Nach dem Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten im Februar 2026 beginnt für die Beamten in Bund und Ländern das Warten auf die Besoldungsanpassung. Während die Bundesländer ihre Anpassungsgesetze vorbereiten, hat das Bundesinnenministerium für die Bundesbeamte einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sowohl das Tarifergebnis übertragen als auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt.
Besoldungsrunde im öffentlichen Dienst 2026: amtsangemessene Alimentation mit neuen Vorgaben
Am 14. Februar 2026 einigten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften auf einen neuen Tarifvertrag für die Länder (TV-L). Das Ergebnis sieht eine gestaffelte Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent über 27 Monate vor. Ab dem 1. April 2026 steigen die Gehälter um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Die zweite Stufe folgt am 1. März 2027 mit weiteren 2,0 Prozent, die dritte Erhöhung um 1,0 Prozent tritt am 1. Januar 2028 in Kraft. Dieser Tarifabschluss soll die Grundlage für die Besoldungsanpassung der Landesbeamten und kommunalen Beamten bilden. Die Gewerkschaften fordern die zeit- und systemgleiche Übertragung auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger.
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Update 30. September 2026
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Beschlossene Gesetze, halbfertige Entwürfe, monatelange Funkstille: Bei der Anpassung der Besoldung gehen Bund und Länder völlig unterschiedliche Wege. Während Schleswig-Holstein sogar mehr zahlt als der Tarifabschluss vorgibt, lässt Bayern seine Beamten Monate länger warten. Und beim Bund steckt das Alimentationsgesetz seit dem Frühjahr fest. Wie bewerten Sie das, was Ihr Dienstherr bisher vorgelegt hat? Genau das wollen wir von Ihnen wissen. In unserer großen Umfrage stellen Beamtinnen und Beamte von Bund, Ländern und Kommunen ihrem Dienstherrn das Zeugnis aus: mit einer Note für das Besoldungsgesetz und der Frage, ob die eigenen Bezüge noch amtsangemessen sind. 15 Fragen, sechs Minuten, anonym. Auch Anwärter, Pensionäre, Soldaten und Richter sind gefragt. Je mehr mitmachen, desto stärker das Länder-Ranking. Wir berichten in unserem Newsletter über die Ergebnisse. Herzlichen Dank!
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Update 30. September 2026
Drei Länder beschließen, bei anderen wächst der Ärger
Im September haben Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ihre Gesetze verabschiedet. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen brachten Reformen auf den Weg, die Gewerkschaften scharf kritisieren. Beim Bund und in Thüringen stockt das Verfahren. Der Stand in Bund und Ländern:
Bund: Innenministerium nennt keinen Termin
Beim Bund herrscht weiter Stillstand. Öffentlicher Dienst News hat das Bundesinnenministerium (BMI) gefragt, wann der überarbeitete Referentenentwurf kommt, wann Kabinett und Bundestag entscheiden und wann Bundesbeamte, Soldaten und Versorgungsempfänger mit einer rechtssicheren Abrechnung und Nachzahlungen rechnen können. Eine Aussage zu einem Termin gab es nicht. „Die Abstimmungen zu diesem komplexen Vorhaben dauern derzeit noch an“, teilte eine Sprecherin mit.
Auch zu Details schweigt das BMI. „Es wird um Verständnis gebeten, dass zu laufenden Gesetzgebungsvorhaben keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben werden kann“, so die Sprecherin. Das Ministerium verweist lediglich auf den Stand vom Frühjahr: Am 14. April 2026 gab es den Entwurf des Bundesalimentationsgesetzes in die Abstimmung mit den anderen Ministerien und beteiligte die Gewerkschaften. Der Entwurf soll die Vorgaben der Verfassungsrichter aus den Jahren 2020 und 2025 umsetzen und zugleich den Tarifabschluss für Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Beamten übertragen. Seitdem sind fast sechs Monate vergangen, ohne dass das Kabinett den Entwurf beschlossen hat. Was im April geplant war, zeigt unser Bericht zum Gesetzentwurf des Bundes.

Was bietet Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) seinen Beamten bei der Besoldung an? Copyright: picture alliance/dpa | Soeren Stache
Für die Bundesbeamten, Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes heißt das: Sie erhalten weiter nur Abschläge unter Vorbehalt, 3,0 Prozent seit April 2025 und 2,8 Prozent seit Mai 2026. Ob und wie viel der Bund darüber hinaus nachzahlt, bleibt offen. Das gilt für Beamte und Versorgungsempfänger ebenso wie für die Bundeswehr-Besoldung. Die Gewerkschaften verlieren die Geduld. Wie die Gewerkschaften und Berufsverbände die Lage Anfang September bewerteten, lesen Sie in Neues zur Bundesbesoldung (09.09.2026). Die Zeit drängt. Am 9. April 2027 beginnen die nächsten TVöD-Tarifverhandlungen. Dann könnte der Bund in der Situation sein, schon den nächsten Tarifabschluss übertragen zu müssen, bevor die zurückliegenden gesetzlich geregelt sind.
