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TVöD-Gehaltserhöhung: Mehr Geld auf dem Konto

Mehr Geld für die Beschäftigten - alle Infos zum TVöD
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Im öffentlichen Dienst gibt es 2024 eine TVöD-Gehaltserhöhung: Angestellte bei Bund und Kommunen können sich über deutlich mehr Gehalt freuen. Doch wann kommt das Geld und wie steht es um die Beamten und Pensionäre?

Rund zehn Monate ist die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen nun her. Seit Juni konnten sich die Angestellten über eine monatliche Inflationsausgleichsprämie freuen. Nun steht endlich die tabellenwirksame Gehaltserhöhung an.

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TVöD 2024: Wann kommt die Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst?

Selten waren Tarifverhandlungen in den vergangenen Jahrzehnten härter als die vergangene TVöD-Runde. Erst nach einer Schlichtung haben sich Gewerkschaften, VKA und Bund auf ein umfassendes TVöD-Paket einigen können. Dieses sieht neben den gestaffelten Auszahlungen eines Inflationsausgleichs eine Entgeltsteigerung zum 1. März 2024 für die Angestellten Bund und Kommunen (VKA ) in folgendem Umfang vor:

  • Sockelbetrag von 200 Euro
  • Zusätzlichen Gehaltserhöhung um 5,5 Prozent
  • Die Ausbildungsentgelte steigen um 150 Euro

Ver.di hat ausgerechnet, dass der Abschluss ab März 2024 eine tabellenwirksame Erhöhung von bis zu 16,9 Prozent bedeutet. Die meisten Beschäftigten erhalten damit eine Erhöhung von über 11 Prozent. „Das ist eine nachhaltige Steigerung der Einkommen, die beachtlich ist“, sagt der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

TVöD-Entgelttabelle 2024 Kommunen (VKA)

Achtung: Prognose!
Rechnung: TVöD-Grundgehalt vom 31.12.2022 +200 Euro, + 5,5 Prozent mehr Gehalt
(Anmerkung: E1 alle Stufen bis E2 Stufe 1 = +340 Euro mehr)
Gültig: 01.03.2024 – 31.12.2024 / Alle Angaben ohne Gewähr

Euro 1 2 3 4 5 6
E 15 5504,00 5863,92 6265,40 6813,49 7377,29 7748,20
E 14 5003,84 5329,75 5755,37 6227,68 6754,16 7132,13
E 13 4628,76 4985,95 5392,57 5834,04 6353,53 6635,44
E 12 4170,32 4581,34 5061,67 5594,63 6220,01 6516,74
E 11 4032,38 4410,41 4765,62 5151,01 5678,44 5975,19
E 10 3895,33 4191,53 4528,25 4893,44 5300,10 5433,63
E 9c 3787,84 4052,08 4339,43 4649,06 4981,91 5220,52
E 9b 3566,89 3814,56 3969,97 4429,89 4702,42 5018,11
E 9a 3448,96 3662,32 3869,96 4331,88 4436,39 4703,23
E 8 3281,44 3486,59 3628,68 3770,54 3922,69 3995,85
E 7 3095,23 3331,58 3472,38 3614,47 3748,49 3820,45
E 6 3042,04 3236,55 3372,94 3507,92 3640,49 3708,02
E 5 2928,99 3117,67 3245,11 3380,06 3505,47 3570,28
E 4 2802,62 2993,55 3153,75 3253,48 3353,20 3411,60
E 3 2762,69 2968,02 3017,99 3132,21 3217,92 3296,43
E 2 2582,16 2784,28 2834,67 2906,58 3064,63 3229,97
E 1 2355,52 2388,86 2430,55 2469,42 2569,47

Alle Angaben ohne Gewähr

 

Mehr Geld für Beamte: So steigt die Besoldung des Bundes 2024

Bundesbeamte, Richter, Soldaten und Pensionäre des Bundes mussten Geduld haben. Die Anpassung der Besoldung hat in dieser Besoldungsrunde extra lange auf sich warten lassen, da die Sommerpause im deutschen Bundestag die Gesetzgebung ausgebremst hat. Seit Dezember letzten Jahres ist allerdings auch die letzte Hürde genommen worden, in einer Nachtsitzung hat der Deutsche Bundestag zugestimmt. So dass zum 1. März 2024 auch die Besoldung für alle Beamten steigt, die im Dienst des Bundes stehen. Dazu gehören unter anderem Bundespolizeibeamte, Zollbeamten, Soldaten der Bundeswehr, Beamte in Ministerien, Bundesämtern usw.

