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Besoldungserhöhung im öffentlichen Dienst: Wer jetzt schon zahlt zahlt – und wer sein Geld ohne Widerspruch bekommt

Beamte des öffentlichen Dienstes dürfen sich über eine Besoldungserhöhung freuen.
Beamte des öffentlichen Dienstes dürfen sich auf ihre Besoldungserhöhung freuen (Symbolfoto/picture alliance/dpa-tmn | Benjamin Nolte).

Wie ist der Stand in der Besoldungsrunde der Länder und wie sieht es mit Nachzahlungen aus, wenn das jeweilige Bundesland zu wenig Geld gezahlt hat? Viele Beamtinnen und Beamte, die in den vergangenen Jahrzehnten unteralimentiert waren, fragen sich: „Bekomme ich eine Nachzahlung, auch wenn ich keinen Widerspruch geltend gemacht habe?“. Wir haben bei den Finanzministerien nachgefragt, wie sie dazu stehen und wann die Auszahlungen für die reguläre Anpassungen geplant sind.

Öffentlicher Dienst: Auszahlung der Besoldungsanpassung

Die Anpassung der Besoldung ist auch weiterhin das Topthema im öffentlichen Dienst. Mit Stand August 2026 gilt: Wer in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, im Saarland, in Sachsen, Baden-Württemberg oder Berlin im Landesdienst arbeitet, hat das Plus bereits auf dem Konto. Am schnellsten war das Saarland: Dort kam die Erhöhung schon mit der Juni-Abrechnung an, samt Nachzahlung für April und Mai, wie das Finanzministerium mitteilt. Auch auf die Frage, ob es Nachzahlungen gibt, hat ein Sprecher auf eine Anfrage von Öffentlicher Dienst News geantwortet: „Ja. Der Gesetzentwurf sieht rückwirkende Anpassungen ab dem Jahr 2023 vor. Diese sollen grundsätzlich unabhängig davon erfolgen, ob gegen die Höhe der Besoldung Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde.“ Zudem seien für Zeiträume vor 2023 noch Verfahren mit Bezug zum Saarland beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Deren Ausgang bleibe abzuwarten. Damit geht das Saarland einen transparenten Weg.

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Besoldungsanpassung 2026: Mehrere Länder zahlen mit den Juli-Bezügen

In Niedersachsen und Sachsen-Anhalt folgte das Geld mit den Juli-Bezügen. Der niedersächsische Landtag hatte am 27. Mai 2026 die Erhöhung um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro, rückwirkend zum 1. April beschlossen. Anwärter bekommen 60 Euro mehr, so das Finanzministerium in Hannover. Die Schritte für 2027 und 2028 sollen noch in diesem Jahr per Gesetz folgen.

Sachsen und Baden-Württemberg überwiesen Ende Juli. Sachsen zahlte zum Zahltag August, Baden-Württemberg vorab und rückwirkend ab April, jeweils auch an die Pensionäre, teilen die Finanzministerien in Dresden und Stuttgart mit. Berliner Beamte mussten sich bis zu den August-Bezügen gedulden, dafür fällt ihr Plus mit 3,8 Prozent höher aus. Grund für die Verzögerung war laut Senatsverwaltung für Finanzen die technische Vorlaufzeit. Das Berliner Gesetz ist seit dem 17. Juni 2026 in Kraft.

Rheinland-Pfalz und Bayern zahlen im Vorgriff

In Rheinland-Pfalz dürfen sich Beamte und Pensionäre auf die Septemberbezüge freuen. Das Finanzministerium kündigt eine Vorgriffszahlung an, die auch die Nachzahlung ab April enthält. Das Gesetz steht in dieser Woche auf der Tagesordnung des Landtags. In Bayern dauert es länger: Der Freistaat verschiebt die Anpassungen 2026 und 2027 um jeweils sechs Monate auf den 1. Oktober 2026. Die Zahlungen werden vorbereitet, so das Finanzministerium in München auf unsere Anfrage. Als Grund nennt es die Haushaltskonsolidierung, die Personalkosten machten über 40 Prozent des Haushalts aus.

Beamte: Geduld gefragt in Schleswig-Holstein, Thüringen, Brandenburg und Bremen

Am längsten warten die Beamten im Norden und Osten. Schleswig-Holstein will sein Gesetz nach der Sommerpause beschließen und voraussichtlich mit den November-Bezügen auszahlen, so das Finanzministerium in Kiel. Dafür fällt das Paket üppig aus: Für 2025 gibt es rückwirkend 3,2 Prozent, mindestens etwa 125 Euro, ab A16 bis zu knapp 5 Prozent. Für 2026 kommen 4,0 Prozent hinzu, für 2027 weitere 3,8 Prozent. Die Nachzahlung für 2025 erhalten alle Beamten, auch ohne Widerspruch. Familien profitieren zusätzlich, der Familienergänzungszuschlag steigt 2026 um überwiegend 15 bis 25 Prozent. Den Kernhaushalt kostet das Paket rund 460 Millionen Euro, rund 385 Millionen Euro davon sind durch Rücklagen gedeckt. Thüringen plant die Verabschiedung im Oktober und die Auszahlung mit den November-Bezügen, teilt das Finanzministerium in Erfurt mit.

