Mehr Geld für die Beschäftigten - alle Infos zum TVöD

TV-L 2026, 2027, 2028: Tarifvertrag öffentlicher Dienst der Länder & Entgelttabellen

Öffentlicher Dienst Länder: Die Sozialpartner haben sich auf einen Tarifvertrag Länder geeinigt. Hier gibt es die Details der Einigung und die aktuellen Entgelttabellen des TV-L 2026, 2027, 2028.

Inhalt*

TV-L: Neuer Tarifvertrag öffentlicher Dienst Länder 2026

Im Februar 2026 haben sich die Arbeitgeber und Gewerkschaften auf einen Tarifvertrag Länder geeinigt. Zu den Details der Tarifeinigung.

Anzeige:  Kredite für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst – Kreditrechner nutzen

Newsletter für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst – jetzt abonnieren!

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der seit dem 1. November 2006 geltende Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 bundesdeutschen Länder. In der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) sind alle Bundesländer außer Hessen organisiert. Sie verhandeln den Tarifvertrag mit den Gewerkschaften ver.di, DBB Beamtenbund und Tarifunion, GEW, IG BAU, GdP. Die nächsten Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst finden Ende 2025 statt. Der TV-L hat die bis dahin gültigen, unterschiedlichen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (MTArb) abgelöst. Der TV-L gilt auch für die Unikliniken. Der Tarifvertrag gilt allerdings nicht für die Landesbeschäftigten in Hessen, dort gilt der TV-H. Auch für Hessen gibt es eine seit Mitte März eine Tarifeinigung. Für die Angestellten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen gilt der TVöD (mehr dazu in den TVöD Gehaltstabellen).

TV-L 2026–2028: Tarifeinigung vom 14. Februar 2026

Am 14. Februar 2026 einigten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften dbb tarifunion und ver.di auf einen neuen Tarifvertrag für die Länder. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 27 Monaten und gilt bis zum 31. Januar 2028. Sie entspricht in ihrer Struktur und Laufzeit dem parallel verhandelten TVöD-Abschluss.

TV_L Entgelterhöhungen in drei Stufen

Die Tabellenentgelte werden in drei Schritten angehoben:

  • Ab 1. April 2026: Erhöhung um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro
  • Ab 1. März 2027: Erhöhung um 2,0 Prozent
  • Ab 1. Januar 2028: Erhöhung um 1,0 Prozent

Auszubildende und dual Studierende

Für Auszubildende und dual Studierende steigen die Entgelte um jeweils 60 Euro zum 1. April 2026 und zum 1. März 2027 sowie um 30 Euro zum 1. Januar 2028. Neu eingeführt wird eine gestaffelte Abschlussprämie: Bei einem Abschluss mit der Gesamtnote „Sehr gut” oder „Gut” werden 500 Euro gezahlt, bei „Befriedigend” oder „Ausreichend” 400 Euro. Für Pflegeassistenz-Auszubildende beträgt die Prämie 90 Prozent der genannten Beträge. Die befristeten Übernahmeregelungen werden bis zum 31. Januar 2028 wiederbelebt. Bei Übernahme mit der Gesamtnote „Befriedigend” oder besser verkürzt sich die Stufenlaufzeit in Stufe 1 um sechs Monate (ab 1. März 2026). Im Tarifgebiet Ost werden die vermögenswirksamen Leistungen für Auszubildende und dual Studierende an das Westniveau angeglichen: ab sofort 13,29 Euro monatlich.

Schicht- und Wechselschichtzulagen

Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Zulagensätze (§ 8 TV-L):

  • Ständige Wechselschicht: 200 Euro monatlich (allgemein), bei nicht-ständiger Wechselschicht 1,19 Euro je Stunde
  • Ständige Schicht: 100 Euro monatlich, bei nicht-ständiger Schicht 0,60 Euro je Stunde

Für nicht-ärztliche Beschäftigte an Universitätskliniken gelten erhöhte Sätze:

  • Ständige Wechselschicht: 250 Euro monatlich, nicht-ständige Wechselschicht: 1,49 Euro je Stunde
  • Ständige Schicht: 100 Euro monatlich

Überstundenregelung bei Schicht- und Wechselschichtarbeit

Die Regelung zu Überstunden wurde neu formuliert (§ 7 Abs. 8 Buchstabe c TV-L): Ungeplante und geplante Arbeitsstunden im Schichtplan gelten dann als Überstunden, wenn sie nicht bis zum Ende des nächsten Schichtplanturnus, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten, ausgeglichen werden. Dies wird durch eine Protokollerklärung ergänzt.

Angleichung Ost–West

Im Tarifgebiet Ost treten folgende Angleichungen in Kraft:

  • Unkündbarkeit: Ab 1. Januar 2027 gilt auch im Osten die ordentliche Unkündbarkeit nach 15 Dienstjahren ab Vollendung des 40. Lebensjahres.
  • Arbeitszeit an Universitätskliniken: Die wöchentliche Arbeitszeit wird schrittweise abgesenkt:
  • 1. Januar 2027: auf 39,5 Stunden
  • 1. Januar 2028: auf 39,0 Stunden
  • 1. Januar 2029: auf 38,5 Stunden

TV-L Tarifvertrag Länder: Sie arbeiten im öffentlichen Dienst der Länder?

Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Sie erhalten aktuelle Meldungen unter anderem über die Tarifverhandlungen, Rechts- und Finanztipps für den öffentlichen Dienst, sowie neue Stellenangebote.

TV-L-Entgelttabelle 2026: öffentlicher Dienst Länder

Achtung alle Tabellen sind vorläufige Hochrechnungen!