Demnach wird die Besoldung für Bundesbeamte folgendermaßen angepasst werden:

  • Bundesbeamte, Richter und Soldaten erhalten ab dem 1. März 2024 ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro gezahlt werden.
  • Die angehobene Besoldung wird dann zusätzlich um 5,3 Prozent erhöht.
  • 0,2 Prozent gehen in die Versorgungsrücklage
  • Damit steigen alle Besoldungen ab 1. März 2024 monatlich um mindestens 340 Euro.
WP DataTables

Öffentlicher Dienst: Wann steigt das Gehalt in den Ländern?

Die Angestellten der Länder (außer Hessen) müssen sich noch gedulden. Da der Tarifabschluss erst im Dezember erfolgte, laufen aktuell die Auszahlungen der Inflationsprämie. Da jedes Land eigenverantwortlich für die Auszahlung zuständig ist, erhalten nicht alle Beschäftigten die Zahlung zur gleichen Zeit. Unsere Redaktion hat bei den Länderarbeitgebern angefragt. Im nächsten Newsletter lesen, wann in welchem Bundesland mit den Zahlungen zu rechnen ist. Abonnieren Sie dazu unseren Newsletter.

Gehaltserhöhung öffentlicher Dienst: 3000 Euro Inflationsprämie, 200 Euro Sockelbetrag, 5,5 Prozent mehr Gehalt

Gewerkschaften und öffentliche Arbeitgeber (VKA und Bund) haben sich auf ein Gehaltserhöhung für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen geeinigt. Die Tarifparteien folgen weitestgehend dem Schlichtervorschlag.

Im März 2024 steht die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst an. Seit Juni erhalten die Angestellten in mehreren Raten eine Inflationsprämie. Erst ab März steigen laut TVöD-Tarifergebnis die Entgelte für die Angestellten bei Bund und Kommunen. Die letzte tabellenwirksame Tariferhöhung ist dann fast zwei Jahre. In der Zwischenzeit haben Gewerkschaften und Arbeitgeber (Bund und VKA) die Zahlung einer Inflationsprämie von insgesamt 3000 vereinbart. Auftakt war eine erste Rate von 1240 Euro im Juni, gefolgt monatlich 220 Euro von Juli bis Februar 2024.

Gehaltserhöhung öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Bis zu 16,9 Prozent mehr Gehalt ab März 2024

Die Tarifparteien sehen in ihrer Tarifeinigung mehrere Phasen für den öffentlichen Dienst vor: In der ersten Phase der Tarifeinigung erhalten alle Beschäftigten bei Bund und Ländern eine Inflationsprämie von insgesamt 3000 Euro. Die erste Zahlung von 1240 Euro erfolgt im Juni 2023, gefolgt von monatlichen Raten von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024.

In der zweiten Phase, ab März 2024, werden die Entgelte aller Beschäftigten um 200 Euro erhöht – ein sogenannter Sockelbetrag, wobei Auszubildende eine Erhöhung von 150 Euro pro Monat erhalten.

Gehaltserhöhungen von mindestens 340 Euro

In der dritten Phase, auch ab März 2024, werden alle Entgelte um 5,5 Prozent erhöht. Diese Gehaltserhöhung betrifft die gesamte TVöD-Entgelttabelle, die die Grundlage für die Bezahlung im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen bildet.

Als Teil des Tarifabschlusses wurde festgelegt, dass die Gesamtsteigerung mindestens 340 Euro pro Monat betragen muss, wobei sich Erhöhungen zwischen 340 und 680 Euro pro Monat ergeben. Die durchschnittliche Lohnerhöhung beträgt 11,5 Prozent.

Zusätzlich wurde eine Erhöhung der tariflichen Zulagen um 11,5 Prozent ab März 2024 vereinbart. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten, was bedeutet, dass voraussichtlich ab Anfang 2025 Verhandlungen über den nächsten Tarifvertrag geführt werden.

Zu den neuen TVöD-Entgelttabellen 2023 und 2024 …

Gehaltserhöhung öffentlicher Dienst: Anpassung der Besoldung folgt dem Ergebnis

Die Anpassung der Besoldung des Bundes folgt dem Tarifergebnis im öffentlichen Dienst. So wird die Besoldung zum 1. März angepasst. Eine Inflationsausgleichsprämie wird in mehreren Raten an die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes erfolgen – allerdings erst im September oder Oktober.
Mehr zur Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an Beamte
Zu den neuen Besoldungstabellen Bund 2024

Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Bis zu 16,9 Prozent mehr Gehalt ab März 2024

Die Details der Tarifeinigung sehen folgendermaßen aus:

  • die Beschäftigten erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro.
  • Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023.
  • In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto.
  • Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent.
  • Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.
  • Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht.
  • Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.
  • Zu den neuen TVöD-Entgelttabellen 2023 und 2024

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Erste Auszahlung nach der Tarifeinigung: 1240 Euro Prämie für öffentlichen Dienst Juni 2023

Laut der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst soll im Juni 2023 die erste Auszahlung der Inflationausgleichsprämie an die Beschäftigten bei Kommunen und Bund erfolgen. Insgesamt erhalten die Angestellten, die nach dem TVöD bezahlt werden, eine steuer- und abgabenfreie Bonuszahlungen in Höhe von 3000 Euro. Ab Juli erfolgt dann eine monatsweise Zahlung in Höhe von 220 Euro. Diese werden bis Februar 2024 auf die Gehaltskonten überwiesen. Ab dem 1. März 2024 gilt dann die tabellenwirksame Gehaltserhöhung – mit einem Sockelbetrag von 200 Euro, plus 5,5 Prozent.

Inflationsausgleich für Bundesbeamte: Auszahlung September oder Oktober

Auch die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger des Bundes erhalten eine Inflationsausgleichsprämie. Die grundlegenden politischen Entscheidung sind vom Bundeskabinett beschlossen worden. Nach der Sommerpause wird nun der Deutsche Bundestag über den Gesetzentwurf zur Anpasssung der Besoldung beraten. Die Auszahlung der Inflationsprämie an die Bundesbeamten, Soldaten und Versorgungsempfänger wird erst im September, spätestens im Oktober 2023 erfolgen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte auf Anfrage von oeffentlicher-dienst-news.de mit: „Es ist vorgesehen, die Abschläge voraussichtlich mit den Bezügen für September 2023, spätestens im Oktober 2023 zahlbar zu machen.“

Inflationsausgleichszahlung öffentlicher Dienst: So läuft die Auszahlung ab

im Rahmen der Tarifeinigung vom 22. April 2023 haben die Tarifvertragsparteien zeitgleich mit dem Einigungspapier den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) unterzeichnet. Dieser bildet die Grundlage dafür, dass den Beschäftigten ein Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 Euro gewährt werden kann. Dabei werden mit dem Entgelt für Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro (Inflationsausgleich 2023) und in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro gezahlt.

Der Tarifvertrag trat mit Wirkung vom 18. Mai 2023 in Kraft.

Auszahlung durch kommunale Arbeitgeber im öffentlichen Dienst

Die Umsetzung der Zahlbarmachung erfolgt durch den jeweiligen kommunalen Arbeitgeber. Vom Geltungsbereich des Tarifvertrages erfasst sind Personen, die unter einen der folgenden Tarifverträge fallen:

  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD),
  • Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V),
  • Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung),
  • Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil,
  • Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD),
  • Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVHöD) und
  • Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)

Ausgenommen sind Beschäftigte, mit denen ein außertarifliches Entgelt oberhalb der Entgeltgruppe 15 TVöD vereinbart wurde als auch die Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrags Nahverkehr (TV-N) fallen.

Teilzeit öffentlicher Dienst: Inflationsprämie wird zeitanteilig gezahlt

Zudem erhalten Teilzeitbeschäftigte die einmalige Inflationsausgleichszahlung 2023 und die monatlichen Sonderzahlungen zeitanteilig in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.

Personen, die unter den Geltungsbereich des TVAöD, TVSöD, TVHöD oder TVPöD sowie unter den TV-Fleischuntersuchung fallen, erhalten die Inflationsausgleichzahlung hälftig. Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten die Zahlungen hälftig bezogen auf ihre Arbeitszeit vor Eintritt in die Altersteilzeit.

