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Inflationsbonus: Prämien bis zu 3000 Euro steuerfrei – Stand Öffentlicher Dienst

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Wenn sich Arbeitgeber mit Gewerkschaften auf einen Inflationsbonus einigen, dann ist dieser bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuerfrei. Wir zeigen, welche Arbeitgeber eine  Inflationsprämie zahlen.  Auch die Angestellten im öffentlichen Dienst erhalten eine Inflationsausgleichszahlung?

Inhalt

Inflationsprämie 3000 Euro für öffentlichen Dienst Bund und Kommunen

Die Details der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst sehen folgendermaßen aus:

  • die Beschäftigten erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro.
  • Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023.
  • In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto.

Inflationsausgleichsgeld im öffentlichen Dienst: Schlichtungskommission schlägt 3000 Euro vor

Die Schlichtungskommission für den öffentlichen Dienst hat Mitte April eine Empfehlung abgegeben, wie das Tarifergebnis aussehen könnte. Zentraler Bestandteil des Vorschlags ist eine Inflationsprämie von insgesamt 3000 Euro. Im Papier der Kommission heißt es: „Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.“

Am 22. April werden die Tarifparteien über den Vorschlag verhandeln. Dann wird sich zeigen, ob beide Seiten den Vorschlag annehmen. Alle Infos dazu gibt es in unserem Newsletter.

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Inflationsprämie im öffentlichen Dienst für Angestellte und Beamte?

Aktuell laufen die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Ob und wann es eine Inflationsprämie im öffentlichen Dienst geben wird, darüber wird noch verhandelt.

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder brauchen noch etwas mehr Geduld. Die Tarifverhandlungen beginnen erst wieder im Herbst 2023. Der Grund: Die Länder verhandeln separat über einen Tarifvertrag mit den Gewerkschaften. Der TV L läuft bis in den Herbst 2023. Damit ist auch ein Großteil der Beamten in Deutschland betroffen, die im Dienst der Länder stehen – also etwa Lehrer oder Polizeibeamte.

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Welche Arbeitgeber zahlen die Inflationsprämie?

Die Verhandlungen oder Debatten über die Zahlung von Inflationsprämien sind in verschiedenen Unternehmen und ganzen Branchen bereits abgeschlossen. So gibt es sowohl in der Metall- und Elektroindustrie sowie in der Chemischen Industrie Tarifverträge, die unter anderem eine Inflationsprämie vorsehen. Aber auch viele DAX-Konzerne und mittelständische Unternehmen wollen ihren Beschäftigten eine Inflationsprämie zahlen. Doch welche Unternehmen haben sich bereits entschlossen, eine Sonderzahlung an ihre Beschäftigten zu leisten? Und, wie sieht es mit einem Inflationsbonus im öffentlichen Dienst aus? Ein Überblick.

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Grundlage der Inflationsprämie: Aufschlag der Bundesregierung

Bundeskanzler Olaf Scholz hat angekündigt, dass ein Inflationsbonus von 3000 Euro künftig steuerfrei ist. Dabei geht es um Zahlungen, die Arbeitgeber an die Beschäftigten als Inflationsbonus zahlen. In der Regel werden diese Sonderzahlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften in Tarifrunden verhandelt. Als Beispiel für eine solche Prämie gilt die Corona-Sonderzahlung im öffentlichen Dienst. Auch der Pflegebonus, der aktuell an berechtigte Pflegekräfte ausgezahlt wird, fällt in diese Kategorie – auch wenn dieser nicht in Tarifverhandlungen beschlossen wurde.


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Eckpunkte: Inflationsausgleichsprämie kann bis Ende 2024 gezahlt werden

  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro durch Arbeitgeber an Beschäftigte
  • Gilt vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024
  • Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022
  • Die Inflationsprämie kann in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden
  • Der Bonus muss zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden
  • Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Prämie deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht – zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung.
  • Wird nicht als Einkommen bei Sozialleistungen angerechnet
  • Ziel: Unterstützung bei steigenden Inflationsraten
  • Inflationsausgleichsprämie wird bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet wird

Wer bekommt die Inflationsprämie?

