Wissen Sie, mit welchen Rentenformularen Sie Ihre gesetzliche Rente sichern oder steigern können? Wir stellen Ihnen zehn wichtige vor, damit Sie kein Geld verschenken und teure Fehler vermeiden.
Von Thomas Öchsner
Öffentlicher Dienst: Diese zehn Rentenformulare sollten Sie kennen
Welche Formulare und Anträge zählen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst wirklich, wenn es um die Rente geht? Wer die richtigen Anträge kennt und rechtzeitig stellt, sichert sich Ansprüche und vermeidet teure Fehler. Das gilt für Tarifbeschäftigte, aber auch für Beamtinnen und Beamte, die vor ihrer Verbeamtung als Angestellte gearbeitet und dabei Rentenanwartschaften erworben haben. Zehn wichtige Formulare der Deutschen Rentenversicherung im Überblick.
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1. Rentenformular: „Antrag auf Versichertenrente R0100“
Das Formular heißt schlicht „Antrag auf Versichertenrente R0100“ und kann für Sie vor dem Ruhestand das entscheidende Dokument sein: Die gesetzliche Altersrente kommt nämlich nicht von allein. Sie müssen die Rente beantragen, sonst gibt es von der Rentenversicherung keine Rente, selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Beim Ausfüllen ist besondere Sorgfalt gefragt, schließlich geht es um womöglich viel Geld, und das jeden Monat bis zu Ihrem Lebensende: Sie sollten deshalb vor allem alle Angaben im Versicherungsverlauf prüfen, insbesondere ob Versicherungszeiten, also die Zeiten, in denen Sie Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt und Ansprüche erworben haben, korrekt und vollständig sind. Fehlende Zeiten können Sie im Antrag ergänzen. Keine Angaben können zu Verzögerungen, Nachfragen oder schlimmstenfalls sogar zu finanziellen Nachteilen führen. Für den Antrag benötigen Sie nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) diese Informationen:
- Ihre Versicherungsnummer (diese finden Sie zum Beispiel auf der Ihnen jährlich zugesandten Renteninformation oder Ihrer Gehaltsabrechnung)
- Kontonummer (IBAN)
- Wie und wo Sie kranken- und pflegeversichert sind
- Geburtsurkunden Ihrer Kinder, auch bei Vätern wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner
- Wenn Sie schwerbehindert sind: Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid.
- Steueridentifikationsnummer
- Wenn Sie eine Sozialleistung beziehen: Letzter Bescheid der ausstellenden Behörde.
- Versicherungsunterlagen für noch fehlende Zeiten, zum Beispiel Nachweise über Ausbildungszeiten
- Aktueller Versicherungsverlauf der Rentenversicherung, sofern vorhanden
- Sofern eine dritte Person den Antrag stellt, ist eine Vollmacht oder Betreuungsurkunde nötig.
Tipp: Die DRV rät, den Antrag drei Monate vor dem gewünschten/möglichen Rentenbeginn zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden. Den Antrag mit den hochgeladenen Unterlagen können Sie online stellen und direkt an die Rentenversicherung elektronisch verschicken. Aber Vorsicht: Der Antrag lässt sich zwar beim Ausfüllen bis zu 30 Tage zwischenspeichern. Wenn Sie sich aber länger Zeit lassen, müssen Sie noch einmal von vorne mit der Dateneingabe anfangen. Die DRV verspricht: Das Ausfüllen des 22 Seiten langen Formulars dauert etwa 45 Minuten. Der Autor dieses Textes hat das ausprobiert, die 45 Minuten sind tatsächlich realistisch, wenn Sie die nötigen Unterlagen beisammenhaben und nicht erst Ihre Dokumente suchen müssen.
Hier geht’s zum Antrag: Formularnummer: R0100, Antrag auf Versichertenrente.
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2. Rentenformular V0100: Antrag auf Kontenklärung
Sind bereits alle für Ihre spätere Rente relevanten rentenrechtlichen Zeiten bei der Rentenversicherung erfasst? Sie sind nicht sicher, obwohl Sie als Angestellte oder Angestellter im öffentlichen Dienst bislang ein relativ stetes Arbeitsleben ohne Unterbrechungen vorweisen können? Dann gehen Sie lieber auf Nummer sicher und stellen einen Antrag auf Kontenklärung. Damit stellen Sie sicher, dass alle rentenrechtlichen Zeiten in Ihrem Versicherungskonto erfasst sind. Dazu gehören beispielsweise Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten oder Phasen der Arbeitslosigkeit. Diesen Antrag sollten Sie idealerweise einige Jahre vor Renteneintritt stellen, um nicht kurz vor Eintritt in die Rente noch unter Zeitdruck alle relevanten Nachweise nachträglich zusammensuchen zu müssen. Vor dem Ausfüllen des Antrags sollten Sie Bescheinigungen oder Nachweise für Zeiten im Ausland, Schul- oder Ausbildungsjahre, Krankheit, Kindererziehung, Wehr- oder Zivildienst bereitlegen, damit Sie die Belege bequem online hochladen können. Zugegeben, das ist mühsam, den Antrag auszufüllen dauert laut DRV wieder 45 Minuten, aber die Kontenklärung ist die Voraussetzung, dass Sie die Rente bekommen, die Ihnen zusteht.