Redaktionsverhandlungen öffentlicher Dienst: Aus der Einigung formales Tarifrecht machen

Nach der Zustimmung der Bundestarifkommissionen der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion zur Tarifeinigung vom 22. April 2023 für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen am 17. Mai 2023 stehen nun die Redaktionsverhandlungen an.

Im Rahmen den Redaktionsverhandlungen wird das Tarifergebnis in Änderungstarifverträge übertragen, teilte eine Sprecherin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf Anfrage mit. Dieser Schritt sei erforderlich, um aus der Einigung formales Tarifrecht zu machen. Anfang Juni 2023 kommen dafür VKA und Bund sowie die Gewerkschaften erstmals zusammen. Je nach Umfang des Einigungspakets ist dies ein Prozess, der erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch nehmen werde. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen werden die finalen Tarifverträge auf der Webseite der VKA veröffentlicht.

Update: 17: Mai 2023

ver.di-Bundestarifkommission nimmt das Tarifergebnis an

Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK öD) hat Mitte Mai dem Tarifergebnis für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen mit großer Mehrheit zugestimmt. Zuvor hatten sich bereits knapp 66 Prozent der ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen im Rahmen einer Mitgliederbefragung für das Verhandlungsergebnis vom 22. April 2023 ausgesprochen.

Auszahlung Gehaltserhöhung öffentlicher Dienst 2023

Damit ist die Tarifrunde im öffentlichen Dienst Bund und Kommunen abgeschlossen. Mit dem Juni-Gehalt soll den Angestellten bei Bund und Kommunen nun die Rate der Inflationsausgleichsprämie von 1.240 Euro netto ausgezahlt werden. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Die erste tabellenwirksame Gehaltserhöhung erfolgt dann zum 1. März 2024 um 200 Euro, plus 5,5 Prozent.

Update: 15. Mai 2023

Tarifeinigung Öffentlicher Dienst: Mehrheit der ver.di-Mitglieder stimmt zu – Ärger um Sächsische Arbeitgeber

Knapp 66 Prozent der ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen haben dem Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst vom 22. April 2023 zugestimmt. Damit steht der Gehaltserhöhung ab dem 1. März 2024 nichts mehr im Weg.

Allerdings musste die ver.di Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK öD) ihre Entscheidung zum Tarifergebnis für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vertagen. Hintergrund ist ein Konflikt mit dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Sachsen über die Übertragung des Tarifergebnisses auf den sächsischen Nahverkehr. Die BTK öD will am Mittwoch erneut zusammenkommen, teilte ver.di mit.

Die BTK öD machte deutlich, dass es eine Zustimmung nur geben werde, wenn eine Lösung im Konflikt mit dem KAV Sachsen erzielt wird. Die BTK öD erwarte, dass die Verhandlungsspitze – die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) aber auch der Bund – dafür ihren Einfluss geltend macht. Die Erklärungsfrist für die Einigung läuft noch bis zum Mittwoch (17. Mai 2023).

22. April 2023

Öffentlicher Dienst 2023: Bis an die Schmerzgrenze

„Mit unserer Entscheidung, diesen Kompromiss einzugehen, sind wir an die Schmerzgrenze gegangen“, erklärt der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke im Anschluss an die vierte Verhandlungsrunde. Positiv sei jedoch, dass der Abschluss ab März 2024 eine tabellenwirksame Erhöhung von bis zu 16,9 Prozent bedeuten würde – die allermeisten Beschäftigten würden damit eine Erhöhung von über 11 Prozent erhalten. „Das ist eine nachhaltige Steigerung der Einkommen, die beachtlich ist.“ ver.di startet nun eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis. Am 15. Mai 2023 entscheidet die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst final.

