Nach dem Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten im Februar 2026 beginnt für die Beamten in Bund und Ländern das Warten auf die Besoldungsanpassung. Während die Bundesländer ihre Anpassungsgesetze vorbereiten, hat das Bundesinnenministerium für die Bundesbeamte zeitnah einen Gesetzentwurf angekündigt, der sowohl das Tarifergebnis übertragen als auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen soll.
Besoldungsrunde im öffentlichen Dienst 2026: amtsangemessene Alimentation mit neuen Vorgaben
Am 14. Februar 2026 einigten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften auf einen neuen Tarifvertrag für die Länder (TV-L). Das Ergebnis sieht eine gestaffelte Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent über 27 Monate vor. Ab dem 1. April 2026 steigen die Gehälter um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Die zweite Stufe folgt am 1. März 2027 mit weiteren 2,0 Prozent, die dritte Erhöhung um 1,0 Prozent tritt am 1. Januar 2028 in Kraft. Dieser Tarifabschluss bildet die Grundlage für die Besoldungsanpassung der Landesbeamten. Die Gewerkschaften fordern die zeit- und systemgleiche Übertragung auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger.
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Update 02. April 2026
Berliner Senat: Gesetz zur Besoldungsreform erst nach der Sommerpause
Gut ein halbes Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Berliner Beamtenbesoldung warten Zehntausende Betroffene weiterhin auf ihr Geld – und ein Ende ist nicht in Sicht. Eigentlich sollte der Berliner Senat noch vor der Sommerpause, also bis spätestens Juni 2026, einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Besoldung vorlegen. Doch daraus wird nichts, wie die Berliner Morgenpost berichtet. Der Gesetzentwurf werde noch erarbeitet. “Wann dieser fertiggestellt werden kann, ist derzeit noch nicht verlässlich abschätzbar, so dass keine validen Zeit- und Inhaltsangaben zum weiteren Verfahrensablauf gemacht werden können”, erklärte die Finanzverwaltung.
Nach jahrelanger, bewusst von der Politik fortgesetzter Unteralimentation fehlt den Gewerkschaften das Verständnis für weitere Verzögerungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2025 festgestellt, dass Berlin seine Beamtinnen und Beamten von 2008 bis 2020 in mehreren Besoldungsgruppen verfassungswidrig zu niedrig entlohnt hatte. Die Kosten für die fälligen Nachzahlungen werden auf knapp 500 Millionen Euro geschätzt – rund 100.000 Widersprüche liegen vor, deren Auswertung nach Angaben von Finanzsenator Stefan Evers noch Jahre dauern könnte. Wir berichten im Newsletter über den weiteren Verlauf zur Besoldung in Berlin.
Update 01. April 2026
Gesetzentwurf liegt vor: Sachsen plant lineare Besoldungserhöhung, kein Mindestbetrag
Im sächsischen Landtag liegt ein Entwurf der Regierungsfraktionen CDU und SPD zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge für die Jahre 2026, 2027 und 2028 vor. Der Entwurf sieht vor, auf den Mindesterhöhungsbetrag aus der Tarifeinigung des TV-L zu verzichten und stattdessen für 2026 eine lineare Erhöhung von 2,82 Prozent anzuwenden. Der Gesetzentwurf (Drs 8/6566) im Dokumentationssystem des sächsischen Landtags.
Update: 16. März 2026
Sachsen-Anhalt weicht bei Besoldungsanpassung vom TV-L ab
Als erstes Bundesland hat Sachsen-Anhalt einen Gesetzentwurf zum Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 vorgelegt. Doch der Entwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück: Entgegen der Ankündigung des Finanzministers gegenüber den Gewerkschaften vom 26. Februar enthält er keine wirkungsgleiche Übertragung der TV-L-Tarifeinigung auf die Beamtenbesoldung.
