Beamte Berlin News

Verfasssungsgericht: Berliner Beamtenbesoldung für Richter und Staatsanwälte unzureichend

Berlin
Anzeige

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Beamtenbesoldung für Berliner Richter und Staatsanwälte in den vergangenen Jahren unzureichend war. Der DGB fordert, die gesamte Besoldung der Landesbeamten zu überprüfen.

Die Besoldungsvorschriften des Landes Berlin sind im Grundgesetz gewährleisteten Alimentationsprinzip unvereinbar. So lautet ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Ende Juli 2020. Betroffen davon waren Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 sowie der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015. Eine Gesamtschau der maßgeblichen Parameter ergab für die Verfassungsrichter, dass „die gewährte Besoldung evident unzureichend war“.


Anzeige

Beamtenkredit: Jetzt Angebote vergleichen und von günstigen Zinsen profitieren


Berliner Besoldung: Nicht genug für angemessenen Lebensunterhalt

Sie genügte nicht, um Richtern und Staatsanwälten einen nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen. Der Gesetzgeber des Landes Berlin hat verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Juli 2021 an zu treffen. Von einer rückwirkenden Behebung profitieren die Richter und Staatsanwälte, sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah gewehrt haben. Dabei sei es unerheblich, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt.

DGB will gesamte Beamtenbesoldung in Berlin prüfen lassen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt den Beschluss. Der DGB „bewertet es als besonders gravierend, dass der Mindestabstand der unteren Besoldungsgruppen nicht ausreichend gewesen sei zum Niveau der Grundsicherung“. Dieser Verstoß gegen das Mindestabstandsgebot habe nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes Auswirkungen auf das gesamte Besoldungsgefüge, da schon der Ausgangspunkt für die weitere Besoldungsstaffelung fehlerhaft sei. „Wir erwarten vom Land Berlin, dass die gesamte Berlin Beamtenbesoldung auf den Prüfstand gestellt wird“, forderte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Sonja Staack.

Berliner Finanzverwaltung: Vorgaben sollen umgesetzt werden

Die Berliner Finanzverwaltung teilte nach dem Urteil mit, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen seien. Allerdings verweist die Senatsverwaltung auf die Anpassung der Besoldung in den vergangenen Jahren: „Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erfüllen eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe in unserem Rechtsstaat, was sich auch in der Besoldung widerspiegeln muss.“ Seit August 2016 sei die Besoldung in den Einstiegs- und Beförderungsämtern für Richterinnen und Richter sowie für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Berlin um insgesamt 17 Prozent gestiegen. Zudem lag ab 2018 die Besoldungsanpassung jeweils 1,1 Prozent über der durchschnittlichen Besoldungsanpassung der Bundesländer. Darüber hinaus wurden 2017 und 2018 die Sonderzahlungen erhöht. Bis 2021 soll die Berliner Besoldung das Niveau des Durchschnitts der Bundesländer erreichen.

Den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gibt es hier…

Anzeige