Übertragung der Gehaltserhöhung auf die Bundesbeamten

Die Gewerkschaften fordert zudem die Übertragung des Tarifergebnisses zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten. Zuständig ist dafür das Bundesinnenministerium (BMI). Ein Sprecher teilte oeffentlicher-dienst-news.de auf Anfrage mit: „Die Übertragung von Tarifergebnissen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes erfolgt beim Bund zeitgleich und systemkonform. Dabei werden prozentuale Steigerungsraten üblicherweise durch den parlamentarischen Gesetzgeber ohne gesonderten Berechnungsschlüssel gleichermaßen auf die Besoldung übertragen.“

Allerdings wird es eine Einschränkung geben: „Bis zum 31.12.2024 werden allerdings prozentuale Erhöhungen der Besoldung noch um 0,2 Prozentpunkte vermindert und die dadurch „freigesetzten“ Mittel der Versorgungsrücklage als Sondervermögen zugeführt. Über alle anderen monetären Bestandteile des Tarifvertrags wird üblicherweise einzelfallbezogen entschieden. Richtschnur ist insoweit eine systemkonforme Übertragung auf die Besoldung, üblicherweise im Rahmen einer Volumenadäquanz zum Tarifergebnis“, so der BMI-Sprecher.

Der Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes befinde sich derzeit noch in der Erarbeitung, sodass zu einzelnen Details derzeit keine Auskünfte möglich seien, so das BMI. Mehr zur Übertragung auf Bundesbeamte, Pensionäre und Versorgungsempfänger

Wie werden die Inflationsausgleichzahlungen für Beschäftigte in Teilzeit ausgezahlt?

Für die Angestellten, die im öfffntlichen Dienst der kommunalen Arbeitgeber oder dem Bundes arbeiten, wird es eine Inflationsausgleichzahlung geben. Geregelt wird dies in einem Tarifvertrag, der im Rahmen der Einigung gefasst wurde. Doch wie wird die gestaffelte Auszahlung der Prämie geregelt. Auf Anfrage bei der VKA teilt eine Sprecherin mit: „Neben dem Einigungspapier haben die Tarifpartner den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) abgeschlossen. Beschäftigte erhalten demnach ein Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 Euro. Mit dem Entgelt für Juni 2023 wird ihnen eine Sonderzahlung in Höhe von 1.240,00 Euro (Inflationsausgleich 2023) und in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro ausgezahlt werden. Der Tarifvertrag regelt, dass u.a. § 24 Absatz 2 TVöD entsprechend gilt.“

In diesem genannten Passus im TVöD (alte Fassung) heißt es konkret: „Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, erhalten Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.“ Die VKA fasst das zusammen mit den Worten: „Die Zahlungen werden somit zeitratierlich ausgezahlt.“

Tarifergebnis: Erzieher im öffentlichen Dienst erhalten mehr Geld

Für eine*n Erzieher*in in der Entgeltgruppe S 8a Stufe 5 bedeutet das eine langfristig wirkende Gehaltssteigerung um 11,1 Prozent. Für eine*n Sozialarbeiter*in in der Entgeltgruppe S 11b Stufe 4 sind es 10,6 Prozent. Eine Kitaleitung in Entgeltgruppe 13 Stufe 4 hat dann 10,5 Prozent mehr.

GEW-Tarifchef Daniel Merbitz zum Tarifabschluss: „Das Ergebnis ist ein guter Kompromiss. Gegenüber den Angeboten der Arbeitgeber in drei Verhandlungsrunden haben wir kräftig zulegen können und Gegenforderungen der Arbeitgeberseite abgewehrt. Klar bauen künftige Tariferhöhungen nicht auf der Inflationsausgleichsprämie auf. Aber sie bringt den Kolleg*innen dringend benötigtes Geld aufs Konto.“

Zu den Entgelttabellen für Erzieher 2024

Tarifeinigung öffentlicher Dienst Pflege

Das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst gilt auch für den Pflegebereich. Dort sind vor allem die kommunalen Beschäftigten von den Entgeltsteigerungen betroffen. Zudem wurden sehr detaillierte Änderungen bei der sogenannten Stufenvorweggewährung vorgenommen, so dass diese nun auch für Gruppen von Beschäftigten möglich ist, schreibt ver.di. Außerdem soll es möglich sein, Zulagen und Zuschläge in Betriebs-/Dienstvereinbarungen für Dienste zu ungünstigen Zeiten zu vereinbaren. Eine Konkretisierung wird in der Redaktion im Juni/ Juli 2023 erfolgen.

