Nach Brandenburg plant nun auch Berlin die Einführung eines Verfassungstreue-Checks für Beamte. Berlins CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers fordert eine verbindliche Regelabfrage beim Verfassungsschutz. .
Extremistische Einflüsse, Spionage und verfassungsfeindliche Tendenzen. Zersetzen solche Bestrebungen schon in einem zivilen Umfeld die Demokratie, sind sie aus den eigenen Reihen eine regelrechte Katastrophe. Der Schutz vor solchen Bestrebungen ist eine der ureigensten Aufgaben des Staates – auch aus Eigennutzen. Deswegen fordert Berlins CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers, eine verpflichtende Regelabfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz vor Verbeamtungen zu etablieren. Der Vorstoß orientiert sich am Vorbild des Nachbarlands Brandenburg. Doch während Brandenburg seit September 2024 alle angehenden Nachwuchskräfte überprüft, soll Berlin die Kontrollen „von oben nach unten“ aufziehen. Das bedeutet, es würde an der politischen Spitze begonnen. Also dort, wo Verantwortung und Weisungsbefugnis am größten sind.
Berlins Verfassungstreue-Check für Beamte
Es sind Senatoren, Staatssekretäre sowie die 72 politischen Wahlbeamten in den zwölf Berliner Bezirken – Bezirksbürgermeister und Bezirksstadträte –, die beim Vorschlag Evers im Fokus stehen. Für sie soll es eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz geben. „Wir fangen dort an, wo die Verantwortung am größten ist. Damit schützen wir die Verwaltung vor extremistischen Vorgesetzten, egal aus welcher Richtung“, begründete Evers den Vorstoß im Tagesspiegel. Bislang reichte es, wenn Senatsmitglieder einen Eid ablegten (Stadträte und Bezirksbürgermeister werden vor Amtsantritt belehrt).
Überprüfung von Beamten soll ausgeweitet werden
Allerdings sieht der nächste Schritt vor, die Überprüfung auszuweiten. Nämlich auf alle künftigen Beamten auf Probe, auf Zeit und auf Lebenszeit. Lediglich der Regierende Bürgermeister ist von dieser Pflicht ausgenommen, was allerdings einen juristischen Hintergrund hat. Da er direkt vom Abgeordnetenhaus gewählt wird, müsste für einen verpflichtenden Verfassungsschutz das Landesverfassungsrecht geändert werden.
Fördert der Verfassungsschutz bei einer Überprüfung tatsächlich Ergebnisse über Senatsmitglieder zutage, entscheidet der Regierende Bürgermeister im Einzelfall, ob die Ernennung erfolgt. Aus der Berliner CDU wird dabei betont, dass der Verfassungsschutz keine neuen Ermittlungen anstelle oder Gesinnungsprüfungen durchführe. Es würden lediglich bereits vorhandene Datensätze abgeglichen. Die finale Einstellungsentscheidung bleibe bei der Behörde.
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Status quo in Berlin: Eignungsprognose statt Regelabfrage
Bislang stützen sich die Behörden des Landes Berlin bei der Überprüfung auf die Auswertung der Bewerbungsunterlagen, die persönlichen Auswahlverfahren und eine daraus abgeleitete „Prognoseentscheidung“. Der Verfassungsschutz wird dabei nicht befragt. Wie in vielen Bundesländern üblich, müssen Bewerberinnen und Bewerber lediglich einen schriftlichen Belehrungsbogen zur Verfassungstreue unterzeichnen und bei Dienstantritt ihren Amtseid leisten. Aus Sicht der CDU greife dieses Verfahren zu kurz, da es nicht vor gezielter Täuschung schütze. Nach der Verbeamtung ist eine Entlassung aber selbst bei verfassungsfeindlicher Haltung nur über langwierige und komplexe Disziplinarverfahren möglich.
Eine Ausnahme gibt es lediglich im Berliner Sicherheitsbereich. Ende 2025 reformierte die schwarz-rote Koalition das Sicherheitsgesetz. Seitdem durchlaufen angehende Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr eine Zuverlässigkeitsprüfung. Dabei werden Vorstrafen, Gerichtsakten sowie Registereinträge bei der Polizei und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft. Doch auch hier ist das Einschalten des Verfassungsschutzes streng geregelt. Er wird lediglich bei konkreten Verdachtsmomenten aktiv.
Realitäts-Check in Brandenburg
Brandenburg hat bereits Erfahrungen beim Thema Extremismus-Prävention. Das Land nahm eine Vorreiterrolle ein. Bereits am 1. September 2024 trat dort die Regelabfrage beim Landesverfassungsschutz vor der erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis in Kraft. Doch die Bilanz ist ernüchternd. Von September 2024 bis Ende Oktober 2025 richteten die Brandenburger Einstellungsbehörden insgesamt 2.192 Anfragen an das Landesamt für Verfassungsschutz. Die meisten Abfragen betrafen dabei den Schuldienst (741), gefolgt vom Polizeipräsidium (459), Gerichten (141) und Landesministerien (108).
Beamten-Check in Brandenburg förderte zwei Fälle zutage
Zwar förderte diese Flut aus Abfragen tatsächlich zwei Fälle zutage, bei denen es nachrichtendienstliche Erkenntnisse gab. Je einer bei der Polizei und im Justizvollzug. Zu einer förmlichen Ablehnung der Einstellung führte der Check in der Praxis aber kein einziges Mal. Der Polizeibewerber bat nach einem internen Klärungsgespräch selbst um seine Entlassung. Und beim Bewerber für den Justizvollzug führten erweiterte Ermittlungen zur Entlastung der Person.
Dem gegenüber stehen ein erheblicher Prüfaufwand und ein starker Eingriff in die Privatsphäre der Bewerber. SPD und BSW vereinbarten daher im Brandenburger Koalitionsvertrag, den Verfassungstreue-Check auf den Prüfstand zu stellen. Der Aufwand soll dem Sicherheitsgewinn gegenübergestellt werden.
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Das Dilemma für die Verwaltung
Die Brandenburger Erfahrung zeigt, dass flächendeckende Regelabfragen vor allem einen enormen Prüfapparat in Bewegung setzen, der Treffer im Promillebereich erzielt – wenn überhaupt. In Berlin ist die Überprüfung daher auch Teil eines Drei-Punkte-Plans von Evers. Der sieht neben dem Beamten-Check auch eine deutliche Stärkung der nachrichtendienstlichen Befugnisse sowie eine „Demokratieklausel“ bei der Vergabe von Landesfördermitteln vor.
Das Berliner Modell will sich auf politische Führungskräfte fokussieren. Ob es kommt, oder überhaupt noch einmal diskutiert wird, hängt von der Wahl am 20. September ab.
Quellen:
