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Besoldungsrunde 2026: Der lange Weg zur amtsangemessenen Alimentation für Beamte im öffentlichen Dienst

Besoldungsrunde öffentlicher Dienst 2026
Die Besoldungsrunde 2026: Tariferhöhung und Vorgaben aus Karlsruhe / Copyright: picture alliance / ZB | Sascha Steinach

Nach dem Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten im Februar 2026 beginnt für die Beamten in Bund und Ländern das Warten auf die Besoldungsanpassung. Während die Bundesländer ihre Anpassungsgesetze vorbereiten, hat das Bundesinnenministerium für die Bundesbeamte einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sowohl das Tarifergebnis übertragen als auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt.

Besoldungsrunde im öffentlichen Dienst 2026: amtsangemessene Alimentation mit neuen Vorgaben

Am 14. Februar 2026 einigten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften auf einen neuen Tarifvertrag für die Länder (TV-L). Das Ergebnis sieht eine gestaffelte Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent über 27 Monate vor. Ab dem 1. April 2026 steigen die Gehälter um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Die zweite Stufe folgt am 1. März 2027 mit weiteren 2,0 Prozent, die dritte Erhöhung um 1,0 Prozent tritt am 1. Januar 2028 in Kraft. Dieser Tarifabschluss soll die Grundlage für die Besoldungsanpassung der Landesbeamten und kommunalen Beamten bilden. Die Gewerkschaften fordern die zeit- und systemgleiche Übertragung auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger.

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Update 26. Mai 2026

Übersicht zu Beamtenbesoldung Mai 2026: Große Unterschiede bei Auszahlung und Reparationsgesetzen

Beamtinnen und Beamte in Deutschland warten auf die Auszahlung erhöhter Bezüge – doch wann das Geld kommt, hängt stark vom jeweiligen Bundesland ab. Sachsen und Sachsen-Anhalt haben ihre Anpassungsgesetze bereits Mitte Mai 2026 beschlossen, Mecklenburg-Vorpommern zahlt bereits mit den Junibezügen rückwirkend ab April aus. Baden-Württemberg plant einen Vorgriff noch vor der Sommerpause. Berlin rechnet mit einer Auszahlung im August, Hamburg und Thüringen frühestens im vierten Quartal 2026. Bayern zahlt erst ab Oktober – mit einer bewussten Verschiebung um sechs Monate. In Rheinland-Pfalz gibt es nach der Landtagswahl noch keinen Zeitplan, Bremen und das Saarland haben gar nicht geantwortet.

Noch unübersichtlicher ist die Lage bei den Reparationsgesetzen: Das Bundesverfassungsgericht hat im September 2025 die Berechnungsgrundlage für eine verfassungskonforme Alimentation grundlegend neu ausgerichtet. Nur wenige Länder haben bisher klar Stellung bezogen. Berlin plant ein konkretes Reparationsgesetz und hat knapp 500 Millionen Euro zurückgelegt. Thüringen will Vergangenheit und Zukunft in einem einzigen Gesetz regeln. Bayern sieht keinen Handlungsbedarf. Die meisten anderen Länder prüfen noch – teils bis ins Basisjahr 1996 zurück. Wer ohne Widerspruch Nachzahlungen bekommt, ist fast überall offen.

 Übersicht: Stand der Besoldungsrunde 2026

WP DataTables

Baden-Württemberg

Noch kein Gesetzentwurf. Der Finanzminister kündigte am 14. Februar 2026 die wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Abschlusses an. Geplante Erhöhung: +2,8 % zum 1. April 2026, Auszahlung voraussichtlich mit dem Juli- oder Augustgehalt.

Bayern

Noch kein Gesetzentwurf, befindet sich in der Ressortanhörung. Besonderheit: Die Erhöhungsschritte werden um sechs Monate verschoben – +2,82 % erst zum 1. Oktober 2026, +2,0 % erst zum 1. September 2027.

Berlin

Gesetzentwurf liegt vor. CDU und SPD brachten ihn am 29. April 2026 ins Abgeordnetenhaus ein. Vorgesehen: +3,8 % rückwirkend zum 1. April 2026 (der TV-L-Schritt für 2028 wird vorgezogen), +2,0 % zum 1. März 2027. Kein dritter Schritt für 2028.

Das Berliner Abgeordnetenhaus berät derzeit (Stand 22. Mai 2026) über das Besoldungsanpassungsgesetz 2026/2027, das den TV-L-Tarifabschluss auf Berliner Beamte und Versorgungsempfänger überträgt. Wird das Gesetz noch im Juni verkündet, ist eine rückwirkende Auszahlung ab April 2026 voraussichtlich mit den Augustbezügen möglich. Parallel dazu steht Berlin vor einer weitaus größeren Herausforderung: dem sogenannten Reparaturgesetz, das ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2025 umsetzen soll. Darin wurde festgestellt, dass die Berliner Beamtenbesoldung zwischen 2008 und 2020 verfassungswidrig zu niedrig war. Bis zu 150.000 Widersprüche liegen vor. Bislang stehen 493 Millionen Euro bereit. Das Reparaturgesetz soll bis März 2027 in Kraft treten – ein Beschluss noch vor der Berliner Wahl im September gilt als unwahrscheinlich.

Brandenburg

Noch kein Gesetzentwurf. Das Innenministerium kündigte am 14. Februar 2026 die wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Abschlusses für alle drei Jahre an.

Bremen

Noch kein Gesetzentwurf. Am 24. Februar 2026 wurde eine Beispielrechnung veröffentlicht, die die Übernahme des TV-L-Ergebnisses in Aussicht stellt.

Hamburg

Noch kein verabschiedetes Gesetz. Die Finanzbehörde kündigte am 17. Februar 2026 eine Eins-zu-eins-Übertragung an. Einem Medienbericht zufolge soll der Senat intern bereits einen Gesetzentwurf beschlossen haben.

Hessen

Noch kein Gesetzentwurf. Hessen folgt dem TV-H (eigener Landstarifvertrag). Der Innenminister kündigte am 27. März 2026 an: +3,0 % zum 1. Juli 2026, +2,8 % zum 1. Oktober 2027. Kein dritter Schritt für 2028.

Mecklenburg-Vorpommern

Gesetzentwurf liegt vor (Referentenentwurf vom 24. April 2026). Wirkungsgleiche Übernahme des TV-L: +2,8 % zum 1. April 2026, +2,0 % zum 1. März 2027, +1,0 % zum 1. Januar 2028.

Niedersachsen

Gesetzentwurf liegt vor (eingebracht am 17. April 2026), regelt aber zunächst nur 2026: +2,8 % zum 1. April 2026, mindestens 100 Euro. Die Schritte für 2027 und 2028 bleiben einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren vorbehalten, in dem auch die BVerfG-Vorgaben zur Alimentation geprüft werden sollen.

Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf liegt vor (eingebracht am 7. Mai 2026). Geht über den TV-L hinaus: +3,36 % auf Grundgehälter rückwirkend zum 1. April 2026, Zulagen und Familienzuschläge +2,8 %. Weitere Schritte: +2,0 % zum 1. März 2027, +1,0 % zum 1. Januar 2028.

Rheinland-Pfalz

Noch kein Gesetzentwurf. Im neuen Koalitionsvertrag von CDU und SPD vom 30. April 2026 wurde die systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte bestätigt.

Saarland

Noch kein Gesetzentwurf. Ministerpräsidentin kündigte am 20. Februar 2026 die wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Abschlusses an.