Mehr dazu und die aktuellen Entgelttabellen nach dem TVöD Pflege 2024…

Tarifeinigung öffentlicher Dienst Altersteilzeit

In der Tarifrunde im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen 2023 ist keine Verlängerung des TV FlexAZ, zur Altersteilzeit, vereinbart worden. „Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2022 die tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllt haben und deren Altersteilzeitverhältnis oder deren flexible Arbeitszeit vor dem 1. Januar 2023 begonnen hat, gilt der TV FlexAZ weiterhin“, schreibt ver.di. Für diese Beschäftigten ändere sich nichts.

Öffentlichen Dienst 2023 / 2024: Sind die Zulagen erhöht worden?

Tarifliche Zulagen, für die die Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden ab dem 1. März 2024 einheitlich um 11,5 Prozent erhöht, schreibt ver.di. Dazu zählen etwa die allgemeine Krankenhauszulage und die Pflegezulage oder die Zulage für Vorarbeiter*innen, die Ausbildungszulage sowie die Entgeltgruppenzulage beim Bund.

Nicht dynamisch sind die Wechselschicht- und Schichtzulage. Auch die 2022 neu vereinbarten Zulagen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes in Höhe von 130 Euro und 180 Euro sind nicht dynamisch. Diese Zulagen werden nicht erhöht.

TVöD-Tarifergebnis im öffentlichen Dienst mit Schwächen

Das Ergebnis habe jedoch auch Schwächen, teilte ver.di mit. Dazu gehöre die lange Laufzeit und die relativ späte tabellenwirksame Erhöhung. Der geforderte Mindestbetrag sei mit den Arbeitgebern nicht machbar gewesen. „In der heutigen Verhandlung haben wir jedoch noch einige Verbesserungen gegenüber der Schlichtungsempfehlung erzielen können. So haben wir zum Beispiel die von den Arbeitgebern geforderten Sonderopfer für Beschäftigte im Gesundheitsbereich und bei den Sparkassen abgewehrt.“ Auch die bestehende Regelung zur Übernahme der Auszubildenden konnte verlängert werden.

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VKA: Teuerster Tarifabschluss im öffentlichen Dienst aller Zeiten

Die kommunalen Arbeitgeber teilen zur Tarifeinigung mit: „Hierbei handelt es sich für die kommunalen Arbeitgeber mit rund 17 Milliarden Euro zwar um den teuersten Tarifabschluss aller Zeiten“, so die VKA-Präsidentin Karin Welge. Auf die kommunalen Arbeitgeber kämen mit der Tarifeinigung dauerhafte Kosten von rund 13 Milliarden Euro zu.

Sie betonte: „Für die kommunalen Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen wurde vereinbart, zuzüglich zum regulären Entgelt ein um bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise gewähren zu können – unabhängig von der eigentlichen Stufenlaufzeit der Beschäftigten.“ Ziel sei die Verbesserung der Möglichkeiten zur Personalgewinnung und Personalbindung.

Öffentlicher Dienst: VKA will höhere Entgeltgruppen fördern

Den kommunalen Arbeitgeber war es wichtig, dass vor allem die höheren Entgeltgruppen von dem Tarifergebnis profitieren, um so die dringend benötigten Fach- und Führungskräfte gewinnen zu können. Die VKA nennt folgende Beispiele, wie die höheren Entgeltgruppen profitieren:

  • „Ein Jurist in der Entgeltgruppe 14, Stufe 6 erhält danach eine Entgelterhöhung von rund 572 Euro, was einer Erhöhung des Entgelts um 8,7 Prozent entspricht. Einschließlich des Inflationsausgleichsgelds von 3.000 Euro beträgt die prozentuale Steigerung während der Laufzeit 12,5 Prozent.
  • Eine Pflegefachkraft in der Entgeltgruppe P7, Stufe 6 profitiert von einem Plus von rund 426 Euro, was einschließlich der 3.000 Euro Inflationsausgleichsgeld während der Laufzeit einem Plus von insgesamt rund 18 Prozent entspricht.“

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Prognose: Öffentlicher Dienst Entgelttabellen VKA 2024

Alle TVöD-Entgelttabellen

Achtung: Beispielrechnung / Prognose! Die Tabellen sind vorläufig, bis alle Tarifparteien den neuen TVöD angenommen haben.
Rechnung: TVöD-Grundgehalt vom 31.12.2022 +200 Euro, + 5,5 Prozent mehr Gehalt
(Anmerkung: E1 alle Stufen bis E2 Stufe 1 = +340 Euro mehr)
Gültig: 01.03.2024 – 31.12.2024 / Alle Angaben ohne Gewähr