Brandenburg und Bremen peilen die Dezemberabrechnung an. In Potsdam soll das Kabinett den Entwurf Anfang September beschließen, Vorauszahlungen sind laut Finanzministerium nicht geplant. Zur Finanzierung will das Land zusätzlich Geld aus seinem Versorgungsfonds entnehmen. Bremens Senat hat seinen Entwurf am 4. August 2026 auf den Weg gebracht. Er enthält ein Extra: rückwirkend zum 1. Januar 2024 zusätzliche 2,5 Prozent für alle Beamten und Pensionäre. Die Nachzahlungen für 2024 bis 2026 kosten laut Finanzressort rund 120 Millionen Euro und machen einen Nachtragshaushalt nötig.

Besoldung: Berlin bereitet Nachzahlungen für 2008 bis 2020 vor

Berlin ist das Land, dessen A-Besoldung das Bundesverfassungsgericht am 17. September 2025 beanstandet hat und daraufhin neue Regeln vorgegeben hat. Bis zum 31. März 2027 muss das Land nachbessern, so die Senatsverwaltung für Finanzen. Der Entwurf eines Reparaturgesetzes für die Jahre 2008 bis 2020 liegt vor und wird politisch abgestimmt. Betroffen von der Unteralimentation waren nach Angaben der Senatsverwaltung die Besoldungsgruppen A 4 bis A 13. In A 14 bis A 16 gab es vor allem ab 2016 einzelne Jahre mit amtsangemessener Besoldung. Etwas mehr als 490 Millionen Euro sollen bereitgestellt werden, unter anderem aus der Versorgungsrücklage.

Das Land Berlin warnt zudem: Wer auf hohe Summen aus der Berichterstattung hofft, sollte vorsichtig sein. Die Nachzahlung werde stets anhand der persönlichen Laufbahn berechnet, also mit Beförderungen und Erfahrungsstufen, teilte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen Öffentlicher Dienst News mit. Genannte Summen für 13 Jahre in einer Besoldungsgruppe seien nur theoretische Vergleichswerte. Eine Taskforce bereitet die Bearbeitung vor, 29 Beschäftigte aus den Finanzämtern helfen freiwillig beim Erfassen der Widersprüche. Finanzsenator Evers hatte in Interviews bereits angedeutet, dass Nachzahlung in Berlin nur an Beamte geht, die einen Widerspruch eingelegt haben. Im noch nicht öffentlichen Entwurf für das Reparaturgesetz gibt es dazu laut Tagesspiegel einen klaren Passus: “Voraussetzung für jede Nachzahlung ist, dass der oder die Beamte für das jeweilige Jahr Widerspruch gegen die Höhe seiner Besoldung eingelegt hat. So regelt es Paragraf 1 des Gesetzentwurfs.”

Öffentlicher Dienst und Besoldung 2026: Nachzahlungen mit und ohne Widerspruch

Bei den übrigen Ländern gehen Thüringen und das Saarland am weitesten. Thüringen sieht für 2025 eine Nachzahlung von 3 Prozent für alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger vor. A 9 erhält zusätzlich 0,45 Prozent, A 12 weitere 2,72 Prozent. Für 2008 bis 2024 zahlt das Land nur an Kläger und Widerspruchsführer, so das Finanzministerium. Das Saarland will rückwirkend ab 2023 alle Besoldungsgruppen anpassen, unabhängig von Widerspruch oder Klage. Das Kabinett hat die Eckpunkte beschlossen, teilt das Finanzministerium mit. Für die Zeit vor 2023 laufen noch Verfahren in Karlsruhe.

Brandenburg will für die Jahre 2004 bis 2025 erst 2027 ein Korrekturgesetz vorlegen, Nachzahlungen gibt es nur für Kläger und Widerspruchsführer, wie die Landesregierung auf Nachfrage mitteilte. Nordrhein-Westfalen will nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, Niedersachsen noch in diesem Jahr. Ob in Niedersachsen Nachzahlungen für frühere Jahre fällig werden, hänge von der Karlsruher Entscheidung zur niedersächsischen Besoldung ab, so das Finanzministerium in Hannover. Bayern sieht keinen Handlungsbedarf, die Besoldung sei verfassungskonform, so das Finanzministerium. Rheinland-Pfalz plant keine Nachzahlungen. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg warten auf weitere Entscheidungen aus Karlsruhe, Sachsen-Anhalt stellt die Widersprüche bis dahin zurück.

Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich festgelegt, wie es um jährliche Widersprüche oder Klagen wegen zu geringer Besoldung steht.


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