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Private Krankenversicherung (PKV) für Beamte

Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst bekommen mehr Geld
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Beamte und Beamtenanfänger im öffentlichen Dienst können sich bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. 

Die rund 1,68 Millionen Beamtinnen und Beamte, die im öffentlichen Dienst bei Bund, Ländern und Kommunen arbeiten, sind in der Regel privat krankenversichert. Zudem können sich Angestellte im öffentlichen Dienst, deren Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichern.

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Private Krankenversicherung (PKV): Was ist für Beamte wichtig?

Eine private Krankenvollversicherung kommt für alle Personen in Betracht, die nach § 6 des Fünften Sozialgesetzbuches versicherungsfrei sind. Dazu gehören laut Gesetz Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe. Zudem können sich Menschen privat krankenversichern, deren regelmäßiges Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die aktuell gültige Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2020 liegt bei einem Jahreseinkommen von 62.550 Euro. Diese Versicherungspflichtgrenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet.

Private Krankenversicherung (PKV): Worauf Beamte achten müssen

Grundlage für einen Vertrag mit einer Privaten Krankenversicherung ist wie bei anderen Versicherungen auch das individuelle Risiko. Berechtigte Angestellte im öffentlichen Dienst profitieren hier von ihrem im Vergleich zu anderen Branchen sicheren Job und ihrer, in der Regel, tarifvertraglich vereinbarten Entlohnung. Beamte erhalten eine vom Dienstherren und Gewerkschaften vereinbarte Beamtenbesoldung. Alle Beschäftigten – Beamte und berechtigte Angestellte – profitieren mit Blick auf die privaten Krankenversicherungen von ihrer planbaren und sicheren beruflichen Perspektive.

Privat krankenversichert: PKV für Beamte und Selbstständige – die Fakten

Rund neun Millionen Menschen sind voll privat krankenversichert, dazu gibt es etwa 24 Millionen Zusatzversicherungen, erklärt der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Insgesamt gibt es laut PKV rund 33 Millionen Versicherungsverträge. Jährlich zahlen die Unternehmen der PKV gut 24 Milliarden Euro an Versicherungsleistungen aus. Fast 70 Prozent der voll versicherten sind Beamte, Selbstständige und deren Angehörige. Ihnen erlaubt das Gesetz, sich unabhängig von ihrem Einkommen privat zu versichern.

Grundsätzliche Infos zur Beihilfe

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Die Beihilfe ist damit Teil der Alimentation, die Beamtinnen und Beamten per Grundgesetz zugestanden wird.

Worauf müssen Beamte beim Thema Beilhilfe achten?

Es gibt in Deutschland kein einheitliches Beihilferecht. Einzelnen Ländern regeln die Beihilfe über sogenannte Beihilfenverordnungen (BVO) – also Rechtsverordnungen, etwa in Nordrhein-Westfalen. Für den Bund regelt die Bundesbeihilfeverordnung die betreffenden Sachverhalte. Sie wurde 2009 verabschiedet.

Beihilfe: Fürsorgepflicht des Dienstherrn

Grundsätzlich gilt, dass die Beihilfe an die Stelle des Arbeitgeberzuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitnehmern tritt. Aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten und deren Familien werden die notwendigen und angemessenen Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen in einem festgelegten Umfang erstattet, heißt es auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums.

Beihilfe: Bemessungssätze im Bundesdienst

Die Bemessungssätze sind im Bundesdienst personenbezogen gestaffelt. Danach erhalten aktive Beamte auf ihre eigenen Krankheitskosten eine Beihilfe in Höhe von 50 Prozent, Ruhestandsbeamte von 70 Prozent. Für Krankheitskosten der Ehegatten werden 70 Prozent erstattet, für Krankheitskosten der Kinder 80 Prozent. Sofern berücksichtigungsfähige Angehörige selbst versichert sind, verdrängt dieser Leistungsanspruch den Anspruch auf Beihilfe.

Beamte und die Gesetzliche Krankenversicherung

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat angekündigt, dass die Landesbeamten ab August 2018 auch in die Gesetzliche Krankenversicherung können. Auch in anderen Ländern ist das unter Umständen möglich. Mittlerweile sind noch mehr Bundesländer dazu übergegangenen, Beamten eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen KV zu ermöglichen.

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