Entscheidend für das Erhalten der Inflationsprämie ist, ob das Unternehmen bzw. ein Tarifvertrag regelt, dass die Beschäftigten in diesen Bereichen die Zahlung erhalten sollen. Nachfolgend haben wir eine Auswahl von Tarifverträgen und/oder Unternehmen zusammengestellt, in denen die Mitarbeiter eine Inflationsausgleichsprämie erhalten (haben).

Leihbeschäftigte erhalten 2300 Euro Inflationsausgleichsprämie

IG Metall und die Arbeitgeberverbände der Leiharbeit haben sich im Juni auf die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie geeinigt. Demnach erhalten Leiharbeiter in der Metall- und Elektroindustrie insgesamt 2300 Euro steuer- und abgabenfrei. Die Inflationsausgleichsprämie beträgt bis zu 2300 Euro und wird in monatlichen Raten ab Januar 2024 ausgezahlt: 300 Euro im Januar 2024, je 200 Euro von Februar bis November 2024. Das Geld erhält, wer mindestens fünf Monate bei seiner Leihfirma beschäftigt ist und mindestens einen Monat in einem Betrieb der Metall- und Elektroindustrie im Einsatz ist.

Wäschereien: Inflationsausgleichsprämie von 1300 Euro vereinbart

Beschäftigte in tarifgebundenen Wäschereien erhalten mehr Geld und eine Netto-Inflationsausgleichsprämie von 1300 Euro vor, die in zwei Raten (im Juli 2023 und im Januar 2024) ausgezahlt wird. Das teilte die IG Metall im Juni mit.

Inflationsprämie bei der Deutschen Post

ver.di und die Deutsche Post haben sich auf ein Tarifergebnis geeinigt. Demnach zahlt das Unternehmen seinen Mitarbeitern eine hohe Einmalzahlung  in Höhe von 1.020 Euro. Für Teilzeitbeschäftigte wird die Einmalzahlung anteilig ausgezahlt. Zudem gibt es eine monatliche Inflationsausgleichssonderzahlung: Von Mai 2023 bis März 2024 werden monatlich 180 Euro als Inflationsausgleichssonderzahlung ausgezahlt. Sie ist steuer- und sozialabgabenfrei – es kommen also jeden Monat 180 Euro netto auf das Konto, schreibt ver.di.

Metall- und Elektroindustrie 2023: 3000 Euro Inflationsprämie in zwei Zahlungen

IG Metall und Arbeitgeber haben sich in der Metall- und Elektro-Industrie auf ein Ergebnis geeinigt, dass auch eine Inflationsprämie von 3000 Euro beinhaltet. So sieht der neue Tarifvertrag eine Entgeltsteigerung um insgesamt 8,5 Prozent sowie Inflationsausgleichsprämien von 3000 Euro in zwei Stufen vor.

  • Zu Beginn des Jahres 2023 gibt es die erste Stufe der Inflationsprämie von 1500 Euro netto (Auszubildende 550 Euro)
  • Im Juni 2023 steigen die Tarifentgelte um 5,2 Prozent.
  • Anfang 2024 erhalten die Beschäftigten die zweite Stufe der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von weiteren 1500 Euro (Auszubildende 550 Euro).
  • Im Mai 2024 steigen die Tarifentgelte dann um 3,3 Prozent.
  • Die Laufzeit: bis 30. September 2024.

Inflationsausgleichsprämie auf dem Bau: 1000 Euro für Bauarbeiter

Die Bau-Arbeitgeber haben sich mit der IG BAU auf die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für Beschäftigten in der Baubranche geeinigt. Der neue Tarifvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren sieht neben bereits Ende 2021 beschlossenen Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie Einmalzahlungen für 2021, 2022 und 2023 nunmehr für alle Arbeitnehmer*innen eine zusätzliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 1000 Euro vor, von denen je 500 Euro in diesem 2023 und dem kommenden Jahr 2024 gezahlt werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilige Leistungen, Auszubildende insgesamt 300 Euro, ebenfalls in Teilbeträgen für beide Jahre. Von der Regelung profitieren bis zu 890.000 Beschäftigte auf dem Bau.

Inflationsprämie für VW-Beschäftigte Februar 2023

Die 125.000 Beschäftigten der Volkswagen AG erhalten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 Euro, die in zwei Schritten im Februar 2023 (2000 Euro) sowie im Januar 2024 (1000 Euro) ausgezahlt wird. Auszubildende erhalten jeweils die Hälfte.

Inflationsprämie Chemie und Pharma: 3000 Euro in zwei Tranchen

Der erste große Tarifvertrag, der eine Inflationsprämie von 3000 Euro vorsieht, ist geschlossen. IGBCE und Chemie-Arbeitgeber haben sich für die Chemisch-Pharmazeutische Industrie auf ein umfassendes Entlastungspaket für die gut 580.000 Beschäftigten der Branche geeinigt. Dieses sieht als tarifliches Inflationsgeld Sonderzahlungen in zwei Tranchen von jeweils 1500 Euro pro Kopf vor, die spätestens im Januar 2023 und im Januar 2024 fällig werden.

Chemie: Entgelterhöhung und 3000 Euro Sonderzahlung

Ebenfalls jeweils zum Januar 2023 und 2024 greifen zudem tabellenwirksame Entgelterhöhungen von je 3,25 Prozent, in Summe also 6,5 Prozent. Letztere gelten auch für die Auszubildenden, die zusätzlich je 500 Euro Sonderzahlung in zwei Tranchen erhalten. Die Tariferhöhungen können aus wirtschaftlichen Gründen mittels Betriebsvereinbarung um bis zu drei Monate verschoben werden, für die Sonderzahlung gilt dies nicht. Sonderzahlungen und tabellenwirksame Entgelterhöhungen erzeugen in Summe für Chemie-Beschäftigte eine Nettoentlastung von durchschnittlich 12,94 Prozent, in der Einstiegs-Entgeltgruppe liegt sie bei 15,64 Prozent.

Liste: Ausgewählte Unternehmen und Arbeitgeber, die eine Inflationsprämie zahlen

  • Bertelsmann will Beschäftigten mit einem Bruttogehalt von bis zu 75.000 Euro in zwei Tranchen einen Inflationsprämie in Höhe bis zu je 1500 Euro zahlen. Insgesamt also  3000 Euro. Die erste Tranche sollen die Angestellten im November oder Dezember 2022 erhalten. Beschäftigte mit mehr als 75.000 Euro brutto, erhalten je Tranche 1000 Euro –  insgesamt 2000 Euro.
  • Die Caritas zahlt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Inflationsprämie. In den Jahren 2023 und 2024 erhalten Vollzeitbeschäftigte aus allen Bereichen der Caritas 3.000 Euro unter Ausschöpfung der gesetzlichen Regelung der Steuer- und Abgabenfreiheit. Auszubildende bei der Caritas werden 1.000 Euro bekommen. Davon profitieren rund 650.000 Beschäftigte des Wohlfahrtsverbandes.
  • ING: Vollzeitmitarbeitende erhalten mit dem Dezember-Gehalt einen zusätzlichen Ausgleich von 1500 Euro. Teilzeitmitarbeitende bei der ING erhalten mindestens 1000 Euro. Auszubildende, Praktikanten und Werkstudierende sollen 500 Euro steuerfrei erhalten.
  • Die Targobank will bis zu 3000 Euro auszahlen. Die Prämie wird in zwei Tranchen ausgezahlt – im Dezember und im kommenden Jahr. Auszubildende und Werkstudierende erhalten demnach je Tranche 1000 Euro, also insgesamt 2000 Euro.
  • Porsche will seinen Beschäftigten eine Inflationsprämie zahlen, wie die Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten berichten. Die Beschäftigten sollen bis zu 3000 Euro erhalten, je nach Voll- oder Teilzeitstatus sowie Betriebszugehörigkeit.
  • Die Schwarz Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören, zahlt seinen Beschäftigten 250 Euro Inflationsprämie, geringfügig Beschäftigte erhalten 75 Euro
  • Airbus zahlt seinen Beschäftigten in Deutschland, Frankreich und Spanien 1500 Euro Inflationsprämie
  • Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Caritas erhalten 2023 bis zu 1240 Euro Einmalzahlung
  • In der Chemisch-Pharmazeutischen Industrie erhalten die Beschäftigten eine Inflationsprämie von insgesamt 3000 Euro (s. oben), durch den Abschluss profitieren Beschäftigte unter anderem in diesen DAX-Konzerne von den Sonderzahlungen:
    • BASF
    • Bayer
    • Beiersdorf
    • Continental
    • Covestro
    • Fresenius
    • Henkel
    • Merck
  • Durch den Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie profitieren Beschäftigte verschiedener DAX-Konzerne von der Sonderzahlung, dazu zählen unter anderem
    • BMW
    • Mercedes
    • Volkswagen
    • Siemens
    • MTU
  • Autovermieters Sixt zahlt weltweit an alle Beschäftigten 1700 Euro Sonderbonus als Inflationsausgleich bis zum Ende des Jahres zusätzlich
  • Ventilatoren-Hersteller EBM Papst zahlt seinen 6000 Beschäftigten eine freiwillige Sonderzahlung von 500 Euro
  • RWE zahlt eine Prämie in Höhe von 3000 Euro in zwei Tranchen aus.
  • Der Schraubenhersteller Würth will seinen Beschäftigten 3000 Euro Prämie zahlen. Das gab der Unternehmensgründer in einem Interview mit dem Handelsblatt bekannt. Anfang Dezember hatte des Unternehmen bereits eine Sonderzahlung von 1000 Euro angekündigt.