Sachsen

Parlamentsbeschluss gefasst. Der Landtag stimmte am 12. Mai 2026 dem Gesetz zu. Erhöhung 2026: +2,82 % (ohne Mindesterhöhungsbetrag), +2,0 % zum 1. März 2027, +1,0 % zum 1. Januar 2028. Sachsen ist damit das erste und bislang einzige Land mit abgeschlossenem Gesetzgebungsverfahren.

Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf liegt vor (eingebracht am 19. März 2026). Wirkungsgleiche Übernahme des TV-L für alle drei Jahre: +2,8 % zum 1. April 2026, +2,0 % zum 1. März 2027, +1,0 % zum 1. Januar 2028.

Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf liegt vor (eingebracht am 21. April 2026). Geht deutlich über den TV-L hinaus: +3,2 % (mind. 125 Euro) rückwirkend zum 1. Januar 2025, +4,0 % zum 1. Januar 2026, +3,8 % zum 1. Januar 2027. Großzügigste Regelung aller Länder.

Thüringen

Noch kein Gesetzentwurf. Der Ministerpräsident kündigte am 26. Februar 2026 die wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Abschlusses für alle drei Jahre an.

 

Update 05. Mai 2026

Berliner Beamte bekommen mehr Geld – neue Besoldungstabellen vorgelegt

CDU und SPD haben im Berliner Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung eingebracht. Demnach steigen die Grundgehälter zum 1. April 2026 um 3,8 Prozent – bestehend aus dem TV-L-Ergebnis (2,8 %) und einer vorgezogenen Erhöhung von 1,0 %. Zum 1. März 2027 folgt ein weiteres Plus von 2,0 Prozent. Betroffen sind aktive Beamte, Richter sowie Versorgungsempfänger. Anwärter erhalten ab April 2026 monatlich 90 Euro mehr. Zu den neuen Berliner Besoldungstabellen (Prognose).

Update 21. April 2026

Bundesregierung legt Gesetzentwurf für Anpassung der Bundesbesoldung vor

Das Bundesinnenministerium hat am 14. April 2026 einen 176-seitigen Gesetzentwurf für die umfassendste Besoldungsreform seit Jahrzehnten vorgelegt. Grundlage ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur amtsangemessenen Alimentation. Die Erhöhungen erfolgen in zwei Schritten: +3,0 % ab 1. April 2025 (rückwirkend, bereits als Abschlag ausgezahlt) und eine Neufestsetzung ab 1. Mai 2026, die nominell mindestens einer linearen Erhöhung von 2,8 % entspricht – jedoch ohne Mindestbetrag, sodass untere Besoldungsgruppen weniger  profitieren als im TVöD-Ergebnis.

Weitreichendste Änderung: Stufe 1 entfällt in allen Laufbahngruppen – Berufseinsteiger erhalten ab Mai 2026 automatisch die Bezüge der bisherigen Stufe 2. Zudem werden die Stufenabstände vereinheitlicht (horizontale Steigerung: 2,7 %; vertikale Abstände je nach Laufbahngruppe 2,2 % bis 11,0 %). Neu eingeführt wird das Median-Äquivalenzeinkommen als Berechnungsgrundlage: Die Besoldung in der untersten Gruppe muss künftig mindestens 80 % dieses Wertes erreichen. Die Familienzuschläge werden auf ein Doppelverdiener-Modell umgestellt; ergänzende Zuschläge greifen nur noch in Ausnahmefällen (Elternzeit, Pflege, Alleinerziehende). Für vergangene Unteralimentation sind Nachzahlungen vorgesehen. Ein Kabinettsbeschluss ist für Mai geplant.

Zu den neuen Besoldungstabellen für Bundesbeamte ab 1. Mai 2026.

In den kommenden Wochen wird sich zeigen, wie die Länder mit den Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht umgehen. Der Bund hat nun eine Vorlage geliefert. Spannend bleibt auch, wie die Gewerkschaften sich über den Entwurf äußern. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter.

