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Öffentlicher Dienst der Länder: Das beinhaltet die Einigung

Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst
Die Tarifeinigung steht im öffentlichen Dienst, Copyright: picture alliance/dpa | Soeren Stache

Nach zähen Verhandlungen haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf einen Tarifabschluss für 925.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder geeinigt. Die Gehälter steigen über 27 Monate um insgesamt 5,8 Prozent. Zudem werden die Arbeitsbedingungen in Ostdeutschland an West-Niveau angeglichen.

Tarifergebnis Öffentlicher Dienst Länder: Gehaltserhöhung in drei Stufen

Die Gewerkschaften haben sich in der Nacht zum Samstag in Potsdam mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf einen Tarifabschluss geeinigt. „Die Verhandlungen mit den Ländern waren schwierig wie lange nicht mehr”, sagte ver.di-Vorsitzender und Verhandlungsführer Frank Werneke am Samstag. „Am Ende steht ein Ergebnis auf dem Niveau des Tarifvertrages für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen aus dem vorigen Jahr. Damit halten die Länderbeschäftigten Anschluss an das Lohnniveau ihrer Kolleginnen und Kollegen.”

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Der Tarifvertrag gilt unmittelbar für 925.000 Tarifbeschäftigte aller Bundesländer außer Hessen, wo eigene Tarifverhandlungen laufen. Insgesamt sind 2,2 Millionen Beschäftigte der Länder betroffen, darunter Lehrkräfte, Hochschulpersonal, Beschäftigte in Kitas und der öffentlichen Verwaltung. Der neue TV-L läuft bis zum 31. Januar 2028 – eine Laufzeit von 27 Monaten.

Tarifergebnis: Die Details zum neuen TV L 2026 / 2027 

Die Vereinbarung sieht eine gestaffelte Gehaltserhöhung vor: Die erste Stufe bringt ab dem 1. April 2026 ein Plus von 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro monatlich. Die zweite Erhöhung um 2,0 Prozent folgt ab dem 1. März 2027, die dritte und letzte Stufe um 1,0 Prozent tritt ab dem 1. Januar 2028 in Kraft. Insgesamt summiert sich die Erhöhung auf 5,8 Prozent über die gesamte Laufzeit.

Für Nachwuchskräfte – Auszubildende, dual Studierende und Praktikanten – steigen die Entgelte in drei Schritten zu denselben Zeitpunkten um insgesamt 150 Euro. Dies liegt zwar deutlich unter der ursprünglichen Gewerkschaftsforderung von 200 Euro monatlich, stellt aber dennoch eine spürbare Verbesserung dar, um junge Menschen für den öffentlichen Dienst zu gewinnen.

Die Tarifeinigung im Detail

  • 2,8 Prozent ab dem 1. April 2026 (mindestens 100 Euro)
  • eine weitere Erhöhung um 2,0 Prozent ab dem 1. März 2027
  • sowie einen dritten Erhöhungsschritt um 1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2028 vor.

Auszubildende: Attraktivitätssteigerung

  • Ausbildungsentgelte: +60 Euro (April 2026), +60 Euro (März 2027), +30 Euro (Januar 2028) = +150 Euro gesamt
  • Übernahme: Stufenlaufzeit in Erfahrungsstufe 1 verkürzt sich um 6 Monate bei Note “Befriedigend” oder besser (ab März 2026)
  • Abschlussprämien: 500 Euro (“Sehr gut”/”Gut”), 400 Euro (“Befriedigend”/”Ausreichend”)
  • VWL Ost: Angleichung auf 13,29 Euro/Monat
  • Pflegefachassistenz: Erstmals im TVA-L Pflege, Abschlussprämie 450/360 Euro

Schicht- und Wechselschichtzulagen: Massive Erhöhungen (ab 1. Juli 2026)

  • Wechselschicht (ständig): 200 Euro/Monat (bisher 105 Euro), Kliniken: 250 Euro (bisher 130 Euro)
  • Wechselschicht (nicht ständig): 1,19 Euro/Std. (bisher 0,63 Euro)
  • Schicht (ständig): 100 Euro/Monat (bisher 40 Euro), Kliniken: 100 Euro (bisher 60 Euro)
  • Schicht (nicht ständig): 0,60 Euro/Std. (bisher 0,24 Euro)

