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Schlichtung Öffentlicher Dienst: Inflationsprämie, 200 Euro Sockelbetrag, 5,5 Prozent mehr Gehalt

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Die Schlichtungskommission im öffentlichen Dienst hat eine Empfehlung für die Tarifverhandlungen vorgelegt. Demnach soll es eine Inflationsprämie von insgesamt 3000 Euro geben, einen Sockelbetrag von 200 Euro und eine Entgelterhöhung von 5,5 Prozent.

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Die Schlichtungskommission um die berufenen Schlichter Hans-Henning Lühr und Georg Milbradt hat eine Empfehlung vorgelegt, über die die Tarifparteien am kommenden Wochenende wieder verhandeln werden. In einer Erklärung der Kommission heißt es: „Der Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mit überwiegender Mehrheit zugestimmt.“


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Schlichtungsempfehlung  Öffentlicher Dienst: Inflationsprämie 3000 Euro, 200 Euro Sockelbetrag, 5,5 Prozent mehr Gehalt

Nach dem die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst in der dritten Runde ergebnislose geblieben waren, hatten die öffentlichen Arbeitgeber die Schlichtung angerufen. Die Kommission hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten und nun eine Empfehlung vorgelegt. Diese sieht im Kern folgende Regelungen vor:

  • 2023: Nullrunde
  • März 2024: +200 € +5,5%, insgesamt mindestens 340 €
  • einkommensteuerfreie Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 3000 Euro
    • Juni 2023: 1240 €
    • Juli 2023 bis Februar 2024: 220 € pro Monat
  • Laufzeit: 24 Monate

Öffentlicher Dienst Schlichtungsvorschlag im Detail

Der genaue Wortlaut der Empfehlung der Kommission lautet:

  • Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
  • Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
  • Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.
  • Für Beschäftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, erhöhen sich die Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent. Die Erhöhung beträgt in jedem Fall 340 Euro.
  • Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023.

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Auf Basis der Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am kommenden Samstag, dem 22. April 2023, die Tarifverhandlungen in Potsdam wieder aufnehmen.

Öffentlicher Dienst: Inflationsausgleich, ab 1. März 2024 einen Sockelbetrag verbunden mit einer linearen Erhöhung

Das Schlichtungsverfahren war von Bund und Kommunen am 30. März 2023 auf Grundlage der gültigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden. Zuvor hatten die Gewerkschaften das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt. „Wir sind als Schlichter einen neuen Weg gegangen: Für 2023 gibt es einen Inflationsausgleich, ab 1. März 2024 einen Sockelbetrag verbunden mit einer linearen Erhöhung. Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss – eine gute Investition in einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst“, sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. h.c. Hans-Henning Lühr.

Georg Milbradt sagte zur Empfehlung der Kommission: „Unter Berücksichtigung der hohen Inflationsraten, der Interessen der Beschäftigten aber auch der Steuer- und Gebührenzahler kann ich trotz der ungewöhnlichen Höhe die Empfehlung der Schlichtungskommission mittragen und hoffe auf eine schnelle und einvernehmliche Regelung des Tarifkonflikts auf dieser Basis.“

Schlichtung im öffentlichen Dienst: Verfahren, Schlichter, Zeitplan

Die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst wollen im Rahmen einer Schlichtung den Tarifkonflikt bei Bund und Kommunen beenden. Wann beginnt die Schlichtung und wie lange dauert sie, wer sind die Schlichter und wie kann ein Ergebnis aussehen? Ein paar Fragen und Fakten.

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Die Formulierung klingt seltsam: Die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst haben die Schlichtung angerufen. Gemeint ist damit der Beginn eines Schlichtungsverfahrens, das nun helfen soll, den Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst zu beenden.

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Im besten Fall gelingt das mit einem Vorschlag durch die zwei Schlichter, dem beide Seiten – also die Gewerkschaften ver.di, dbb Beamtenbund, GEW, GdP, IG BAU und die Arbeitgeber VKA sowie der Bund zustimmen können. Am Donnerstagmorgen hatten die beteiligten Parteien das Scheitern der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen erklärt. Es folgt das Schlichtungsverfahren, dass folgendermaßen ablaufen könnte.

Schlichtung öffentlicher Dienst: Wie läuft das Verfahren?

Das Schlichtungsverfahren folgt einem gemäß der zwischen Arbeitgebern und den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion getroffenen Schlichtervereinbarung von 2011 festgelegten Verfahren, teilte eine Sprecherin der VKA mit. Demnach muss innerhalb von drei Tagen die Schlichterkommission gebildet werden und innerhalb von sechs Tagen nach Ausrufen der Schlichtung tritt diese erstmalig zusammen.

Wann beginnt die Schlichtung im öffentlichen Dienst?

