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Halbjahresvorschau 2026: Darauf muss sich der öffentliche Dienst einstellen

Öffentlicher Dienst Halbjahres Vorschau 2026
Herbst und Winter bringen viele Neuerungen im öffentlichen Dienst / Copyright: Midjourney - KI-generiert

Die Vorschau auf das zweite Halbjahr 2026 für den öffentlichen Dienst: Wie geht es weiter mit dem Bundesalimentationsgesetz? Drei Verfahren zur Besoldung werden vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Es stehen drei Landtagswahlen an und die Reformagenda der Koalition soll fortgesetzt werden. Zudem gibt es neue Regeln für die Jahressonderzahlung im TVöD.

TVöD: Höhere Jahressonderzahlung und neue Tauschtage im öffentlichen Dienst

Für die Tarifbeschäftigten bei Bund und Kommunen treten in diesem Jahr neue Regeln für die Jahressonderzahlung in Kraft. So steigen die Werte für Bund und Kommunen und werden in der Regel mit dem Novembergehalt erstmals ausgezahlt. Zudem gibt es erstmals ein Tauschmodell. Angestellte können einen Teil ihrer Sonderzahlung in diesem Jahr umwandeln, um im kommenden Jahr mehr freie Tage zu haben. Wer das möchte, sollte in den kommenden Wochen aktiv werden. Bis zum 1. September müssen Beschäftigte ihren Tauschwunsch beim Arbeitgeber hinterlegen. Das Bundesinnenministerium hat dazu ein Rundschreiben veröffentlicht (s. Quellenangaben unten).

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TVöD: Jahressonderzahlung steigt deutlich

Beim Bund erhalten Tarifbeschäftigte seit diesem Jahr eine höhere Jahressonderzahlung: 95 Prozent eines Monatsentgelts in den Entgeltgruppen 1 bis 8, 90 Prozent in den Gruppen 9a bis 12 und 75 Prozent in den Gruppen 13 bis 15. Im kommunalen Bereich (VKA) gilt nun ein einheitlicher Bemessungssatz von 85 Prozent für alle Entgeltgruppen. Eigene Sätze gelten in Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-K und BT-B): Dort erhalten die Entgeltgruppen 1 bis 8 nun 90 Prozent, die Gruppen 9a bis 15 bekommen 85 Prozent. Beschäftigte in Heimen profitieren nicht vom neuen Wahlmodell, dafür fällt ihre Sonderzahlung höher aus.

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Zeit statt Geld: bis zu drei freie Tage

Kernstück der Tarifeinigung 2025 ist das Zeit-statt-Geld-Wahlmodell. Seit dem 1. Januar 2026 können Beschäftigte des Bundes nach § 29a TVöD einen Teil ihrer Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln. Wer das möchte, muss es dem Arbeitgeber bis zum 1. September 2026 in Textform erklären – eine E-Mail genügt. Die Tauschtage stehen dann im Folgejahr zur Verfügung, erstmals also 2027. Auch viele kommunale Beschäftigte können das Modell nutzen. Ein freier Tag kostet nach Berechnung der GEW rund 5,4 Prozent der Jahressonderzahlung. Voraussetzung ist ein Anspruch auf mindestens fünf Zwölftel der Sonderzahlung.

Verfallene Tage kosten kein Geld

Wichtig für Beschäftigte: Wer seine Tauschtage nicht nimmt, verliert kein Geld, heißt es im BMI-Rundschreiben. Verfallene Tage gleicht der Arbeitgeber bis spätestens 31. März des Folgejahres finanziell aus. Bei attestierter Krankheit oder wenn der Arbeitgeber einen bewilligten Tag aus dienstlichen Gründen widerruft, lässt sich der Tauschtag innerhalb des Jahres verlegen. Wörtlich heißt es: “Das Zeit-statt-Geld-Wahlmodell folgt dem Grundgedanken eines freiwilligen Tauschs von Entgelt in freie Tage: Beschäftigte verzichten bewusst auf einen Teil des Entgeltanspruchs, d. h. auf einen Teil des Anspruchs auf die Jahressonderzahlung. Im Austausch entsteht ein Anspruch auf bis zu drei zusätzliche freie Tage (Tauschtage) im nächsten Kalenderjahr. An diesen Tagen erhalten die Beschäftigten den pro Tauschtag in Abzug gebrachten Anteil des Umwandlungsbetrags als Entgelt ausgezahlt. Wird ein Tauschtag nicht genommen und verfällt, wird dieser Betrag bis spätestens 31. März des folgenden Kalenderjahres als finanzieller Ausgleich gewährt.” Für die kommunalen Tarifbeschäftigten gilt laut Rehm Verlag eine andere Regelung: “Gemäß § 29a (VKA) Abs. 4 Satz 1 TVöD verfallen Tauschtage, die nicht bis zum Ende des Kalenderjahres genommen wurden, das auf die Umwandlung folgt. Eine Übertragung ist nicht möglich. Auch eine finanzielle Abgeltung ist nach § 29a (VKA) Abs. 4 Satz 2 TVöD grundsätzlich ausgeschlossen.”