Update 02. April 2026

Berliner Senat: Gesetz zur Besoldungsreform erst nach der Sommerpause

Gut ein halbes Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Berliner Beamtenbesoldung warten Zehntausende Betroffene weiterhin auf ihr Geld – und ein Ende ist nicht in Sicht. Eigentlich sollte der Berliner Senat noch vor der Sommerpause, also bis spätestens Juni 2026, einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Besoldung vorlegen. Doch daraus wird nichts, wie die Berliner Morgenpost berichtet. Der Gesetzentwurf werde noch erarbeitet. “Wann dieser fertiggestellt werden kann, ist derzeit noch nicht verlässlich abschätzbar, so dass keine validen Zeit- und Inhaltsangaben zum weiteren Verfahrensablauf gemacht werden können”, erklärte die Finanzverwaltung.

Nach jahrelanger, bewusst von der Politik fortgesetzter Unteralimentation fehlt den Gewerkschaften das Verständnis für weitere Verzögerungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2025 festgestellt, dass Berlin seine Beamtinnen und Beamten von 2008 bis 2020 in mehreren Besoldungsgruppen verfassungswidrig zu niedrig entlohnt hatte. Die Kosten für die fälligen Nachzahlungen werden auf knapp 500 Millionen Euro geschätzt – rund 100.000 Widersprüche liegen vor, deren Auswertung nach Angaben von Finanzsenator Stefan Evers noch Jahre dauern könnte. Wir berichten im Newsletter über den weiteren Verlauf zur Besoldung in Berlin.

Update 01. April 2026

Gesetzentwurf liegt vor: Sachsen plant lineare Besoldungserhöhung, kein Mindestbetrag

Im sächsischen Landtag liegt ein Entwurf der Regierungsfraktionen CDU und SPD zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge für die Jahre 2026, 2027 und 2028 vor. Der Entwurf sieht vor, auf den Mindesterhöhungsbetrag aus der Tarifeinigung des TV-L zu verzichten und stattdessen für 2026 eine lineare Erhöhung von 2,82 Prozent anzuwenden. Der Gesetzentwurf (Drs 8/6566) im Dokumentationssystem des sächsischen Landtags.

Update: 16. März 2026

Sachsen-Anhalt weicht bei Besoldungsanpassung vom TV-L ab

Als erstes Bundesland hat Sachsen-Anhalt einen Gesetzentwurf zum Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 vorgelegt. Doch der Entwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück: Entgegen der Ankündigung des Finanzministers gegenüber den Gewerkschaften vom 26. Februar enthält er keine wirkungsgleiche Übertragung der TV-L-Tarifeinigung auf die Beamtenbesoldung.

Der im Tarifbereich vereinbarte Mindesterhöhungsbetrag von 100 Euro für 2026 fehlt im Gesetzentwurf. Zulagen und Familienzuschlag werden lediglich um 2,8 Prozent angehoben – gegenüber 2,82 Prozent im TV-L. Eine weitere Erhöhung des Familienzuschlags ab dem dritten Kind ist nicht vorgesehen; er bleibt bei 818,98 Euro eingefroren. Immerhin wird der ergänzende Familienzuschlag rückwirkend zum 1. Januar 2026 von 350 auf 600 Euro angehoben. Den Verzicht auf den Mindesterhöhungsbetrag begründet die Landesregierung mit dem beamtenrechtlichen Abstandsgebot: Ein solcher Pauschalbetrag würde die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen verringern und damit gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen. Den Gesetzentwurf gibt es auf oeffentlicher-dienst.info.

Update: 10. März 2026

Die bayerische Landesregierung hat bestätigt, dass die Anpassung der Besoldung in Bayern um sechs Monate verzögert wird.

Update: 05. März 2026

Schleswig-Holstein geht voran und hat als erstes Bundesland Eckpunkte für eine Anpassung der Besoldung vorgelegt, die nicht mehr nur dem Tarifergebnis folgt, sondern die Vorgaben aus Karlsruhe berücksichtigt.