Quelle: Handelsblatt, Pressemeldungen der Konzerne und Gewerkschaften, eigene Recherche / Alle Angaben ohne Gewähr

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Inflationsbonus bis zu 3000 Euro steuerfrei

Der steuerfreie Inflationsbonus ist Teil der Maßnahmen im dritten Enlastungspakets der Bundesregierung, um die Energiekrise und die hohe Inflation zu bekämpfen. Kanzler Scholz sagte zur Steuerbefreiung des Inflationsbonus: „Wenn Tarifparteien, wenn Arbeitgeber, ihren Beschäftigten wegen der gegenwärtigen Entwicklung, zusätzlich zu den normalen Einkommen eine Zahlung leisten, um mit den gestiegenen Preisen umgehen zu können, sollen sie bis zu einer Summe von 3000 Euro steuer- und abgabenfrei sein“, so Scholz weiter. Konkret heißt es im Beschlusspapier: „Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.“

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Ab wann wird die Inflationsprämie ausgezahlt?

Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das teilt die Bundesregierung mit. Wann ein Inflationsbonus konkret ausgezahlt wird, hängt von den Unternehmen bzw. den Tarifparteien ab und den Regelungen, die per Tarifvertrag getroffen wurden. Beschäftigte in Betrieben, die eine Sonderzahlung leisten wollen, erkundigen sich am besten beim Betriebsrat oder Personalabteilung, wann die Zahlung erfolgt.

So können sowohl einzelne Unternehmen entscheiden, ihren Beschäftigten bis zu 3000 Euro Sonderzahlung zu überweisen, die dann abgaben- und steuerfrei sind. Oder Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften verhandeln über eine Inflationsprämie in Tarifverhandlungen. Eine Liste der anstehenden „großen“ Tarifverhandlungen gibt es weiter unten im Text.

Wie hoch ist die Inflationsprämie?

Wie hoch die Inflationsprämie ist entscheiden die Unternehmen oder die Tarifparteien. Sollten sich einzelne Unternehmen für eine solche Zahlung entscheiden, dann legt das jeweilige Unternehmen auch die Höhe der Sonderzahlung fest. Diese kann dann von wenigen hundert Euro bis eben 3000 Euro reichen. Eine Pflicht, den Inflationsbonus zu zahlen, gibt es nicht. Die Bundesregierung befreit Zahlungen für einen bestimmten Zeitraum von Steuer- und Sozialabgaben. Das heißt, es bleibt Beschäftigte mehr Netto vom Brutto.

Wann wird die Prämie ausgezahlt?

Die Inflationsausgleichsprämie kann seit dem 26. Oktober ausgezahlt werden. Die Inflationsprämien sind von Steuern und Abgaben bis zum 31. Dezember 2024 befreit.