Überstunden bei Teilzeit (ab 1. Juli 2026)

  • Überstundenzuschläge ab der ersten Stunde über individueller Arbeitszeit, wenn kein zeitnaher Ausgleich erfolgt
  • Bisher: Zuschläge erst ab Vollzeitgrenze (z.B. 40 Std.)
  • Neu: Teilzeitkraft mit 20 Std./Woche erhält ab 21. Stunde Zuschläge

Ost-West-Angleichung

  • Kündigungsschutz: Ordentliche Unkündbarkeit nach 15 Jahren ab Alter 40 auch im Osten (ab 1. Januar 2027)
  • Arbeitszeit Unikliniken Ost (Rostock, Greifswald, Jena): Absenkung von 40 auf 39 Std. (2027), dann 38,5 Std. (2029)

Studentische Beschäftigte: Höhere Mindeststundenlöhne

  • Sommersemester 2026: 15,20 Euro/Std.
  • Sommersemester 2027: 15,90 Euro/Std.
  • Betroffen: ca. 300.000 studentische Beschäftigte
  • Gewerkschaftsforderung: TV Stud mit 17-19 Euro/Std., 24 Monate Mindestlaufzeit, 40 Std./Monat

Hamburg-Zulage: Regionale Sonderregelung

  • Betroffen: ca. 10.000 Beschäftigte bürgernaher Dienste
  • Höhe: bis zu 115 Euro/Monat
  • Deutschlandticket-Zuschuss: übertarifliche Umsetzung geplant

Ost-West-Angleichung: Historischer Durchbruch

Ein besonderer Erfolg der Gewerkschaften ist die Angleichung der Arbeitsbedingungen in Ostdeutschland an West-Niveau. Erstmals werden die Regelungen zum Kündigungsschutz für Beschäftigte in den ostdeutschen Bundesländern verbessert und an die Standards im Westen angepasst. Zudem wird die Arbeitszeit an den drei ostdeutschen Universitätskliniken in Rostock, Greifswald und Jena abgesenkt – eine langjährige Forderung, die nun umgesetzt wird.

Deutliche Verbesserungen bei Schichtzulagen

Beschäftigte im Schichtdienst profitieren von erheblich höheren Zulagen. Die Zulage für Schichtdienste steigt auf monatlich 100 Euro, für Pflegepersonal in Krankenhäusern ebenfalls auf 100 Euro. Die Wechselschichtzulage klettert auf 200 Euro im Monat, in Krankenhäusern sogar auf 250 Euro. Erstmals wurde auch für Teilzeitbeschäftigte im Schicht- oder Wechselschichtdienst tariflich gesichert, dass Zuschläge für Überstunden – sofern nicht zeitlich ausgeglichen – bereits ab der ersten Stunde über der individuellen Arbeitszeit gezahlt werden. Bisher mussten Teilzeitkräfte erst die volle Wochenarbeitszeit erreichen, bevor Überstundenzuschläge griffen.

Studentische Beschäftigte: Höhere Stundenlöhne, aber kein eigener Tarifvertrag

Für die rund 300.000 studentischen Beschäftigten an Hochschulen und Universitäten werden die Mindeststundenentgelte erhöht: auf 15,20 Euro ab dem Sommersemester 2026 und ein Jahr später auf 15,90 Euro. Die Gewerkschaften hatten einen eigenständigen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte (TV Stud) mit Stundenlöhnen zwischen 17 und 19 Euro gefordert – dies lehnten die Ländervertreter jedoch ab.

Sonderregelung für Hamburg

Eine Verständigung konnte bei der sogenannten „Hamburg-Zulage” erzielt werden. Von ihr profitieren rund 10.000 Beschäftigte bürgernaher Dienstleistungen in der Hansestadt durch höhere Zulagen von bis zu 115 Euro monatlich.

Mitgliederbefragung startet, Bundestarifkommission entscheidet

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft führte die Länder-Tarifrunde als Verhandlungsführerin auch für die DGB-Gewerkschaften GdP (Gewerkschaft der Polizei), GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft), IG BAU und dem Deutschen Beamtenbund. ver.di startet nun eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis. Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst entscheidet im Anschluss endgültig über die Annahme des Verhandlungsergebnisses.

Quelle: Flugblatt von ver.di und Beamtenbund

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