Beamtenbesoldung Schleswig-Holstein: Finanzministerin Silke Schneider hat die Eckpunkte für die Besoldungsanpassung 2025 bis 2027 vorgestellt. Die Erhöhungen berücksichtigen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und gehen über bisherige Tarifanpassungen hinaus. Damit setzt das Land im Norden einen Meilenstein bei der Versorgung der Beamten und Versorgungsempfänger.
Öffentlicher Dienst: Schleswig-Holstein passt Beamtenbesoldung nach BVerfG-Urteil deutlich an
Schleswig-Holstein setzt als eines der ersten Bundesländer die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation um. Finanzministerin Silke Schneider stellte am 5. März 2026 im Finanzausschuss die Eckpunkte für die Besoldungs- und Versorgungsanpassung der kommenden Jahre vor. Grundlage ist das BVerfG-Urteil vom 19. November 2025, das neue Maßstäbe für die verfassungsrechtlich gebotene Besoldung festlegt. Alle Details zur Besoldungsrunde 2026 gibt es in unserem Newsletter.
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Rückwirkende Anpassung für 2025 mit unterschiedlichen Erhöhungen
Für das Jahr 2025 plant die Landesregierung eine rückwirkende Anpassung mit gestaffelten Erhöhungen. Die Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie C1, C4, W2 und W3 sollen um rund 3,2 Prozent angehoben werden, wobei ein Mindestbetrag von etwa 125 Euro vorgesehen ist. Für die höheren Besoldungsgruppen ab A16 sind entsprechend der größeren Anpassungsbedarfe darüber hinausgehende lineare Erhöhungen bis knapp 5 Prozent geplant.
Einheitliche Erhöhung 2026 plus Familienzuschlag
Zum 1. Januar 2026 folgt eine einheitliche lineare Erhöhung von bis zu rund 4 Prozent über alle Besoldungsgruppen hinweg. Diese basiert auf Prognosen der relevanten statistischen Parameter. Zusätzlich zur allgemeinen Steigerung wird der Familienergänzungszuschlag bedarfsgerecht angepasst – je nach Konstellation zwischen 15 und 25 Prozent.
Für das Jahr 2027 ist ab dem 1. Januar eine weitere lineare Anpassung vorgesehen. Diese wird auf Basis fortgeschriebener Prognosedaten berechnet, die derzeit noch geprüft und bewertet werden. Alle Anpassungen gelten gleichermaßen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
Anpassung der Besoldung im Detail
Jahr 2025 (rückwirkend):
- Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie C1, C4, W2 und W3: rund 3,2 % Erhöhung
- Mindestbetrag: etwa 125 Euro
- Besoldungsgruppen ab A16: ansteigende lineare Erhöhung bis knapp 5 %
Jahr 2026 (ab 01.01.2026):
- Alle Besoldungsgruppen: einheitliche lineare Erhöhung von bis zu rund 4 %
- Familienergänzungszuschlag: Anpassung zwischen überwiegend 15 % und 25 %
Jahr 2027 (ab 01.01.2027):
- Alle Besoldungsgruppen: weitere lineare Anpassung auf Basis von Prognosedaten
- Höhe: wird derzeit noch geprüft und bewertet
Neue Rechtslage entkoppelt Besoldung von Tarifergebnissen
Finanzministerin Schneider betonte, dass die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen nicht mehr den Tarifergebnissen folgen, sondern darüber hinausgehen – sowohl in der Höhe als auch zeitlich. Dies sei eine direkte Folge der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation, die für Bund und Länder gleichermaßen gelte. Die Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts seien klar, und die Landesregierung werde die bereits im Dezember 2025 zugesagte Umsetzung einhalten.
Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein kostet 460 Millionen Euro für 2025 und 2026
Die Besoldungsanpassungen für die Jahre 2025 und 2026 belasten den Kernhaushalt mit rund 460 Millionen Euro. Den Großteil dieser Mehrausgaben kann das Land nach Angaben der Finanzministerin durch getroffene Vorsorgen und Rücklagen in Höhe von etwa 385 Millionen Euro decken. Für die verbleibenden rund 75 Millionen Euro wird die Landesregierung einen Nachtragshaushalt einbringen. Für das Jahr 2027 werden vorsorglich Kosten von etwa 505 Millionen Euro in den Eckwerten berücksichtigt. Die tatsächliche Höhe hängt von der noch zu ermittelnden linearen Anpassung ab. Von den veranschlagten Mitteln sind derzeit 224 Millionen Euro noch nicht ausfinanziert.
Auszahlung noch 2026 geplant
Die Landesregierung strebt einen zügigen Zeitplan an. Das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung sowie der Nachtragshaushalt sollen noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Parallel bereitet das Finanzministerium alle technischen Umsetzungsschritte für die Auszahlung vor. Ziel ist es, die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen für 2025 und 2026 noch im laufenden Jahr 2026 auszuzahlen. Bei den vorgestellten Werten handelt es sich zunächst um vorläufige Berechnungen. Eine Bedarfsanalyse auf Basis der aktuellen Datenlage zeigt Anpassungsbedarfe in allen Besoldungsgruppen. Die Werte könnten aufgrund der Entwicklung der statistischen Parameter im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch angepasst werden.
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