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Pflegemindestlohn 2023 / 2024: Mindestlohn für Altenpfleger, Pflegehilfskräfte und Co.

AVR Diakonie
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Auch 2024 und 2025 soll der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte erhöht werden. So empfiehlt es die Pflegekommission. Ziel ist es unter anderem, mehr Fachkräfte zu gewinnen.

Pflegemindestlohn soll 2024 und 2025 steigen

Die Pflegekommission hat sich einstimmig für höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege ausgesprochen: Bis zum 1. Juli 2025 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen.

  • Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 16,10 Euro pro Stunde,
  • für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 17,35 Euro pro Stunde und
  • für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro pro Stunde.

Wie schon bei den letzten Beschlüssen dieser und früherer Pflegekommissionen sind die Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Sie gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Sie sollen zum 1. Mai 2024 und dann zum 1. Juli 2025 angehoben werden. Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis 30. Juni 2026 ausgesprochen.

Mindestlöhne für verschiedene Pflegeberufe

  • Für Pflegehilfskräfte:
    • Ab 01.05.2024: 15,50 € pro Stunde
    • Ab 01.07.2025: 16,10 € pro Stunde
  • Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mindestens 1-jährige Ausbildung):
    • Ab 01.05.2024: 16,50 € pro Stunde
    • Ab 01.07.2025: 17,35 € pro Stunde
  • Für Pflegefachkräfte:
    • Ab 01.05.2024: 19,50 € pro Stunde
    • Ab 01.07.2025: 20,50 € pro Stunde

Zusätzlicher Urlaubsanspruch

  • Die Pflegekommission empfiehlt einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche).

Laufzeit der Empfehlung

  • Die Empfehlung der Pflegekommission gilt bis zum 30. Juni 2026.

Pflegemindestlohn steigt ab 1. Mai 2023

Die Pflegekommission hat eine Anhebung des Pflegemindestlohns empfohlen. Die Empfehlung sieht Folgendes vor:

  • Für Pflegefachkräfte erhöht sich der Pflegemindestlohn von derzeit 15,00 Euro auf 17,10 Euro ab 1. September dieses Jahres,
  • ab 1. Mai 2023 steigt er auf 17,65 Euro und
  • ab 1. Dezember 2023 auf 18,25 Euro; das bedeutet bei einer 40-Stunden-Woche ein Grundentgelt von 3.174 Euro monatlich, schreibt ver.di.
  • Für Pflegekräfte mit ein- bzw. zweijähriger Ausbildung steigt der Mindestlohn von derzeit 12,50 Euro auf 14,60 Euro ab 1. September 2022
  • sowie auf 14,90 Euro ab 1. Mai 2023 und auf 15,25 Euro ab 1. Dezember 2023; damit kommen dann Beschäftigte bei einer 40-Stunden-Woche auf ein Monatsgrundentgelt von 2.652 Euro.
  • Für Pflegekräfte ohne Ausbildung wird der Mindestlohn von derzeit 12,00 Euro auf 13,70 Euro ab 1. September 2022 angehoben,
  • ab 1. Mai 2023 auf 13,90 Euro und ab 1. Dezember 2023 auf 14,15 Euro; das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Monatsgrundentgelt von rund 2.461 Euro.
  • Zudem erhöht sich der Urlaubsanspruch für Pflegekräfte von derzeit 26 Tagen pro Jahr auf 27 Tage im Jahr 2022 und 29 Tage ab 2023 bei einer Fünftagewoche.

 Mehr zur Arbeit im Pflege- und Gesundheitsbereich

Bundesregierung beschließt Pflegemindestlohn

Die Bundesregierung hat sich auf einen Pflegemindestlohn geeinigt. Sie folgt den Empfehlungen der Pflegekommission von Ende Januar. Somit steigen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte in vier Schritten bis zum 1. April 2022 auf im Osten und im Westen einheitliche 12,55 Euro pro Stunde. Bereits ab dem 1. September 2021 soll es keine regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne mehr geben. Eine entsprechende Verordnung tritt am 1. Mai in Kraft.