Besoldungsrunde öffentlicher Dienst 2026: Bundesländer bereiten Anpassungsgesetze vor

Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung erfolgt nicht automatisch. Jedes der 15 Bundesländer, die dem TV-L unterliegen, muss ein eigenes Besoldungsanpassungsgesetz durch den jeweiligen Landtag bringen. Dieser Prozess zieht sich über mehrere Monate. In Nordrhein-Westfalen hat Ministerpräsident Henrik Wüst (CDU) bereits angekündigt, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten zu übertragen. Baden-Württemberg plant ebenfalls die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung, wobei die Landtagswahl am 8. März 2026 das Verfahren verzögert. Das Finanzministerium strebt eine vorgriffsweise Auszahlung an, die eine schnellere Auszahlung vor dem formalen Gesetzesbeschluss ermöglichen würde. In Hessen läuft aktuell die separate Gehaltsrunde, an die die Besoldung anschließt. Wir begleiten die Besoldungsrunde 2026 im Newsletter.

Besoldung: So gehen die Landesregierungen mit der Anpassung nach dem Tarifergebnis und dem Urteil um

Auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News haben die Landesregierungen (außer Hessen) geantwortet, wie sie mit der Anpassung der Besoldung umgehen wollen und wie die zeitliche Rahmen dafür aussieht. Die Antworten der Landesregierungen zeigen ein einheitliches Dilemma: Einerseits bekennen sich nahezu alle Bundesländer zum Grundsatz der zeitgleichen und systemgerechten Übertragung der Tarifabschlüsse auf ihre Beamten.

Andererseits hat das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Besoldung die Situation erheblich verkompliziert. Die Länder müssen nun nicht nur die aktuellen Tariferhöhungen umsetzen, sondern gleichzeitig prüfen, ob ihre Besoldungsstrukturen den neu definierten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Dies führt zu erheblichen Verzögerungen und Unsicherheiten bei Zeitplänen und konkreten Umsetzungsschritten. Hier die Antworten aus den Landesregierungen (in der Regel hat das jeweilige Finanzministerium geantwortet).

Besoldung Bayern: Landesregierung bestätigt halbjährige Verzögerung

Die bayerische Staatsregierung hat nun offiziell bestätigt, was Beamte und Versorgungsempfänger im Freistaat bereits befürchtet hatten: Die Übernahme der Tarifergebnisse in den Besoldungsbereich wird um sechs Monate verzögert. Finanzminister Albert Füracker stellte bei einem Treffen mit dem Vorstand des Bayerischen Beamtenbundes am 11. März 2026 unmissverständlich klar, dass an der im Herbst von Ministerpräsident Markus Söder angekündigten Verschiebung festgehalten wird. Die angespannte Haushaltslage lasse keine andere Lösung zu, so der Minister.

Damit bricht Bayern mit einer jahrzehntelangen Tradition: Bisher wurden Tarifabschlüsse zeitgleich und systemgerecht auf Beamte übertragen. Während Tarifbeschäftigte bereits ab 1. April 2026 von einer Erhöhung um 2,8 Prozent profitieren, müssen Beamte bis zum 1. Oktober 2026 warten. Die im Doppelhaushalt eingeplante sechsmonatige Verzögerung gilt für beide Erhöhungsstufen, die in diesen Zeitraum fallen.

Baden-Württemberg: Vorauszahlungen vor der Sommerpause geplant

Baden-Württemberg plant eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung und bereitet derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Die parlamentarische Befassung ist nach der Landtagswahl im Juni vorgesehen. Positiv für die Beamten: Das Land strebt vorgriffsweise Auszahlungen noch vor der Sommerpause an.