Laut Medienberichte beginnt die Schlichtung im öffentlichen Dienst am 6. April 2023.

Schlichtungskommission: Wer ist Mitglied? Wer entscheidet?

Die Schlichtungskommission besteht aus 12 Vertretern aus den Gewerkschaften und 12 Vertretern der Arbeitgeberseite. ver.di und die Arbeitgeber bestimmen je einen unparteiischen Schlichter. Die Schlichter wechseln sich von Schlichtung zu Schlichtung im Vorsitz der Verhandlungen ab. In dieser Tarifrunde übernimmt der von ver.di berufene Schlichter den Vorsitz (s. unten), er ist damit stimmberechtigt. Bei einem Patt in der Schlichtungskommission gibt seine Stimme den Ausschlag. Am Ende gibt die Schlichtungskommission eine Einigungsempfehlung ab. Über diese Einigungsempfehlung verhandeln ver.di und die Arbeitgeber dann erneut.

Wer sind die Schlichter für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen?

  • Auf Seiten der Arbeitgeber wurde der ehemalige sächsische Ministerpräsident Professor Dr. Georg Milbradt als unparteiischer Vorsitzender berufen.
  • Die Gewerkschaften ver.di und der dbb beamtenbund und tarifunion haben Herr Henning Lühr, ehemaliger Staatsrat bei der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, als unparteiischer Vorsitzender der Schlichterkommission benannt. Herr Lühr ist in diesem Schlichtungsverfahren stimmberechtigt.

In der Schlichtung gilt Friedenspflicht – es darf nicht gestreikt werden

Gemäß § 9 Absatz 1 der Schlichtungsvereinbarung vom 25. Oktober 2011 besteht spätestens vom Beginn des dritten Kalendertages an, der auf den Tag der förmlichen Erklärung des Scheiterns folgt, Friedenspflicht. Ab dem 2. April 2023 gilt diese dann, das heißt, es darf nicht mehr gestreikt werden. Ver.di-Chef Frank Werneke hat bis zu diesem Termine neue Warnstreiks angekündigt: „Bis zu Beginn der Friedenspflicht am Sonntag planen wir einzelne Warnstreiks in verschiedenen Teilbereichen, darunter auch in Kitas oder Kliniken.“

Wie läuft die Schlichtung im öffentlichen Dienst ab?

Das Schlichtungsverfahren unterteilt sich in zwei Phasen. Zunächst tritt die Schlichtungskommission zusammen, um binnen einer Woche eine Einigungsempfehlung zu erarbeiten. Anhand dieser Empfehlung müssen die Tarifvertragsparteien spätestens nach drei Werktagen ihre Verhandlungen mit dem Ziel der Einigung wiederaufnehmen. Am Ende des Schlichtungsverfahrens muss eine Einigungsempfehlung der Schlichterkommission zustande kommen. Im besten Fall akzeptieren Gewerkschaften und Arbeitgeber den Schlichtervorschlag. Dann kann dieser Grundlage für einen neuen Tarifvertrag im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen (TVöD) sein.

Was passiert, wenn die Schlichtung im öffentlichen Dienst scheitert?

Erklärt eine Tarifvertragspartei die Verhandlungen erneut für gescheitert, kann eine erneute Schlichtung angerufen werden. Oder: Die Gewerkschaften rufen ihre Mitglieder zur Urabstimmung über unbefristete Streiks auf. Das hätte zur Folge, dass die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen bundesweit streiken können. Im Unterschied zu den bisherigen Warnstreiks sind diese Streiks dann unbefristet.

Ver.di und Beamtenbund haben für diesen Fall mehrfach auf die hohe Streikbereitschaft ihrer Mitglieder hingewiesen. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke betont im Interview mit der Augsburger Allgemeinen: „Wenn die Schlichtung und die danach stattfindende erneute Verhandlung keine Einigung erbrint, wäre es völlig normal, dass wir unsere Mitglieder im Rahmen einer Urabstimmung befragen, ob sie für einen Arbeitskampf bereit sind. “

Historische Beispiele: Schlichtungen im öffentlichen Dienst

Zum letzten Mal, dass ein Schlichtervorschlag nicht angenommen wurde, war 1992. Es folgten elf Tage flächendeckende Streiks, die das Land weitgehend lahmlegten. Am Ende hat man in weiteren Verhandlungen dann doch die Vorschläge der Schlichterkommission angenommen.

2010 wurde der Schlichtervorschlag direkt angenommen und weitere Streiks waren damit vom Tisch. Unter Vorsitz der damaligen Schlichter Herbert Schmalstieg (SPD, Ex-Bürgermeister von Hannover) und Milbradt sollte der Lohn um 2,3 Prozent erhöht werden.

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