Vorschau Öffentlicher Dienst: Wann kommt das Bundesalimentationsgesetz ins Kabinett?

Die wichtigste offene Frage des zweiten Halbjahres 2026 betrifft die Bundesbeamten. Der Referentenentwurf des Bundesalimentationsgesetzes steckt seit dem 14. April in der Ressortabstimmung, ein Kabinettstermin ist nicht in Sicht. Hauptstreitpunkt bleibt das fiktive Partnereinkommen bei der Mindestbesoldung, das DGB und dbb für verfassungswidrig halten. Vieles spricht dafür, dass der Entwurf mindestens überarbeitet wird. Mitte Juli gibt es nun ein Signal aus dem Bundesinnenministerium. Offenbar liegt ein neuer Zeitplan für die Reform der Bundesbesoldung vor.

Für die Beschäftigten geht es um viel Geld: Der Entwurf sieht Nachzahlungen bis zurück ins Jahr 2021 vor, etwa über den ergänzenden Familienzuschlag. Soll das Gesetz noch 2026 in Kraft treten, muss es im Herbst durch Bundestag und Bundesrat. Bis dahin fließen die Erhöhungen von 3,0 und 2,8 Prozent weiter als Abschlag. Zusätzlich könnte Karlsruhe erneut eingreifen: Beim Bundesverfassungsgericht sind weitere Besoldungsverfahren anhängig, unter anderem zu Bremen, dem Saarland und Schleswig-Holstein (s. unten).

Öffentlicher Dienst: Die letzten Gesetze der Besoldungsrunde der Länder kommen

Die Besoldungsrunde 2026 geht in die Schlussphase. Brandenburg hat seinen Gesetzentwurf Ende Juni in den Landtag eingebracht, der Beschluss steht bevor. Mecklenburg-Vorpommern will sein Gesetz noch vor der Landtagswahl im September verabschieden, in Bremen liegt bislang nur eine Ankündigung vor. Niedersachsen muss die Erhöhungsschritte für 2027 und 2028 mit einem zweiten Gesetz nachziehen. Und Berlin steht unter Zeitdruck: Bis zum 31. März 2027 muss die Hauptstadt ihre Besoldung verfassungskonform reparieren.

Besoldung Bayern: Beamte erhalten ab Oktober 2026 mehr Geld

Während in vielen Ländern die Besoldung zum 1. April angehoben wurde, geht Bayern einen Sonderweg. Der Freistaat verschiebt die Übertragung des Tarifabschlusses um sechs Monate: Die erste Erhöhung von 2,82 Prozent kommt erst zum 1. Oktober 2026, die weiteren Schritte folgen zum 1. September 2027 und zum 1. Januar 2028. Den Mindestbetrag von 100 Euro übernimmt Bayern nicht, das Volumen fließt stattdessen in die um 0,02 Punkte höhere lineare Anpassung. Damit bricht die Staatsregierung mit der jahrzehntelangen Praxis der zeitgleichen Übertragung, Finanzminister Albert Füracker verweist auf die angespannte Haushaltslage. Der Bayerische Beamtenbund kritisiert die Verzögerung scharf und warnt vor einem Verfassungsrisiko. Immerhin: Nach einem Ministerratsbeschluss vom 19. Mai sollen die höheren Bezüge ab Oktober im Vorgriff auf das Gesetz fließen, denn der Landtag hat das Anpassungsgesetz noch nicht beschlossen. Diese Entscheidung steht auch voraussichtlich im zweiten Halbjahr an. Zur aktuellen Besoldungstabelle Bayern 2026

Blick nach Karlsruhe: Besoldungsverfahren aus drei Ländern für 2026 geplant

Das Grundproblem, das die nicht verfassungskonforme Besoldung verursacht hat, reicht rund 20 Jahre zurück: Mit der Föderalismusreform übernahmen die Länder die Zuständigkeit für die Bezahlung ihrer Beamten. Seither haben sich 17 Besoldungssysteme auseinanderentwickelt, mit eigenen Zuschlägen, Laufbahnen und Beihilferegeln. Und wenn der Landeshaushalt klamm war, fielen Erhöhungen auch schon mal aus. Die Folge ist eine Klagewelle: Nach einem Bericht des Spiegel sind beim Bundesverfassungsgericht 67 weitere Verfahren zu Besoldungsregelungen anhängig, teils zu lange zurückliegenden Jahren. Allein in Nordrhein-Westfalen legten laut Beamtenbund im vergangenen Jahr rund 100.000 Bedienstete Widerspruch gegen ihre Besoldung ein. Ein Teil dieser Fälle dürfte früher oder später ebenfalls in Karlsruhe landen.

