Am 1. Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland. Damit erhalten auch ehemalige Angestellte im öffentlichen Dienst eine höhere Rente. Wir zeigen, wie hoch die Steigerung ist und wann die Altersbezüge für pensionierte Beamte und Versorgungsempfänger angepasst werden.
Auch Beamte sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen – so lautet ein Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Seit Wochen debattieren Medien, Gewerkschaften, Verbände und Politiker über die Zukunft der Altersvorsorge im öffentlichen Dienst. Mehrheitlich verweisen Experten auf die komplexe juristische Situation und die potenziell sehr hohen Kosten, die dieser Systemwechsel bedeutet. So betonen ver.di und DGB, dass es Ziel bleibe, die besonderen Versorgungsregelungen für Beamtinnen und Beamte beizubehalten.
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Rente öffentlicher Dienst: Wie geht es weiter mit den Beamten?
Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte dazu im Interview: „Vor allem die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Artikel 33 Absatz 5 sind hierbei zentral, sie gehören von uns allen geachtet. Ein zentraler Bestandteil ist hierbei für mich das Fürsorge- und Alimentationsprinzip. So hat sich bereits im Jahr 2018 der DGB zusammen mit ver.di klar und eindeutig gegen eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung ausgesprochen. Daran hat sich auch nichts geändert und so etwas steht aktuell auch nicht zur Debatte.“ Sie verweist auf ist die Pauschale Beihilfe, die es bereits in einigen Bundesländern gibt und die einen Schritt darstellen, um Beamten Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen zu ermöglichen. Im Bereich der Altersversorge bleibt es somit vorläufig beim bestehenden System. Zumal es in der Regierungskoalition keine Mehrheit für den Vorschlag der Arbeitsministerin gibt. Nun zu den guten Nachrichten für ehemalige Angestellte im öffentlichen Dienst.
Renten steigen im Juli um 3,74 Prozent – auch für ehemalige Angestellte im öffentlichen Dienst
Zum 1. Juli 2025 werden die gesetzlichen Renten in Deutschland um 3,74 Prozent angehoben. Die Erhöhung basiert auf der positiven Lohnentwicklung des Vorjahres, die laut Statistischem Bundesamt bei 3,69 Prozent lag. Bei der Berechnung wurden zusätzlich beitragspflichtige Entgelte und Unterschiede bei den Sozialabgaben berücksichtigt. Der aktuelle Rentenwert steigt dadurch von 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Für eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren bei durchschnittlichem Einkommen bedeutet das ein Plus von rund 66 Euro monatlich. Auch ehemalige Angestellte im öffentlichen Dienst, deren Rentenansprüche über die gesetzliche Rentenversicherung abgedeckt sind, profitieren direkt von dieser Erhöhung.
Rentenniveau bleibt stabil
Die Rentenanpassung erfolgt unter Einhaltung des gesetzlichen Mindestsicherungsniveaus von 48 Prozent, das bis zum 1. Juli 2025 durch die sogenannte Haltelinie garantiert ist. Diese Sicherung greift unabhängig von der Berufsgruppe – somit profitieren auch Ruheständler, die im öffentlichen Dienst tätig waren und in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Grundlage der Rentenanpassung ist ein Entwurf zur Rentenwertbestimmungsverordnung 2025.
Pension für Beamte: Wann steigen die Bezüge für pensionierte Beamte und Versorgungsempfänger?
Trotz des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen am 6. April 2025 hat die neue Bundesregierung bislang keine Entscheidung darüber getroffen, ob das Ergebnis auf die Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten des Bundes übertragen wird. Das Bundesinnenministerium (BMI) bestätigte auf Anfrage, dass sowohl zur Besoldungsanpassung als auch zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation noch keine abschließende Position vorliege.
Noch keine Entscheidung zur Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst
Da eine Besoldungsanpassung auch auf die Versorgungsempfänger des Bundes wirkt, betrifft die politische Verzögerung unmittelbar auch pensionierte Beamte, ehemalige Soldaten der Bundeswehr sowie Hinterbliebene wie Witwen, Witwer und Waisen. Ihre Altersbezüge bleiben somit bis auf Weiteres auf dem bisherigen Stand. Fraglich ist, wann die Anpassung nach dem TVöD-Tarifergebnis auf den Weg gebracht wird – und ob es eine Vorauszahlung geben wird.
Da aktuell noch Redaktionsverhandlungen zum neuen Tarifvertrag laufen, wird ein Gesetzentwurf erst nach der politischen Sommerpause ins Kabinett kommen. Vorher wird diese intern abgestimmt und den Sozialpartnern vorgelegt. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter.
Tarifabschluss mit deutlichem Gehaltsplus – aber nur für Tarifbeschäftigte
Der abgeschlossene TVöD-Tarifvertrag sieht für Tarifbeschäftigte eine zweistufige Gehaltserhöhung vor: Zum 1. April 2025 steigen die Entgelte um 3 Prozent, ab 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent. Auch Auszubildende profitieren von jeweils 75 Euro mehr im Monat, hinzu kommen ein zusätzlicher Urlaubstag ab 2027 und verbesserte Zulagen für Schichtdienste. Während Tarifkräfte also bereits ab Sommer 2025 mit mehr Geld rechnen können, müssen Beamte und Versorgungsempfänger weiter warten. Die Gewerkschaften machen sich dafür stark, das Tarifergebnis 1:1 auf die Beamte umzulegen. In der Vergangenheit ist der Bund dieser Forderung stets gefolgt.
Besoldungsanpassung 2025/2026: Gesetzesweg mit vielen Hürden
Die Bundesregierung müsste für eine Besoldungsanpassung ein Gesetz auf den Weg bringen, doch ein entsprechender Entwurf liegt bisher nicht vor. Der Weg durch die politischen Instanzen – vom BMI über das Kabinett bis zum Bundestag – ist langwierig. Da in Kürze die parlamentarische Sommerpause beginnt, droht sich der Zeitplan weiter zu verzögern. Im ungünstigsten Fall erfolgt die Auszahlung der erhöhten Bezüge für Bundesbeamte und Pensionäre erst Anfang 2026.
Rente öffentlicher Dienst: Pension für ehemalige Landesbeamte 2026
Auch ehemalige Landesbeamte und Versorgungsempfänger brauchen noch Geduld. Die Tarifrunde der Länder beginnt im Herbst 2025. Die Besoldungsanpassung richtet sich hier nach dem TVL-Tarifergebnis, das je nach dem, bis zum Jahresende vorliegen könnte. Dann müssen die 15 Landesregierungen (außer Hessen) eigene Anpassungsgesetze vorlegen und beschließen. Dieser Prozess dürfte sich bis weit ins neue Jahr 2026 ziehen. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter.
Das Interview von Yasmin Fahimi auf verdi.de
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