Der im Tarifbereich vereinbarte Mindesterhöhungsbetrag von 100 Euro für 2026 fehlt im Gesetzentwurf. Zulagen und Familienzuschlag werden lediglich um 2,8 Prozent angehoben – gegenüber 2,82 Prozent im TV-L. Eine weitere Erhöhung des Familienzuschlags ab dem dritten Kind ist nicht vorgesehen; er bleibt bei 818,98 Euro eingefroren. Immerhin wird der ergänzende Familienzuschlag rückwirkend zum 1. Januar 2026 von 350 auf 600 Euro angehoben. Den Verzicht auf den Mindesterhöhungsbetrag begründet die Landesregierung mit dem beamtenrechtlichen Abstandsgebot: Ein solcher Pauschalbetrag würde die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen verringern und damit gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen. Den Gesetzentwurf gibt es auf oeffentlicher-dienst.info.
Update: 10. März 2026
Die bayerische Landesregierung hat bestätigt, dass die Anpassung der Besoldung in Bayern um sechs Monate verzögert wird.
Update: 05. März 2026
Schleswig-Holstein geht voran und hat als erstes Bundesland Eckpunkte für eine Anpassung der Besoldung vorgelegt, die nicht mehr nur dem Tarifergebnis folgt, sondern die Vorgaben aus Karlsruhe berücksichtigt.
Besoldungsrunde öffentlicher Dienst 2026: Bundesländer bereiten Anpassungsgesetze vor
Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung erfolgt nicht automatisch. Jedes der 15 Bundesländer, die dem TV-L unterliegen, muss ein eigenes Besoldungsanpassungsgesetz durch den jeweiligen Landtag bringen. Dieser Prozess zieht sich über mehrere Monate. In Nordrhein-Westfalen hat Ministerpräsident Henrik Wüst (CDU) bereits angekündigt, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten zu übertragen. Baden-Württemberg plant ebenfalls die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung, wobei die Landtagswahl am 8. März 2026 das Verfahren verzögert. Das Finanzministerium strebt eine vorgriffsweise Auszahlung an, die eine schnellere Auszahlung vor dem formalen Gesetzesbeschluss ermöglichen würde. In Hessen läuft aktuell die separate Gehaltsrunde, an die die Besoldung anschließt. Wir begleiten die Besoldungsrunde 2026 im Newsletter.
Besoldung: So gehen die Landesregierungen mit der Anpassung nach dem Tarifergebnis und dem Urteil um
Auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News haben die Landesregierungen (außer Hessen) geantwortet, wie sie mit der Anpassung der Besoldung umgehen wollen und wie die zeitliche Rahmen dafür aussieht. Die Antworten der Landesregierungen zeigen ein einheitliches Dilemma: Einerseits bekennen sich nahezu alle Bundesländer zum Grundsatz der zeitgleichen und systemgerechten Übertragung der Tarifabschlüsse auf ihre Beamten.
Andererseits hat das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Besoldung die Situation erheblich verkompliziert. Die Länder müssen nun nicht nur die aktuellen Tariferhöhungen umsetzen, sondern gleichzeitig prüfen, ob ihre Besoldungsstrukturen den neu definierten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Dies führt zu erheblichen Verzögerungen und Unsicherheiten bei Zeitplänen und konkreten Umsetzungsschritten. Hier die Antworten aus den Landesregierungen (in der Regel hat das jeweilige Finanzministerium geantwortet).
Besoldung Bayern: Landesregierung bestätigt halbjährige Verzögerung
Die bayerische Staatsregierung hat nun offiziell bestätigt, was Beamte und Versorgungsempfänger im Freistaat bereits befürchtet hatten: Die Übernahme der Tarifergebnisse in den Besoldungsbereich wird um sechs Monate verzögert. Finanzminister Albert Füracker stellte bei einem Treffen mit dem Vorstand des Bayerischen Beamtenbundes am 11. März 2026 unmissverständlich klar, dass an der im Herbst von Ministerpräsident Markus Söder angekündigten Verschiebung festgehalten wird. Die angespannte Haushaltslage lasse keine andere Lösung zu, so der Minister.
Damit bricht Bayern mit einer jahrzehntelangen Tradition: Bisher wurden Tarifabschlüsse zeitgleich und systemgerecht auf Beamte übertragen. Während Tarifbeschäftigte bereits ab 1. April 2026 von einer Erhöhung um 2,8 Prozent profitieren, müssen Beamte bis zum 1. Oktober 2026 warten. Die im Doppelhaushalt eingeplante sechsmonatige Verzögerung gilt für beide Erhöhungsstufen, die in diesen Zeitraum fallen.