Berlin: Verfassungsrechtliche Altlasten haben Priorität

Berlin beabsichtigt zwar eine zeitnahe Übertragung der Tariferhöhungen, räumt jedoch der verfassungsrechtlichen Korrektur der Besoldung für die Jahre 2008 bis 2020 Priorität ein. Geplant sind separate Gesetzesvorhaben für die Tarifübertragung und die Umsetzung des BVerfG-Urteils. Vorauszahlungen sind nicht vorgesehen. Zudem hat Finanzsenator Stefan Evers (CDU) in einem Interview mit dem Tagesspiegel skizziert, vor welchen Problemen das Land Berlin steht. Demnach müssten nun zehntausende Erwerbsbiografien detailliert nachvollzogen werden, teilweise gehe es um Ansprüche von Erben. Das Reparaturgesetz soll dann bis März 2027 stehen, doch bis alle Nachzahlungen ausgezahlt sind, werden Jahre vergehen, so Evers. Hinter den oft genannten 100.000 Widersprüchen stehen etwa 40.000 Beamte, die seit 2008 jährlich Widerspruch eingelegt haben. Die Kosten beziffert Evers auf „mehrere hundert Millionen Euro“. Eine exakte Summe lässt sich nicht nennen, da jede Biografie individuell berechnet werden müsse. Zu freiwillige Nachzahlungen für Beamte, die keinen Widerspruch eingelegt haben, äußert er sich ausweichend. Dies würde Milliarden kosten. „Mir persönlich fehlt dafür die Fantasie“, so der Finanzsenator. Auf den Einwand, es sei moralisch fragwürdig, dass das Land damit durchkomme, antwortet er ausweichend: „Politik ist immer die Kunst des Möglichen.“

Brandenburg: Zeitplan wegen BVerfG-Urteil offen

Brandenburg hat eine systemgerechte Übertragung zugesagt, sieht sich aber durch das BVerfG-Urteil vor besondere Herausforderungen gestellt. Da die Entscheidung direkten Einfluss auf die Bewertung der Alimentation hat, ist der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren derzeit noch offen.

Bremen: Prüfung beansprucht Zeit

Bremen prüft die systemgerechte Übertragung, wobei die notwendige Bewertung der Folgen des BVerfG-Urteils Zeit in Anspruch nimmt. Vorauszahlungen auf die Besoldungsanpassung sind aktuell nicht vorgesehen.

Hamburg: Zeitlicher Ablauf unklar

Hamburg bereitet die Übertragung unter Berücksichtigung der BVerfG-Rechtsprechung vor und erarbeitet einen Gesetzentwurf. Der zeitliche Ablauf ist jedoch noch unklar. Vorauszahlungen entsprechen nicht der Hamburger Praxis und seien daher nicht geplant.

Mecklenburg-Vorpommern: Abschlagszahlungen angekündigt

Mecklenburg-Vorpommern plant eine zeit- und systemgerechte Übertragung mit dem Ziel, den Gesetzentwurf noch vor der Landtagswahl im September zu verabschieden. Erfreulich für die Beamten: Nach dem Kabinettsbeschluss sind Abschlagszahlungen vorgesehen.

Niedersachsen: Lage durch BVerfG-Urteil verkompliziert

Niedersachsen hält grundsätzlich am Prinzip der systemgerechten Übertragung fest, sieht die Situation durch das BVerfG-Urteil jedoch als erheblich verkompliziert an. Einen festen Zeitplan oder Vorauszahlungen gibt es derzeit nicht.

Nordrhein-Westfalen: Besoldungsrechtliche Anpassungen zwingend

Nordrhein-Westfalen strebt die systemgerechte Übertragung an, muss dabei jedoch zwingend die neuen besoldungsrechtlichen Anpassungserfordernisse aus der Berliner Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einarbeiten.

Rheinland-Pfalz: Entscheidung bei neuem Gesetzgeber

In Rheinland-Pfalz obliegt die Entscheidung über die Übertragung dem neuen Gesetzgeber nach der Landtagswahl im März 2026. Die bisherige Regierung beabsichtigt jedoch, an der Praxis einer zeitgleichen und systemgerechten Übernahme festzuhalten.

