Seit 1. Januar 2017 ist die neue kommunale Entgeltordnung in Kraft. Auch 2018 profitieren Beschäftigte von den neuen, modernen Eingruppierungsmerkmalen – etwa Schulhausmeister sowie Beschäftigte im Rettungsdienst, bei Sparkassen und im IT-Bereich. Auch Angestellte mit Bachelor oder Master werden nun berücksichtigt – ein Überblick.
Die neue Entgeltordnung bringt für einen großen Teil aller Berufe im öffentlichen Dienst eine finanzielle Aufwertung, erklärt ver.di. Die Tarifvertragsparteien hatten mehrere Jahre über die Neubewertung von 1088 der rund 4000 Tätigkeitsmerkmale verhandelt und sich verständigt, die entstehenden Mehrkosten paritätisch aufzubringen. Die Gewerkschaften erklärten sich bereit, die Jahres-Sonderzahlung um vier Prozentpunkte abzusenken und für drei Jahre in der reduzierten Höhe auszuzahlen, um Mehrkosten der Arbeitgeber hälftig zu kompensieren.
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Öffnung mehrerer Entgeltgruppen
Die neue Entgeltordnung löst das bisherige Übergangsrecht ab und reformiert die Eingruppierungsregelungen für gut 1,8 Millionen Beschäftigte, so die VKA. Zu den zentralen Änderungen im bisherigen Eingruppierungsrecht gehört die Öffnung der Entgeltgruppen 4 und 7 auch für den Bereich der ehemaligen Angestellten. Diese waren bisher den ehemaligen Arbeitern vorbehalten.
Beschäftigte mit einer Ausbildung oder Bachelor profitieren
Zudem werden ab 1. Januar 2017 Beschäftigten mit mindestens dreijähriger Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf grundsätzlich in Entgeltgruppe 5 Einstiegseingruppierung.
Bachelorabschluss erhalten Entgeltgruppe 9b
Die Entgeltgruppe 9 wird in drei Entgeltgruppen (9a, 9b und 9c) aufgeteilt. Dann gilt: Beschäftigen mit einem Bachelorabschluss und entsprechenden Tätigkeiten werden grundsätzlich in die Entgeltgruppe 9b eingestuft.
Masterabschlüsse werden gleichgestellt
Masterabschlüsse werden mit den früheren wissenschaftlichen Hochschulabschlüssen gleichgestellt. Der Pflegeberich bekommt eine eigene Entgelttabelle und neue Eingruppierungsmerkmale.
Neue Regeln für Beschäftigte im IT-Bereich
Es gelten neue Regeln für IT-Beschäftigte im kommunalen Dienst: Der Einstieg erfolgt bei mindestens dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit in der Entgeltgruppe 6 und bei abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit in der Entgeltgruppe 10. Ingenieure sind auch künftig von Entgeltgruppe 10 bis zur Entgeltgruppe 13 eingruppiert.
Schulhausmeister profitieren
Schulhausmeister können künftig in den Entgeltgruppen 5 bis 8 eingruppiert sein. Eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 7 setzt „eine erhebliche Heraushebung aufgrund erhöhter technischer Anforderungen“ voraus. Eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 8 setzt die „eigenverantwortliche Entscheidung über die Verwendung eines kalenderjährlichen Bau- und Bewirtschaftungsbudgets in einer Größenordnung von mindestens 30 000 Euro voraus“.
Rettungsdienst: Neue Gruppen für Rettungssanitäter und Notfallsanitäter
Rettungssanitäter werden künftig in Entgeltgruppe 4 mit Entgeltgruppenzulage (2,3 Prozent des jeweiligen Tabellenentgelts) und Rettungsassistenten in der Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Notfallsanitäter erhalten Entgelt nach der neuen Entgeltgruppe P 8 (Pflege-Tabelle).
Leitstellen: Neue Eingruppierung
Bei den Beschäftigten in Leitstellen sind Disponenten in die Entgeltgruppe 9a eingruppiert. Lagedienstleiter/Schichtleiter sind – jeweils nach der Anzahl der unterstellten Beschäftigten – den Entgeltgruppen 9c bis 12 zugeordnet. Die Leiter von Leitstellen sind, ebenfalls abhängig von der Zahl ihnen unterstellter Beschäftigter, in den Entgeltgruppen 9c bis 13 eingruppiert. Ständige VertreterInnen erhalten Entgelt aus der jeweils niedrigeren Entgeltgruppe.
Angestellte und leitende Angestellte bei Sparkassen
Kundenberater im standardisierten Mengengeschäft kommen fortan in die Entgeltgruppe 9a. Beschäftigte in der Kundenberatung werden in Entgeltgruppe 5 eingeordnet. Für Führungskräfte im Sparkassenbereich ist ein neuer Eingruppierungsaufbau vereinbart, der in Abweichung zum bisherigen Recht „verstärkt abstrakte Eingruppierungsmerkmale enthält und damit eine größere Flexibilität ermöglicht“.
Tarifrunde 2016: Mehr Geld und neue Entgeltordnung
Die neue Entgeltordnung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Auch die redaktionellen Arbeiten sind mittlerweile abgeschlossen. Die neue Entgeltordnung hat eine Mindestlaufzeit von vier Jahren, kann also frühestens zum 31. Dezember 2020 gekündigt werden. Die Neuordnung war Bestandteil der Tarifrunde 2016. Ver.di und VKA haben auf folgendes Tarifergebnis geeinigt: Die Beschäftigten erhalten in zwei Schritten eine Erhöhung der Löhne und Gehälter rückwirkend ab dem 1. März dieses Jahres um 2,4 Prozent und weitere 2,35 Prozent ab dem 1. Februar 2017. Auszubildende erhalten eine Erhöhung der Vergütung um insgesamt 65 Euro – 35 Euro ab 1. März 2016 und 30 Euro ab 1. Februar 2017. Ihr Urlaubsanspruch steigt von 28 auf 29 Tage.