Baden-Württemberg: Vorauszahlungen vor der Sommerpause geplant
Baden-Württemberg plant eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung und bereitet derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Die parlamentarische Befassung ist nach der Landtagswahl im Juni vorgesehen. Positiv für die Beamten: Das Land strebt vorgriffsweise Auszahlungen noch vor der Sommerpause an.
Berlin: Verfassungsrechtliche Altlasten haben Priorität
Berlin beabsichtigt zwar eine zeitnahe Übertragung der Tariferhöhungen, räumt jedoch der verfassungsrechtlichen Korrektur der Besoldung für die Jahre 2008 bis 2020 Priorität ein. Geplant sind separate Gesetzesvorhaben für die Tarifübertragung und die Umsetzung des BVerfG-Urteils. Vorauszahlungen sind nicht vorgesehen. Zudem hat Finanzsenator Stefan Evers (CDU) in einem Interview mit dem Tagesspiegel skizziert, vor welchen Problemen das Land Berlin steht. Demnach müssten nun zehntausende Erwerbsbiografien detailliert nachvollzogen werden, teilweise gehe es um Ansprüche von Erben. Das Reparaturgesetz soll dann bis März 2027 stehen, doch bis alle Nachzahlungen ausgezahlt sind, werden Jahre vergehen, so Evers. Hinter den oft genannten 100.000 Widersprüchen stehen etwa 40.000 Beamte, die seit 2008 jährlich Widerspruch eingelegt haben. Die Kosten beziffert Evers auf „mehrere hundert Millionen Euro“. Eine exakte Summe lässt sich nicht nennen, da jede Biografie individuell berechnet werden müsse. Zu freiwillige Nachzahlungen für Beamte, die keinen Widerspruch eingelegt haben, äußert er sich ausweichend. Dies würde Milliarden kosten. „Mir persönlich fehlt dafür die Fantasie“, so der Finanzsenator. Auf den Einwand, es sei moralisch fragwürdig, dass das Land damit durchkomme, antwortet er ausweichend: „Politik ist immer die Kunst des Möglichen.“
Brandenburg: Zeitplan wegen BVerfG-Urteil offen
Brandenburg hat eine systemgerechte Übertragung zugesagt, sieht sich aber durch das BVerfG-Urteil vor besondere Herausforderungen gestellt. Da die Entscheidung direkten Einfluss auf die Bewertung der Alimentation hat, ist der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren derzeit noch offen.
Bremen: Prüfung beansprucht Zeit
Bremen prüft die systemgerechte Übertragung, wobei die notwendige Bewertung der Folgen des BVerfG-Urteils Zeit in Anspruch nimmt. Vorauszahlungen auf die Besoldungsanpassung sind aktuell nicht vorgesehen.
Hamburg: Zeitlicher Ablauf unklar
Hamburg bereitet die Übertragung unter Berücksichtigung der BVerfG-Rechtsprechung vor und erarbeitet einen Gesetzentwurf. Der zeitliche Ablauf ist jedoch noch unklar. Vorauszahlungen entsprechen nicht der Hamburger Praxis und seien daher nicht geplant.
Mecklenburg-Vorpommern: Abschlagszahlungen angekündigt
Mecklenburg-Vorpommern plant eine zeit- und systemgerechte Übertragung mit dem Ziel, den Gesetzentwurf noch vor der Landtagswahl im September zu verabschieden. Erfreulich für die Beamten: Nach dem Kabinettsbeschluss sind Abschlagszahlungen vorgesehen.
Niedersachsen: Lage durch BVerfG-Urteil verkompliziert
Niedersachsen hält grundsätzlich am Prinzip der systemgerechten Übertragung fest, sieht die Situation durch das BVerfG-Urteil jedoch als erheblich verkompliziert an. Einen festen Zeitplan oder Vorauszahlungen gibt es derzeit nicht.