Hier geht’s zum Antrag: Formularnummer V0100, Antrag auf Kontenklärung.
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3. Rentenformular: V0800: Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Dieses Formular kann für Sie viel Geld wert sein. Der Grund: Kinder groß zu ziehen, kostet nicht nur viel Schlaf und Nerven, bei der Rentenversicherung bringt Ihnen das wertvolle Entgeltpunkte für ihre Rente. Wenn also die Kinderziehungszeiten auf Ihrem Rentenkonto noch nicht berücksichtigt sind, sollten Sie den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten unbedingt ausfüllen. Ausgefüllt können Ihnen die zehn Seiten das bringen:
- Ist Ihr Kind beziehungsweise sind Ihre Kinder vor 1992 geboren, werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monate an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben – die Monate nach dem ersten Lebensjahr sind die in Fachkreisen nicht unumstrittene Mütterrente. Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift sogar bis zu drei Jahren pro Kind. Die Rentenversicherung macht aber darauf aufmerksam, dass immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren kann. Die DRV rät deshalb: „Machen Sie sich also schon im Vorwege Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll. Unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Erziehung können gemeinsam erziehende Eltern durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll. Wurde eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind – nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet – überwiegend erzogen hat.“ Und wie viel bringt das Ganze? Eine ganze Menge, nämlich einen Entgeltpunkt für Ihre spätere Rente. Und das sind bei einem Jahr Kindererziehungszeit derzeit immerhin 40,79 Euro Rente pro Monat, bis zum Lebensende, ab 1. Juli 2026 sogar 42,52 Euro. Drei volle Punkte bringen also pro Kind schon einmal vom Juli 2026 an fast 128 Euro mehr Rente.
- Zusätzlich zu den Kindererziehungszeiten können Sie auch sogenannte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung erhalten. Diese Zeiten sind wertvoll für die sogenannte Mindestversicherungszeit, bekannt auch als Wartezeit. Wer beispielsweise vorzeitig mit 63 und Rentenabschlägen in Altersrente für langjährig Versicherte gehen will, braucht 35 Jahre an Zeiten, die die Rentenversicherung berücksichtigt. Neben den Kindererziehungszeiten werden auch die Kinderberücksichtigungszeiten dabei einbezogen. Sie gelten laut DRV aber nur für diejenigen, denen auch die Kindererziehungszeit anerkannt wurde. Und weiter: Die Berücksichtigungszeit beginnt am Tag der Geburt und endet nach spätestens 10 Jahren. Werden in diesem Zeitraum weitere Kinder geboren, endet sie mit dem 10. Geburtstag des jüngsten Kindes. „Das kann sogar dazu führen, dass Sie später eine Rente erhalten, ohne jemals selbst eingezahlt zu haben“, heißt es bei der DRV.
Für den Antrag sind neben den eigenen Daten vor allem die Geburtsurkunden der Kinder wichtig. Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sind immer nur rückwirkend möglich.
Hier geht’s zum Antrag: Formularnummer V0800, Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.
4. V0410: Fragebogen für Anrechnungszeiten
Gleich am Anfang des sechs Seiten starken Fragebogens für Anrechnungszeiten heißt es: „Haben Sie folgende Zeiten zurückgelegt, die im Versicherungsverlauf nicht enthalten sind?“ Dann lohnt es sich den Antrag auszufüllen Zu diesen Zeiten zählen zum Beispiel Lebensphasen, in denen Sie länger krank waren und Krankengeld bezogen und/oder eine medizinische Rehabilitation absolviert haben. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Ausbildungszeiten, zu denen eine Schulausbildung, Fachschulausbildung, Fachhochschulausbildung oder Hochschulausbildung nach dem vollendeten 17. Lebensjahr gehören (egal ob mit oder ohne Abschluss), auch im Ausland, können Lücken in ihrem Versicherungsverlauf füllen und so Rentenansprüche sichern. Maximal acht Jahre an Schul- und Studienzeit lassen sich anrechnen, allerdings nur, wenn Sie in dieser Zeit keine Beiträge gezahlt haben. Auch Schwangerschaft und Mutterschutz gehören zu den Anrechnungszeiten.