Wer kann eine Inflationsprämie steuerfrei erhalten?

Eine steuerfreie Inflationsprämie können laut Bundesfinanzministerium folgende Personen von ihrem Arbeitgeber bekommen:

  • Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit,
  • kurzfristig Beschäftigte,
  • Minijobber,
  • Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft,
  • Auszubildende,
  • Arbeitnehmer im entgeltlichen Praktikum (nicht nur, aber auch Studierende),
  • Arbeitnehmer in Kurzarbeit,
  • Arbeitnehmer in Elternzeit,
  • Arbeitnehmer mit Bezug von Krankengeld,
  • Freiwillige im Sinne des §2 Bundesfreiwilligendienstgesetz und Freiwillige im Sinne des § 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz,
  • Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, ehrenamtlich Tätige, sofern der steuerliche Arbeitnehmerbegriff erfüllt ist,
  • Vorstände und Gesellschafter-Geschäftsführer, sofern der steuerliche Arbeitnehmerbegriff erfüllt ist,
  • Arbeitnehmer in der aktiven oder passiven Phase der Altersteilzeit,
  • Beziehende von Vorruhestandsgeld,
  • Versorgungsbeziehende.

Können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in den Jahren 2022 bis 2024 je einen Betrag von bis zu 3.000 Euro, insgesamt also 9.000 Euro, steuerfrei gewähren?

Nein. Die Steuerbefreiung gilt nur bis zur Höhe von insgesamt 3.000 Euro im Begünstigungszeitraum.

Ist es wichtig, wie lange ich bei meinem Arbeitgeber beschäftigt bin, damit die Inflationsprämie steuerfrei ist?

„Der Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses sind für die Möglichkeit der Gewährung der Steuerbefreiung nicht von Bedeutung. Die Auszahlung muss jedoch im Begünstigungszeitraum erfolgen“, schreibt das Finanzministerium.

Inflationsprämien: In welchen Branchen und Unternehmen stehen Tarifverhandlungen an?

Die Bundesregierung hat zwar beschlossen, das Inflationsprämien bis 3000 Euro steuer- und abgabenfrei bleiben: allerdings müssen diese entweder von Arbeitgebern und Gewerkschaften in Tarifverträgen beschlossen werden oder Arbeitgeber in Einzelunternehmen entscheiden sich für eine Prämienzahlung. Elf Dax-Konzerne warten demnach die laufenden Tarifverhandlungen ab, wie eine Handelsblatt-Umfrage zeigt. Doch in welchen Branchen stehen Tarifverhandlungen an? Wo sind Inflationsprämien möglich? Eine Übersicht der anstehenden Tarifverhandlungen:

Tarifverhandlungen September 2022

  • Metall- und Elektroindustrie (3.813.000)

Tarifverhandlungen November 2022

  • Privates Verkehrsgewerbe Bayern (133.000)
  • Volkswagen AG (102.000)

Tarifverhandlungen Dezember 2022 / Januar 2023

  • Öffentlicher Dienst Bund und Gemeinden (2.712.000)
  • Bewachungsgewerbe verschiedene Regionen (152.000)
  • Deutsche Post AG (140.000)

Quelle: HBS 2022

Inflationsbonus in den Tarifverhandlungen

Ob der Inflationsbonus in den anstehenden Tarifverhandlungen etwa in der Metall- und Elektroindustrie oder dem öffentlichen Dienst eine Rolle spielen werden, muss sich zeigen. Die Gewerkschaften haben die Steuerbefreiung von möglichen Inflationsboni folgendermaßen kommentiert: So sagte der Erste Vorsitzende der IG Metall Jörg Hofmann in einer Mitteilung: „Die angekündigten steuerpolitischen Maßnahmen wie die Steuerfreistellung von 3000 Euro an zusätzlichen Zahlungen, etwa durch eine Tariferhöhung, kann eine deutliche Entlastung sein.“ Auch die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi stellt fest: „Insgesamt ist der Maßnahmenkatalog geeignet, die Belastungen der Menschen und der Unternehmen tatsächlich spürbar zu verringern. Er hat eine klare soziale Handschrift und trägt zur Stabilisierung von Nachfrage und Konjunktur bei. In diesem Sinne verstehen wir auch das Angebot, Zahlungen der Unternehmen an Beschäftigte bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei zu stellen. Es kann ein interessantes zusätzliches Gestaltungsinstrument darstellen, über das in Tarifverhandlungen zu entscheiden sein wird.“