WP DataTables

TV-L-Entgelttabelle 2027: öffentlicher Dienst Länder

WP DataTables

TV-L-Entgelttabelle 2028: öffentlicher Dienst Länder

WP DataTables

TV-L: Das regelt der Tarifvertrag der Länder

Ein Tarifvertrag regelt zentrale Bereiche für die jeweiligen Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst der Länder. So diesen Bereichen gehören u.a.:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Arbeitszeit
  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
  • Urlaub und Arbeitsbefreiung
  • Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Übergangs- und Schlussvorschriften
  • Sonderregelungen für verschiedene Berufsgruppen

Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis des TV-L

Allgemeine Vorschriften

  • 1 Geltungsbereich
  • 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
  • 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
  • 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
  • 5 Qualifizierung

Arbeitszeit

  • 6 Regelmäßige Arbeitszeit
  • 7 Sonderformen der Arbeit
  • 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
  • 9 Bereitschaftszeiten
  • 10 Arbeitszeitkonto
  • 11 Teilzeitbeschäftigung

Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen

  • 12 Eingruppierung
  • 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
  • 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
  • 15 Tabellenentgelt
  • 16 Stufen der Entgelttabelle
  • 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
  • 18 – gestrichen –
  • 19 Erschwerniszuschläge
  • 19a Zulagen
  • 20 Jahressonderzahlung
  • 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
  • 22 Entgelt im Krankheitsfall
  • 23 Besondere Zahlungen
  • 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
  • 25 Betriebliche Altersversorgung

Urlaub und Arbeitsbefreiung

  • 26 Erholungsurlaub
  • 27 Zusatzurlaub
  • 28 Sonderurlaub
  • 29 Arbeitsbefreiung

Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • 30 Befristete Arbeitsverträge
  • 31 Führung auf Probe
  • 32 Führung auf Zeit
  • 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
  • 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • 35 Zeugnis

Übergangs- und Schlussvorschriften

  • 36 Anwendung weiterer Tarifverträge
  • 37 Ausschlussfrist
  • 38 Begriffsbestimmungen
  • 38a Übergangsvorschrift zu § 1 Absatz 2 Buchstabe j
  • 38b Übergangsvorschriften
  • 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit

TV-L: Entgeltordnung regelt Tätigkeitsmerkmale

Nach harten Verhandlungen haben sich die TdL und die Gewerkschaften Anfang Februar 2012 auf eine neue Entgeltordnung – mit vorläufiger Ausnahme des IT-Bereichs und der Lehrkräfte – geeinigt. Für den IT-Bereich wurden am 23. August 2012 rückwirkend zum 1. Januar 2012 neue Eingruppierungsregelungen vereinbart.

Ausgenommen von der neuen Entgeltordnung sind die bundesweit etwa 200.000 angestellten Lehrkräfte, welche die größte Berufsgruppe im öffentlichen Dienst der Länder bilden. Die Länder regeln die Eingruppierung ihrer Lehrkräfte stattdessen auf der Basis so genannter „Lehrerrichtlinien“ einseitig.

TdL Arbeitgeber: In diesen Bundesländern gilt der TV-L

Bis auf ein Bundesland sind mittlerweile wieder 15 Länder in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) vereinigt. Hessen geht weiterhin einen eigenen Weg. Dort gilt der TV-H. Seitdem vor einigen Jahren Berlin diesen Sonderweg verlassen hat und zurückgekehrt in die TdL, gilt nun in folgenden Ländern der TV-L:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

NICHT DABEI:

  • Hessen

Top-News:

1.000 Euro Entlastungsprämie: Das gilt für den öffentlichen Dienst

 Gehaltserhöhung und Besoldung: Das bringt der April 2026 für Angestellte und Beamte

Hohe Krankenkassenbeiträge: So können Angestellte viel Geld sparen

Altersteilzeit als Auslaufmodell – das leise Ende der Sonderregel

Öffentlicher Dienst TVöD SuE: So hoch fällt die Gehaltserhöhung für Erzieher aus

Interview: Verwaltungsexperte erklärt, warum die Beamtenbesoldung vor einer Jahrhundertreform steht

Bayern verschiebt Anpassung der Beamtenbesoldung um ein halbes Jahr

Beamtenbesoldung: Schleswig-Holstein zahlt nach – was Beamte jetzt bekommen

TVöD 2026: Gehaltserhöhung, Jahressonderzahlung und flexible Arbeitszeitmodelle

Besoldungsrunde 2026: Der lange Weg zur amtsangemessenen Alimentation

  Zehn häufige Irrtümer bei der Altersvorsorge – und wie man sie vermeidet

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder: 5,8 Prozent mehr Gehalt in drei Schritten

Öffentlicher Dienst 2026: Die Jahresvorschau für Angestellte und Beamte

Gehalt öffentlicher Dienst 2026: Steuerentlastung kommt nicht auf dem Konto an

Prognose öffentlicher Dienst 2026: Die Entgelttabellen für die kommenden 12 Monate

 Ratgeber für den öffentlichen Dienst: Wann Rentner Steuern zahlen müssen

Stellenbörse für den öffentlichen Dienst: Lukrative Jobs im Staatsdienst

KI-Webinar: Einführung in ChatGPT – JETZT ANMELDEN

Aktuelle Informationen zu Gehalt & Besoldung im öffentlichen Dienst

Für öffentliche Arbeitgeber!

Jetzt günstige Stellenanzeigen schalten – monatlich 650.000 Fachkräfte erreichen 

 

* Die Inhalte dieser Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Der Brutto-Netto-Rechner wird von finanzen.de bereitgestellt und dient nur der Orientierung für ihr Netto-Gehalt.

Die aktuell geltende Fassung des TVL finden Sie auf der Seite der Arbeitgeber TdL…