Öffentlicher Dienst in Berlin: Gehalt, Besoldung und Jobs

Von Sebastian Henneke

Berlin ist ein Sonderfall im öffentlichen Dienst: Die Stadt ist Bundesland, Kommune und Hauptstadt zugleich. Deshalb treffen hier alle Ebenen auf engstem Raum aufeinander. Dazu zählen die Berliner Landesverwaltung mit ihren zwölf Bezirken, die Bundesministerien und Bundesbehörden sowie landeseigene Betriebe wie die BVG. Zum 30. Juni 2025 zählte der öffentliche Dienst in Berlin 234.350 Beschäftigte, Bundesbedienstete noch nicht eingerechnet. Knapp ein Drittel davon ist verbeamtet. Welcher Tarifvertrag oder welches Besoldungsrecht für Sie gilt, hängt davon ab, wer Ihr Arbeitgeber ist. Dieser Wegweiser bringt Sie auf direktem Weg zu Ihren Tabellen.

Öffentlicher Dienst Berlin

Öffentlicher Dienst Berlin

TVöD: Tarifvertrag für Angestellte in Berlin beim Bund

Anders als in Flächenländern gibt es in Berlin keine eigenständigen Kommunen, denn die Bezirke gehören zum Land. Nach dem TVöD werden hier deshalb vor allem die Beschäftigten des Bundes bezahlt: in den Ministerien, beim Deutschen Bundestag, in Bundesbehörden sowie etwa in den Jobcentern und bei der Bundesagentur für Arbeit. Auch einige öffentliche Unternehmen orientieren sich am TVöD. Das Gehalt richtet sich nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe. Die aktuelle Lage: Seit Mai 2026 gibt es 2,8 Prozent mehr Geld. Das ist die zweite Stufe des Tarifabschlusses von 2025, der noch bis Ende März 2027 läuft.

Die aktuellen Entgelttabellen finden Sie in unserer TVöD-Übersicht.

TVöD-Tarifverhandlungen Berlin

Die nächste Tarifrunde steht damit schon vor der Tür: 2027 verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber neu. Alle Entwicklungen dazu lesen Sie auf unserer Seite zu den TVöD-Tarifverhandlungen 2027.

TV-L: Tarifvertrag für Landesbeschäftigte in Berlin

Die große Mehrheit der Berliner Angestellten arbeitet dagegen für das Land: in der Hauptverwaltung, den Bezirksämtern, an Schulen und Hochschulen. Für sie gilt der TV-L, der Tarifvertrag der Länder. Berlin ist seit 2013 wieder Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Die aktuelle Lage: Seit dem 1. April 2026 gibt es 2,8 Prozent mehr Geld, mindestens aber 100 Euro. Der laufende TV-L-Abschluss gilt noch bis 2028. Erst dann geht es in die nächste Runde: Die Gewerkschaften verhandeln anschließend mit der TdL über die künftigen Gehälter.

Die aktuellen Entgelttabellen finden Sie in unserer TV-L-Übersicht.

TV-N: Tarifvertrag für den Nahverkehr in Berlin

Ein eigenes Tarifwerk gilt bei der BVG: Wer bei Deutschlands größtem Nahverkehrsunternehmen U-Bahn, Tram oder Bus fährt oder in den Werkstätten arbeitet, wird nach dem Spartentarifvertrag Nahverkehr (TV-N Berlin) bezahlt.

Mehr dazu lesen Sie in unserer TV-N-Übersicht.

Besoldung im öffentlichen Dienst: für Beamtinnen und Beamte in Berlin

Landesbeamte, Lehrkräfte, Polizei und Richter erhalten keine Tarifvergütung, sondern Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz Berlin. Kaum ein Thema beschäftigt die Hauptstadt derzeit mehr: Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. September 2025 festgestellt, dass Berlin seine Beamtinnen und Beamten zwischen 2008 und 2020 verfassungswidrig zu niedrig bezahlt hat. Bis zu 150.000 Widersprüche liegen vor. Karlsruhe hat dem Land eine Frist bis zum 31. März 2027 gesetzt.

Der Senat reagiert mit zwei getrennten Gesetzen. Das erste ist bereits in Kraft: Das Besoldungsanpassungsgesetz überträgt den TV-L-Abschluss auf die Beamten. Die Bezüge steigen rückwirkend zum 1. April 2026 um 3,8 Prozent, zum 1. März 2027 folgen weitere 2,0 Prozent. Das zweite ist das sogenannte Reparaturgesetz. Es soll die jahrelange Unteralimentation korrigieren und Nachzahlungen regeln. Das Gesetz befindet sich noch in der politischen Abstimmung, ein Inkrafttreten vor 2027 gilt als unwahrscheinlich.

Alle Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen finden Sie in unseren Besoldungstabellen für Berlin.

Stellen im öffentlichen Dienst in Berlin

Sie suchen einen Job im öffentlichen Dienst? In unserer Stellenbörse finden Sie aktuelle Stellenangebote in Berlin: vom Bezirksamt über die Bundesbehörde bis zur BVG.

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