Kommunen Tarifrunde 2018 TVöD

TVöD 2019: Mehr Gehalt für Angestellte bei Kommunen im öffentlichen Dienst

Gehalt öffenticher Dienst
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Ab dem 1. April 2019 erhalten die Angestellten bei den Kommunen (VKA) die zweite Gehalts-Steigerung nach dem geltenden TVöD – dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Wir zeigen die neuen TVöD-Entgelttabellen für 2019 und erläutern wie der TVöD funktioniert.

++TVöD 2021: Alle Entgelttabellen, News, Fakten, Rechner++

In der letzten Tarifrunde haben Gewerkschaften und Arbeitgeber ausgehandelt, dass der TVöD in insgesamt drei Schritten steigt. Im Jahr 2019 wird der TVöD für die Angestellten der Kommunen zum zweiten Mal angehoben. Ab 1. April 2019 steigen die Entgelte im Schnitt um 3,09 Prozent. Bereits ein Jahr zuvor sind diese um 3,19 Prozent gestiegen. Mit der letzten Erhöhung zum 1. März 2020 um im Schnitt 1,06 Prozent hat das Tarifergebnis ein Volumen von insgesamt 7,5 Prozent bei 30 Monaten Laufzeit.


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TVöD 2019: Besonderheit des Tarifergebnisses

Um ein ausgewogenes Verhältnis der Tariferhöhungen für alle Beschäftigtengruppen zu erreichen, haben sich die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern darauf geeinigt, alle Tabellenwerte einzeln anzuheben. Dabei gelten die Prinzipien:

  • Berufseinsteigerinnen und -einsteiger
  • und damit insbesondere junge Menschen erhalten höhere Gehälter (Stufe 1 aller Entgeltgruppen wird überproportional angehoben).
  • Beschäftige in sozialen, technischen und IT-Brerufen, in denen das Gefälle zur Wirtschaft besonders groß ist, werden besser bezahlt.
  • Zugleich machen die Kolleginnen und Kollegen mit den unteren Gehältern einen Sprung, weil sie eine Einmalzahlung erhalten erhalten.

TVöD 2019: Die neuen Entgelttabellen

Entgelttabelle TVöD Kommunen VKA 2019 und 2020

Gültig vom 01.04.2019 bis 29.02.2020

Euro 1 2 3 4 5 6
E 15Ü 5943,83 6588,41 7199,08 7606,22 7701,19
E 15 4788,35 5141,23 5481,38 6004,84 6517,61 6854,95
E 14 4335,98 4655,42 5025,89 5451,94 5950,88 6293,73
E 13 3996,72 4335,42 4685,32 5093,03 5586,51 5842,91
E 12 3582,23 3956,45 4407,89 4890,86 5465,08 5734,95
E 11 3457,10 3803,91 4119,43 4477,63 4972,55 5242,43
E 10 3331,93 3613,93 3915,01 4238,32 4628,44 4749,89
E 9c 3233,21 3480,40 3750,80 4026,59 4336,75 4545,92
E 9b 3020,16 3258,72 3403,99 3824,85 4085,40 4370,07
E 9a 2926,82 3133,75 3324,85 3748,35 3843,43 4086,04
E 8 2769,15 2971,27 3102,32 3231,30 3370,30 3439,92
E 7 2598,38 2822,59 2958,18 3089,21 3209,21 3279,17
E 6 2549,58 2739,94 2866,46 2990,93 3107,94 3173,47
E 5 2445,99 2630,06 2748,57 2873,03 2985,28 3045,87
E 4 2329,99 2514,19 2663,27 2755,21 2847,13 2900,97
E 3 2293,39 2488,41 2537,24 2642,50 2721,49 2793,85
E 2Ü 2148,83 2368,88 2447,93 2553,33 2625,77 2679,82
E 2 2122,60 2316,97 2366,14 2432,35 2577,86 2730,08
E 1 1903,09 1935,39 1975,78 2013,43 2110,33

Alle Angaben ohne Gewähr

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(Hinweis: Der Gehaltsrechner wird bereitgestellt von finanzen.de. Es kann keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. )

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Neue Entgelttabelle TVöD Kommunen VKA 2019 a