Baden-Württemberg
Die 2,82 Prozent ab April zahlt das Land seit den August-Bezügen im Vorgriff, das Gesetz soll im zweiten Halbjahr folgen. Besoldung in Baden-Württemberg
Bayern
Am 29. September beriet der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes den Gesetzentwurf. Die 2,82 Prozent gibt es erst ab 1. Oktober, im Vorgriff auf den Landtagsbeschluss. Für Ärger sorgen die Widerspruchsbescheide: Nach Angaben des Bayerischen Beamtenbunds (BBB) lehnt das Finanzministerium rund 63.000 Widersprüche gegen die Besoldung 2025 ab. Betroffene haben einen Monat Zeit für eine Klage. „Sonst gehen die Ansprüche in jedem Fall verloren“, warnt der BBB, der eine Popularklage vorbereitet. Was Beamte jetzt tun können: Bayern weist Widersprüche ab. Besoldung in Bayern
Berlin
Der Senat beschloss am 15. September: Für 2026 ist kein Widerspruch mehr nötig. Mögliche Nachzahlungen kommen von Amts wegen, auch für Richter, Staatsanwälte und Versorgungsempfänger. Das Reparaturgesetz für 2008 bis 2020 kam vor der Wahl am 20. September nicht mehr ins Parlament. „Allerdings erwarten wir immer noch eine unverzügliche Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes“, sagt dbb-Landeschef Frank Becker. Die GdP Berlin fordert eine Nachzahlung für alle Beamten, nicht nur für jene mit Widerspruch. Wie die Parteien dazu stehen, zeigt unser Wahlcheck. Besoldung in Berlin
Brandenburg
Der Gesetzentwurf liegt seit Anfang September im Landtag, am 24. September hörte der Haushaltsausschuss die Verbände an. Die Bezüge steigen rückwirkend ab Januar 2026 um 7 bis 17 Prozent in der Besoldungsordnung A und um rund 18 Prozent in B. Ausgezahlt werden soll mit den Dezember-Bezügen. Abschläge gibt es nicht, bestätigte das Finanzministerium auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News. Nachzahlungen für 2004 bis 2025 soll 2027 ein Korrekturgesetz regeln, nur für Kläger und Widerspruchsführer. Details: Brandenburg zahlt ab Dezember mehr (29.09.2026). Besoldung in Brandenburg
Bremen
Die Bürgerschaft beschloss am 23. September Nachtragshaushalte für 2026 und 2027. Größter Posten sind rund 120 Millionen Euro für Nachzahlungen an Beamte, davon waren 76 Millionen Euro bisher nicht gedeckt. Besoldung in Bremen
Hamburg
Der Senatsentwurf mit 2,8 Prozent ab April und der 41-Stunden-Woche ab 2027 liegt bei der Bürgerschaft, der dbb hamburg bleibt bei seiner Kritik. Besoldung in Hamburg
Hessen
Der Landtag verabschiedete am 2. September das Anpassungsgesetz: plus 3,02 Prozent ab 1. Juli 2026, mindestens 110 Euro, und plus 2,8 Prozent ab 1. Oktober 2027. Für das erste und zweite Kind gibt es je 87 Euro mehr. Zugleich wechselt Hessen zum Familieneinkommensmodell und rechnet ein fiktives Partnereinkommen ein. Die GEW Hessen hält die Besoldung deshalb auch 2026 für verfassungswidrig. Besoldung in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Nach der Landtagswahl am 20. September will die Regierung den Entwurf zur Alimentation erst in der neuen Wahlperiode vorlegen. Da die Regierungsbildung andauert, ist Geduld gefragt. Der dbb m-v fordert einen festen Zeitplan. Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Das Kabinett beschloss am 1. September seinen Entwurf zur Alimentation. Zum 1. März 2027 steigen die Grundgehälter um 2,5 Prozent, der Verheiratetenzuschlag wandert ins Grundgehalt, die Sonderzahlung steigt auf 1.200 Euro. Die Nachzahlung für 2025 soll im November kommen, die Sonderzahlung im Dezember. Der Niedersächsische Beamtenbund hält das für zu wenig: Sieben von zwölf A-Besoldungsgruppen lägen weiter unter der Mindestbesoldung. Der Landtag muss noch beraten. Kabinettsbeschluss und dbb-Kritik. Besoldung in Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Das Kabinett beschloss am 8. September eine Reform des Besoldungsrechts ab 1. Januar 2027: Die Grundgehälter steigen um 1,68 Prozent, der Verheiratetenzuschlag fällt weg, Verluste soll eine Zulage ausgleichen. Im Oktober soll der Entwurf in den Landtag. Die GdP NRW kritisiert, dass die Ausgleichszahlungen ab 2028 jedes Jahr um 15 Prozent abschmelzen. Das trifft vor allem kinderreiche Familien. Der DBB NRW spricht von einer „Mathematisierung der Besoldung“. Der Lehrerverband vlbs empfiehlt einen Widerspruch für 2026 bis 31. Dezember. Besoldung in NRW
Rheinland-Pfalz
Der Landtag hat Mitte September das Anpassungsgesetz beschlossen. Plus 3,3 Prozent ab 1. April 2026, mindestens 100 Euro, ausgezahlt ab den September-Bezügen. Besoldung in Rheinland-Pfalz
Saarland
Der Gesetzentwurf mit durchschnittlich rund 4,1 Prozent mehr und Nachzahlungen ab 2023 soll im Oktober kommen, Abschläge noch in diesem Jahr. Der dbb saar hält das eingerechnete Partnereinkommen für höchst fragwürdig. Besoldung im Saarland
Sachsen
Die 2,82 Prozent sind seit August ausgezahlt, zur Alimentation plant das Land ein eigenes Gesetz. Besoldung in Sachsen
Sachsen-Anhalt
Nach der Landtagswahl am 6. September muss sich erst eine neue Regierung bilden. Ob es Nachzahlungen gibt, bleibt als vorerst offen. Besoldung in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Der Landtag beschloss am 18. September das Gesetz für 2025 bis 2027: plus 3,2 Prozent für 2025, 4,0 Prozent für 2026 und 3,8 Prozent ab 2027, zusammen mehr als 11 Prozent. Neue Bezüge und Nachzahlung kommen mit den November-Bezügen, ohne Antrag. Der dbb sh kritisiert den Griff in den Versorgungsfonds: „Beamte dürfen nicht beliebig als Manövriermasse zur Haushaltssanierung herangezogen werden!“ Offen bleiben die Jahre 2007 bis 2024. Mehr zur Lage im Hohen Norden: Über 11 Prozent mehr. Besoldung in Schleswig-Holstein
Thüringen
Die für den 3. September geplante Sitzung des Haushaltsausschusses fiel aus, weil die BSW-Fraktion zerfiel und die Besetzung der Ausschüsse strittig war. Damit hängen 2,8 Prozent mehr ab April 2026 und die Nachzahlung für 2025 in der Luft. Der Thüringer Beamtenbund verlangt Beschluss und Auszahlung bis Jahresende. Die 2. Lesung könnte Anfang Oktober folgen. Besoldung in Thüringen
Welche zwölf Länder am 1. März 2027 erhöhen, lesen Sie hier. Neue Entwicklungen aus Bund und Ländern kommen zuerst in unserem kostenlosen Newsletter.
