Baden-Württemberg Bayern Beamte Berlin Brandenburg Bremen Bund Hamburg Hessen Länder Mecklenburg-Vorpommern News Niedersachsen NRW Rheinland-Pfalz Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

Besoldungstabellen 2025 Bund und Länder

Beamtenbesoldung
Anzeige

Besoldung 2025: Hier finden Sie alle Besoldungstabellen für Beamte bei Bund, Ländern und Kommunen für die kommenden Jahre sowie eine Einführung in die Beamtenbesoldung.

Inhalt dieser Seite

Anzeige: Kredite für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst – Kreditrechner nutzen

Newsletter für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst – jetzt abonnieren!

  • Mehr als 120.000 Abonnenten
  • Monatliche Nachrichten, kostenlos in Ihr Email-Postfach
  • Alles über Gehälter und Besoldung
  • Vorteile für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Besoldungstabellen 2025

Für die insgesamt 1,3 Millionen Beamte der Länder und die rund 200 000 Beamten des Bundes kommt es unter anderem darauf an, wann und wie der jeweilige Dienstherr dem Tarifergebnis der Angestellten folgt. Die Beamtenbesoldung hat sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich entwickelt. Unser Newsletter hält sie monatlich über Neuigkeiten zur Beamtenbesoldung auf dem Laufenden. Beamte finden auf dieser Seite alle Besoldungstabellen für Beamte bei Bund und Ländern für 2023, sofern diese vorliegen. Mittlerweile liegen für Besoldungsrunde 2024 und 2025 in einem Großteil der Bundesländer die Anpassungsgesetze vor. Sie orientieren sich relativ stark am TVL-Tarifergebnis. Demnach erfolgt die Erhöhung der Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag zum 1. November 2024. Die prozentuale Steigerung der Besoldung erfolgt dann Anfang 2025.

Urteile und gerichtliche Entscheidungen zur Beamtenbesoldung

In den vergangen Jahren haben Gerichte auf verschiedenen Ebenen Entscheidungen und Urteile über die Beamtenbesoldung erlassen.

Besoldungstabellen Baden-Württemberg 2025 – Prognose

WP DataTables

 

Besoldungstabellen Bayern 2025 – Prognose

WP DataTables

 

Besoldungstabellen Berlin 2023

WP DataTables

 

Besoldungstabellen Brandenburg 2025 – Prognose

WP DataTables

 

Besoldungstabellen Bremen 2025 – Prognose

WP DataTables

 

Besoldungstabellen Hamburg 2023

Anpassungsgesetz noch nicht öffentlich

 

Besoldungstabellen Hessen 2025 – Prognose

WP DataTables

 

Besoldungstabellen Mecklenburg-Vorpommern 2025 – Prognose

WP DataTables

 

Besoldungstabellen Niedersachsen 2025 – Prognose

WP DataTables

 

Besoldungstabellen NRW 2025 – Prognose

WP DataTables

 

Besoldungstabellen Rheinland-Pfalz 2025 – Prognose

WP DataTables

 

Besoldungstabellen Saarland 2025 – Prognose

WP DataTables

 

Besoldungstabellen Sachsen 2025 – Prognose

WP DataTables

 

Besoldungstabellen Sachsen-Anhalt 2025 – Prognose

WP DataTables

 

Besoldungstabellen Schleswig-Holstein 2025 – Prognose

WP DataTables

 

Besoldungstabellen Thüringen 2025 – Prognose

WP DataTables

Einführung Besoldung 2025

Als Beamtenbesoldung wird das Gehalt der Beamtinnen und Beamte bei Bund und Ländern bezeichnet. Anders als bei den Angestellten im öffentlichen Dienst erfolgt die Anpassung der Besoldung nicht durch einen Tarifvertrag, sondern per Gesetz. Das Bundesbesoldungsgesetz und entsprechende Gesetze der Länder regeln die Beamtenbesoldung. Grundlage für die Bemessung der Besoldung ist die amtsangemessenen Alimentation. Beamte sind ihrerseits dem Staat zur Treue verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht legte in einem Urteil fest, dass eine amtsangemessene Nettoalimentation in den unteren Besoldungsgruppen mindestens 15 Prozent des sozialhilferechtlichen Existenzminimums überschreiten muss.

