Öffentlicher Dienst Länder: Die Sozialpartner haben sich auf einen Tarifvertrag Länder geeingt. Hier gibt es die Details der Einigung und die aktuellen Entgelttabellen des TV-L 2025.
Inhalt*
- TVL-Tarifverhandlungen 2025
- TV-L 2022 Tarifvertrag Länder Entgelttabellen
- Das regelt der Tarifvertrag der Länder
- Entgeltordnung regelt Tätigkeitsmerkmale
- TdL Arbeitgeber der Bundesländer
TVL-Tarifrunde 2025: Verhandlungen im Herbst
2025 läuft der aktuelle TVL zum 31. Oktober aus. Dann stehen neue Tarifverhandlungen für die Länder an. Wir berichten darüber in unserem Newsletter. Zudem begleiten wir auch die Besoldungsrunde 2025.
TV-L: Neuer Tarifvertrag öffentlicher Dienst Länder 2025
Im Dezember 2023 haben sich die Arbeitgeber und Gewerkschaften auf einen Tarifvertrag Länder geeinigt. Der TVL-Einigung sieht vor, dass es einen Mix aus Inflationsprämie von 3000 Euro, einem Sockelbetrag und einer dann folgenden Erhöhung der Tabellenentgelte gibt. Im Einzelnen sieht die TVL-Einigung vor:
- Ab dem 1. Februar 2025 einen tabellenwirksame Entgeltsteigerung um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird).
- Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum gleichen Zeitpunkt um 150 Euro erhöht.
- Vertragslaufzeit: 25 Monate.
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Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der seit dem 1. November 2006 geltende Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 bundesdeutschen Länder. In der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) sind alle Bundesländer außer Hessen organisiert. Sie verhandeln den Tarifvertrag mit den Gewerkschaften ver.di, DBB Beamtenbund und Tarifunion, GEW, IG BAU, GdP. Die nächsten Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst finden Ende 2025 statt. Der TV-L hat die bis dahin gültigen, unterschiedlichen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (MTArb) abgelöst. Der TV-L gilt auch für die Unikliniken. Der Tarifvertrag gilt allerdings nicht für die Landesbeschäftigten in Hessen, dort gilt der TV-H. Auch für Hessen gibt es eine seit Mitte März eine Tarifeinigung. Für die Angestellten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen gilt der TVöD (mehr dazu in den TVöD Gehaltstabellen).
TVL-Entgelttabelle 2025: öffentlicher Dienst Länder
Gültig: 01.02.2025 – 31.10.2025 – Achtung Prognose*
Tabellenwerte + 5,5 Prozent laut Tarifergebnis
| Euro | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| E 15Ü | 6670,37 | 7380,67 | 8054,80 | 8496,92 | 8605,68 | |
| E 15 | 5504,26 | 5902,04 | 6112,24 | 6858,84 | 7424,19 | 7640,58 |
| E 14 | 5003,49 | 5365,66 | 5662,85 | 6112,24 | 6800,81 | 6998,52 |
| E 13Ü | 4967,01 | 5220,71 | 6112,24 | 6800,81 | 6998,52 | |
| E 13 | 4629,74 | 4967,01 | 5220,71 | 5713,58 | 6394,91 | 6580,44 |
| E 12 | 4193,48 | 4474,13 | 5068,49 | 5590,37 | 6264,45 | 6446,05 |
| E 11 | 4064,54 | 4323,79 | 4619,10 | 5068,49 | 5720,84 | 5886,14 |
| E 10 | 3928,42 | 4182,83 | 4474,13 | 4771,29 | 5336,70 | 5490,47 |
| E 9b | 3520,10 | 3765,38 | 3925,17 | 4366,72 | 4742,32 | 4878,28 |
| E 9a | 3520,10 | 3765,38 | 3818,66 | 3925,17 | 4366,72 | 4490,04 |
| E 8 | 3319,52 | 3559,02 | 3692,14 | 3818,66 | 3958,47 | 4045,01 |
| E 7 | 3135,83 | 3369,72 | 3545,69 | 3678,84 | 3785,37 | 3878,56 |
| E 6 | 3086,57 | 3318,08 | 3447,20 | 3578,99 | 3665,52 | 3758,72 |
| E 5 | 2973,97 | 3201,87 | 3330,99 | 3453,66 | 3552,34 | 3618,92 |
| E 4 | 2849,24 | 3079,22 | 3240,61 | 3330,99 | 3421,39 | 3479,47 |
| E 3 | 2815,57 | 3040,47 | 3105,03 | 3208,32 | 3292,25 | 3363,27 |
| E 2Ü | 2711,20 | 2930,72 | 3014,64 | 3117,96 | 3188,97 | 3285,81 |
| E 2 | 2642,84 | 2853,24 | 2917,80 | 2982,36 | 3130,84 | 3285,81 |
| E 1 | 2434,49 | 2465,06 | 2501,78 | 2538,51 | 2630,30 | |
| Alle Angaben ohne Gewähr / * Finaler Gremienbeschluss steht aus |
TV-L Tarifvertrag Länder: Sie arbeiten im öffentlichen Dienst der Länder?