Gültig vom 01.03.2018 bis 31.03.2019

1 2 3 4 5 6
E 15Ü 5765,67 6390,93 6983,30 7378,23 7470,36
E 15 4584,49 5000,77 5260,14 5840,78 6339,54 6667,67
E 14 4151,65 4528,23 4841,03 5245,42 5788,30 6119,17
E 13 3827,03 4196,02 4479,41 4893,73 5433,88 5683,28
E 12 3430,90 3796,05 4276,90 4741,63 5315,77 5578,27
E 11 3312,60 3656,01 3941,33 4311,77 4836,69 5099,20
E 10 3194,27 3497,22 3775,33 4064,56 4501,99 4620,12
E 9c 3099,42 3349,91 3637,10 3888,66 4214,23 4392,69
E 9b 2865,63 3126,71 3273,66 3685,60 3975,34 4245,23
E 9a 2818,96 3049,32 3234,09 3647,35 3739,87 3975,66
E 8 2656,52 2890,09 3017,56 3137,78 3269,20 3343,02
E 7 2493,12 2729,06 2877,36 3004,81 3111,25 3189,58
E 6 2446,41 2662,97 2788,15 2909,22 3007,98 3081,00
E 5 2347,55 2555,40 2673,48 2794,54 2894,01 2955,27
E 4 2236,29 2438,63 2587,48 2676,80 2766,11 2818,41
E 3 2201,29 2407,15 2462,55 2564,71 2641,37 2711,60
E 2Ü 2084,42 2297,88 2374,56 2476,80 2547,07 2599,50
E 2 2037,85 2234,74 2290,29 2354,37 2495,22 2642,56
E 1 1827,17 1858,18 1896,96 1933,11 2026,15

Alle Angaben ohne Gewähr

Für wen gilt der TVöD 2019?

Grundsätzlich gelten Tarifverträge eigentlich nur für diejenigen Beschäftigten, die Mitglied der vertragsschließenden Gewerkschaft sind und für die Arbeitgeber, die Mitglied in dem vertragsschließenden Arbeitgeberverband sind. Für den TVöD Kommunen ist die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie die Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP, IG BAU und der Beamtenbund. Tatsächlich wenden die Arbeitgeber die Tarifverträge auch auf Beschäftigte an, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind. Das gleiche gilt für Beschäftigte, deren Arbeitgeber nicht dem Arbeitgeberverband angehören. Der TVöD gilt für rund 2,3 Millionen Angestellte bei Bund, Kommunen. Allerdings gilt der TVöD auch als Referenzrahmen für viele weitere Branchen, wie beispielsweise viele kirchliche Einrichtungen und freie Träger im Bereich der Jugendhilfe und Sozialarbeit.

Wie funktioniert der TVöD?

Bei Einführung des TVöD ging es Arbeitgebern und Gewerkschaften darum, den Tarifvertrag für Arbeiter und Angestellte zu vereinheitlichen. Zudem sollte die Bezahlung nach Dienstalter- und Familienbezug ersetzt werden durch eine erfahrungs- und leistungsorientierte Vergütung. Der TVöD ist in zwei Teilen gegliedert:

  • Der Allgemeine Teil der für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes Regelungen enthält, darunter allgemeine Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Ausschlussfristen.
  • Der Besondere Teil (BT) enthält Bestimmungen nur für bestimmte Sparten bspw. für die Verwaltung (BT-V), für Krankenhäuser (BT-K), für Sparkassen (BT-S), für Flughäfen (BT-F) und für Entsorgung (BT-E).

Für den kommunalen Bereich sind aus dem Allgemeinen Teil des TVöD und dem jeweiligen Besonderen Teil durchgeschriebene Fassungen für die Dienstleistungsbereiche erstellt worden.

Wie funktioniert die Eingruppierung nach dem TVöD?

Die Entgelttabelle ist nach Entgeltgruppen gegliedert. Diese sind in der Entgeltordnung definiert und beschreiben, welches Leistungsniveau die jeweilige Tätigkeit erfordert.

  • Die Entgeltgruppen 1 bis 4 gelten für angelernte und ungelernte Beschäftigte.
  • Die Entgeltgruppen 5 bis 8 gelten für Menschen mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung.
  • Die Entgeltgruppen 9 bis 12 gelten für Menschen, die ein Fachhochschulstudium oder einen Bachelorabschluss haben.
  • Die Entgeltgruppen 13 bis 15 gelten für Beschäftigte mit einem Hochschulstudium, einem Masterabschluss oder einem Diplom.

Warum gibt es Entgeltstufen im TVöD?

Der TVöD regelt zudem so genannte Stufenlaufzeiten (TVöD § 16 Stufen der Entgelttabelle). Dort heißt es: „Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):

  • Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
  • Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
  • Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
  • Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
  • Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5″

Weitere Infos gibt es auf der Internetseite der VKA…

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