Inflations-Sonderzahlung wird nicht vom Himmel fallen

Der IG BAU-Vorsitzende Robert Feigermacht deutlich, dass flächendeckende Sonderzahlung bis zu 3000 Euro vor allem dort gelingen können, wo es Tarifverträge gibt. Er sagt: „Vom Himmel fallen werden die steuerfreien Sonderzahlungen von bis zu 3000 Euro in den allermeisten Unternehmen allerdings nicht. Es wird sie vor allem dort geben, wo es Tarifverträge gibt. Die Formel ist einfach: ohne Tarifvertrag – schlechte Chancen auf Sonderzahlung. Mit der Sonderzahlung – gute Bindung von Fachkräften.“

Doch vielen Beschäftigten werde es schwerfallen, beim Chef anzuklopfen und eine Krisen-Sonderzahlung zu fordern. „Genau hier kommt den Tarifvertragsparteien eine besondere Rolle für die Sonderzahlung zu. Gewerkschaften sind damit Garanten dafür, dass es einen Inflationsbonus für alle Beschäftigten gibt. Es darf keine weißen Flecken bei Sonderzahlungen geben. Die Gewerkschaften werden alles daransetzen, um einen Flickenteppich beim Inflationsbonus zu vermeiden“, so Feiger.

ver.di: Tabellenwirksame Tariflohnsteigerungen

Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke betont: „Wenn Arbeitgeber auf Grundlage der von den Ampelparteien jetzt vorgesehenen Steuerbefreiung Energiekostenzuschüsse bezahlen, dann ist das angesichts der akuten Kostenbelastung, unter der viele Beschäftigte derzeit leiden, angemessen und zu begrüßen. Das ändert allerdings nichts daran, dass in den stattfindenden und bevorstehenden Tarifrunden mit tabellenwirksamen Tariflohnsteigerungen auf die hohe Inflation geantwortet werden muss. Wir haben es leider mit dauerhaft steigenden Preisen zu tun, diese erfordern nachhaltig wirkende Entgelterhöhungen.“

Bundesregierung: praxisnahe Lösungen

Im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses heißt es: „Die Bundesregierung diskutiert im Rahmen der „Konzertierten Aktion“ gemeinsam mit den Sozialpartnern, wie mit den gestiegenen Preisen und den damit einhergehenden realen Einkommensverlusten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umgegangen werden kann. Die Sozialpartner entwickeln praxisnahe Lösungen.“ Der Bund sei bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien. Letztendlich werden die Gewerkschaften und Arbeitgeber in den Branchen entscheiden, ob es einen Inflationsbonus gibt und wie hoch dieser dann jeweils ist.

Bundeskanzler Olaf Scholz wirbt für Inflations-Sonderzahlung auf Arbeitgebertag

Bundeskanzler Olaf Scholz wirbt bei den Arbeitgebern, in den anstehenden Tarifrunden, eine Sonderzahlung an die Beschäftigten auf den Weg zu bringen. Auf dem Arbeitgebertag Mitte September sagte Scholz: „Die Bundesregierung hat entschieden, solche zusätzlichen Zahlungen bis zu 3000 Euro von Steuern und Sozialabgaben zu befreien, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften sich darauf verständigen.“ Er betont: „Dazu möchte ich Sie ausdrücklich ermutigen.“ Die Bundesregierung will die Inflations-Sonderzahlung im Rahmen der sogenannten Konzertierten Aktion zum Thema machen.

ALG II und Sozialgeld: Inflationsprämien sollen nicht auf Einkommen angerechnet werden

Auch Hartz IV-BezieherInnen sollen von der Inflationsprämie profitieren. Auf der Webseite der Bundesregierung heißt es: „Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung dahingehend ergänzt, dass die Inflationsausgleichsprämie bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet wird.“

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