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TVöD-Tarifsteigerung zum 1. April 2021: Mehr Gehalt für Angestellte bei Bund und Kommunen

Gehaltserhöhung öffentlicher Dienst
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Die TVöD-Tarifsteigerung von bis 1,4 Prozent wird zum 1. April 2021 erfolgen. Die Redaktionsverhandlungen zur TVöD-Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 sind nun beendet. Es geht u.a. um mehr Gehalt im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen, Fahrradleasing durch Entgeltumwandlung und Corona-Bonus für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Nach Unstimmigkeiten über einige Details, steht der TVöD-Auszahlung zum 1. April 2021 nichts mehr im Weg. Die kommunalen Arbeitgeber und ver.di haben die sogenannten Redaktionsverhandlungen beendet. Gegenstand der Redaktionsverhandlungen waren 20 Änderungstarifverträge und zwei neue eigenständige Verträge zur Entgeltumwandlung beim Fahrradleasing und zur Corona-Sonderprämie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

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TVöD-Redaktionsverhandlungen beendet

„Der erfolgreiche Abschluss der Redaktionsverhandlungen setzt ein klares Signal an die Beschäftigten: Ihre wichtige Rolle in einer schwierigen Zeit wird gewürdigt. Ohne den öffentlichen Dienst geht es nicht“, betonte Christine Behle, stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

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Fahrradleasing durch Entgeltumwandlung

Dazu Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der VKA: „Wir haben bis zuletzt hart, aber dabei stets konstruktiv, zu den Details der Umsetzung der Tarifeinigung aus Potsdam verhandelt. Daher freue ich mich umso mehr, dass wir nun auch insbesondere beim letzten großen Streitpunkt, der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings, einen Konsens finden konnten. Mit dem Abschluss der Redaktionsverhandlungen steht der Auszahlung der erhöhten Entgelte bei den kommunalen Arbeitgebern nichts mehr im Wege.“

Tarifabschluss: 3,2 Prozent in zwei Schritten

Der Tarifabschluss sieht Entgeltsteigerungen in zwei Schritten von insgesamt 3,2 Prozent in den kommenden zwei Jahren vor. Der Tarifabschluss enthält viele weitere Aufwertungen vor allem für die Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durch eine neu geschaffene Pflegezulage, sowie der Aufstockung der monatlichen Intensiv- als auch Wechselschichtzulage.

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