Die Anpassung der Beamtenbesoldung für Bund, Länder und Kommunen wird per Gesetz erlassen. Mit einer Gesetzesänderung des Grundgesetzes 2006 haben die Länder das Recht erhalten, selbst über die Anpassung der Besoldung zu entscheiden. Die Folge: Die Besoldung entwickelte sich fortan vollkommen unterschiedlich. So gaben einige Bundesländer alle Tariferhöhungen direkt an ihre Beamtinnen und Beamte weiter. Andere Länder nutzten die Besoldung – allen voran das Land Berlin  um ihre Haushalte zu sanieren. Bis heute verdienen die Beamtinnen und Beamten in der Hauptstadt deutlich weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Ländern. Die informelle Weisung „Besoldung folgt Tarif“ wurde damit in vielen Ländern ausgesetzt.

Besoldung der Bundesbeamten

Die Besoldung der Bundesbeamten folgt dem Ergebnis der TVöD-Tarifrunde von Bund und Kommunen. Als Dienstherr für den Bund verhandelt hier neben den kommunalen Arbeitgeberverbänden (VKA) das Bundesinnenministerium mit den Gewerkschaften. Der TVöD wurde zuletzt 2023 verhandelt. Hier geht es zu den Besoldungstabellen Bund 2024

Besoldung der Landesbeamten und der Kommunalbeamten

Die Besoldung der Landesbeamten und der Kommunalbeamten folgt im besten Fall dem Ergebnis der Tarifrunde zwischen Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL). Der Tarifvertrag TV-L wird ab Oktober 2023 neu verhandelt. Im Anschluss daran werden die Länder voraussichtlich auch die Besoldung anpassen.

Besoldungsordnungen regeln Beamtenbesoldung

Die Besoldung für Bund und Länder ist gegliedert in verschiedene Besoldungsordnungen. Diese lauten Besoldungsordnung A, B, C, W, R.

Besoldungsordnung A regelt die Besoldung für Beamte des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes, der Soldaten bis einschließlich Oberst (sofern nicht in B 3) und von kommunalen Wahlbeamten in kleineren Gemeinden. Die Besoldungsordnung gilt für den überwiegenden Teil der Beamtinnen und Beamte bei Bund, Ländern und Gemeinden, dazu gehören in der Regel Verwaltungsbeamte, verbeamtete Lehrkräfte und Beamte im Vollzugdienst bei Polizei und Justiz.

Besoldungsordnung B regelt die Besoldung für besondere Ämter des höheren Dienstes, z. B. Leiter von großen Behörden oder Abteilungsleiter in Ministerien oder besonders großen Mittel- oder Oberbehörden, z. T. Direktoren von Schulen mit mehr als 1000 Schülern, bei Soldaten Generale und Oberste in herausgehobener Stellung, kommunale Wahlbeamte oder Bischöfe beider Konfessionen als Landesbeamte.

Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für RichterInnen und StaatsanwältInnen. Durch das Dienstneuordnungsgesetz das System der Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen umgestellt. In den Besoldungsgruppen gibt es Festgehälter.

Besoldungsordnungen C und W regeln die Besoldung für HochschullehrerInnen, einschließlich der HochschulleiterInnen. Die Besoldungsordung W wurde 2002 eingeführt und wird schrittweise die „alte“ Besoldungsordnung C ersetzen. Zentral bei der Reform ist die Abschaffung des Senioritätsprinzips mit 15 Stufen. Fortan gelten in der Besoldungsordnung W drei feste Grundgehaltssätze.

Anzeige