Update 07. September
Bundesbesoldung: ver.di fordert deutliche Nachbesserungen für überarbeiteten Gesetzentwurf
Der zentrale Streitpunkt im Entwurf für das Bundesalimentationsgesetz ist das sogenannte Doppelverdienermodell. Bei der Berechnung der Mindestbesoldung soll ein fiktives Partnereinkommen angerechnet werden: 21.832 Euro brutto für 2025, 22.648 Euro für 2026. Nur mit diesem rechnerischen Zweitverdienst lässt sich in vielen Fällen die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Schwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen. ver.di und DGB halten das für „verfassungsrechtlich äußerst zweifelhaft”. Der Maßstabswechsel diene vor allem dazu, die Besoldungsausgaben zu begrenzen.
Besonders bedenklich finden die Gewerkschaften, dass das Modell auch für die Nachzahlungen rückwirkend bis 2021 gelten soll. Beamte ohne Partnereinkommen müssten zudem einen ergänzenden Familienzuschlag beantragen – die Beweislast wandert damit zu den Besoldungsempfängern, und neue Bürokratie entsteht. Das Bundesinnenministerium will den Entwurf nach der Sommerpause überarbeiten und laut ver.di noch im September ins Kabinett bringen. Ob die Kritik der Gewerkschaften dabei berücksichtigt wird, ist offen. Alle Forderungen zur Bundesbesoldung von ver.di im Überblick.
Update 03. September 2026
Niedersachsen beschließt Besoldungsgesetz, dbb mit Kritik
Niedersachsen hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge 2025 bis 2028 beschlossen. Das Kabinett will damit die Tarifeinigung der Länder auf die Beamten übertragen und zugleich auf den Berlin-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom September 2025 reagieren. Konkret sieht der bisher nicht veröffentlichte Entwurf höhere Einmalzahlungen für 2025 in den Gruppen A 9 bis A 13 vor, ab 2026 eine einheitliche Sonderzahlung von 1.200 Euro für alle aktiven Beamten sowie die Integration des Verheiratetenbestandteils in die Grundgehälter.
Zum 1. März 2027 steigt die Besoldung um 2,5 Prozent, zum 1. Januar 2028 um ein weiteres Prozent. Die Kinder-Sonderzahlung wächst auf 375 Euro pro Kind. Das Land beziffert die Mehrkosten für die Anpassung an die Karlsruher Rechtsprechung auf rund 300 Millionen Euro jährlich. Der dbb niedersachsen hält die Pläne für unzureichend. Landesvorsitzender Alexander Zimbehl spricht von „kosmetischen Korrekturen“ und verweist auf Länder wie Brandenburg und Schleswig-Holstein, die deutlich stärker nachbessern. Nach Berechnungen des dbb unterschreiten auch nach der Reform sieben von zwölf A-Besoldungsgruppen die Mindestbesoldung. Der Verband fordert eine deutlich stärkere Anhebung der Grundgehälter.
Update 14. August 2026
Bremen bringt Besoldungsanpassung auf den Weg
Nun hat auch das letzte Bundesland einen Gesetzentwurf vorgelegt. Bremen erhöht die Dienst-, Beamtenversorgungs- und Anwärterbezüge rückwirkend zum 1. Januar 2024 um zusätzliche 2,5 Prozent. Der Senat beschloss den Gesetzentwurf am 4. August 2026. Er setzt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zum Berliner Besoldungsrecht um und überträgt das TV-L-Tarifergebnis vom 14. Februar 2026 auf Beamte und Versorgungsempfänger. Die Senatorinnen und Senatoren bleiben von den Nachzahlungen dauerhaft ausgenommen. Karlsruhe misst die unterste Besoldungsgruppe nicht mehr am Grundsicherungsniveau, sondern verlangt mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens für eine vierköpfige Alleinverdienerfamilie. Die Nachzahlungen für 2024 bis 2026 kosten 120 Millionen Euro. 2026 summieren sich Alimentationsreparatur und Besoldungsübertragung auf rund 153 Millionen Euro, hinzu kommen 18,3 Millionen Euro für die Angestellten. Nach Verrechnung und Vorsorgemitteln bleibt eine Lücke von 76 Millionen Euro, die einen Nachtragshaushalt nötig macht. Mehr zur Besoldung in Bremen.
Update 18. Juli 2026
Bundesbesoldung: Neuer Zeitplan für das BAlimentG steht
Beim Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) kommt wieder Bewegung ins Verfahren: Für die stockende Besoldungsreform gibt es jetzt einen neuen Zeitplan. Das hat das Bundesinnenministerium den Gewerkschaften zugesagt, wie die Gewerkschaft der Polizei auf Anfrage von öffentlicher Dienst News bestätigte. Der Referentenentwurf wird zuvor noch einmal überarbeitet – unklar ist, an welchen Stellen.
Update 24. Juni 2026
Besoldungsrunde 2026: Großteil der Länder hat Gesetzentwurf vorgelegt oder Gesetz beschlossen
Die Länder übertragen das Tarifergebnis des TV-L aus dem Frühjahr 2025 auf ihre Beamten, Richter und Versorgungsempfänger. Die meisten folgen dem Abschluss wirkungsgleich: rund 2,8 Prozent im Jahr 2026, weitere 2,0 Prozent 2027 und 1,0 Prozent 2028. Einige Länder zahlen mehr oder wählen andere Zeitpunkte. Vor allem der Stand der Gesetzgebung unterscheidet sich deutlich. Die folgende Übersicht fasst den Stand zum 24. Juni 2026 zusammen. Zu den Besoldungstabellen für 2026.
Baden-Württemberg: 2026 plus 2,82 Prozent zum 1. April, danach plus 2,0 Prozent (2027) und plus 1,0 Prozent (2028). Ein Gesetzentwurf liegt seit dem 18. Juni 2026 vor und ist auf dem Beteiligungsportal des Landes veröffentlicht.
Bayern: 2026 plus 2,82 Prozent, jedoch erst zum 1. Oktober – ein halbes Jahr später als die meisten Länder. Weitere Schritte folgen zum 1. September 2027 (plus 2,0 Prozent) und zum 1. Januar 2028 (plus 1,0 Prozent). Ein Referentenentwurf liegt seit dem 22. Mai 2026 vor.
Berlin: 2026 plus 3,8 Prozent zum 1. April, 2027 plus 2,0 Prozent zum 1. März. Das Anpassungsgesetz ist seit dem 17. Juni 2026 verkündet und damit in Kraft.
Brandenburg: 2026 plus 2,8 Prozent zum 1. April, danach plus 2,0 und plus 1,0 Prozent. Bislang gibt es nur eine Ankündigung des Innenministeriums vom Februar 2026; ein Gesetzentwurf steht aus.