Die Bearbeitungszeit gibt die DRV mit 20 Minuten an. Sie sollten aber die entsprechenden Nachweise wie Immatrikulationsbescheinigungen parat haben, um die korrekten Daten ins Formular gleich eintragen zu können.
Hier geht’s zum Formular: Formularnummer V0410 – Fragebogen für Anrechnungszeiten
5. Rentenformular V0210: Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters
Wer vor Erreichen des regulären Rentenalters zum Beispiel eine Altersrente für langjährige Versicherte nach mindestens 35 Versicherungsjahren in Anspruch nehmen möchte, muss für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Wer also mit 63 sich vom Arbeitsleben verabschieden will, aber erst mit 67 das reguläre Renteneintrittsalter erreichen wird, hat Abschläge von 14,4 Prozent (12 Monate x 4 Jahre x 0,3 Prozent) in Kauf zu nehmen. Diese Abschläge können Sie aber ab einem Alter von 50 Jahren durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Die Monatsrente fällt dann dauerhaft höher als mit Abschlägen. Nötig ist dafür der „Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters“. Entscheidend ist darin die Angabe, wann Sie vorzeitig in Rente gehen wollen: zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt. Die Rentenversicherung teilt Ihnen dann mit:
- die voraussichtliche Höhe der Altersrente zum beabsichtigten vorzeitigen Rentenbeginn,
- die Höhe der Rentenminderung sowie
- die Höhe des Beitrages, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden könnte.
Da es sich häufig um größere Geldbeträge handelt, sollten Sie sich von der Rentenversicherung beraten lassen, ob sich das für Sie lohnen kann.
Die DRV nennt diese Beispiele, sie geben Ihnen eine gute Orientierung, was auf Sie zukommen könnte:
„Brigitte P. will ein Jahr vor der für Sie geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 800 Euro im Monat (brutto) würde sich ihre Monatsrente um 3,6 Prozent bzw. um 28,80 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden in der ersten Jahreshälfte 2026 rund 7100 Euro kosten.
Thorsten B. will drei Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1200 Euro (brutto) würde sich seine Monatsrente um 10,8 Prozent bzw. um 129,60 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden in der ersten Jahreshälfte 2026 rund 34.400 Euro kosten.“
Bei deutlich höheren Renten und höheren Abschlägen können die Ausgleichzahlungen auch bei weit über 50.000 Euro liegen. Das ist viel Geld, das Finanzamt hilft aber mit: Wer die Sonderzahlungen auf mehrere Kalenderjahre aufteilt, kann jedes Jahr die Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einer Obergrenze von der Steuer absetzen und so erheblich Steuern sparen.
Hier geht’s zum Antrag: Formularnummer V0210, Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters
6. Rentenformular V0900: Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Inland
Dies ist ein Formular, das gerade für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst bares Geld wert sein könnte, wenn Sie zum Beispiel für kurze Zeit als sozialversicherungspflichtiger Angestellter tätig waren und dann verbeamtet wurden. Mit dem Antrag (Formularnummer: V0900) können Sie damit nämlich unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge von der Rentenversicherung zurückfordern. Solche Rückerstattungen kommen laut DRV für Versicherte in Frage, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind und
- die allgemeine Wartezeit (siehe oben) für einen Rentenbezug nicht erfüllt haben, das aber nach einer Wartefrist von 24 Kalendermonaten,
- für Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben oder
- für Witwen / Witwer / hinterbliebene Lebenspartnerinnen / hinterbliebene Lebenspartner /Waisen, wenn wegen nicht erfüllter allgemeiner Wartezeit ein Anspruch auf Rente wegen Todes nicht besteht.
Wer zum Beispiel zwei Jahre Rentenbeiträge bezahlt hat und keine weiteren Versicherungszeiten vorweisen kann, bekommt dann die Beiträge für zwei Jahre zurück. Das können je nach Höhe des Beitrags mehrere tausend Euro sein.
Hier geht’s zum Formular: Formularnummer: V0900, Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Inland.