Nordrhein-Westfalen: Besoldungsrechtliche Anpassungen zwingend
Nordrhein-Westfalen strebt die systemgerechte Übertragung an, muss dabei jedoch zwingend die neuen besoldungsrechtlichen Anpassungserfordernisse aus der Berliner Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einarbeiten.
Rheinland-Pfalz: Entscheidung bei neuem Gesetzgeber
In Rheinland-Pfalz obliegt die Entscheidung über die Übertragung dem neuen Gesetzgeber nach der Landtagswahl im März 2026. Die bisherige Regierung beabsichtigt jedoch, an der Praxis einer zeitgleichen und systemgerechten Übernahme festzuhalten.
Saarland: Wertschätzung trotz finanzieller Belastung
Die saarländische Landesregierung hat angekündigt, die Tarifeinigung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst “zeit- und inhaltsgleich auf die saarländischen Beamtinnen und Beamten sowie die Pensionäre und Versorgungsempfänger” zu übertragen. Das Saarland betont die Wertschätzung für seine Beamten, bezeichnet die mit der Besoldungsanpassung verbundenen Mehrkosten jedoch als große finanzielle Kraftanstrengung.
Sachsen: Umfangreiche Prüfung wegen neuem BVerfG-Prüfungsschema
Sachsen berät derzeit über die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung. Die Auswirkungen des BVerfG-Urteils werden umfangreich geprüft, da das Gericht sein Prüfungsschema zur Alimentation grundlegend neu konzipiert hat.
Sachsen-Anhalt: Rückberechnungen bis 1996 notwendig
Sachsen-Anhalt beabsichtigt eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung. Ein Gesetzentwurf könnte im Juli veröffentlicht werden. Die Prüfung der BVerfG-Maßstäbe ist jedoch sehr zeitaufwendig, da Rückberechnungen bis 1996 erforderlich sind.
Schleswig-Holstein: Systemgerechte Umsetzung zum Jahresbeginn
Die Landesregierung Schleswig-Holstein reagiert mit den geplanten Besoldungserhöhungen auf die vom Bundesverfassungsgericht neu definierten Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation. Die gestaffelte Vorgehensweise trägt den unterschiedlichen Anpassungsbedarfen in den einzelnen Besoldungsgruppen Rechnung. Während die mittleren Besoldungsgruppen 2025 rückwirkend um 3,2 Prozent steigen, erhalten höhere Besoldungsgruppen ab A16 deutlich stärkere Erhöhungen bis knapp 5 Prozent. Diese Differenzierung basiert auf Berechnungen des Finanzministeriums, die verfassungsrechtlich gebotene Anpassungsbedarfe ermittelt haben. Ab 2026 erfolgt dann eine Vereinheitlichung mit einer linearen Erhöhung von rund 4 Prozent für alle Gruppen. Besonders Familien profitieren zusätzlich von der kräftigen Anhebung des Familienergänzungszuschlags um 15 bis 25 Prozent. Die Anpassungen markieren einen Paradigmenwechsel: Erstmals orientiert sich die Besoldung nicht mehr primär an Tarifergebnissen, sondern folgt eigenständigen verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Thüringen: Gebündelter Gesetzentwurf geplant
Thüringen prüft eine zeit- und systemgerechte Übertragung und plant, die verfassungsrechtlichen Anpassungen und die Übertragung des Tarifergebnisses in einem gemeinsamen Gesetzentwurf zu bündeln.
Öffentlicher Dienst Bund: Bundesinnenministerium kündigt zeitnahen Gesetzentwurf an
Während die Landesbeamten auf ihre Besoldungsanpassung für 2026 warten, gibt es für die Bundesbeamte nun konkrete Signale aus dem Bundesinnenministerium. Das BMI beabsichtigt die zeitnahe Vorlage eines Referentenentwurfs, der zwei zentrale Vorhaben in einem Gesetz kombiniert: die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung und die Übertragung des TVöD-Tarifergebnisses vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung. Die Übertragung soll zeitgleich und systemgerecht erfolgen, teilte das BMI auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News mit.