Bremen: 2026 plus 2,8 Prozent zum 1. April, danach plus 2,0 und plus 1,0 Prozent. Zusätzlich plane das Land laut GEW Bremen eine rückwirkende Erhöhung um 2,5 Prozent zum 1. Januar 2024. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Hamburg: 2026 plus 2,8 Prozent zum 1. April, dazu eine neue jährliche Sonderzahlung von 27,5 Prozent eines Monatsgehalts. Ein Gesetzentwurf liegt seit dem 11. Juni 2026 vor. Umstritten ist der Plan des Senats, die Wochenarbeitszeit der Beamten zum 1. Januar 2027 von 40 auf 41 Stunden anzuheben – rechnerisch eine Kürzung um rund 2,5 Prozent je Arbeitsstunde.
Hessen: Als einziges Land erhöht Hessen zum 1. Juli 2026, und zwar um 3,02 Prozent; der Mindesterhöhungsbetrag liegt bei 110 Euro. 2027 folgen plus 2,8 Prozent zum 1. Oktober. Ein Gesetzentwurf liegt seit dem 12. Mai 2026 vor. Hessen wendet den TV-H an und gehört nicht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder an.
Mecklenburg-Vorpommern: 2026 plus 2,8 Prozent zum 1. April, danach plus 2,0 und plus 1,0 Prozent. Ein Gesetzentwurf liegt seit dem 24. April 2026 vor.
Niedersachsen: 2026 plus 2,8 Prozent zum 1. April. Das Gesetz ist seit dem 2. Juni 2026 verkündet. Geregelt ist bislang nur der Schritt für 2026; die weiteren Stufen stehen aus.
Nordrhein-Westfalen: 2026 plus 3,36 Prozent zum 1. April – mehr als der reine Tarifabschluss –, danach plus 2,0 und plus 1,0 Prozent. Ein Gesetzentwurf wird seit dem 12. Juni 2026 im Landtag beraten.
Rheinland-Pfalz: 2026 plus 3,3 Prozent zum 1. April, danach plus 2,0 und plus 1,0 Prozent. Die neue Landesregierung kündigte die Erhöhung Anfang Juni an; ein Gesetzentwurf liegt seit dem 10. Juni 2026 vor.
Saarland: 2026 plus 2,8 Prozent zum 1. April, danach plus 2,0 und plus 1,0 Prozent. Ein Gesetzentwurf liegt seit Mai 2026 vor; die Zulagen steigen um 2,8 statt 2,82 Prozent.
Sachsen: 2026 plus 2,82 Prozent zum 1. April, danach plus 2,0 und plus 1,0 Prozent. Das Gesetz ist seit dem 2. Juni 2026 verkündet und in Kraft.
Sachsen-Anhalt: 2026 plus 2,8 Prozent zum 1. April, danach plus 2,0 und plus 1,0 Prozent. Der Landtag stimmte dem Gesetz am 21. Mai 2026 zu; die Verkündung steht aus.
Schleswig-Holstein: Das Land übernimmt zeitversetzt in eigenen Stufen, unter anderem plus 3,2 Prozent bereits zum 1. Januar 2025 (Mindesterhöhung 125 Euro) und plus 3,8 Prozent zum 1. Januar 2027, dazwischen eine weitere Anhebung. Ein Gesetzentwurf für die Jahre 2025 bis 2027 liegt seit dem 20. April 2026 vor.
Thüringen: 2026 plus 2,8 Prozent zum 1. April, danach plus 2,0 und plus 1,0 Prozent. Die Regierungsfraktionen brachten den Gesetzentwurf am 23. Juni 2026 in den Landtag ein.
Bund: Beim Bund ist die Lage anders. Das Tarifergebnis vom 6. April 2025 – 3,0 Prozent zum 1. April 2025 und 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026 – zahlt der Bund seinen Beamten, Richtern und Soldaten bereits als Abschlag aus. Die rechtssichere Übertragung steckt jedoch im Verfahren um das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) fest. Der Referentenentwurf liegt seit dem 14. April 2026 in der Ressortabstimmung, ein Kabinettstermin steht weiter aus. Streitpunkt ist unter anderem ein fiktives Partnereinkommen bei der Mindestbesoldung, das DGB und dbb für verfassungswidrig halten. Ein Aus des Gesetzes bestätigte das Bundesinnenministerium auf Anfrage allerdings nicht. Offen sind damit vor allem die Verfahren in Brandenburg und Bremen, wo bislang nur Ankündigungen vorliegen, die weiteren Stufen in Niedersachsen sowie die Bundesbesoldung.
Update 26. Mai 2026
Übersicht zu Beamtenbesoldung Mai 2026: Große Unterschiede bei Auszahlung und Reparationsgesetzen
Beamtinnen und Beamte in Deutschland warten auf die Auszahlung erhöhter Bezüge – doch wann das Geld kommt, hängt stark vom jeweiligen Bundesland ab. Sachsen und Sachsen-Anhalt haben ihre Anpassungsgesetze bereits Mitte Mai 2026 beschlossen, Mecklenburg-Vorpommern zahlt bereits mit den Junibezügen rückwirkend ab April aus. Baden-Württemberg plant einen Vorgriff noch vor der Sommerpause. Berlin rechnet mit einer Auszahlung im August, Hamburg und Thüringen frühestens im vierten Quartal 2026. Bayern zahlt erst ab Oktober – mit einer bewussten Verschiebung um sechs Monate. In Rheinland-Pfalz gibt es nach der Landtagswahl noch keinen Zeitplan, Bremen und das Saarland haben gar nicht geantwortet.
Noch unübersichtlicher ist die Lage bei den Reparationsgesetzen: Das Bundesverfassungsgericht hat im September 2025 die Berechnungsgrundlage für eine verfassungskonforme Alimentation grundlegend neu ausgerichtet. Nur wenige Länder haben bisher klar Stellung bezogen. Berlin plant ein konkretes Reparationsgesetz und hat knapp 500 Millionen Euro zurückgelegt. Thüringen will Vergangenheit und Zukunft in einem einzigen Gesetz regeln. Bayern sieht keinen Handlungsbedarf. Die meisten anderen Länder prüfen noch – teils bis ins Basisjahr 1996 zurück. Wer ohne Widerspruch Nachzahlungen bekommt, ist fast überall offen.