Saarland: Wertschätzung trotz finanzieller Belastung

Die saarländische Landesregierung hat angekündigt, die Tarifeinigung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst “zeit- und inhaltsgleich auf die saarländischen Beamtinnen und Beamten sowie die Pensionäre und Versorgungsempfänger” zu übertragen. Das Saarland betont die Wertschätzung für seine Beamten, bezeichnet die mit der Besoldungsanpassung verbundenen Mehrkosten jedoch als große finanzielle Kraftanstrengung.

Sachsen: Umfangreiche Prüfung wegen neuem BVerfG-Prüfungsschema

Sachsen berät derzeit über die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung. Die Auswirkungen des BVerfG-Urteils werden umfangreich geprüft, da das Gericht sein Prüfungsschema zur Alimentation grundlegend neu konzipiert hat.

Sachsen-Anhalt: Rückberechnungen bis 1996 notwendig

Sachsen-Anhalt beabsichtigt eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung. Ein Gesetzentwurf könnte im Juli veröffentlicht werden. Die Prüfung der BVerfG-Maßstäbe ist jedoch sehr zeitaufwendig, da Rückberechnungen bis 1996 erforderlich sind.

Schleswig-Holstein: Systemgerechte Umsetzung zum Jahresbeginn

Die Landesregierung Schleswig-Holstein reagiert mit den geplanten Besoldungserhöhungen auf die vom Bundesverfassungsgericht neu definierten Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation. Die gestaffelte Vorgehensweise trägt den unterschiedlichen Anpassungsbedarfen in den einzelnen Besoldungsgruppen Rechnung. Während die mittleren Besoldungsgruppen 2025 rückwirkend um 3,2 Prozent steigen, erhalten höhere Besoldungsgruppen ab A16 deutlich stärkere Erhöhungen bis knapp 5 Prozent. Diese Differenzierung basiert auf Berechnungen des Finanzministeriums, die verfassungsrechtlich gebotene Anpassungsbedarfe ermittelt haben. Ab 2026 erfolgt dann eine Vereinheitlichung mit einer linearen Erhöhung von rund 4 Prozent für alle Gruppen. Besonders Familien profitieren zusätzlich von der kräftigen Anhebung des Familienergänzungszuschlags um 15 bis 25 Prozent. Die Anpassungen markieren einen Paradigmenwechsel: Erstmals orientiert sich die Besoldung nicht mehr primär an Tarifergebnissen, sondern folgt eigenständigen verfassungsrechtlichen Vorgaben.

Thüringen: Gebündelter Gesetzentwurf geplant

Thüringen prüft eine zeit- und systemgerechte Übertragung und plant, die verfassungsrechtlichen Anpassungen und die Übertragung des Tarifergebnisses in einem gemeinsamen Gesetzentwurf zu bündeln.

Öffentlicher Dienst Bund: Bundesinnenministerium kündigt zeitnahen Gesetzentwurf an

Während die Landesbeamten auf ihre Besoldungsanpassung für 2026 warten, gibt es für die Bundesbeamte nun konkrete Signale aus dem Bundesinnenministerium. Das BMI beabsichtigt die zeitnahe Vorlage eines Referentenentwurfs, der zwei zentrale Vorhaben in einem Gesetz kombiniert: die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung und die Übertragung des TVöD-Tarifergebnisses vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung. Die Übertragung soll zeitgleich und systemgerecht erfolgen, teilte das BMI auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News mit.

Der Referentenentwurf werde auf der Internetseite des BMI veröffentlicht, “sobald er im Vorfeld der Befassung des Bundeskabinetts in die Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung gegeben wird”. Diese Ankündigung ist ein wichtiges Signal für die Bundesbeamten, die bereits seit fast einem Jahr auf die Umsetzung der Tarifrunde 2025 warten.  Das Tarifergebnis vom April 2025 sieht eine Erhöhung um 3,0 Prozent zum 1. April 2025, mindestens jedoch 110 Euro, sowie weitere 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026 vor. Die zeitnahe Vorlage des Gesetzentwurfs soll nun endlich Bewegung in das langwierige Verfahren bringen. Wir berichten dazu auch im Newsletter, den Sie hier abonnieren können.

