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Rentenerhöhung 2022: Deutlich höhere Rente beschlossen

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Kabinett beschließt Rentenerhöhung. Die Renten steigen ab dem 1. Juli 2022 deutlich, um 6,12 Prozent in Ostdeutschland und um 5,35 Prozent in Westdeutschland.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf unter anderem zur Rentenanpassung 2022 beschlossen. Die Renten steigen demnach ab 1. Juli deutlich, und zwar um 6,12 Prozent im Osten und um 5,35 Prozent im Westen. Auch Erwerbsminderungsrenten werden verbessert. Dadurch unterstützen wir rund 3 Millionen Menschen, die von den gesetzlichen Verbesserungen der letzten Jahre nicht oder nur teilweise profitiert haben. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Regierung gleich zwei Vorhaben des Koalitionsvertrags um: Neben den Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand ist das die Wiedereinführung des sogenannten Nachholfaktors unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau in Höhe von 48 Prozent.

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Rentenanpassung 2022: Höhere Renten ab 1. Juli 2022

Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf wird auch die Rentenanpassung zum 1. Juli festgelegt. Im Jahr 2021 sind die Löhne wieder deutlich gestiegen und damit legen auch die Renten zum 1. Juli 2022 zu. Durch den Nachholfaktor wird gleichzeitig die vermiedene Rentenkürzung aus dem letzten Jahr vollständig nachgeholt. Die sozialen Sicherungssysteme sind durch die Pandemie unter Druck geraten. Trotz dieser Dämpfung werden die Renten zum Sommer kräftig steigen:

  • in Westdeutschland um 5,35 Prozent und
  • in Ostdeutschland um 6,12 Prozent.

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Höchste Rentenerhöhung seit 40 Jahren

Das Bundesarbeitsministerium teilte mit, dass das die höchste Rentenerhöhung in den alten Ländern seit fast vierzig Jahren sei. Damit gilt: Das Rentenniveau von 48 Prozent wird nicht unterschritten. Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf wird für die diesjährige Rentenanpassung zur Wahrung der Generationengerechtigkeit der Nachholfaktor – unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau – wieder aktiviert. Das Wiedereinsetzen des Nachholfaktors sorgt dafür, dass die nicht stattgefundene Rentenminderung des vergangenen Jahres vollständig mit der diesjährigen Rentenerhöhung verrechnet wird. In diesem Zusammenhang wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – ein statistischer Revisionseffekt bereinigt. Durch diesen war das berechnete Sicherungsniveau vor Steuern letztes Jahr einen Prozentpunkt höher ausgefallen, ohne dass die Renten dadurch gestiegen wären. Dank der Bereinigung passt das sogenannte Rentenniveau wieder zur Haltelinie von 48 Prozent.

Mehr Rente in Ost und West: Angleichung erreicht 98,6 Prozent

Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres schreitet die vollständige Angleichung der Renten in Ost und West zudem weiter voran und der aktuelle Rentenwert (Ost) erreicht 98,6 Prozent seines Westwertes. Spätestens 2024 wird die Angleichung der Rentenwerte vollständig abgeschlossen sein.

Verbesserung der Erwerbsminderungsrente

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zudem Menschen unterstützt, die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen und die von den verschiedenen gesetzlichen Verbesserungen seit 2014 nicht oder nur teilweise profitieren konnten. Deshalb gilt zukünftig: Diejenigen, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gingen, erhalten künftig einen Zuschlag und somit eine höhere monatliche Rente. Insgesamt werden von diesen Zuschlägen rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Zuschläge bei der Erwerbsminderungsrente

Bei der Höhe des Zuschlags wird zwischen zwei Gruppen unterschieden:

  • Diejenigen, die bis Juni 2014 in EM-Rente gegangen sind und die bisher von gar keinen Verbesserungen profitiert haben, erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf ihre jeweilige Rente.
  • Die zweite Gruppe sind diejenigen, die von Juli 2014 bis Dezember 2018 in EM-Rente gegangen sind und die zumindest teilweise von den Verbesserungen erfasst wurden. Sie erhalten folgerichtig einen etwas geringeren Zuschlag von 4,5 Prozent.

Mehr zur Rente auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung…

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