7. Rentenformular V0060: Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung
Auch dieses Formular kann gerade für Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst eine wichtige Rolle bei ihrer Planung für den Ruhestand spielen. Beispiel: Sie waren vier Jahre lang als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig, haben keine weiteren rentenrechtlich relevanten Versicherungszeiten und wurden danach als Beamte in den Staatsdienst aufgenommen. Es fehlt Ihnen also nur noch ein Jahr, um später neben ihrer Pension eine kleine gesetzliche Rente zu beziehen zu können. Mit dem Antrag auf freiwillige Beitragszahlung können Sie nun die Lücke im Versicherungskonto schließen oder sich so den Bezug einer späteren Rente sichern. Auch für Selbstständige, nicht durchgehend Beschäftigte oder Personen mit Zeiten im Ausland können sich solche freiwilligen Einzahlungen lohnen. In dem vier Seiten starken Antrag können Sie angeben, ab wann bzw. für welchen begrenzten Zeitraum Sie einzahlen wollen. Die Beitragshöhe können Sie laut DRV zwischen dem Mindestbeitrag (112,16 Euro) und dem Höchstbeitrag (1.571,70 Euro) frei wählen.
Hier geht’s zum Antrag: Formularnummer V0060, Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung.
8. Rentenformular R0500: Antrag auf Hinterbliebenenrente
Wie die Altersrente kommt auch die Witwenrente beziehungsweise Witwer- oder Waisenrente nicht von allein. Eine Rente für Hinterbliebene gibt es ebenfalls nur auf Antrag. Das 19 Seiten starke Formular R0500 sollten Sie deshalb möglichst zeitnah nach dem Todesfall ausfüllen, auch wenn dies in der Trauer schwerfallen mag. Achten Sie darauf, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde und gegebenenfalls Geburtsurkunden, soweit nötig, mit einzureichen. Weitere Informationen zum Thema Hinterbliebenenrenten finden Sie hier.
Hier geht’s zum Antrag: Formularnummer R0500, Antrag auf Hinterbliebenenrente.
9. Rentenformular G0100: Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag
Eine von der Rentenversicherung bezahlte Rehabilitation soll helfen, etwa nach einer langen Krankheit oder einem schweren Unfall, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Für den Antrag benötigen Sie vor allem Arztberichte, Krankenhausberichte, medizinische Befunde, die Ihre gesundheitlichen Einschränkungen detailliert beschreiben. Unvollständige medizinische Angaben können zu einer Ablehnung des Antrags führen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre der DRV „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“.
Hier geht’s zum Antrag: Formularnummer G0100, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag. Weitere Formulare zum Thema Reha hält die Rentenversicherung auf ihrer Homepage bereit.
10. Rentenformular R4100: Antrag auf Anpassung des Versorgungsausgleichs (nach Tod des Ex-Partners)
Nach einer Scheidung gibt es den sogenannten Versorgungsausgleich: Dabei werden die in der Ehezeit oder Lebenspartnerschaftszeit erworbenen Altersvorsorgeansprüche aufgeteilt. Wer beispielsweise mehr in die Rentenversicherung eingezahlt hat, muss dann einen Teil seiner Anrechte abgeben. Wird die Rente ausgezahlt, fällt sie deshalb geringer aus als mit den abgegebenen Ansprüchen. Doch was viele Beitragszahler und Rentner nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Versorgungsausgleich aufseiten der ausgleichspflichtigen Person ganz oder teilweise ausgesetzt werden. In bestimmten Fällen muss die Rentenversicherung gezahlte Beiträge sogar zurückerstatten. Auch hier gilt aber: Nachträglich mehr Rente beziehungsweise Geld zurück gibt es nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen. So wird laut DRV die Rente
„aus eigener Versicherung (…) nicht aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt, wenn die ausgleichsberechtigte Person gestorben ist und sie selbst höchstens 36 Monate Rente aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht erhalten hat“. Und weiter: An Geschiedene, die eigene Beiträge eingezahlt haben, um die im Rahmen des Versorgungsausgleichs erfolgten Kürzungen auszugleichen, können diese Beiträge „eventuell unter Anrechnung der aus diesen Beiträgen erbrachten Leistungen zurückgezahlt werden“. Die Rentenversicherung warnt aber: Eine Anpassung wegen Todes „dürfte (…) nur dann sinnvoll sein, wenn sie sich insgesamt zu Ihren Gunsten auswirkt.“. Der DRV rät deshalb, sich vorher über mögliche Folgen einer Anpassung des Versorgungsausgleichs zu informieren.
Hier geht’s zum Formular: R4100 – Anpassungsregelung nach Versorgungsausgleich – Hinweise und Antrag.
Tipp: Es gibt natürlich noch viele andere Anträge, die für Sie wichtig sein können. Unsere Auswahl hat nicht den Anspruch vollständig zu sein. So blieb etwa der Antrag auf Erwerbsminderungsrente unerwähnt. Sie suchen das für Sie passende Formular? Dabei hilft Ihnen eine Suche im Formularcenter beziehungsweise die Online-Services der Rentenversicherung. Online können Sie auch ganz bequem einen Beratungstermin ausmachen.
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