Übersicht: Stand der Besoldungsrunde 2026
| Besoldungsrunde 2026 aktueller Stand | ||||||
| Land | 2026 | 2027 | 2028 | Tabellen | Quelle | Analyse |
| Baden-Württemberg | 01.04. +2,8 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Ankündigung Finanzminister (14.02.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Ergebnisses | |
| Bayern | 01.10. +2,82 % | 01.09. +2,0 % | offen (+1,0 % erw.) | Tabellen Bayern | Ankündigung Finanzminister/BBB (11.03.2026) | Schlechter: 6 Monate Zeitverzögerung gegenüber TV-L |
| Berlin | 01.04. +3,8 % | 01.03. +2,0 % | – | Tabellen Berlin | Gesetzentwurf liegt vor | Besser: TV-L-Schritt 2028 auf April 2026 vorgezogen |
| Brandenburg | 01.04. +2,8 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Ankündigung Innenministerium (14.02.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Ergebnisses | |
| Bremen | 01.04. +2,8 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Ankündigung/Prüfung (16.02.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme angestrebt; BVerfG-Urteil wird berücksichtigt | |
| Hamburg | 01.04. +2,8 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Ankündigung Finanzbehörde (17.02.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Ergebnisses | |
| Hessen | 01.07. +3,0 % | 01.10. +2,8 % | – | Ankündigung Innenminister (27.03.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme des TV-H-Ergebnisses | |
| Mecklenburg-Vorpommern | 01.04. +2,8 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Gesetzentwurf (24.04.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Ergebnisses | |
| Niedersachsen | 01.04. +2,8 % | offen | offen | Gesetzentwurf (16.04.2026) | 2026 wirkungsgleich; 2027 und 2028 noch nicht geregelt | |
| Nordrhein-Westfalen | 01.04. +3,36 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Tabellen NRW | Ankündigung Landesregierung (22.04.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Ergebnisses |
| Rheinland-Pfalz | 01.04. +2,8 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Ankündigung Ministerpräsident (14.02.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Ergebnisses | |
| Saarland | 01.04. +2,8 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Ankündigung Ministerpräsidentin (20.02.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Ergebnisses | |
| Sachsen | 01.04. +2,82 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Gesetzentwurf (01.04.2026) | Weitgehend gleichwertig; kein Mindesterhöhungsbetrag, dafür 2,82 % linear | |
| Sachsen-Anhalt | 01.04. +2,8 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Gesetzentwurf (19.03.2026) | Leicht schlechter: kein Mindesterhöhungsbetrag, kein erhöhter Familienzuschlag ab 3. Kind | |
| Schleswig-Holstein | 01.01. +4,0 % | 01.01. +3,8 % | – | Tabellen Schleswig-Holstein | Gesetzentwurf (20.04.2026) | Besser: Anpassung deutlich über TV-L, vom Tarifergebnis entkoppelt |
| Thüringen | 01.04. +2,8 % | 01.03. +2,0 % | 01.01. +1,0 % | Ankündigung Ministerpräsident (26.02.2026) | Wirkungsgleiche Übernahme des TV-L-Ergebnisses | |
| Alle Angaben ohne Gewähr |
Update 05. Mai 2026
Berliner Beamte bekommen mehr Geld – neue Besoldungstabellen vorgelegt
CDU und SPD haben im Berliner Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung eingebracht. Demnach steigen die Grundgehälter zum 1. April 2026 um 3,8 Prozent – bestehend aus dem TV-L-Ergebnis (2,8 %) und einer vorgezogenen Erhöhung von 1,0 %. Zum 1. März 2027 folgt ein weiteres Plus von 2,0 Prozent. Betroffen sind aktive Beamte, Richter sowie Versorgungsempfänger. Anwärter erhalten ab April 2026 monatlich 90 Euro mehr. Zu den neuen Berliner Besoldungstabellen (Prognose).
Update 21. April 2026
Bundesregierung legt Gesetzentwurf für Anpassung der Bundesbesoldung vor
Das Bundesinnenministerium hat am 14. April 2026 einen 176-seitigen Gesetzentwurf für die umfassendste Besoldungsreform seit Jahrzehnten vorgelegt. Grundlage ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur amtsangemessenen Alimentation. Die Erhöhungen erfolgen in zwei Schritten: +3,0 % ab 1. April 2025 (rückwirkend, bereits als Abschlag ausgezahlt) und eine Neufestsetzung ab 1. Mai 2026, die nominell mindestens einer linearen Erhöhung von 2,8 % entspricht – jedoch ohne Mindestbetrag, sodass untere Besoldungsgruppen weniger profitieren als im TVöD-Ergebnis.
Weitreichendste Änderung: Stufe 1 entfällt in allen Laufbahngruppen – Berufseinsteiger erhalten ab Mai 2026 automatisch die Bezüge der bisherigen Stufe 2. Zudem werden die Stufenabstände vereinheitlicht (horizontale Steigerung: 2,7 %; vertikale Abstände je nach Laufbahngruppe 2,2 % bis 11,0 %). Neu eingeführt wird das Median-Äquivalenzeinkommen als Berechnungsgrundlage: Die Besoldung in der untersten Gruppe muss künftig mindestens 80 % dieses Wertes erreichen. Die Familienzuschläge werden auf ein Doppelverdiener-Modell umgestellt; ergänzende Zuschläge greifen nur noch in Ausnahmefällen (Elternzeit, Pflege, Alleinerziehende). Für vergangene Unteralimentation sind Nachzahlungen vorgesehen. Ein Kabinettsbeschluss ist für Mai geplant.
Zu den neuen Besoldungstabellen für Bundesbeamte ab 1. Mai 2026.
In den kommenden Wochen wird sich zeigen, wie die Länder mit den Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht umgehen. Der Bund hat nun eine Vorlage geliefert. Spannend bleibt auch, wie die Gewerkschaften sich über den Entwurf äußern. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter.
