällt. Die Auseinandersetzung um diese Vorhaben wird das zweite Halbjahr prägen.
Öffentlicher Dienst: Das erste Halbjahr 2026 im Ticker*
- 14. Februar: Durchbruch in Potsdam: TdL und Gewerkschaften einigen sich auf den TV-L-Abschluss mit 5,8 Prozent in drei Schritten.
- 27. Februar: In Wiesbaden startet die Tarifrunde für den hessischen Landesdienst. Die Gewerkschaften fordern 7 Prozent, mindestens 300 Euro.
- 12. März: Nach knapper Mitgliederbefragung (51,46 Prozent Zustimmung) nimmt die Bundestarifkommission das TV-L-Ergebnis an.
- 27. März: Auch Hessen hat einen Abschluss: Der TV-H bringt 5,8 Prozent in zwei Schritten, das Landesticket bleibt.
- 1. April: Die erste TV-L-Erhöhung wird wirksam: 2,8 Prozent mehr, mindestens 100 Euro. Die Besoldungsrunde der Länder nimmt Fahrt auf.
- 14. April: Das Bundesinnenministerium legt den Referentenentwurf des Bundesalimentationsgesetzes vor und startet die Ressortabstimmung.
- Mitte April: Der Koalitionsausschuss kündigt die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro an. Ob der öffentliche Dienst profitiert, ist von Beginn an offen.
- Ende April: Der Bundestag beschließt die Prämie. Die Länder winken ab, die Kommunen lassen eine Hintertür für die Tarifrunde 2027 offen.
- 1. Mai: Bei Bund und Kommunen greift die zweite TVöD-Stufe mit 2,8 Prozent. Bundesbeamte erhalten die Erhöhung als Abschlag nach den neuen Besoldungstabellen.
- 8. Mai: Der Bundesrat stoppt die Entlastungsprämie. Damit entfällt auch die Option für die TVöD-Runde 2027.
- 13. Mai: Hessen stellt sein Besoldungsgesetz vor: 3,02 Prozent mehr ab Juli, Kosten von über 750 Millionen Euro jährlich.
- 27. Mai: Niedersachsen überträgt die erste Tarifstufe auf seine Beamten, die weiteren Schritte folgen per zweitem Gesetz.
- Ende Mai: Als Ersatz für die gescheiterte Prämie kommt die Debatte um ein steuerfreies Weihnachtsgeld auf.
- 4. Juni: Verwaltungsrechtler Christian Koch erklärt im Interview, warum die Beamtenbesoldung vor einer Jahrhundertreform steht.
- 7. Juni: Die EU-Frist zur Entgelttransparenz verstreicht. Für den öffentlichen Dienst gelten die Regeln ab sofort, die Privatwirtschaft bekommt Aufschub.
- 23. Juni: Die Alterssicherungskommission legt 33 Empfehlungen vor. Was die Rentenreform für den öffentlichen Dienst bedeutet.
- 23. Juni: Brandenburg bringt sein Besoldungsgesetz in den Landtag: 7 bis knapp 18 Prozent mehr, dafür 41-Stunden-Woche.
- 30. Juni: Die Termine der TVöD-Tarifrunde 2027 stehen fest: Auftakt am 9. April 2027 in Potsdam.
Ausgewählte Ereignisse
Quellen:
- Beiträge von ver.di, BMI und Öffentlicher Dienst News
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