Euro 1 2 3 4 5 6
E 15 5504,00 5863,92 6265,40 6813,49 7377,29 7748,20
E 14 5003,84 5329,75 5755,37 6227,68 6754,16 7132,13
E 13 4628,76 4985,95 5392,57 5834,04 6353,53 6635,44
E 12 4170,32 4581,34 5061,67 5594,63 6220,01 6516,74
E 11 4032,38 4410,41 4765,62 5151,01 5678,44 5975,19
E 10 3895,33 4191,53 4528,25 4893,44 5300,10 5433,63
E 9c 3787,84 4052,08 4339,43 4649,06 4981,91 5220,52
E 9b 3566,89 3814,56 3969,97 4429,89 4702,42 5018,11
E 9a 3448,96 3662,32 3869,96 4331,88 4436,39 4703,23
E 8 3281,44 3486,59 3628,68 3770,54 3922,69 3995,85
E 7 3095,23 3331,58 3472,38 3614,47 3748,49 3820,45
E 6 3042,04 3236,55 3372,94 3507,92 3640,49 3708,02
E 5 2928,99 3117,67 3245,11 3380,06 3505,47 3570,28
E 4 2802,62 2993,55 3153,75 3253,48 3353,20 3411,60
E 3 2762,69 2968,02 3017,99 3132,21 3217,92 3296,43
E 2 2582,16 2784,28 2834,67 2906,58 3064,63 3229,97
E 1 2355,52 2388,86 2430,55 2469,42 2569,47

Alle Angaben ohne Gewähr

Letzte Tarifergebnis im öffentlichen Dienst: Moderater Abschluss in der Pandemie

Ein Grund für die offensiven Forderungen in der aktuellen Tarifrunde im öffentlichen Dienst 2023 liegen in dem sehr moderaten Abschluss, der 2020 für die Angestellten bei Bund und Kommunen erzielt wurde. Damals fanden die Tarifverhandlungen mitten in der Corona-Pandemie statt. Die Gewerkschaften waren mit sehr maßvollen Forderungen in die Verhandlungen gegangen.

Im Oktober 2020 einigten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber dann auf folgende Bestandteile: Insgesamt sollten die Einkommen tabellenwirksam um 4,5 Prozent in der niedrigsten Entgeltgruppe und -stufe und noch um 3,2 Prozent in der höchsten Eingruppierung steigen. In der Pflege hat die Steigerung 8,7 Prozent und in der Spitze für Intensivkräfte rund zehn Prozent bedeutet. Alle Beschäftigten erhielten zusätzlich eine Corona-Prämie, für die unteren Entgeltgruppen (1-8) 600 Euro, die mittleren (9-12) 400 Euro, die oberen Lohngruppen (13-15) 300 Euro, für Auszubildende 225 Euro (Bund 200 Euro). Die Tarifvereinbarung lief bis zum 31. Dezember 2022.

Tarifeinigung vor zwei Jahren: Zwei geringe Steigerungen

Die Details aus der vergangenen Tarifrunde: Die Löhne und Gehälter wurden zunächst zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro sowie zum 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent angehoben. Auszubildende bekamen jeweils 25 Euro mehr. Für die Pflegekräfte wurden gesonderte Gehaltssteigerungen vereinbart. Ab März 2021 wurde eine Pflegezulage von 70 Euro gezahlt, die ein Jahr später auf 120 Euro erhöht wurde.

Die Zulage in der Intensivmedizin wurde mehr als verdoppelt auf 100 Euro monatlich, die Wechselschichtzulage steigt von 105 auf 155 Euro monatlich. In den Betreuungseinrichtungen wie Altenheimen wird die Pflegezulage mit einem Plus von 25 Euro auf Gleichstand mit den kommunalen Krankenhäusern gebracht. Ärzte in den Gesundheitsämtern erhalten ab März 2021 eine Zulage von 300 Euro monatlich. Einen Durchbruch gab es in der Arbeitszeitangleichung Ost/West. Ab dem 1. Januar 2023 sinkt die Ost-Arbeitszeit auf Westniveau. Damit ist ein wesentliches Ziel der Gewerkschaft ver.di erreicht.

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