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TVAöD 2021 & 2022: So viel verdienen Auszubildende im öffentlichen Dienst

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Eine Ausbildung im öffentlichen Dienst bietet eine sichere berufliche Perspektive. Die Ausbildungsvergütung wird nach dem TVAöD geregelt. Hier finden Sie die Tabellen für 2021 und 2022 sowie weitere nützliche Hinweise.

Der öffentliche Dienst ist vielschichtig und breit gefächert. Von der kommunalen Verwaltung, über die technischen Dienste, die Finanzämter, Bundeswehr, Krankhäuser bis hin zu Landes- und Bundesministerien – im öffentlichen Dienst können Männer und Frauen Karriere machen. Eine Ausbildung gilt als klassischer Einstieg in den öffentlichen Dienst. Doch wie viel verdienen Azubis bzw. Auszubildenden im öffentlichen Dienst?

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TVAöD: Wie viel verdienen Auszubilden im öffentlichen Dienst?

Im öffentlichen Dienst werden gerne Abkürzungen verwendet. So auch bei den Tarifverträgen. In Anlehnung an den TVöD – den allgemeinen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gibt es für Auszubildende den TVAöD, den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes.


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Öffentlicher Dienst bei Ausbildungsvergütung vorn

Eine Analyse zeigt, dass der öffentliche Dienst seinen Auszubildende eine im Vergleich sehr gute Vergütung zahlt. In sechs der 20 untersuchten Tarifbranchen liegen die Vergütungen oberhalb von 1.000 Euro pro Monat – an erster Stelle steht laut Hans-Böckler-Stiftung der Öffentliche Dienst:

  • der Öffentliche Dienst mit einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 1.043 Euro (Bund und Gemeinden) bzw. 1.037 Euro (Länder),
  • die chemische Industrie mit 1.042 Euro im Bezirk Nordrhein und 1.033 Euro im Bezirk Ost,
  • die Metall- und Elektroindustrie mit 1.037 Euro in Baden-Württemberg und 1.007 Euro in Sachsen,
  • das Versicherungsgewerbe mit bundeseinheitlich 1.040 Euro,
  • das Bankgewerbe mit bundeseinheitlich 1.036 Euro sowie
  • die Deutsche Bahn AG mit bundeseinheitlich 1.004 Euro.

Die höchste Ausbildungsvergütung unter den hier untersuchten Tarifbranchen wird aktuell mit 1.166 Euro (Öffentlicher Dienst: Bund und Gemeinden) bzw. 1.161 Euro (Öffentlicher Dienst: Länder) für die Pflegeberufe gezahlt, die mittlerweile innerhalb der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes über gesonderte Regelungen verfügen. Damit haben die Tarifvertragsparteien auf den akuten Fachkräftemangel in diesem Bereich reagiert. Allerdings gelten diese Ausbildungsvergütungen verbindlich nur für öffentliche Einrichtungen, die unter den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) oder den Tarifvertrag der Länder (TV-L) fallen. In privaten Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag kann die Ausbildungsvergütung hingegen auch deutlich geringer ausfallen.

TVAöD: Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst 2021 und 2022

Der Tarifvertrag gilt für Personen, die in Verwaltungen und Betrieben, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, in einem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf ausgebildet werden. Für Pflegeberufe gibt es einen gesonderten Vertrag. Zudem gibt es einige Ausnahmen. Die Tarifverträge stehen auf der Webseite der VKA.

bis
31. März 2021
ab
1. April 2021
ab
1. April 2022
im ersten Ausbildungsjahr 1.018,26 Euro 1.043,26 Euro 1.068,26 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr 1.068,20 Euro 1.093,20 Euro 1.118,20 Euro
im dritten Ausbildungsjahr 1.114,02 Euro 1.139,02 Euro 1.164,02 Euro
im vierten Ausbildungsjahr 1.177,59 Euro 1.202,59 Euro 1.227,59 Euro.

Alle Angaben ohne Gewähr


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Für wen gilt der TVAöD?

Dieser Tarifvertrag gilt laut TVAöD für:

  • Personen, die in Verwaltungen und Betrieben, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, in einem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf ausgebildet werden,
  • Auszubildende in Betrieben oder Betriebsteilen, auf deren Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der TV-V oder der TV-WW/NW Anwendung findet,
  • Auszubildende in Betrieben oder Betriebsteilen, auf deren Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ein TV-N Anwendung findet, soweit und solange nicht eine anderweitige landesbezirkliche Regelung getroffen wurde.

Wann wird die TVAöD-Ausbildungsvergütung ausgezahlt?

Laut TVAöD soll die Vergütung den Azubis zum gleichen Zeitpunkt wie den regulär Beschäftigten ausgezahlt werden. Wörtlich heißt es: „Das Ausbildungsentgelt ist zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Ausbildenden gezahlte Entgelt.“

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