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Öffentlicher Dienst: Diese neuen Besoldungstabellen gelten für Bundesbeamte ab dem 1. Mai 2026

Öffentlicher Dienst Besoldungstabellen Bund 2026
Neue Besoldungstabellen Bund liegen im Entwurf vor / Copyright: picture alliance / PantherMedia | Andriy Popov

Mit dem Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) passt der Bund die Bezüge aller Beamten, Richter, Staatsanwälte und Soldaten in zwei Schritten an. Zum 1. April 2025 gilt die lineare Erhöhung aus dem Tarifabschluss, zum 1. Mai 2026 greift die große Strukturreform. Hier finden Sie alle neuen Besoldungstabellen des Bundes im Überblick. Achtung: Diese gelten erst, wenn das Gesetz zur Anpassung verabschiedet ist. Aktuell liegt das Gesetz als Entwurf vor.

Update 18. Juli 2026

Amtsangemessene Alimentation: Blockade beim Bund löst sich

Monatelang steckte das Bundesalimentationsgesetz im Bundesinnenministerium fest – nun gibt es einen neuen Termin für die nächsten Schritte. Das Ministerium hat den Gewerkschaften zugesagt, wie es mit dem überarbeiteten Entwurf weitergeht; die GdP bestätigte dies auf Anfrage von öffentlicher Dienst News. Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche gab es Klärungsbedarf in der Koalition; vor allem der linke SPD-Flügel tat sich mit einem kräftigen Plus für Beamte schwer, während die Rentenreform lief. Rund 200.000 aktive Bundesbeamte, 180.000 Soldaten und Hunderttausende Versorgungsempfänger warten seit dem Karlsruher Urteil von 2020 auf eine amtsangemessene Alimentation. DGB und dbb fordern deutliche Nachbesserungen – insbesondere beim fiktiven Partnereinkommen.

Öffentlicher Dienst: So sehen die neuen Besoldungstabellen für Bundesbeamte

Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums setzt das Tarifergebnis vom 6. April 2025 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes auf die Beamtenbesoldung um: Zum 1. April 2025 steigen alle Bezüge linear um 3,0 Prozent. Zum 1. Mai 2026 folgt die tiefgreifende Strukturreform der Grundgehaltstabellen – mit einheitlichen Stufenabständen, der Streichung der bisherigen Stufe 1 in allen Laufbahngruppen und einer deutlich angehobenen Eingangsbesoldung. Beide Schritte zusammen sollen die verfassungsrechtlich gebotene amtsangemessene Alimentation dauerhaft sicherstellen. Alle nachfolgenden Tabellen sind noch nicht gültig, da das Gesetz bisher nur als Entwurf vorliegt. Die Tabellen sind erst gültig, wenn ein Gesetz zur Anpassung der Besoldung verkündet ist. Bis dahin gelten alle nachfolgenden Tabellen als Prognose.

Besoldungsordnung A: Die allgemeine Bundesbesoldung 2025 und 2026

Nach der Tabelle der Besoldungsordnung A wird die Mehrheit der Beamten im Bundesdienst vergütet. Sie umfasst den einfachen, mittleren, gehobenen und höheren allgemeinen Dienst – von der Besoldungsgruppe A 3 bis A 16. Das Grundgehalt steigt mit zunehmender Berufserfahrung in Stufen, wobei Leistung über das Stufensystem honoriert wird. Mit dem Gesetzentwurf wird zum 1. April 2025 eine lineare Erhöhung um 3,0 Prozent wirksam. Zum 1. Mai 2026 entfällt die Stufe 1 vollständig, sodass alle Berufseinsteiger künftig direkt in der bisherigen Stufe 2 beginnen – ein spürbarer Vorteil beim Berufseinstieg im Bundesdienst.

 

Besoldungstabelle A Bund: Gültig ab 1. Mai 2026

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Besoldungsordnung B: Leitungsfunktionen im Bundesdienst 2025 und 2026

Die Besoldungsordnung B (BesO B) gilt für Beamte und Soldaten in herausgehobenen Leitungs- und Führungsfunktionen. Sie umfasst feste Grundgehälter ohne Stufensystem – von Abteilungsleiterinnen in Bundesministerien über Präsidenten von Bundesbehörden bis hin zu Staatssekretären und Generalinspekteuren der Bundeswehr. Die Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 bilden damit die Spitze der allgemeinen Bundesverwaltung ab. Auch die BesO B wird zum 1. April 2025 linear um 3,0 Prozent angehoben. Da die BesO B kein Stufensystem kennt, wirkt sich die Tabellenreform zum 1. Mai 2026 hier vor allem durch die Neufestsetzung der festen Monatsbeträge aus, die die verfassungsrechtlich gebotenen Abstände zur BesO A wahren müssen.

Besoldungstabelle B Bund: Gültig ab 1. Mai 2026

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Besoldungsordnung W: Professorinnen und Professoren an Bundeseinrichtungen 2025 und 2026

Die Besoldungsordnung W (BesO W) regelt die Vergütung von Professorinnen und Professoren an Hochschulen des Bundes – etwa der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung oder der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit. Die Besoldungsgruppen W 1, W 2 und W 3 bilden dabei die Karrierestufen im Hochschulbereich ab. Auch die W-Besoldung wird zum 1. April 2025 um 3,0 Prozent linear erhöht. Die Neufestsetzung der Grundgehälter zum 1. Mai 2026 stellt sicher, dass die Abstände zu den übrigen Besoldungsordnungen gewahrt bleiben.

Besoldungstabelle W Bund: Gültig ab 1. Mai 2026

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Besoldungsordnung R: Richterinnen, Richter und Staatsanwälte 2025 und 2026

Die Besoldungsordnung R (BesO R) gilt für Richterinnen und Richter des Bundes sowie für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Sie umfasst die Besoldungsgruppen R 2 bis R 10 und spiegelt die besondere verfassungsrechtliche Stellung der Dritten Gewalt wider. Auch die R-Besoldung steigt zum 1. April 2025 um 3,0 Prozent und wird zum 1. Mai 2026 im Rahmen der Tabellenreform neu festgesetzt.

Besoldungstabelle R Bund: Gültig ab 1. Mai 2026

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Anwärterbezüge: Was Beamtenanwärter im Bundesdienst verdienen 2025 und 2026

Beamtenanwärterinnen und -anwärter befinden sich in der Ausbildung. Sie erhalten anstelle eines Grundgehalts den sogenannten Anwärtergrundbetrag, der nach Laufbahngruppe gestaffelt ist. Der Anwärtergrundbetrag soll den Lebensunterhalt während der Ausbildungszeit sichern und ist bewusst niedriger als ein reguläres Beamtengehalt angesetzt. Auch die Anwärterbezüge werden zum 1. April 2025 um 3,0 Prozent linear erhöht – in Übertragung des Tarifergebnisses vom 6. April 2025. Mit der Neufestsetzung zum 1. Mai 2026 und der Anhebung der Eingangsbesoldung durch die Tabellenreform verbessert sich auch die Ausgangslage für den Übergang in das reguläre Beamtenverhältnis spürbar.

Anwärtergrundbetrag – ab 1. Mai 2026

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