Ältere Meldungen zum Thema

Pflegemindestlohn für ungelernte Pflegekräfte

Der Pflegemindestlohn für ungelernte Pflegekräfte steigt um 16 Prozent (Ost) bzw. 11 Prozent (West) von derzeit 10,85 Euro bzw. 11,35 Euro pro Stunde schrittweise bis 2022 auf 12,55 Euro pro Stunde; das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Monatsentgelt von rund 2.183 Euro.

Pflegemindestlohn: Pflegekräfte mit ein- bzw. zweijähriger Ausbildung

Für Pflegekräfte mit ein- bzw. zweijähriger Ausbildung steigt der Mindestlohn bis 2022 um 22 Prozent (Ost) bzw. 16 Prozent (West) auf 13,20 Euro pro Stunde; damit liegt bei einer 40-Stunden-Woche das Monatsgrundentgelt bei 2.296 Euro.

Pflegemindestlohn für dreijährig ausgebildete Fachkräfte

Erstmals wird es ab Juli 2021 auch einen Pflegemindestlohn für dreijährig ausgebildete Fachkräfte geben. Dieser beträgt zunächst 15 Euro pro Stunde und er steigt im April 2022 auf 15,40 Euro pro Stunde; das bedeutet bei einer 40-Stunden-Woche ein Grundentgelt von 2.678 Euro. Pflegekräfte haben künftig einen Anspruch von 25 bzw. 26 Tagen Urlaub pro Jahr – ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem gesetzlichen Anspruch von 20 Tagen Urlaub pro Jahr, betont ver.di.

Tabelle 2020: Voraussichtliche Entwicklung Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Höhe Steigerung Höhe Steigerung
ab 01.05.2020* 11,35 € 10,85 €
ab 01.07.2020 11,60 € 2,20 % 11,20 € 3,23 %
ab 01.04.2021 11,80 € 1,72 % 11,50 € 2,68 %
ab 01.09.2021 12,00 € 1,69 % 12,00 € 4,35 %
ab 01.04.2022 12,55 € 4,58 % 12,55 € 4,58 %

*Fortschreibung des zurzeit gültigen Pflegemindestlohns nach der Verordnung

Quelle: BMAS 2020

Tabelle 2020: Voraussichtliche Entwicklung Pflegemindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit)
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Höhe Steigerung Höhe Steigerung
ab 01.04.2021 12,50 € 12,20 €
ab 01.09.2021 12,50 € 12,50 € 2,46 %
ab 01.04.2022 13,20 € 5,60 % 13,20 € 5,60 %

Quelle: BMAS 2020

Tabelle 2020: Voraussichtliche Entwicklung Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Höhe Steigerung Höhe Steigerung
ab 01.07.2021 15,00 € 15,00 €
ab 01.04.2022 15,40 € 2,67 % 15,40 € 2,67 %

Quelle: BMAS 2020

Pflegemindestlohn: Lob für differenzierte Mindestlöhne

„Beschäftigte in der Pflege können nicht nur mit einer Anhebung des Mindestlohns rechnen. Das Ergebnis bereitet auch den Weg, die längst überkommenen unterschiedlichen Pflegemindestlöhne in Ost- und Westdeutschland zu überwinden und zu einem einheitlichen, bundesweit geltenden Mindestlohn zu kommen. Die Kommission ist zudem unserem Anspruch gefolgt, zu differenzierten Mindestlöhnen für Hilfs- und Fachkräfte zu kommen“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Zusätzliche Urlaubstage in der Pflege

Zudem gibt es nun zusätzliche bezahlte Urlaubstage für alle Beschäftigte in der Pflege: bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die Jahre 2021 und 2022 wird der Anspruch auf jeweils sechs zusätzliche Tage steigen.

Pflegemindestlohn: Verbesserungen im Osten und bei kommerziellen Anbietern

Auch die Gewerkschaft ver.di lobte die Vorschläge der Pflegekommission: „Wir haben langjährig erhobene Forderungen durchsetzen können, etwa das Mindestentgelt für Fachkräfte und einen Urlaubsanspruch über den gesetzlichen Anspruch hinaus. Die neuen Regelungen werden für Pflegekräfte insbesondere in den neuen Ländern und bei kommerziellen Anbietern zu deutlichen Verbesserungen führen“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Ein bundesweiter Tarifvertrag zu Mindestarbeitsbedingungen in der Altenpflege bleibe jedoch weiterhin das Ziel.

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