Update 02. April 2026
Berliner Senat: Gesetz zur Besoldungsreform erst nach der Sommerpause
Gut ein halbes Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Berliner Beamtenbesoldung warten Zehntausende Betroffene weiterhin auf ihr Geld – und ein Ende ist nicht in Sicht. Eigentlich sollte der Berliner Senat noch vor der Sommerpause, also bis spätestens Juni 2026, einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Besoldung vorlegen. Doch daraus wird nichts, wie die Berliner Morgenpost berichtet. Der Gesetzentwurf werde noch erarbeitet. “Wann dieser fertiggestellt werden kann, ist derzeit noch nicht verlässlich abschätzbar, so dass keine validen Zeit- und Inhaltsangaben zum weiteren Verfahrensablauf gemacht werden können”, erklärte die Finanzverwaltung.
Nach jahrelanger, bewusst von der Politik fortgesetzter Unteralimentation fehlt den Gewerkschaften das Verständnis für weitere Verzögerungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2025 festgestellt, dass Berlin seine Beamtinnen und Beamten von 2008 bis 2020 in mehreren Besoldungsgruppen verfassungswidrig zu niedrig entlohnt hatte. Die Kosten für die fälligen Nachzahlungen werden auf knapp 500 Millionen Euro geschätzt – rund 100.000 Widersprüche liegen vor, deren Auswertung nach Angaben von Finanzsenator Stefan Evers noch Jahre dauern könnte. Wir berichten im Newsletter über den weiteren Verlauf zur Besoldung in Berlin.
Update 01. April 2026
Gesetzentwurf liegt vor: Sachsen plant lineare Besoldungserhöhung, kein Mindestbetrag
Im sächsischen Landtag liegt ein Entwurf der Regierungsfraktionen CDU und SPD zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge für die Jahre 2026, 2027 und 2028 vor. Der Entwurf sieht vor, auf den Mindesterhöhungsbetrag aus der Tarifeinigung des TV-L zu verzichten und stattdessen für 2026 eine lineare Erhöhung von 2,82 Prozent anzuwenden. Der Gesetzentwurf (Drs 8/6566) im Dokumentationssystem des sächsischen Landtags.
Update: 16. März 2026
Sachsen-Anhalt weicht bei Besoldungsanpassung vom TV-L ab
Als erstes Bundesland hat Sachsen-Anhalt einen Gesetzentwurf zum Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 vorgelegt. Doch der Entwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück: Entgegen der Ankündigung des Finanzministers gegenüber den Gewerkschaften vom 26. Februar enthält er keine wirkungsgleiche Übertragung der TV-L-Tarifeinigung auf die Beamtenbesoldung.
Der im Tarifbereich vereinbarte Mindesterhöhungsbetrag von 100 Euro für 2026 fehlt im Gesetzentwurf. Zulagen und Familienzuschlag werden lediglich um 2,8 Prozent angehoben – gegenüber 2,82 Prozent im TV-L. Eine weitere Erhöhung des Familienzuschlags ab dem dritten Kind ist nicht vorgesehen; er bleibt bei 818,98 Euro eingefroren. Immerhin wird der ergänzende Familienzuschlag rückwirkend zum 1. Januar 2026 von 350 auf 600 Euro angehoben. Den Verzicht auf den Mindesterhöhungsbetrag begründet die Landesregierung mit dem beamtenrechtlichen Abstandsgebot: Ein solcher Pauschalbetrag würde die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen verringern und damit gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen. Den Gesetzentwurf gibt es auf oeffentlicher-dienst.info.
Update: 10. März 2026
Die bayerische Landesregierung hat bestätigt, dass die Anpassung der Besoldung in Bayern um sechs Monate verzögert wird.
Update: 05. März 2026
Schleswig-Holstein geht voran und hat als erstes Bundesland Eckpunkte für eine Anpassung der Besoldung vorgelegt, die nicht mehr nur dem Tarifergebnis folgt, sondern die Vorgaben aus Karlsruhe berücksichtigt.
Besoldungsrunde öffentlicher Dienst 2026: Bundesländer bereiten Anpassungsgesetze vor
Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung erfolgt nicht automatisch. Jedes der 15 Bundesländer, die dem TV-L unterliegen, muss ein eigenes Besoldungsanpassungsgesetz durch den jeweiligen Landtag bringen. Dieser Prozess zieht sich über mehrere Monate. In Nordrhein-Westfalen hat Ministerpräsident Henrik Wüst (CDU) bereits angekündigt, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten zu übertragen. Baden-Württemberg plant ebenfalls die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung, wobei die Landtagswahl am 8. März 2026 das Verfahren verzögert. Das Finanzministerium strebt eine vorgriffsweise Auszahlung an, die eine schnellere Auszahlung vor dem formalen Gesetzesbeschluss ermöglichen würde. In Hessen läuft aktuell die separate Gehaltsrunde, an die die Besoldung anschließt. Wir begleiten die Besoldungsrunde 2026 im Newsletter.
Besoldung: So gehen die Landesregierungen mit der Anpassung nach dem Tarifergebnis und dem Urteil um
Auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News haben die Landesregierungen (außer Hessen) geantwortet, wie sie mit der Anpassung der Besoldung umgehen wollen und wie die zeitliche Rahmen dafür aussieht. Die Antworten der Landesregierungen zeigen ein einheitliches Dilemma: Einerseits bekennen sich nahezu alle Bundesländer zum Grundsatz der zeitgleichen und systemgerechten Übertragung der Tarifabschlüsse auf ihre Beamten.
Andererseits hat das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Besoldung die Situation erheblich verkompliziert. Die Länder müssen nun nicht nur die aktuellen Tariferhöhungen umsetzen, sondern gleichzeitig prüfen, ob ihre Besoldungsstrukturen den neu definierten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Dies führt zu erheblichen Verzögerungen und Unsicherheiten bei Zeitplänen und konkreten Umsetzungsschritten. Hier die Antworten aus den Landesregierungen (in der Regel hat das jeweilige Finanzministerium geantwortet).
Besoldung Bayern: Landesregierung bestätigt halbjährige Verzögerung
Die bayerische Staatsregierung hat nun offiziell bestätigt, was Beamte und Versorgungsempfänger im Freistaat bereits befürchtet hatten: Die Übernahme der Tarifergebnisse in den Besoldungsbereich wird um sechs Monate verzögert. Finanzminister Albert Füracker stellte bei einem Treffen mit dem Vorstand des Bayerischen Beamtenbundes am 11. März 2026 unmissverständlich klar, dass an der im Herbst von Ministerpräsident Markus Söder angekündigten Verschiebung festgehalten wird. Die angespannte Haushaltslage lasse keine andere Lösung zu, so der Minister.