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TV-L: Das regelt der Tarifvertrag der Länder
Ein Tarifvertrag regelt zentrale Bereiche für die jeweiligen Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst der Länder. So diesen Bereichen gehören u.a.:
- Allgemeine Vorschriften
- Arbeitszeit
- Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
- Urlaub und Arbeitsbefreiung
- Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- Sonderregelungen für verschiedene Berufsgruppen
Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis des TV-L
Allgemeine Vorschriften
- 1 Geltungsbereich
- 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
- 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
- 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
- 5 Qualifizierung
Arbeitszeit
- 6 Regelmäßige Arbeitszeit
- 7 Sonderformen der Arbeit
- 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
- 9 Bereitschaftszeiten
- 10 Arbeitszeitkonto
- 11 Teilzeitbeschäftigung
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
- 12 Eingruppierung
- 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
- 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- 15 Tabellenentgelt
- 16 Stufen der Entgelttabelle
- 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
- 18 – gestrichen –
- 19 Erschwerniszuschläge
- 19a Zulagen
- 20 Jahressonderzahlung
- 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
- 22 Entgelt im Krankheitsfall
- 23 Besondere Zahlungen
- 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
- 25 Betriebliche Altersversorgung
Urlaub und Arbeitsbefreiung
- 26 Erholungsurlaub
- 27 Zusatzurlaub
- 28 Sonderurlaub
- 29 Arbeitsbefreiung
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- 30 Befristete Arbeitsverträge
- 31 Führung auf Probe
- 32 Führung auf Zeit
- 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
- 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- 35 Zeugnis
Übergangs- und Schlussvorschriften
- 36 Anwendung weiterer Tarifverträge
- 37 Ausschlussfrist
- 38 Begriffsbestimmungen
- 38a Übergangsvorschrift zu § 1 Absatz 2 Buchstabe j
- 38b Übergangsvorschriften
- 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit
TV-L: Entgeltordnung regelt Tätigkeitsmerkmale
Nach harten Verhandlungen haben sich die TdL und die Gewerkschaften Anfang Februar 2012 auf eine neue Entgeltordnung – mit vorläufiger Ausnahme des IT-Bereichs und der Lehrkräfte – geeinigt. Für den IT-Bereich wurden am 23. August 2012 rückwirkend zum 1. Januar 2012 neue Eingruppierungsregelungen vereinbart.
Ausgenommen von der neuen Entgeltordnung sind die bundesweit etwa 200.000 angestellten Lehrkräfte, welche die größte Berufsgruppe im öffentlichen Dienst der Länder bilden. Die Länder regeln die Eingruppierung ihrer Lehrkräfte stattdessen auf der Basis so genannter „Lehrerrichtlinien“ einseitig.
TdL Arbeitgeber: In diesen Bundesländern gilt der TV-L
Bis auf ein Bundesland sind mittlerweile wieder 15 Länder in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) vereinigt. Hessen geht weiterhin einen eigenen Weg. Dort gilt der TV-H. Seitdem vor einigen Jahren Berlin diesen Sonderweg verlassen hat und zurückgekehrt in die TdL, gilt nun in folgenden Ländern der TV-L:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
NICHT DABEI:
- Hessen
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Die aktuell geltende Fassung des TVL finden Sie auf der Seite der Arbeitgeber TdL…