Besoldung: Bundesverfassungsgericht setzt neue Maßstäbe für amtsangemessene Alimentation

Im September 2025 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Besoldung der Berliner Landesbeamten im Zeitraum 2008 bis 2020 weit überwiegend verfassungswidrig war. Das Land Berlin hat Beamte in über 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen verfassungswidrig alimentiert.

Dieses Urteil hat weitreichende Folgen über Berlin hinaus. Erstmals nannte das Bundesverfassungsgericht konkrete Kriterien, die die Besoldung generell erfüllen muss, darunter eine neue 80-Prozent-Schwelle des Median-Äquivalenzeinkommens. In der Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts heißt es: “Ein solcher Abstand ist nach Erkenntnissen der Armutsforschung nur gewahrt, wenn das Einkommen die sogenannte Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht (Gebot der Mindestbesoldung).”

Die Besoldung muss also amtsangemessen sein, sich an der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der allgemeinen Einkommensentwicklung orientieren und die Beamten und ihre Familien angemessen versorgen. Wie das BMI die neue 80-Prozent-Schwelle konkret in das Besoldungssystem integrieren wird, wird der angekündigte Gesetzentwurf nach seiner Veröffentlichung zeigen. Im Fokus steht nun unter anderem das Median-Äquivalenzeinkommen. Der dbb Beamtenbund weist auf Anfrage darauf hin: “Bislang gibt es kein Median-Äquivalenzeinkommen für das gesamte Bundesgebiet und daher für den Gesetzentwurf des Bundes, der daran zu messen ist. Soweit bekannt wird dieser aktuell vom Statistischen Bundesamt entwickelt.” Neben dem Bund müssen nun auch die Länder sehr genau prüfen, wie sie mit den Vorgaben aus Karlsruhe umgehen. Aus dem Finanzministerium in Stuttgart heißt es etwa: “Es handelt sich um einen Grundsatzbeschluss. Er ist unter vielen Gesichtspunkten eine Fortentwicklung und teilweise deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung. Wir prüfen und analysieren derzeit den Beschluss.

Abschlagszahlungen für Bundesbeamte auch zum 1. Mai 2026

Um die Wartezeit bis zum formalen Gesetzesbeschluss auf Bundesebene zu überbrücken, hat das Kabinett am 3. September 2025 Abschlagszahlungen beschlossen. Diese Vorauszahlungen auf die in den Jahren 2025 und 2026 tariflich vorgesehenen linearen Erhöhungen werden bereits ausgezahlt. Mit der Bezügezahlung für November 2025 begannen die ersten Abschläge.

Ab Mai 2026 erfolgt ein weiterer monatlicher Abschlag auf den zweiten tarifrechtlich vorgesehenen linearen Anpassungsschritt zum 1. Mai 2026 mit einer Erhöhung um 2,8 Prozent in voller Höhe dieser linearen Anpassung. Damit erhalten Bundesbeamte bereits die Erhöhung, auch wenn das endgültige Gesetz noch aussteht.

Bundesbesoldung: Zeitplan abhängig von Ressortabstimmung

Einen verbindlichen Zeitplan für Kabinettsbeschluss und Bundestagsbefassung gibt es noch nicht. Das BMI erklärte, dass ein Zeitplan zum Gesetzgebungsverfahren erst erstellt werden kann, wenn der Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben wurde. Die Komplexität des Vorhabens – die Kombination aus Tarifergebnisübertragung und Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben – erfordert eine sorgfältige Abstimmung zwischen den Bundesministerien. Ein langer Weg zur amtsangemessenen Alimentation.

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