Damit bricht Bayern mit einer jahrzehntelangen Tradition: Bisher wurden Tarifabschlüsse zeitgleich und systemgerecht auf Beamte übertragen. Während Tarifbeschäftigte bereits ab 1. April 2026 von einer Erhöhung um 2,8 Prozent profitieren, müssen Beamte bis zum 1. Oktober 2026 warten. Die im Doppelhaushalt eingeplante sechsmonatige Verzögerung gilt für beide Erhöhungsstufen, die in diesen Zeitraum fallen.
Baden-Württemberg: Vorauszahlungen vor der Sommerpause geplant
Baden-Württemberg plant eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung und bereitet derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Die parlamentarische Befassung ist nach der Landtagswahl im Juni vorgesehen. Positiv für die Beamten: Das Land strebt vorgriffsweise Auszahlungen noch vor der Sommerpause an.
Berlin: Verfassungsrechtliche Altlasten haben Priorität
Berlin beabsichtigt zwar eine zeitnahe Übertragung der Tariferhöhungen, räumt jedoch der verfassungsrechtlichen Korrektur der Besoldung für die Jahre 2008 bis 2020 Priorität ein. Geplant sind separate Gesetzesvorhaben für die Tarifübertragung und die Umsetzung des BVerfG-Urteils. Vorauszahlungen sind nicht vorgesehen. Zudem hat Finanzsenator Stefan Evers (CDU) in einem Interview mit dem Tagesspiegel skizziert, vor welchen Problemen das Land Berlin steht. Demnach müssten nun zehntausende Erwerbsbiografien detailliert nachvollzogen werden, teilweise gehe es um Ansprüche von Erben. Das Reparaturgesetz soll dann bis März 2027 stehen, doch bis alle Nachzahlungen ausgezahlt sind, werden Jahre vergehen, so Evers. Hinter den oft genannten 100.000 Widersprüchen stehen etwa 40.000 Beamte, die seit 2008 jährlich Widerspruch eingelegt haben. Die Kosten beziffert Evers auf „mehrere hundert Millionen Euro“. Eine exakte Summe lässt sich nicht nennen, da jede Biografie individuell berechnet werden müsse. Zu freiwillige Nachzahlungen für Beamte, die keinen Widerspruch eingelegt haben, äußert er sich ausweichend. Dies würde Milliarden kosten. „Mir persönlich fehlt dafür die Fantasie“, so der Finanzsenator. Auf den Einwand, es sei moralisch fragwürdig, dass das Land damit durchkomme, antwortet er ausweichend: „Politik ist immer die Kunst des Möglichen.“
Brandenburg: Zeitplan wegen BVerfG-Urteil offen
Brandenburg hat eine systemgerechte Übertragung zugesagt, sieht sich aber durch das BVerfG-Urteil vor besondere Herausforderungen gestellt. Da die Entscheidung direkten Einfluss auf die Bewertung der Alimentation hat, ist der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren derzeit noch offen.
Bremen: Prüfung beansprucht Zeit
Bremen prüft die systemgerechte Übertragung, wobei die notwendige Bewertung der Folgen des BVerfG-Urteils Zeit in Anspruch nimmt. Vorauszahlungen auf die Besoldungsanpassung sind aktuell nicht vorgesehen.
Hamburg: Zeitlicher Ablauf unklar
Hamburg bereitet die Übertragung unter Berücksichtigung der BVerfG-Rechtsprechung vor und erarbeitet einen Gesetzentwurf. Der zeitliche Ablauf ist jedoch noch unklar. Vorauszahlungen entsprechen nicht der Hamburger Praxis und seien daher nicht geplant.
Mecklenburg-Vorpommern: Abschlagszahlungen angekündigt
Mecklenburg-Vorpommern plant eine zeit- und systemgerechte Übertragung mit dem Ziel, den Gesetzentwurf noch vor der Landtagswahl im September zu verabschieden. Erfreulich für die Beamten: Nach dem Kabinettsbeschluss sind Abschlagszahlungen vorgesehen.
Niedersachsen: Lage durch BVerfG-Urteil verkompliziert
Niedersachsen hält grundsätzlich am Prinzip der systemgerechten Übertragung fest, sieht die Situation durch das BVerfG-Urteil jedoch als erheblich verkompliziert an. Einen festen Zeitplan oder Vorauszahlungen gibt es derzeit nicht.
Nordrhein-Westfalen: Besoldungsrechtliche Anpassungen zwingend
Nordrhein-Westfalen strebt die systemgerechte Übertragung an, muss dabei jedoch zwingend die neuen besoldungsrechtlichen Anpassungserfordernisse aus der Berliner Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einarbeiten.
Rheinland-Pfalz: Entscheidung bei neuem Gesetzgeber
In Rheinland-Pfalz obliegt die Entscheidung über die Übertragung dem neuen Gesetzgeber nach der Landtagswahl im März 2026. Die bisherige Regierung beabsichtigt jedoch, an der Praxis einer zeitgleichen und systemgerechten Übernahme festzuhalten.
Saarland: Wertschätzung trotz finanzieller Belastung
Die saarländische Landesregierung hat angekündigt, die Tarifeinigung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst “zeit- und inhaltsgleich auf die saarländischen Beamtinnen und Beamten sowie die Pensionäre und Versorgungsempfänger” zu übertragen. Das Saarland betont die Wertschätzung für seine Beamten, bezeichnet die mit der Besoldungsanpassung verbundenen Mehrkosten jedoch als große finanzielle Kraftanstrengung.
Sachsen: Umfangreiche Prüfung wegen neuem BVerfG-Prüfungsschema
Sachsen berät derzeit über die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung. Die Auswirkungen des BVerfG-Urteils werden umfangreich geprüft, da das Gericht sein Prüfungsschema zur Alimentation grundlegend neu konzipiert hat.
Sachsen-Anhalt: Rückberechnungen bis 1996 notwendig
Sachsen-Anhalt beabsichtigt eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung. Ein Gesetzentwurf könnte im Juli veröffentlicht werden. Die Prüfung der BVerfG-Maßstäbe ist jedoch sehr zeitaufwendig, da Rückberechnungen bis 1996 erforderlich sind.
