Bund Kommunen News Tarifrunde 2020 TVöD

ver.di-Forderung TVöD 2020 / 2021: 4,8 Prozent mehr Gehalt, Mindestbetrag 150 Euro für öffentlichen Dienst

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ver.di, GEW, GdP, IG BAU und Beamtenbund haben die Forderungen für die TVöD-Tarifrunde 2020 vorgestellt. Die Gewerkschaften fordern unter anderem eine Gehaltssteigerung von 4,8 Prozent für den öffentlichen Dienst bei Bund Kommunen. Der Tarifvertrag soll eine Laufzeit von 12 Monaten haben. ver.di fordert einen Mindestbetrag von 150 Euro. Zudem soll die Arbeitszeit der Angestellten in Ost und West angeglichen werden.

Nach mehreren Wochen interner Debatten hat ver.di die Forderungen für die TVöD-Tarifrunde 2020 bekannt gegeben. So fordern die Gewerkschaften für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen unter anderem eine Anhebung der Einkommen um 4,8 Prozent bzw. einen Mindestbetrag von 150 Euro pro Monat. Der Tarifvertrag soll eine Laufzeit von zwölf Monaten haben. Die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 100 Euro monatlich angehoben werden.


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Ver.di-Tarifforderung: Angleichung Arbeitszeit und Entlastung der Beschäftigten

Gefordert wird die Ost-West-Angleichung der Arbeitszeit. Darüber hinaus soll das Thema der Entlastung der Beschäftigten in den Tarifverhandlungen behandelt werden. Die besonderen Themen des Gesundheitswesens und der Pflege sollen an einem eigenen Verhandlungstisch eingebracht werden. Das hat die Bundestarifkommission der Gewerkschaft in Berlin beschlossen.

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TVöD-Tarifverhandlungen: September und Oktober

Die drei bereits vereinbarten Verhandlungsrunden finden laut ver.di an folgenden Terminen statt:

  1. Runde: 1. September 2020 (Potsdam)
  2. Runde: 19./20. September 2020 (Potsdam)
  3. Runde: 22./23. Oktober 2020 (Potsdam)

Corona-Pandemie: Öffentlicher Dienst hält das Land zusammen

„Die Corona-Pandemie zeigt: Der öffentliche Dienst und seine Beschäftigten halten das Land zusammen. Das muss auch im Tarifergebnis deutlich werden. Klatschen allein hilft niemandem – schon gar nicht den Beschäftigten und der Konjunktur“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Vor diesem Hintergrund sei die Forderung der öffentlichen Arbeitgeber nach einer Nullrunde absolut unakzeptabel. „Wir als ver.di fürchten keinen tarifpolitischen Konflikt“, stellte Werneke klar. Das Ergebnis soll später zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden. Das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst habe entscheidenden Einfluss auf die Stabilisierung in der Corona-Pandemie.

VKA: Arbeitgeber dringen auf Mäßigung

Ulrich Mädge wird als VKA-Verhandlungsführer dieses Jahr erstmals die kommunalen Arbeitgeber vertreten. Er betont verweist auf die finanzielle Situation der Kommunen in der Corona-Krise: „Aufgrund der für die kommunalen Arbeitgeber angespannten Ausgangslage fordern wir die Gewerkschaften zu fairen Verhandlungen auf, die nicht auf dem Rücken der Allgemeinheit ausgetragen werden sollten. Letztlich können wir nur das verteilen, was tatsächlich vorhanden ist. Und hierzu müssen wir uns alle Bereiche des öffentlichen Dienstes differenziert anschauen.“ Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vertritt mehr als 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,4 Millionen Beschäftigten.

Tarifergebnis 2018: 7,5 Prozent mehr Gehaltserhöhung

Die letzte TVöD-Tarifverhandlung liegt mehr als zwei Jahre zurück. Im Jahr 2018 haben sich ver.di, GEW, GdP und Beamtenbund mit den Arbeitgebern von VKA und Bund auf durchschnittlich 7,5 Prozent Lohnerhöhung bei 30 Monaten Laufzeit geeinigt. Das Ergebnis sah für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Gehaltserhöhungen in drei Stufen vor. Ab März 2018 stiegen die Einkommen im Durchschnitt um 3,19 Prozent, ab April 2019 nochmals um 3,09 Prozent und ab März 2020 um weitere 1,06 Prozent. Die Laufzeit betrug 30 Monate. Die Verhandlungspartner hatten in den unteren Einkommen eine Mindesterhöhung vereinbart. Mit Wirkung vom März 2018 gab es eine Einmalzahlung von 250 Euro.

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