News Tarifrunde 2016

TVöD Bund und Kommunen: 2,35 Prozent mehr Geld zum 1. Februar 2017

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Zum 1. Februar 2017 erfolgt die zweite Tariferhöhung, die ver.di und Arbeitgeber in der Tarifrunde 2016 vereinbart haben. Die Entgelte der Beschäftigten bei Bund und Kommunen steigen demnach um 2,35 Prozent. Auch die Auszubildenden im öffentlichen Dient bekommen mehr Geld.

Die rund 2,14 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen können sich freuen: Ab dem 1. Februar steigen die Entgelte – wie im Tarifvertrag vom 29. April 2016 festgelegt – in einem zweiten Schritt um 2,35 Prozent. Die erste Tariferhöhung um 2,4 Prozent war rückwirkend zum 1. März 2016 in Kraft getreten.

+++Hier geht es zur aktuellen kommunalen TVöD-Entgelttabelle+++

+++Hier geht es zur aktuellen TVöD-Entgelttabelle Bund+++

4,75 Prozent mehr Geld in zwei Schritten

ver.di, GEW, GdP, IG BAU und dbb hatten sich gemeinsam mit den Arbeitgebern auf eine Tariferhöhung in zweit Schritten im Umfang von 4,75 Prozent geeinigt. Voraus gegangen waren mehrere Verhandlungsrunden und Streiks in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 28. Februar 2018.

Auszubildenden bekommen mehr Geld

Auszubildende erhalten eine Erhöhung der Vergütung um insgesamt 65 Euro – 35 Euro ab 1. März 2016 und 30 Euro ab 1. Februar 2017. Ihr Urlaubsanspruch steigt von 28 auf 29 Tage. Die Übernahmeregelung wird der Laufzeit des Tarifvertrages entsprechend bis zum 28. Februar 2018 verlängert.

Rentenkürzung verhindert

Das Gesamtpaket des Abschlusses sichert außerdem die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei konnte eine Rentenkürzung verhindert werden. Der für eine zehnjährige Laufzeit gefundene Tarifkompromiss sieht vor, dass bei Kassen, bei denen finanzieller Handlungsbedarf besteht, zusätzliche Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Höhe von jeweils 0,4 Prozent eingeführt werden. Sofern Überschüsse entstehen, werden die Beiträge für beide Seiten gesenkt.

Tariferhöhung TVöD Bund und Kommunen 2017 um 2,35 Prozent

Copyright: Uwe Schlick/pixelio.de

Neue Entgeltordnung seit 2017 in Kraft

Die neue mit den kommunalen Arbeitgebern (VKA) verhandelte Entgeltordnung führt in vielen Bereichen zu deutlich verbesserten Eingruppierungen und damit zu einer finanziellen Aufwertung. Die Tarifparteien hatten mehrere Jahre über die Neubewertung von 1.088 der rund 4.000 Tätigkeitsmerkmale verhandelt und sich verständigt, die entstehenden Mehrkosten gemeinsam aufzubringen. Die Gewerkschaften erklärten sich bereit, die Jahres-Sonderzahlung um vier Prozentpunkte abzusenken und drei Jahre lang nicht zu erhöhen, um Mehrkosten der Arbeitgeber hälftig zu kompensieren.

Tarifergebnis 2016 auf einen Blick

  • Höhere Entgelte um 2,4 Prozent ab dem 1. März 2016
  • Weitere Erhöhung um 2,35 Prozent der Tabellenentgelte ab 1. Februar 2017
  • Vergütungen für Auszubildende steigt ab 1. März 2016 um 35 Euro und ab 1. Februar 2017 um 30 Euro
  • Die Praktikantenentgelte steigen um 2,4 Prozent und um 2,35 Prozent
  • 29 Tage Urlaub für Auszubildende
  • Die am 29. Februar 2016 außer Kraft getretene Übernahmeregelung für Auszubildende wird für die Laufzeit des Tarifabschlusses verlängert
  • Übernahme der Unterbringungskosten bei auswärtigem Berufsschulbesuch
  • Auszubildende nach BBiG erhalten 50 Euro jährlich für Ausbildungsmittel
  • Die Tarifverträge zur Altersteilzeit werden bis zum 28. Februar 2018 verlängert

Weitere Infos gibt es in einem ver.di-Flugblatt…


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