Schleswig-Holstein: Systemgerechte Umsetzung zum Jahresbeginn
Die Landesregierung Schleswig-Holstein reagiert mit den geplanten Besoldungserhöhungen auf die vom Bundesverfassungsgericht neu definierten Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation. Die gestaffelte Vorgehensweise trägt den unterschiedlichen Anpassungsbedarfen in den einzelnen Besoldungsgruppen Rechnung. Während die mittleren Besoldungsgruppen 2025 rückwirkend um 3,2 Prozent steigen, erhalten höhere Besoldungsgruppen ab A16 deutlich stärkere Erhöhungen bis knapp 5 Prozent. Diese Differenzierung basiert auf Berechnungen des Finanzministeriums, die verfassungsrechtlich gebotene Anpassungsbedarfe ermittelt haben. Ab 2026 erfolgt dann eine Vereinheitlichung mit einer linearen Erhöhung von rund 4 Prozent für alle Gruppen. Besonders Familien profitieren zusätzlich von der kräftigen Anhebung des Familienergänzungszuschlags um 15 bis 25 Prozent. Die Anpassungen markieren einen Paradigmenwechsel: Erstmals orientiert sich die Besoldung nicht mehr primär an Tarifergebnissen, sondern folgt eigenständigen verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Thüringen: Gebündelter Gesetzentwurf geplant
Thüringen prüft eine zeit- und systemgerechte Übertragung und plant, die verfassungsrechtlichen Anpassungen und die Übertragung des Tarifergebnisses in einem gemeinsamen Gesetzentwurf zu bündeln.
Öffentlicher Dienst Bund: Bundesinnenministerium kündigt zeitnahen Gesetzentwurf an
Während die Landesbeamten auf ihre Besoldungsanpassung für 2026 warten, gibt es für die Bundesbeamte nun konkrete Signale aus dem Bundesinnenministerium. Das BMI beabsichtigt die zeitnahe Vorlage eines Referentenentwurfs, der zwei zentrale Vorhaben in einem Gesetz kombiniert: die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung und die Übertragung des TVöD-Tarifergebnisses vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung. Die Übertragung soll zeitgleich und systemgerecht erfolgen, teilte das BMI auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News mit.
Der Referentenentwurf werde auf der Internetseite des BMI veröffentlicht, “sobald er im Vorfeld der Befassung des Bundeskabinetts in die Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung gegeben wird”. Diese Ankündigung ist ein wichtiges Signal für die Bundesbeamten, die bereits seit fast einem Jahr auf die Umsetzung der Tarifrunde 2025 warten. Das Tarifergebnis vom April 2025 sieht eine Erhöhung um 3,0 Prozent zum 1. April 2025, mindestens jedoch 110 Euro, sowie weitere 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026 vor. Die zeitnahe Vorlage des Gesetzentwurfs soll nun endlich Bewegung in das langwierige Verfahren bringen. Wir berichten dazu auch im Newsletter, den Sie hier abonnieren können.
Besoldung: Bundesverfassungsgericht setzt neue Maßstäbe für amtsangemessene Alimentation
Im September 2025 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Besoldung der Berliner Landesbeamten im Zeitraum 2008 bis 2020 weit überwiegend verfassungswidrig war. Das Land Berlin hat Beamte in über 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen verfassungswidrig alimentiert.
Dieses Urteil hat weitreichende Folgen über Berlin hinaus. Erstmals nannte das Bundesverfassungsgericht konkrete Kriterien, die die Besoldung generell erfüllen muss, darunter eine neue 80-Prozent-Schwelle des Median-Äquivalenzeinkommens. In der Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts heißt es: “Ein solcher Abstand ist nach Erkenntnissen der Armutsforschung nur gewahrt, wenn das Einkommen die sogenannte Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht (Gebot der Mindestbesoldung).”
Die Besoldung muss also amtsangemessen sein, sich an der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der allgemeinen Einkommensentwicklung orientieren und die Beamten und ihre Familien angemessen versorgen. Wie das BMI die neue 80-Prozent-Schwelle konkret in das Besoldungssystem integrieren wird, wird der angekündigte Gesetzentwurf nach seiner Veröffentlichung zeigen. Im Fokus steht nun unter anderem das Median-Äquivalenzeinkommen. Der dbb Beamtenbund weist auf Anfrage darauf hin: “Bislang gibt es kein Median-Äquivalenzeinkommen für das gesamte Bundesgebiet und daher für den Gesetzentwurf des Bundes, der daran zu messen ist. Soweit bekannt wird dieser aktuell vom Statistischen Bundesamt entwickelt.” Neben dem Bund müssen nun auch die Länder sehr genau prüfen, wie sie mit den Vorgaben aus Karlsruhe umgehen. Aus dem Finanzministerium in Stuttgart heißt es etwa: “Es handelt sich um einen Grundsatzbeschluss. Er ist unter vielen Gesichtspunkten eine Fortentwicklung und teilweise deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung. Wir prüfen und analysieren derzeit den Beschluss.”
Abschlagszahlungen für Bundesbeamte auch zum 1. Mai 2026
Um die Wartezeit bis zum formalen Gesetzesbeschluss auf Bundesebene zu überbrücken, hat das Kabinett am 3. September 2025 Abschlagszahlungen beschlossen. Diese Vorauszahlungen auf die in den Jahren 2025 und 2026 tariflich vorgesehenen linearen Erhöhungen werden bereits ausgezahlt. Mit der Bezügezahlung für November 2025 begannen die ersten Abschläge.
Ab Mai 2026 erfolgt ein weiterer monatlicher Abschlag auf den zweiten tarifrechtlich vorgesehenen linearen Anpassungsschritt zum 1. Mai 2026 mit einer Erhöhung um 2,8 Prozent in voller Höhe dieser linearen Anpassung. Damit erhalten Bundesbeamte bereits die Erhöhung, auch wenn das endgültige Gesetz noch aussteht.
Bundesbesoldung: Zeitplan abhängig von Ressortabstimmung
Einen verbindlichen Zeitplan für Kabinettsbeschluss und Bundestagsbefassung gibt es noch nicht. Das BMI erklärte, dass ein Zeitplan zum Gesetzgebungsverfahren erst erstellt werden kann, wenn der Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben wurde. Die Komplexität des Vorhabens – die Kombination aus Tarifergebnisübertragung und Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben – erfordert eine sorgfältige Abstimmung zwischen den Bundesministerien. Ein langer Weg zur amtsangemessenen Alimentation.
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