News Tarifrunde 2017

Tarifabschluss öffentlicher Dienst 2017: Mehr Geld für Berliner Landesbeschäftigte

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Die Angestellten im öffentlichen Dienst des Landes Berlin bekommen rückwirkend zum 1. Januar 2017 zwei Prozent mehr Geld, mindestens 75 Euro. Zudem steigt das Gehalt in einer zweiten Stufe nochmals zum 1. Januar 2018. Wir zeigen, was die Tarifparteien noch für die Berliner Landesbeschäftigten vereinbart haben.

Am 17. Februar haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber geeinigt: Das Tarifergebnis sieht für die Beschäftigten der Länder (außer Hessen) bei einer Laufzeit von zwei Jahren eine Gehaltserhöhung von 2,0 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro, rückwirkend ab 1. Januar 2017 vor. Eine weitere lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,35 Prozent erfolgt zum 1. Januar 2018. Die Auszubildenden erhalten 2017 und 2018 jeweils 35 Euro monatlich mehr. Das Land Berlin gehört der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) seit 2013 an. Somit gilt der nun erzielte Abschluss auch in Berlin.


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Mehr Geld für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Auch die Beschäftigten der Kita-Eigenbetriebe werden vom Tarifabschluss profitieren. Der Berliner Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen sagte: „Mit dem jetzt erzielten Tarifabschluss nähern sich die Länder wieder den Kommunen an, die insbesondere bei den Sozial- und Erziehungsdiensten mehr bezahlen.“ Die Situation im Berliner Sozial- und Erziehungsdienst werde zusätzlich verbessert: 80 Euro monatliche Zulagen für die Erzieherinnen und Erzieher, 100 Euro für viele Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, insbesondere auch im Regionalen Sozialen Dienst der Jugendämter. „Berlin hat in den Tarifverhandlungen aktiv daran mitgewirkt, dass die viel kritisierte Auseinanderentwicklung der Tarifsysteme TV-L/Länder und TVöD/VKA im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes gestoppt und der Abstand deutlich verringert wird“, so Senator Kollatz-Ahnen.

Tarifergebnis Öffentlicher Dienst 2017 gilt auch in Berlin

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GEW Berlin sieht „Licht und Schatten“

Die GEW Berlin sieht „Licht und Schatten in diesem Verhandlungsergebnis“: Die prozentuale Erhöhung von zunächst 2 Prozent, mindestens aber 75 Euro, rückwirkend zum 1. Januar und 2,35 Prozent im nächsten Jahr sei in Ordnung und im Bereich dessen, „was wir erwartet haben“, heißt es in einer Erklärung der GEW Berlin. Sie entspreche dem Beschluss der Berliner Tarifkommission und der allgemeinen Tarifentwicklung der anderen Branchen. Für Lehrkräfte, die keine Studienräte sind, erhöhe sich das Tabellenentgelt um weitere 7,09 Euro monatlich, so die GEW Berlin.

Entgeltstufe 6 im Fokus

Die Einführung der Erfahrungsstufe 6 in zwei Schritten in den oberen Entgeltgruppen 9 bis 15, die der Bund seit 1. März 2015 und die Kommunen bereits seit 2005 haben, ermögliche es uns, in vielen Punkten der Koalitionsvereinbarung zu entsprechen, so Kollatz-Ahnen. Die GEW Berlin kritisiert: „Die Ausgestaltung der Stufe 6 in zwei Schritten mit jeweils 1,5 Prozent über der Stufe 5 ab dem 1. Januar 2018 und nochmals 1,5 Prozent ab dem 1. Oktober 2018 bleibt jedoch deutlich hinter unseren Erwartungen zurück.“

„Stabilisierung des Schulfriedens“

Senator Dr. Kollatz-Ahnen begrüßte ausdrücklich, dass nunmehr die GEW in den Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) eingestiegen ist. „Damit wird ein bedeutender Beitrag zur Stabilisierung des Schulfriedens in Berlin geleistet“, sagte Kollatz-Ahnen. Streiks der Lehrkräfte zu Fragen der Entgeltordnung seien während der Laufzeit dieses Tarifvertrags (31.12.2018) ausgeschlossen.

GEW Berlin zum Eingruppierungstarifvertrag

Der Hintergrund: Die Bundestarifkommission der GEW hatte entschieden, den Eingruppierungstarifvertrag (TV EntgO-L) des dbb zu unterschreiben. Die Arbeitgeber hatten diese zur Bedingungen für den Abschluss gemacht. Die GEW Berlin hält die Unterzeichnung des TV EntgO-L weiterhin für einen Fehler. „Unsere seit zwei Jahren geäußert Kritik an diesem ‚Tarifwerk‘ bleibt nach wie vor bestehen“, so der Berliner Landesverband. Andere GEW-Landesverbände hätten das anders eingeschätzt. „Am Ende haben wir uns in einem demokratischen Abstimmungsprozess nicht durchsetzen können.“


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