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Öffentlicher Dienst Sachsen-Anhalt: Landesregierung überträgt Tarifergebnis 2017 auf Beamte

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Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt will das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Zudem soll es eine Jahressonderzahlung geben.

Geplant ist demnach eine Erhöhung der Bezüge um 2,0 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2017 und um 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018. Die Grundgehaltssätze werden im Januar 2017 jedoch mindestens um 75 Euro erhöht. Anwärter und Referendare erhalten monatlich 35 Euro – jeweils zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2018 – mehr.

Gesetz ist in Arbeit

Das Finanzministerium arbeitet an einem Gesetz, mit dem dann das Tarifergebnis der Länder mit den Gewerkschaften vom 17. Februar 2017 zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten, Richter, Versorgungsempfänger, Anwärter und Referendare übertragen werden soll. Der Gesetzentwurf bringt ferner eine Jahressonderzahlung für die Beamten, Richter, Versorgungsempfänger, Anwärter und Referendare auf den Weg.


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Altersgrenze steigt auf 67 Jahre

Entsprechend der Koalitionsvereinbarung sollen künftig die Altersgrenzen der Beamten und Richter schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben werden. Ab dem kommenden Jahr erfolgt die Anhebung in Schritten von zwei Monaten jährlich. Bei Beamten mit einer Altersgrenze von 60 Jahren erfolgt ebenfalls eine Anhebung ab dem kommenden Jahr.

DBB begrüßt Pläne

Der Deutsche Beamtenbund Sachsen-Anhalt begrüßte die Ankündigung. Die inhalts- und zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und die Wiedereinführung der Sonderzahlung sei ein wichtiges Signal der Wertschätzung der Arbeit der Staatsdiener. „Zur inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten gehört aber auch eine Bonusregelung für die strukturellen Verbesserungen in der Entgelttabelle der Beschäftigten (Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9)“, so dbb-Landeschef Ladebeck.

Hier die Meldung des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt…


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