Baufinanzierung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Jetzt Vorteile nutzen und Zinsen sichern. Beratung anfordern.
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Sie träumen von einer Eigentumswohnung oder einem eigenen Haus: Beschäftigte im öffentlichen Dienst profitieren von guten Konditionen bei den Kreditgebern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt snd. Wir bieten Ihnen eine unabhängige Beratung zur Baufinanzierung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Fragen Sie jetzt eine unverbindliche Beratung an.
Baufinanzierung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Zinsen sichern
Für den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sollten Beamtinnen und Beamte gezielt eine Beratung zur Finanzierung einer Immobilie nutzen. Hier gilt es unabhängig vom Beamtenkredit zusätzliche Parameter zu beachten. Aber auch hier können Beamte in der Regel auf besondere Konditionen profitieren.
Wer kommt in Frage für einen Kredit?
Es arbeiten rund fünf Millionen Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst. Sie sind bei Kommunen, Ländern oder beim Bund beschäftigt. Letztendlich sehen viele Banken Beschäftigte im Staatsdienst weiterhin sehr gerne als Kreditnehmer. Folgende Gruppen genießen deshalb in der Regel weiterhin einen guten Ruf:
- Alle Angestellten und Beamten in der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen
- Beamte aus allen Berufsgruppen bzw. Laufbahnen, dazu gehören etwa
- Beamte auf Lebenszeit,
- Angestellte im öffentlichen Dienst, etwa in der Verwaltung
- etwa Lehrerinnen und Lehrer,
- oder Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte.
- Berufssoldatinnen und Berufssoldaten der Bundeswehr
Begriffe und Definitionen, die für eine Baufinanzierung wichtig sind
Annuitätendarlehen
Ein Annuitätendarlehen meint ein langfristiges Darlehen, das vom Kreditnehmer mit kontinuierlichen idR monatlichen Kreditraten (Annuität) abbezahlt wird. Die Raten bestehen aus Zins und Tilgung. Während der Laufzeit verringert sich der Zinsanteil kontinuierliche, während der Tilgungsanteil durch den eingesparten Zinsanteil steigt.
Anschlussfinanzierung
Bei einer Anschlussfinanzierung wird ein bereits laufender Kredit oder Darlehen durch einen neuen Vertrag abgelöst. Wenn das neue Darlehen bzw die Baufinanzierung bei der gleichen Bank aufgenommen wird, handelt es sich um eine Prolongation. Umschuldung nennt man den Vorgang, wenn der Kreditnehmer die Bank wechselt.
Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung wird ins Grundbuch eingetragen. Sie sichert dem neuen Eigentümer zu, dass der Verkäufer das Objekt z. B. nicht an eine weitere Person verkauft.
Beleihungsauslauf
Der Anteil des Objektwertes in Prozent, der fremdfinanziert – also beliehen – wird. Der Beleihungsauslauf bezieht sich auf den Beleihungswert einer Immobilie, nicht auf den Kaufpreis. Beispiel: Eine Immobilie kostet 300.000 Euro und hat damit einen Beleihungswert von 270.000 Euro (Sicherheitsabschlag 10 %). Bei einem Darlehen in Höhe von 150.000 Euro beläuft sich der Beleihungsauslauf somit auf 56 %.
Eigenkapital
Eigene Ersparnisse, die für die Immobilienfinanzierung eingesetzt werden. Zum Eigenkapital gehört etwa Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, ein unbelastetes Grundstück oder Bausparguthaben.
Erwerbskosten
Alle Kosten, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfallen. Dazu zählen die Maklerprovision, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten und Kosten für den Grundbucheintrag und Bodenuntersuchungen.
Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer muss bei einem Kauf eines bebauten und unbebauten Grundstückes bezahlt werden. Diese kann zwischen 3,5 – 5 % des Kaufpreises liegen. Zuständig für die Höhe ist das örtliche Finanzamt.
KfW
KfW ist die Abkürzung für die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dieses bundeseigene Institut vergibt zinsgünstige Darlehen, mit denen der private Wohnungsbau und ökologisches Bauen gefördert sowie die Wirtschaft gestützt werden sollen.
Nebenkosten
Zu den Nebenkosten eines Immobilienkaufs zählen: Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchgebühren und ggf. eine Maklerprovision.
Notaranderkonto
Ein Notaranderkonto kann durch einen Notar eingerichtet und verwaltet werden, damit der Verkauf einer Immobilie zwischen Käufer und Verkäufer sicher und fair abgewickelt wird.
Prolongation
Verlängerung eines bestehenden Darlehens. Im Gegensatz zur Umschuldung werden hier lediglich die Zinsen neu angepasst. Ein Wechsel des Darlehensgebers (der Bank) findet nicht statt.
Sollzinsbindung
Sollzinsbindung meint die Zeit, für die im Kreditvertrag der Sollzins zwischen Kreditinstitut und Kunde festgeschrieben ist. Der Sollzins ist dadurch gebunden. Nach Ablauf der Sollzinsbindung kann das Kreditinstitut gewechselt werden. Oder: Der Zins wird neu ausgehandelt.
Sondertilgung
Sondertilgung meint eine zusätzliche Tilgung. So bieten einige Kreditinstitute eine Sonderzahlung von bis zu 5 Prozent der Gesamtkreditsumme pro Jahr an. Der Vorteil: Darlehensnehmer können so die Tilgung erheblich beschleinigen.
Vorfälligkeitsentschädigung
Als Vorfälligkeitsentschädigung wird das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit bezeichnet. Das heißt: Kreditinstitute verlangen meist eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Kreditnehmer sein Darlehen vorzeitig ablösen will.
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