Für 2026 hat der zuständige Zweite Senat mehrere Besoldungsverfahren in seine Jahresvorausschau aufgenommen. Konkrete Termine gibt es zwar nicht, doch die Vorlagen stehen auf der Liste der geplanten Entscheidungen. Es geht um drei Länder: Aus Bremen liegen fünf Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts zur Besoldung der Jahre 2013 und 2014 vor, betroffen sind die Besoldungsordnungen A, C und R (Az. 2 BvL 2/16 bis 2 BvL 6/16). Aus dem Saarland prüft Karlsruhe die Besoldung der Jahre 2011 bis 2016 in den Ordnungen A und R (Az. 2 BvL 11/18, 2 BvL 12/18 und 2 BvL 14/18). Und für Schleswig-Holstein steht die A-Besoldung des Jahres 2007 auf dem Prüfstand (Az. 2 BvL 13/18 und 2 BvL 4/21). Maßstab ist in allen Fällen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz, das Alimentationsprinzip. Auch wenn die Verfahren weit zurückliegende Jahre betreffen: Jede neue Entscheidung schärft die Maßstäbe, an denen sich Bund und Länder bei ihren aktuellen Besoldungsgesetzen messen lassen müssen.

Reformpaket der Koalition: Steuern, Arbeitszeit, Attestpflicht

Nach der Sommerpause will die Koalition aus Union und SPD ihren Reformen weiter vorantreiben. Anfang Juli hat sich der Koalitionsausschuss auf ein Paket mit 34 Maßnahmen verständigt, das im Herbst in Gesetzesform gegossen werden muss. Zum 1. Januar 2027 sollen Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld steigen, die Grenze für den Spitzensteuersatz verschiebt sich. Das Entlastungsvolumen: rund zehn Milliarden Euro. Im Arbeitsrecht plant die Koalition, die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Und beim Krankenstand wird es strenger: Ein Attest soll ab dem ersten Krankheitstag Pflicht werden, die telefonische Krankschreibung entfällt.

Rente: Das Gesetzespaket soll bis Jahresende stehen

Die Alterssicherungskommission hat Ende Juni 33 Empfehlungen vorgelegt, die die Koalition nun umsetzen will. Der Bundestag soll das Rentenpaket nach der Sommerpause beraten und bis Ende 2026 verabschieden. Für Beamte besonders relevant: Einige Reformaspekte der gesetzlichen Rente sollen auf die Beamtenversorgung übertragen werden, das Renteneintrittsalter soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Eine Überführung der Beamten in die Rentenversicherung empfiehlt die Kommission dagegen nicht.

Gesundheit und Pflege: Beiträge, Bundesrat, Kabinett

Beim Thema Krankenversicherung ist die erste Entscheidung gefallen: Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli beschlossen. Es soll die Zusatzbeiträge stabilisieren, indem die Ausgaben in allen Bereichen des Gesundheitswesens an die Einnahmenentwicklung gekoppelt werden. Für Angestellte im öffentlichen Dienst geht es um das Netto, denn ohne Bremse drohen höhere Beiträge. Die Deckelung der Vergütungssteigerungen trifft zugleich kommunale Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen als Arbeitgeber.

Wahlen im September: Drei neue Landesparlamente

Am 6. September wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag, am 20. September folgen Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Am 13. September stimmen die Niedersachsen über ihre Kommunalvertretungen ab. Die Ergebnisse verändern die Zusammensetzung des Bundesrats und entscheiden mit, wer künftig über Besoldung, Stellenpläne und Verwaltungspolitik in den drei Ländern bestimmt.

Blick ins neue Jahr 2027: Mindestlohn steigt, TVöD-Tarifrunde beginnt im April

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 auf 14,60 Euro, die Minijob-Grenze klettert auf 633 Euro. Parallel verhandelt der Bundestag im Herbst den Haushalt 2027, in dem rund 20 Milliarden Euro fehlen. Wie viel Geld für Personal und Verwaltung bleibt, entscheidet sich in diesen Beratungen. Und: Im Frühjahr 2027 debattieren Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen die Forderungen für die anstehende TVöD-Tarifrunde 2027. Der Deutsche Beamtenbund hat uns auf Anfrage den Terminplan mitgeteilt. Abonnieren Sie dafür unseren Newsletter.

Quellen

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