Der Referentenentwurf werde auf der Internetseite des BMI veröffentlicht, “sobald er im Vorfeld der Befassung des Bundeskabinetts in die Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung gegeben wird”. Diese Ankündigung ist ein wichtiges Signal für die Bundesbeamten, die bereits seit fast einem Jahr auf die Umsetzung der Tarifrunde 2025 warten. Das Tarifergebnis vom April 2025 sieht eine Erhöhung um 3,0 Prozent zum 1. April 2025, mindestens jedoch 110 Euro, sowie weitere 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026 vor. Die zeitnahe Vorlage des Gesetzentwurfs soll nun endlich Bewegung in das langwierige Verfahren bringen. Wir berichten dazu auch im Newsletter, den Sie hier abonnieren können.
Besoldung: Bundesverfassungsgericht setzt neue Maßstäbe für amtsangemessene Alimentation
Im September 2025 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Besoldung der Berliner Landesbeamten im Zeitraum 2008 bis 2020 weit überwiegend verfassungswidrig war. Das Land Berlin hat Beamte in über 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen verfassungswidrig alimentiert.
Dieses Urteil hat weitreichende Folgen über Berlin hinaus. Erstmals nannte das Bundesverfassungsgericht konkrete Kriterien, die die Besoldung generell erfüllen muss, darunter eine neue 80-Prozent-Schwelle des Median-Äquivalenzeinkommens. In der Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts heißt es: “Ein solcher Abstand ist nach Erkenntnissen der Armutsforschung nur gewahrt, wenn das Einkommen die sogenannte Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht (Gebot der Mindestbesoldung).”
Die Besoldung muss also amtsangemessen sein, sich an der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der allgemeinen Einkommensentwicklung orientieren und die Beamten und ihre Familien angemessen versorgen. Wie das BMI die neue 80-Prozent-Schwelle konkret in das Besoldungssystem integrieren wird, wird der angekündigte Gesetzentwurf nach seiner Veröffentlichung zeigen. Im Fokus steht nun unter anderem das Median-Äquivalenzeinkommen. Der dbb Beamtenbund weist auf Anfrage darauf hin: “Bislang gibt es kein Median-Äquivalenzeinkommen für das gesamte Bundesgebiet und daher für den Gesetzentwurf des Bundes, der daran zu messen ist. Soweit bekannt wird dieser aktuell vom Statistischen Bundesamt entwickelt.” Neben dem Bund müssen nun auch die Länder sehr genau prüfen, wie sie mit den Vorgaben aus Karlsruhe umgehen. Aus dem Finanzministerium in Stuttgart heißt es etwa: “Es handelt sich um einen Grundsatzbeschluss. Er ist unter vielen Gesichtspunkten eine Fortentwicklung und teilweise deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung. Wir prüfen und analysieren derzeit den Beschluss.”
Abschlagszahlungen für Bundesbeamte auch zum 1. Mai 2026
Um die Wartezeit bis zum formalen Gesetzesbeschluss auf Bundesebene zu überbrücken, hat das Kabinett am 3. September 2025 Abschlagszahlungen beschlossen. Diese Vorauszahlungen auf die in den Jahren 2025 und 2026 tariflich vorgesehenen linearen Erhöhungen werden bereits ausgezahlt. Mit der Bezügezahlung für November 2025 begannen die ersten Abschläge.
Ab Mai 2026 erfolgt ein weiterer monatlicher Abschlag auf den zweiten tarifrechtlich vorgesehenen linearen Anpassungsschritt zum 1. Mai 2026 mit einer Erhöhung um 2,8 Prozent in voller Höhe dieser linearen Anpassung. Damit erhalten Bundesbeamte bereits die Erhöhung, auch wenn das endgültige Gesetz noch aussteht.
Bundesbesoldung: Zeitplan abhängig von Ressortabstimmung
Einen verbindlichen Zeitplan für Kabinettsbeschluss und Bundestagsbefassung gibt es noch nicht. Das BMI erklärte, dass ein Zeitplan zum Gesetzgebungsverfahren erst erstellt werden kann, wenn der Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben wurde. Die Komplexität des Vorhabens – die Kombination aus Tarifergebnisübertragung und Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben – erfordert eine sorgfältige Abstimmung zwischen den Bundesministerien. Ein langer Weg zur amtsangemessenen Alimentation.
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